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08.1997 bis 10.1997 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

Konfliktbeginn und Konfliktausweitung

Analogie „Der Rettungsring“

Strategie der bewussten  demagogischen Konfliktausweitung

zynische Demagogie

Konfliktausweitung innerhalb der Katholischen Kirche

Aufgabe jeglichen Rechtssystems

AnalogieDemagogische Verharmlosung von Unrecht“

Mauer des Schweigens“

Analogie „Das Hörvermögen“

02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes

06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe

Hochstapelei  - Ja oder Nein

Definition „Hochstapelei“

Erfordernis einer gültigen Verordnung

Voraussetzung für Tatbestand der Hochstapelei

Überblick zur Konfliktsituation

Schlussfolgerungen

Klage als Mittel der  Vertuschung

Arglistige Täuschung in betrügerischer Absicht

Fehlverhalten  der  Aufsichtsbehörden

Grundgesetz Art. 20 „Grundlagen staatlicher Ordnung,  Widerstandsrecht

Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“

Lösung

20.08.1997 - Schreiben der MAV

01.09.1997 - Der Verwaltungsauschuß reagiert

07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997

08.09.1997 - Einbeziehung des Caritasverbandes

09.09.1997 - Würdigung der Richtigstellung durch den VA

10.09.1997 - Beratung des VA mit der Heimleitung

15.09.1997 - Einbeziehung des Caritasverbandes

17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV

25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und  der Caritasverband greift ein



Konfliktbeginn und Konfliktausweitung

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Für mich begann der Konflikt konkret mit einem Schreiben der Mitarbeitervertretung (MAV) des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen vom 20.08.1997 an den sogenannten „Verwaltungsausschuß“ des Pflegeheimes (siehe auch: „Schreiben der MAV vom 20.08.1997“).

Die Voraussetzungen für den Konflikt liegen aber viel früher. Sie liegen vor allem in der Rechtsunsicherheit im praktischen Umgang mit Problemsituationen aller Art im Bistum Magdeburg - z.B. bei der Regelung der Verantwortlichkeiten bei Investitionen, bei Tarifproblemen, bei Kompetenzabgrenzung der einzelnen Leitungsebenen (siehe auch: „Führungskräfte in kirchlichen Einrichtungen“ und „Autorität im Arbeitsprozeß“ und der Bekanntmachung und der Berücksichtigung von verbindlichen Regelwerken (siehe auch: „Sinn von Regelwerken“). Insbesondere durch das Versagen hinsichtlich der Regelwerke konnte es zu den nachfolgend beschriebenen unglaublichen Fehlern kommen, so dass aus einer „emotionalen Überreaktion“ einer MAV eine Konfliktausweitung über den Kirchenvorstand der Katholischen Trägergemeinde, dem Deutschen Caritasverband für das Bistum Magdeburg, dem Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg, der Deutschen Bischofskonferenz und schließlich dem Vatikan erfolgte.

Ich ging bereits im September 1997 nach

dem oben angeführten Schreiben der MAV (siehe „Schreiben der MAV vom 20.08.1997“),

einer unglaublichen „Korrektur“ dieses Schreibens durch die MAV vom 17.09.1997(siehe „Korrektur-Schreiben der MAV vom 17.09.1997“),

einer Versammlung mit dem sogenannten Verwaltungsausschuß vom 10.09.1997 (welcher entgegen des ausdrücklichen Willen des zuständigen Heimleiters in die Geschäftsführung des Pflegeheimes eingriff, wobei er die erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ zur Legitimation nicht besaß) (siehe „Beratung des VA mit der Heimleitung - 10.09.1997“),

dem Schlichtungsversuch des zuständigen Personalreferenten und Juristen des Deutschen Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg (welcher das Unrecht gegenüber mehreren Mitgliedern der Familie Deibele und mir wie folgt sinngemäß zusammenfaßte:  „Offensichtlich wollen die Herren des Verwaltungsausschusses Ihnen etwas zur Last legen, was nicht vorhanden ist.“) (siehe Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997und Caritasverband greift ein“) und

völlig unsinnigen Disziplinarmaßnahmen von Seiten des unlegitimierten Verwaltungsausschusses

davon aus, dass eine Steigerung des bis dahin erfolgten widersinnigen Verhaltens nicht möglich sei. Doch leider mußte ich über Jahre hinweg erleben, dass eine Unsinnigkeit stets von einer noch größeren Unsinnigkeit abgelöst wurde - vielleicht, aber nicht nur deshalb, weil versucht wurde, eine falsche Behauptung stets mit einer neuen falschen Behauptung zu belegen.

Es fehlte jegliche Sachlichkeit. Warum dieser Weg der Fortschreibung von Lügen und Manipulationen beschritten wurde, ist den Mitgliedern der Familie Deibele nicht bekannt.

Viele Male wurde durch Vertreter des Deutschen Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg und dem Bischölichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg gegenüber der Familie Deibele Hilfe zugesagt - doch diese Hilfe blieb aus.

In gegenseitiger Abstimmung wurde entsprechend der AVR („Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“) vom zuständigen Heimleiter die Schlichtungsstelle mit Schreiben vom 05.01.1998, welches mit „dringende Anrufung“ überschrieben wurde, angerufen - die Schlichtungsstelle sollte ohne Wissen des Heimleiters noch ca. ein weiteres Jahr nicht existieren und tagte erstmals nach dem Ausscheiden des Heimleiters infolge Mobbing.

Zur Verdeutlichung der getroffenen Aussagen möchte ich darauf verweisen, dass auf das Schreiben der damaligen stellvertretenden Heimleiterin Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 (vor mehreren Jahren) an die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen mit 17 konkreten Punkten noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung oder gar ein Bearbeitungsbenachrichtigung erfolgte (ab dem 01.03.1998 ging sie in Rente). Jedem der insgesamt 12 Mitglieder des Kirchenvorstandes wurde dieses Schreiben zugestellt. (siehe auch: „02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes“).

Es sei zur Verdeutlichung der Ungeheuerlichkeit der aufgeführten Verstöße betont, dass der Verwaltungsausschuß (VA) die erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ laut dem „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“, welches die Arbeit des Kirchenvorstandes einer Katholischen Gemeinde regelt, nicht besaß - er griff somit unberechtigt und ohne Sachkompetenz in die laufenden Geschäfte des Pflegeheimes gegen den Willen der Heimleitung ein und verursachte dadurch einen enormen Schaden (siehe auch: „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“ und Hochstapelei - Ja oder Nein“).

Dieser unlegitimierte Verwaltungsausschuß:

verweigerte dem amtierenden und verantwortlichen Heimleiter trotz Aufforderung den Nachweis seiner Legitimation.

behauptet gegenüber dem Heimleiter und der Presse ohne Nachweisführung vorsätzlich wider besseren Wissens (= arglistige Täuschung), dass eine Legitimation des VA über den KV hinaus nicht erforderlich sei: „Die rechtliche Stellung des Verwaltungsausschusses sei klar, erklärte Bernhard Northoff, Kirchenvorstands- und Verwaltungsausschußmitglied: Der Ausschuß sei vom Kirchenvorstand als Träger des Heimes berufen worden und  bedürfe keiner Bestätigung durch den Generalvikar.“  (aus MZ-Köthen vom 13. Februar 1999 „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ vom Redakteur Heiko Wigrim; „06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe“)

bestand selbst ausschließlich aus fachlichen Laien bezüglich eines Pflegeheimes.

beauftragte gegen den ausdrücklichen Willen des zuständigen Heimleiters sogenannte Unternehmensberater für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen, welche dort ohne den Willen des Heimleiters zu berücksichtigen wirkten.

ließ in seinem Auftrag ebenfalls gegen den Willen des zuständigen Heimleiters von Dritten die Personalakten der MitarbeiterInnen des Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen durcharbeiten ohne vorab deren Einwilligung einzuholen. Nach meiner Auffassung wurde hier grob der Datenschutz verletzt.

rief gegen den Willen des Heimleiters Versammlungen im Pflegeheim ein,

erließ gegen den Heimleiter Weisungen, welche dessen Kompetenzen einschränkten.

verhängte unsinnige Disziplinarmaßnahmen.

ermutigte die MitarbeiterInnen, am Heimleiter vorbei ihm betriebsinterne Informationen zukommen zu lassen.

ließ gegen den Willen des Heimleiters Arbeitsgruppen unter den MitarbeiterInnen bilden.

usw.

Über all diese Aktivitäten wurden die zuständigen Aufsichtsgremien im Caritasverband und im Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg ständig informiert - diese erkannten zweifelsfrei das Unrecht gegen den Heimleiter u.a., sprachen Mut zum Durchhalten aus und Versprachen baldige Hilfe. Die zugesagte Hilfe blieb aus - W_A_R_U_M_? (siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“ und „Werte und Ethik“)

Dass der „Verwaltungsausschuß“ die erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ nicht besaß, bestätigte der Generalvikar für das Bistum Magdeburg am 05.03.1998 (siehe auch: „06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe“). Doch es erfolgte nicht etwa eine Korrektur im Hinblick auf das unredliche Tun des Verwaltungsausschusses und die zu diesem Zeitpunkt seit über einem halben Jahr zugesagte Hilfe für den Heimleiter, sondern jetzt begann erst recht das Mobbing gegenüber den verbliebenen drei Mitgliedern der Familie Deibele. Die Aufsichtsbehörden schauten zu und beteiligten sich schließlich sogar daran.

So durfte der sogenannte Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Herr Riemen und gleichzeitiges Mitglied des Kirchenvorstandes bezüglich des Schreibens von Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 ohne Konsequenzen u.a. dreist in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom 10. April 1999 unter „Differenzen um den Führungswechsel im Katholischen Pflegeheim ´St. Elisabeth´; Erst einvernehmliche Lösung gesucht“ behaupten:

Hier externe Variable einbinden.

Scheinbar geschickt versuchte Herr Riemen als Täter in sein eigenes Versagen andere mit einzubeziehen - freilich übersah er dabei geflissentlich, dass sowohl Personen als auch die MZ im Interesse der Familie reagierten. Ich antwortete auf diese und andere demagogischen Behauptungen in meiner Veröffentlichung vom 10. April 1999 in derselben Zeitung mit: „Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten“:

„Die Nichtbeachtung des Schreibens von Frau T. Deibele vom 2. März 1998 ´entsprechend den Äußerungen von Herrn Riemen zu begründen ist haarsträubend. Welch ohnmächtige Argumentationsarmut mag ihn dazu bewegt haben? Die Aussagen des Schreibens sind belegbar.“

Hat der Hochstapler Herr Hans-Marin Riemen ein Rechtsbewußtsein und ein Gewissen ?

Am selben Tag erschienen noch weitere Zeitungsberichte vom Kirchenvorstand mit „Konstruktiver Kritik verschlossen“, vom Pfarrgemeinderat mit „Am Ende bleibt nur Bitterkeit“ und von der sogenannten Heimleitung Frau Sick und Frau Lichtner „Entscheidung war notwendig“ (der Heimleiter wurde nicht einbezogen). Die aufgeführten Personen und Gremien hatten zu keinem Zeitpunkt vorab mit den Mitgliedern der Familie Deibele über die Inhalte ihrer getroffenen Aussagen gesprochen.

Hinsichtlich der Kompetenz der getroffenen Aussagen und Handlungen ist zu berücksichtigen, dass die genannten Personen und die Mitglieder der MAV, des Verwaltungsausschusses, des Kirchenvorstandes, des Pfarrgemeinderates und später auch die Vertreter des Deutschen Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg und des Bischölichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg der Aufgabenumfang und die Inhalte meiner Tätigkeiten nicht bekannt waren - gleiches trifft auch hinsichtlich des Aufgabenumfanges und des Inhaltes der Tätigkeiten des Heimleiters und der stellvertretenden Heimleiterin zu.

Warum sahen sich die Personen und Gremien zu derartigen nicht belegbaren öffentlichen Falschaussagen veranlaßt - von wem erhielten Sie die Informationen? - Von verantwortlichem Handeln kann infolge Nichtanhörung der Gegenseite keine Rede sein.

Was waren die wirklichen Beweggründe für ihr Tun?

Warum griffen der Deutsche Caritasverband für das Bistum Magdeburg und das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg wider besseren Wissens und wider den mehrmals getroffenen Hilfezusagen nicht ein?

In meinem Schreiben vom 29.04.2000 (Fachaufsichtsbeschwerde“) an Bischof Leo Nowak fragte ich ihn u.a.:

Was halten Sie von einer nachfolgend beschriebenen Person?

Der Rettungsring (Analogie von Dietmar Deibele)

„Eine Person wirft einem um Hilfe rufenden Ertrinkenden einen Rettungsring an einer Leine zu, so dass dieser ihn fast erreichen kann. Immer, wenn der Ertrinkende den Rettungsring beinah erreicht hat, zieht sie den Rettungsring wieder ein Stück weg, aber immer nur so, dass der Ertrinkende die Hoffnung auf die baldig mögliche Rettung behält. - Schließlich zeigt sich der Mensch ob des mißlungenen Rettungsversuches betroffen, denn er habe ja zumindest gezeigt, dass er eine Rettung versucht habe.“

So haben meine Familie und ich das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg über mehrere Jahre erleben müssen.

Eine Antwort habe ich, wie auf viele weitere Schreiben auch, nicht erhalten.

 Strategie  der  bewussten  demagogischen Konfliktausweitung:

Der anfänglich kleine Konflikt wurde durch eine   Strategie  der  bewussten  demagogischen Konfliktausweitung ,  wie ein kleines Feuer mit Sauerstoff, angefacht. Dies geschah mehrmals durch die

Einbeziehung von Personen und Gremien mit  demagogischen Argumentenwelche eigentlich mit den Geschehnissen selbst nicht direkt in Verbindung stehen - um eine Konfliktausweitung auf viele Personen zu bewirken, so dass  suggeriert  wird, dass sich schließlich eine große Personenzahl gegenüber einer kleinen Personenzahl nicht im Unrecht befinden könne.

Nicht  belegte Behauptungen  werden lediglich  mit  weiteren  nicht  belegten Behauptungen „belegt“.

Eine  Bearbeitung der  konkreten Sache  wird  ignoriert  bzw.  verweigert.

Dulde

oder

verschwinde.

Scheinheiligkeit
der Verantwortlichen in STAAT & KIRCHE.

Ohnmacht bei Machtmissbrauch Ohnmacht bei Machtmissbrauch, Kirche, Mobbing

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Diese   Strategie  der  bewussten  demagogischen Konfliktausweitung ,  ist aus der Geschichte, welche leider zu oft aus  vorsätzlichem Unrecht  mit  krimineller Energie  besteht, sicher jedem gut bekannt.

Doch warum haben sich so viele Personen und Gremien  ohne Prüfung  der Sachlichkeit  in den Konflikt einbeziehen lassen, so dass sie schließlich mit  im Boot der Täter  saßen?  (siehe u.a. Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung, Sinn von Regelwerken“, Gerechtigkeit ?“, Was ist  Mobbing  am Arbeitsplatz ?, Hochstapelei - Ja oder Nein“ und „Werte und Ethik“)

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nötigung, STGB § 240, Kirche Mobbing

externe Variable

externe Variable

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Aus meiner Sicht hat u.a. der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses und gleichzeitiges Mitglied des Kirchenvorstandes Herr Hans-Martin Riemen mit seinen demagogischen Aktivitäten dazu beigetragen. Dies machte er selbst besonders durch seine öffentliche Aussage in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom 10 April 1999 unter der Überschrift „Erst einvernehmliche Lösung gesucht“ deutlich:

Hier externe Variable einbinden.

Hier externe Variable einbinden.

Kirche Mobbing

Hier externe Variable einbinden.

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Bischof mit 3 Gewalten in Personalunion, Kirche, Mobbing Skandale in Staat und Kirche, Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

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Kirche, Mobbing

Ich werde eine Vielzahl von Manipulationen, Lügen, Wirklichkeitsverzerrungen bis hin zur Wirklichkeitsentstellungen usw. nachweisen, so dass ich diese Aussage von Herr Hans-Martin Riemen und das damit verbundene Verhalten als  „zynische Demagogie“  ansehen muss.




Entsprechend der Konfliktausweitung habe ich mich zur Wehr gesetzt. Nachfolgend gebe ich in der „Pyramide der Konfliktausweitung“ einen Überblick über den durch mich eingehaltenen Dienstweg durch die einzelnen Instanzen, wobei ich die zuständige Heimleitung zur Konfliktentstehung nicht einbeziehe, weil sie durchweg nachweisbar zur Eindämmung des Konfliktes von sich aus beitrug (siehe auch: „Bereitschaft zum wahrhaftigen Umgang mit Konflikten“):

Alle Gremien wurden mehrmals schriftlich über das erfolgte Unrecht informiert und um Korrektur ihrer haltlosen Behauptungen bzw. um ein entschiedenes Eingreifen zur Schaffung einer verläßlichen und glaubhaften Rechtssicherheit gebeten. (siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“ und „Werte und Ethik“)

Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

Warum besteht dennoch der Konflikt einschließlich der enormen Rechtsunsicherheit für jeden Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und darüber hinaus noch immer? (siehe auch: „Arbeitsrecht in Verbindung mit dem Grundgesetzt (GG)“ und „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“):


Bis heute bleiben viele Fragen offen.




Wenn Unrecht über einen längeren Zeitraum hinweg und/oder von einer zunehmenden Personenzahl bewirkt bzw. zugelassen wird, kann es sogar zu Äußerungen kommen, dass die nun einmal bestehende Unrechtsituation besser sei, als das Mühen um deren glaubwürdige Korrektur. Dies führt allerdings zu nachfolgender katastrophaler Vorbildwirkung mit der Legitimation von Unrecht:

Zur Erlangung eigener Interessen werden Tatsachen geschaffen, welche im Falle von Unrecht ein ausreichendes Hindernis
für eine Korrektur darstellen.

Dies würde letztlich die Aufgabe jeglichen Rechtssystems bedeuten, was in der sich anschließenden Analogie „Demagogische Verharmlosung von Unrecht“ deutlich wird:
(siehe auch Gerechtigkeit ?“, „Sinn von Regelwerken“, Hochstapelei - Ja oder Nein“ und „Werte und Ethik“)

externe Variable

In der nachfolgenden Grafik „Mauer des Schweigens“verdeutliche ich den Umgang mit einer Vielzahl von Hilferufen (bezüglich des vorliegenden Konfliktes durch mehrere Personen) innerhalb der Katholischen Kirche bis hin zum Vatikan.



Ob die um Hilfe angerufenen Personen und Gremien nicht „hören“ können oder nicht „hören“ wollen, wird in nachfolgender Analogie „Das Hörvermögen“ betrachtet:


Das Hörvermögen   (Analogie von unbekannt)

Ein Mensch lebte eng verbunden und in Übereinstimmungmit der Natur - wie es ein Naturmensch völlig selbstverständlich tut. Eines Tages suchte er eine Stadt auf und traf einen Stadtmenschen. Der Naturmensch begrüßte den Stadtmenschen. Sie stellten fest, dass sie das gleiche Ziel hatten, und so gingen sie gemeinsam weiter.

Plötzlich fragte der Naturmensch: „Hörst du die Grille zirpen?“. Der Stadtmensch verneinte zunächst verwundert diese Frage - erst als sie ganz dicht herangetreten waren, hörte auch er die Grille zirpen. „Ihr Naturmenschen habt ein besseres Gehör als wir.“ sagte er daraufhin anerkennend und gleichsam sein beeinträchtigtes Wahrnehmungsvermögen erklärend. Doch der Naturmensch wußte um das grundsätzlich gleiche Hörvermögen.

Wenig später befanden sie sich im Boulevard inmitten eines dichten Gedränges vieler geschäftiger Stadtmenschen. Der Naturmensch ließ eine kleine Münze fallen. Umgehend hielten mehrere Stadtmenschen inne, und versuchten die Münze zu finden. Daraufhin sagte der Naturmensch: „Siehst du, was für ein gutes Gehör Ihr Stadtmenschen habt.“

Unsere verinnerlichten Werte (unsere wahre innere Haltung) bestimmen wesentlich, was und wie wir etwas wahrnehmen, was wir anstreben und wie wir uns dafür einsetzen.

(siehe u.a. „Werte und Ethik“; „Einschätzung von Personen“; „Bloßstellung“ und „Führungskräfte in kirchlichen Einrichtungen“)


Kein Problem wird gelöst,
wenn wir träge drauf warten,
dass Gott allein sich darum kümmert.“

(Martin Luther King)

Hier externe Variable einbinden.


Siehe hierzu:

Absurd !

„Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ (vom Redakteur Heiko Wigrim)

„Vieles ist nicht nachvollziehbar (vom Heimleiter des Pflegeheimes)

Fehlende Glaubwürdigkeit (von Uwe Knöfler)

Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten (vom Redakteur Heiko Wigrim)

„Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ (vom Redakteur Heiko Wigrim)

„Seltsame Urteilsbegründung“ (von Bernadette Deibele)

Bitte um Wahrhaftigkeit“ an Bischof Leo Nowak (von der ehemaligen langjährigen Heimleiterin und anschließend stellvertretenden Heimleiterin des Pflegeheimes)

Zwischen den Fronten“

Hochstapelei - Ja oder Nein“,

„04.04.2000 Dialog-Verweigerung des Bischofs Leo Nowak“.

„26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen

Grafik Nichts hören - Nichts sehen - Nichts sagen“

Grafik Verhalten der Aufsichtsgremien“

Pastorales ZukunftsGespräch (PZG) im Bistum Magdeburg“

Bundesland Sachsen-Anhalt (BSA)“

Vatican“

Lösung: Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg?



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02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

(siehe auch 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)

Nach dieser Darstellung zum Konfliktbeginn möchte ich zunächst die Situationseinschätzung der zu diesem Zeitpunkt seit 17 Jahren in der Heimleitung tätigen Frau Traute Deibele mit ihrem Schreiben vom 02.03.1998 an die Mitglieder des Kirchenvorstandes wiedergeben.

Sie hatte 1981 in Nachfolge der „Elisabeth Schwestern“ das Pflegeheim in einem veralteten Zustand übernommen. Später haben sie und ihr Ehemann als Heimleiterehepaar mit den Mitarbeitern die Zeit der Wende, den Um- und Neubau (Erweiterung auf 120 Betten), die Belastungen mit der neuen Pflegeversicherung als Gemeinschaft unter christlichen Aspekten gemeistert. Sie haben u.a. zukunftssichere Arbeitsplätze für ca. 70 Mitarbeiter geschaffen.

Im Februar/März 1998 ging die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele davon aus, dass bei einer sachlichen Darlegung der Konfliktsituation gegenüber den einzelnen Mitgliedern des Kirchenvorstandes  ein sich Besinnen auf die Pflichten entsprechend ihres Wahlauftrages gegenüber der Katholischen Gemeinde stattfindet  - schließlich waren diese  zu christlichen Werten verpflichtet.  Jedoch sollte sie sich in dieser so selbstverständlichen Erwartung  irren.

Anmerkungen zum Inhalt:

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Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

Hier externe Variable einbinden.


(02.03.1998 Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes durch Frau Traute Deibele)


Schreiben der damaligen stellvertretenden Heimleiterin Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 an die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen


Sehr geehrte Mitglieder der Kirchenvorstandes,


Im Interesse des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ mit seinen 120 Bewohnern und der katholischen Trägergemeinde fordere ich die Herren

Riemen, Northoff und Thurau

zum Rücktritt aus dem Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ und aus dem Kirchenvorstand auf.

Nach meiner Auffassung haben sie sehr grob gegen christliche Grundwerte verstoßen. Sie werden durch ihre ausschließlich autoritäre und oftmals nicht nachvollziehbare Haltung gegenüber Mitarbeitern und Strukturen nicht der Verantwortung gegenüber dem Kirchenvorstand der katholischen Trägergemeinde gerecht, in dessen Auftrag sie als Mitglieder des Verwaltungsausschusses (VA) handeln. Dies sei nachfolgend aus meiner Sicht belegt:

1.

Verabschiedung einer Satzung am 10.04.1997 ohne Anwesenheit des Heimleiters des Pflegeheimes im Kirchenvorstand und ohne die jahrelangen Erfahrung des Heimleiters einfließen zu lassen.

2.

Zusage laut Protokoll der Verwaltungsausschußsitzung vom 28.04.1997 zur Klärung der Rechtlichkeit der Herauslösung von erheblichen Geldmitteln (100.000,-DM) des Pflegeheimes (Sondervermögen) durch Pfarrer Paul ohne vorherige Abstimmung mit dem Heimleiter. Diese Klärung ist bis heute offen. Der Heimleiter ist unzweifelhaft zur Wahrung der Interessen des Pflegeheimes verpflichtet.

3.

Fragwürdiger Umgang mit einem Schreiben vom 20.08.1997 der Mitarbeitervertretung (MAV) des Pflegeheimes, welches keine sachlich nachvollziehbaren Argumente enthielt.

Die Empfehlung des Verwaltungsausschusses an die durch das Schreiben angegriffenen Personen hieß: An ihrer Stelle hätte Herr Riemen zunächst die MAV nach sachlichen Beispielen befragt.

Erstaunt mußte Herr Riemen am 10.09.1997 zur Kenntnis nehmen, daß gleich der erste Satz der Gegendarstellung zum Vorwurf im Schreiben vom 07.09.1997 an den Verwaltungsausschuß lautet: „Dieser Satz ist mit stichhaltigen und nachvollziehbaren Beispielen zu belegen.“ Bis heute sind trotz erfolgter Recherchen durch den Verwaltungsausschuß keine nachvollziehbaren Beispiele den angegriffenen Personen mitgeteilt worden.

Mit einem Schreiben vom 17.09.1997 wurde gar das Schreiben vom 20.08.1997 durch die MAV wesentlich geändert, ohne alle Mitarbeiter, welches das erste Schreiben unterschrieben hatten, über den geänderten Inhalt zu informieren. Erneut sind keine nachvollziehbaren Argumente enthalten - nur Behauptungen.

4.

Erteilung von unhaltbaren Abmahnungen und Verweisen gegen die angegriffenen Personen durch den Verwaltungsausschuß mit Schreiben vom 26.09.1997 und 28.09.1997. Mit Schreiben vom 12.10.1997 wurde der Inhalt der Verweise und Abmahnungen widerlegt und deren Aufhebung beantragt - bis heute reagierte der Verwaltungsausschuß nicht auf diesen Antrag. Mit Schreiben vom 23.02.1998 forderten die angegriffenen Personen den Verwaltungsausschuß erneut zur Rücknahme der Disziplinarmaßnahmen auf, mit der Ankündigung der Einleitung von gerichtlichen Schritten gegen den Verwaltungsausschuß, falls dies nicht bis zum 20.03.1998 erfolgt.

5.

Kostenpflichtige Vertragsbindung von zwei Unternehmensberatern. Hierzu sah der Heimleiter weder ein Erfordernis noch wurde ihm die Honorarhöhe zur Pflegesatzverhandlung mitgeteilt. Fraglich ist auch, warum hierzu nicht die Möglichkeiten des Caritasverbandes (das Pflegeheim ist korporatives Mitglied) genutzt wurden.

6.

Auf einer Mitarbeiterversammlung am 12.11.1998 äußerte Herr Riemen (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses) seine Absicht zur Aufhebung der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) und stellte somit die Arbeitsverträge der ca. 70 Mitarbeiter in Frage, was bestimmt nicht zur Stabilisierung des Betriebsklimas beitrug.

7.

Auf schriftliche Anfragen aus dem Kummerkasten, welche unmittelbar nach Eingang am 05.12.1997, am 11.12.1997 und am 22.12.1997 an den Verwaltungsausschuß weitergeleitet wurden, reagierte der VA bis heute nicht und läßt die darin geäußerten Fragen ungelöst im Raum stehen.

8.

Ansetzung von Veranstaltungen und Bildung von Arbeitsgruppen ohne Abstimmung mit dem Heimleiter.

Die Spitze hierbei bildete die Ansetzung einer Mitarbeiterversammlung auf Veranlassung durch Herrn Riemen für den Samstag des 4. Adventswochenendes um 1500 Uhr. Als der Heimleiter dies in Abstimmung mit Pfarrer Paul unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines katholischen Pflegeheimes am letzten Adventswochenende in bezug auf die Bewohner, Angehörigen und der Mitarbeiter stoppte, wird ihm durch Herrn Riemen mit disziplinarischen Konsequenzen gedroht, und seine Kompetenzen werden mit Schreiben vom 22.12.1998 (zugestellt am 02.01.1998) durch den Verwaltungsausschuß weiter eingeschränkt. U.a. heißt es in diesem Schreiben: „Wenn Sie weiterhin in so eklatanter Weise die Trägerinteressen vernachlässigen, zwingen Sie den Träger zu personalrechtlichen Konsequenzen.“

9.

Bei den derzeitig laufenden schwierigen, die Existenz des Heimes und somit unmittelbar auch die Arbeitsplätze der ca. 70 Mitarbeiter betreffenden Pflegesatzverhandlungen lehnte der Verwaltungsausschuß durch Herrn Riemen telefonisch am 02.01.1998 eine Mitarbeit ab.

10.

Mit einem Schreiben vom 04.01.1998 bitten die Mitarbeiter B. und D. Deibele den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Riemen zu einem Gespräch „Zum Finden eines besseren Miteinanders . . .“. Bis heute gibt es keine Reaktion durch den Verwaltungsausschuß auf diese Bitte.

11.

Am 13.02.1998 wird der Heimleiter durch Herrn Sartorius (Unternehmensberater im Auftrag des Verwaltungsausschusses) erpresserisch unter Druck gesetzt. Er sagt sinngemäß: Trennen Sie sich von Ihrem Sohn - wir kommen dann miteinander klar.

Welche Unglaublichkeit: Ausgerechnet von dem, welcher bis heute nachweislich wesentlichen Anteil am Gelingen des Pflegeheimes hat (u.a. führt er die derzeitigen schwierigen Pflegesatzverhandlungen für das Pflegeheim), und dem kein sachlicher Vorwurf gemacht werden kann, soll sich intrigenhaft, ohne offene Aussprache und ohne Sachargumente getrennt werden. Und dies soll der Heimleiter wider besseren Wissens umsetzen.

Er benutzte ausdrücklich das Wort „wir“. Weil sie dem Sohn nichts anhaben können, greifen sie die Eltern an - um ihn dadurch um so mehr zu treffen.  Ist ein unwürdigeres Verhalten denkbar?  Werden hier nicht christliche Grundwerte verletzt?

12.

Am 15.01.1998 bricht der Heimleiter unter der für ihn nicht nachvollziehbaren Belastung durch den Verwaltungsausschuß während einer Dienstreise in Zeitz nach dem Lesen eines Briefes von Pfarrer Paul vom 12.01.1998 in Folge eines Briefes des Verwaltungsausschusses vom 12.01.1998 mit dem Verdacht auf Herzinfakt zusammen. Seit dem ist er im Krankenstand.

13.

Für den 23.01.1998 wurde durch die Unternehmensberater eine Mitarbeitervollversammlung angesetzt. Ich, Frau T. Deibele (stellvertr. Heimleiterin), bestätigte vorab ausdrücklich auf Nachfrage des Herrn Sartorius meine beabsichtigte Teilnahme. Dennoch wurde ich erst ca. 5 Minuten vor Versammlungsbeginn durch Herrn Sartorius ohne ein Wort der Entschuldigung auf Veranlassung durch Herrn Riemen ausgeladen. Laut Beschluß des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses habe die Leitung des Pflegeheimes nicht an dieser Versammlung teilzunehmen. So mußte nach Aufzählung dreier Namen auch D. Deibele die Versammlung verlassen. Die Pflegdienstleiterin (PDL) hingegen dürfe teilnehmen, da sie als Wohnbereichsleiterin geladen sei - die Buchhalterin wurde gänzlich als Leitungsmitglied unterschlagen.

Mein Sohn mußte mich infolge eines Schwächezustandes nach Hause begleiten.

Am 26.01.1998 wurde ich (T. Deibele), infolge der auch für mich nicht nachvollziehbaren Belastung durch den Verwaltungsausschuß krank geschrieben und verblieb bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben und Übergang in die Rente am 28.02.1998 im Krankenstand.

14.

Auf der zuvor genannten Versammlung wurde eine Projektgruppe nicht wie angekündigt gewählt, sondern bestimmt. Auf die Frage einer Mitarbeiterin, warum kein Katholik der Projektgruppe angehört, wo es doch u.a. um die Erarbeitung eines Leitbildes des Pflegeheimes in katholischer Trägerschaft geht, wurde gelacht, und Herr Sartorius verdrehte die Augen. Frau Klien (Mitarbeiterin von Herrn Sartorius) argumentierte, daß es nur um arbeitsorganisatorische Dinge gehe. Inzwischen aber arbeitet die Projektgruppe am Leitbild.

15.

Mit einem Schreiben vom 12.02.1998 des Verwaltungsausschusses werde ich, Frau T. Deibele, zur Rechtfertigung betreffs der arbeitsrechtlichen Grundlage für meine Tätigkeit nach meinem angeblichen offiziellen Abschied im Februar 1996 aufgefordert. Mitglieder der Mitarbeitervertretung und Pfarrer Paul sollen auf Befragung durch Mitglieder des Verwaltungsausschusses gesagt haben, daß mein Arbeitsverhältnis im Februar 1996 beendet wurde.

Den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses ist mit Sicherheit bekannt, daß für jeden Mitarbeiter eine Personalakte geführt wird, in welcher alle das Anstellungsverhältnis betreffenden Sachverhalte gesammelt werden. Mit einem Schreiben vom 21.01.1998 wies ich den Verwaltungsausschuß u.a. darauf hin, daß mein Arbeitsvertrag beim Träger aufbewahrt wird. Mit einem Einblick in meine entsprechende Personalakte bzw. einer Nachfrage beim Heimleiter hätte sich das Schreiben vom 12.02.1998 erübrigt. Das Ausscheiden eines Mitarbeiters wird, wie Sie sicher wissen, als wesentlicher und zumeist abschließender Sachverhalt in einer Personalakte festgehalten.

Ich habe vor 18 Jahren in Nachfolge der „Elisabeth Schwestern“ das Pflegeheim in einem veralteten Zustand übernommen. In der ganzen Zeit habe ich meine Arbeit unter dem Aspekt gesehen,  die Menschenwürde der Bewohner und der Mitarbeiter zu achten.  Ich durfte erleben, daß selbst Nichtchristen diesen Grundgedanken für ihre Arbeit aufnahmen und somit sich das Haus mit einem guten Ruf entwickeln konnte. Inzwischen sind wir ein modernes Haus mit 120 Heimbewohnern und ca. 70 Mitarbeitern.  Doch seit die Herren Riemen, Northoff und Thurau als Mitglieder des Verwaltungsausschusses tätig wurdenbegann die Positiventwicklung zu stagnieren.

16.

War zur Beratung am 29.01.1998 in Gegenwart von Vertretern des Caritasverbandes Magdeburg noch mein Sohn D. Deibele nach Aussagen des Verwaltungsausschusses eine untragbare Person (ohne daß gegenüber D. Deibele vorab Sachargumente geäußert wurden), und der Heimleiter wurde ausdrücklich gelobt, so war auf der Beratung am 24.02.1998 in Gegenwart des Caritasdirektors der Heimleiter untragbar, und mein Sohn war akzeptabel. Auch der Caritasdirektor, Herr Jorgol, verwunderte sich sehr ob dieses Umschwunges.

Laut Aussagen des Caritasdirektors sei hierfür die Bestellung meines Sohnes zum Verwaltungsleiter und stellvertretenden Heimleiter ab 01.03.1998 laut Schreiben vom 07.01.1998 durch den Heimleiter verantwortlich. Im Arbeitsvertrag meines Sohnes ist als verbindlich festgeschrieben, daß er Verwaltungsleiter und Heimleiter in Nachfolge wird. Diese Arbeitsvereinbarung wurde ausdrücklich mit nachfolgendem Satz abgeschlossen: „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“ Da dieser Arbeitsvertrag nicht eingeschränkt oder aufgehoben wurde, hat er seine volle rechtliche Gültigkeit. Herrn D. Deibele wurde mit Schreiben vom 07.01.1998 lediglich der Zeitpunkt zum Inkrafttreten der arbeitsvertraglichen Regelung mitgeteilt. Das Schreiben vom 07.01.1998 (Ernennung zum Verwaltungsleiter) ist die zwingende Folge aus dem mit dem Träger abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom 17.05.1995. Eine Unterbindung des Anspruches aus dem Arbeitsvertrag wäre eine Personalentscheidung, welche vorab mit dem Verwaltungsausschuß abzusprechen gewesen wäre.

17.

Mit Schreiben vom 24.02.1998 schlägt Herr D. Deibele in Abstimmung mit seinem Anwalt dem Verwaltungsausschuß drei Termine für eine Aussprache vor. Bis zum 02.03.1998 sollte der Verwaltungsausschuß seine Wahl mitteilen.

Doch statt dessen erhält Herr D. Deibele am 02.03.1998 eine fristlose Kündigung.  Keinerlei Sachargumente sind dem Heimleiter bekannt, welche eine derartige Handlungsweise auch nur im Entferntesten rechtfertigen kann.  Noch am 24.02.1998 äußerten lt. Aussagen des Caritasdirektors die Unterschreibenden Pfarrer Paul, Herr Riemen und Herr Northoff, daß sie zukünftig mit Herrn D. Deibele zusammen arbeiten können - und mit Scheiben vom 27.02.1998 (Eingang im Pflegeheim am 02.03.1998) kündigen sie ihm fristlos mit fraglichen Begründungen noch während er sich im Krankenstand befindet.

Welche Scheinheiligkeit  im Namen der Kirchengemeinde „St. Maria“ Köthen.
Wieviel Leid  darf noch im Namen der Kirche durch diese Herren verursacht werden?

Wann wird endlich die sachliche Nachweisführung von Behauptungen verlangt?

Wann wird endlich nicht nur über, sondern auch mit den betroffenen Personen gesprochen?

Nun sind der Heimleiter, ich (ehemals stellvertretende Heimleiterin) und mein Sohn D. Deibele (Verwaltungsleiter)  infolge des Mobbings erkranktWir sorgen uns um unsere guten Mitarbeiter und um die unserem Pflegeheim anvertrauten Heimbewohner. Hoffentlich müssen nicht auch die pflegebedürftigen Heimbewohner darunter leiden.

Die derzeitige Situation ist von wirtschaftlichem, menschlichem und christlichem Gedankengut aus betrachtet,  unerträglich.

Fast alle Mitarbeiter, einschließlich der Heimleitung, haben alle Mehrbelastungen und Probleme

-

während der Wende,

-

während des Um- und Neubaues,

-

während der Planung und der Einführung des neuen Pflegeversicherungsgesetzes (einschließlich der damit verbundenen Unsicherheiten)

-

und während der Einführung der Pflegedokumentation und deren Umsetzung auf EDV

als Gemeinschaft unter christlichen Aspekten gemeistert. Sie haben sich selbst durch ihre Leistungen bei Planung, Baubegleitung, Beseitigung von Bauschmutz und dem allgemein bedingten Mehraufwand infolge neuem Pflegeversicherungsgesetz, Pflegedokumentation und EDV-Einführung in das jetzige Pflegeheim eingebracht und ihre Arbeitsexistenzen daran gebunden. Die erforderlichen Entscheidungen wurden stets durch die Heimleitung mit dem Träger (Pfarrer der Trägergemeinde) abgestimmt.

Die Einzigen, die all die schwierigen Phasen nicht mit durchlebt haben und auch sonst nicht z.B. durch finanzielle Anteile gebunden, und schon gar nicht mit ihrer Arbeitsexistenz vom Wohl und Wehe des Pflegeheimes betroffen sind, sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses - die derzeitigen Vorgesetzten.

Ich fühle mich durch das Schreiben vom 12.02.1998 durch den Verwaltungsausschuß beleidigt. Da hierzu auch Dritte befragt wurden, wurde mein Ruf geschädigt.

Nach entsprechender Rechtsberatung behalte ich mir die Einleitung von gerichtlichen Schritten wegen Rufschädigung und der Erstattung von Schmerzensgeld vor.

Ich bitte Sie als Mitglieder des Kirchenvorstandes um eine faire, sachliche und christliche Auseinandersetzung mit den dargestellten Sachverhalten, um weiteren Schaden für die Bewohner und Mitarbeiter des Pflegeheimes und die Gemeinde zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen

T. Deibele“


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Gibt es einen Zusammenhang zu nachfolgendem Link?

Aufruf zur Umkehr - ... 05.07.2009 9. Nachfrage zum Widerspruch vom 31.10.2008 zum „Amtsblatt für das Bistum Magdeburg - Nr. 10“ vom 01.10.2008 vom Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zum Beitrag Nr. 133 „Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt““ - Zitat:

»... die Nachrichtenagentur ddp berichtete am 01.07.2009, dass in Verantwortung des Bischöflichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg (BOM) durch die Gero-Unternehmen des Bistums rund
100 Millionen Euro Schaden  bewirkt wurde - sind verloren für Werke der Nächstenliebe


Zur Verdeutlichung der Geschehnisse in der Katholischen Gemeinde in Köthen führe ich nachfolgend die Mitglieder des Kirchenvorstandes (KV) und die Mitglieder des Verwaltungsausschusses (VA) in den Jahren 1997 und 1998 auf: (die Mitglieder des VA sind dem Gemeindebrief vom 16.03.1997 entnommen)

lfd. Nr.

Kirchenvorstand (KV)

Verwaltungsausschuß (VA)

Mitglieder in beiden Gremien

1

Hans-Martin Riemen

Hans-Martin Riemen
(Vorsitzender)

Hans-Martin Riemen

2

Bernhard Northoff

Bernhard Northoff

Bernhard Northoff

3

Franz Massag

Franz Massag

Franz Massag

4

Pfarrer Wolfgang Paul
(Vorsitzender)

Hans Feistauer

5

Heinz Gdowzok

Johannes Großmann

6

Wolfgang Thurau

Wolfgang Thurau
(als Berater)

Wolfgang Thurau
(teilweise eingeschränkt)

7

Maria-Rita Kohnke

8

Dr. Werner Sobetzko

9

Hermann Glöckner

10

Bernd Kressner

11

Wolfgang Switalla


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06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe

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06.03.1998
Dietmar Deibele

In nachfolgendem Schreiben vom 06.03.1998 wird das Gespräch von drei Mitgliedern der Familie Deibele mit dem Generalvikar für das Bistum Magdeburg (GV vom BOM) Herrn Stolpe und dem Caritasdirektor Herrn Jorgol am 05.03.1998 wiedergegeben.

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Pfeil, Kirche, Mobbing

WARUM  durfte der  Verwaltungsausschuss  monatelang mit Lügen, Manipulationen, Demütigungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Datenschutzverletzungen, unredlicher Auftragsvergabe, unredlichen Mitarbeiterversammlungen, verlogenen Disziplinarmaßnahmen usw. die legitime Heimleitung und die MitarbeiterInnen im Pflegeheim u.a. mit Mobbing tyrannisieren, so dass gar mehrere Personen dadurch erkrankten!? -  wenn  er  zusätzlich   als gesamtes Gremium  als Hochstapler wirkte!?

Diese, das geltende Recht und die Menschenwürde missachtende,  Perversion  geschah mit Wissen und Duldung durch die verantwortlichen Aufsichtsgremien Caritasverband für das Bistum Magdeburg und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg (BOM, einschließlich Bischof Leo Nowak).

Der Caritasdirektor Herr Jorgol äußerte:

„... Der Verwaltungsausschuß als Träger habe das Gefühl, nicht Herr im Hause zu sein.“

Pfeil, Kirche, Mobbing

Wieso  bezeichnet der Caritasdirektor Herr Jorgol wider besseren Wissens das rechtswidrig wirkende Gremium Verwaltungsausschußals Träger“!? - obwohl der Generalvikar sagte, dass der Verwaltungsausschuss  „nicht rechtskräftig“  wirkte. Ein  „nicht rechtskräftig“  wirkendes Gremium  kann nicht  Träger und somit auch „nicht Herr im Hause“ sein.

Siehe hierzu auch: 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - offener Brief - „Nächstenliebe verdrängt“, „Sippenverfolgung“?“.

Kirche Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing
Pfeil, Kirche, Mobbing

Zum tatsächlichen Erfordernis einer  „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“  für meinen Dienstvertrag lesen Sie bitte die Abschnitte „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen und Hochstapelei - Ja oder Nein“.

Als meine Eltern (Heimleiterehepaar) und ich die Versammlung bereits verlassen hatten, kam Generalvikar Stolpe uns hinterher gelaufen und fragte mich, wie lange ich mich zur Wehr setzen würde. Ich sagte ihm,  dass ich infolge des  groben Fehlverhaltens  im Pflegeheim und durch die Aufsichtsgremien mich  10 Jahre lang wehren würde.  Ich dachte, dass diese hohe Zeitangabe zur Klärung des Fehlverhaltens im Bistum und zur Umkehr ausreichen würde. Ich sollte mich leider irren.  WARUM  fragte Generalvikar Stolpe mich derart !?

Siehe auch: ... 01.10.2008 „Amtsblatt für das Bistum Magdeburg mit Abschnitt“ Nr. 133 - „Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt“.

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nötigung, STGB § 240, Kirche Mobbing

26.07.2011 Petition an Papst Benedikt XVI.

26.10.2011 Antwort an Papst Benedikt XVI.

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Schreiben zum Gespräch  mit dem Generalvikar Herrn Stolpe und dem Caritasdirektor Herrn Jorgol sowie Frau Traute Deibele, Herrn Hans-Jürgen Deibele und Herrn Dietmar Deibele.

06.03.1998 Schreiben von Dietmar Deibele an Generalvikar Stolpe (BOM).
(3 A4-Seite und 1 A4-Seite Anhang von Dietmar Deibele)

Dem Inhalt stimme zu: Hans-Jürgen Deibele und Traute Deibele.

Siehe hierzu auch:
KirchenVolksBewegung
Wir sind Kirche
Postfach 65 01 15
D-81215 München
(KirchenVolksBewegung
„Wir sind Kirche“
)

Rechte und Pflichten von Laien und Geweihten.

Subsidiaritätsprinzip

Sinn der Verantwortung

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Jesus nannte sie
„nicht Sünder“,
sondern „Heuchler“.

24 Anträge usw. auf
Exkommunizierung
von Bischof Feige
und Auflösung der DBK

über 24 Jahre
Mobbing-Verbrechen

Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !? Bischof Gerhard Feige

Zitat:

Auf meine Annahme des Angebotes vom Generalvikar Herrn Stolpe zu einem „gemeinsamen Gespräch aller betroffenen Seiten erhielt ich keine Antwort. Warum ?

Hierbei ist insbesondere zu bedenken, dass der sogenannten  Verwaltungsausschuss  laut Auffassung des verantwortlichen Generalvikars monatelang widerrechtlich wirkte.


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Hochstapelei - Ja oder Nein

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(Siehe u.a. Sinn von Regelwerken, Unglaubliches Unrecht, 12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht, 21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums)

kirche mobbing kirche mobbing kirche mobbing Kirche Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

Infolge der Aussage des Generalvikars Herrn Stolpe (siehe auch: „06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Herrn Stolpe“)

„..., daß die Satzung des Verwaltungsausschusses und mein Arbeitsvertrag nicht kirchenaufsichtlich ... genehmigt und somit aus Ihrer Sicht nicht rechtskräftig sind.“

ergibt sich, dass eine Verordnung bestehen muss, in welcher das Erfordernis einer „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ als unbedingte Notwendigkeit für die Rechtsgültigkeit sowohl der Satzung des Verwaltungsausschusses als auch für meinen Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.

Das Erfordernis der „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ ergibt sich aus dem Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“ (siehe hierzu auch: „Verträge“).

Für die Erfüllung des Tatbestandes der Hochstapelei ist von Bedeutung, ob die betroffenen Personen bzw. Gremien das VermG kannten oder nicht. Nachfolgend werde ich belegen, dass die noch zu nennenden Personen und Gremien das VermG kannten und dennoch wissentlich entgegen dessen Bestimmungen handelten.

In den Ausführungen unter dem Hyperlink Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“ habe ich mich ausführlich zu diesem Gesetz und den damit verbundenen Schlussfolgerungen geäußert. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle nur:

Ich wurde mit Bezug auf das VermG wegen einer angeblich erforderlichen fehlenden „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ auf meinem Dienstvertrag fristlos gekündigt, obwohl kein Rechtsbezug in meinem Dienstvertrag vorhanden ist.

Das genannte VermG hätte vorab dem künftigen Bewerber dargelegt und im Dienstvertrag vereinbart werden müssen. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Pfarrer Paul unterschrieb meinen Dienstvertrag. Alle ca. 70 weiteren Dienst- und Arbeitsverträge des Pflegeheimes, welche auf der Grundlage der AVR („Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“) abgeschlossen waren, hatten ebenfalls keine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ (auch in anderen gleichgestellten Einrichtungen nicht).

Das betreffende Pflegeheim war korporatives Mitglied des Caritasverbandes und deshalb galt die AVR als gültiges Tarifrecht im Arbeitsrecht für das Pflegeheim -  das VermG hingegen kommt überhaupt nicht zur Anwendung, was jahrelang in mehreren gleichgestellten Einrichtungen auch derart praktiziert wurde und  von den Aufsichtsgremien so bestimmt war. (siehe u.a. korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes mit  Nachweis der AVR als gültige Arbeitsrechtsgrundlage, Unterschied zwischen  Täter  und  Opfer, Unterschied zwischen  Unrechtsstaat  und  Rechtsstaat, Unglaubliches Unrecht, Perversion - Hexenverfolgung heute ?)

In der AVR gibt es keinen Rechtsbezug zum VermG.  Somit ist eine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ entsprechend des VermG's für die Rechtsgültigkeit meines Dienstvertrages überhaupt nicht erforderlich.

Dieses Erfordernis im Hinblick auf die Gültigkeit meines Dienstvertrages ist somit lediglich eine haltlose Behauptung. (siehe u.a. „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“)

Das VermG war mir vom Zeitpunkt des Dienstvertragsabschlusses bis zu meiner fristlosen Kündigung infolge dieses Gesetzes nicht bekannt. Ebenfalls kannte der zuständige Heimleiter das VermG nicht. Selbst der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Pfarrer Paul hat mir und anderen gegenüber zu keinem Zeitpunkt bezüglich des Abschlusses von Dienstverträgen auf das VermG verwiesen und auch nicht danach gehandelt.

Der Verwaltungsausschuss (VA)  bestand und handelte ohne Legitimation, weil er die dafür erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ laut VermG nicht hatte. („§21 Genehmigung von Beschlüssen und Willenserklärungen“)

Der Verwaltungsausschuss (VA)  verweigerte den Nachweis der Legitimation trotz erfolgter Aufforderung durch den verantwortlichen Heimleiter.

Der Verwaltungsausschuss (VA)  griff widerrechtlich und schädigend in die Geschäfte des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen gegen den ausdrücklichen Willen des verantwortlichen Heimleiters ein (● sah Personalakten ein und verletzte den Datenschutz der MitarbeiterInnen, ● erteilte Verweise und Weisungen, ● erteilte zu Lasten des Pflegeheimes Aufträge, ● verursachte erhebliche vermeidbare Kosten, ● schränkte die Befugnisse des Heimleiters ein, ● hielt Versammlungen mit Mitarbeitern ab, ● verunsicherte und verängstige die Belegschaft, ● verleumdete MitarbeiterInnen usw.).

Da das „VermG“ die Arbeit des Kirchenvorstandes regelt, kann nicht nur ich schwer glauben, dass der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Pfarrer Paul ausgerechnet das Gesetz, welches die Kirchenvorstandsarbeit umfassend regelt, nicht kennen sollte - und wenn doch . . .

Es ist sicher unvorstellbar, dass der Verwaltungsausschuss (VA), welcher sich aus dem Kirchenvorstand (KV) auf der Grundlage des VermG's heraus gebildet hatte, dieses Regelwerk nicht kennen sollte. Noch dazu, wenn mehrere Personen in beiden Gremien Mitglied sind und diese Personen Berufe wie z.B. Rechtsanwalt, Sparkassendirektor und Betriebsleiter bekleiden.




Aus der Grafik ergibt sich, dass der Kirchenvorstand (KV) ohne sein grundlegendes Regelwerk „VermG“ nicht verantwortungsvoll arbeiten kann (● keine seriöse Wahl durchführen kann, ● seine tatsächlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten nicht kennt, ● keinen verantwortungsvollen Beschluss fällen kann usw.).

Jedoch wurden in der Gemeinde „St. Maria“ in Köthen Kirchenvorstandswahlen durchgeführt, Beschlüsse gefällt usw. - alles ohne Rechtsgrundlage? - Sicher nicht.  Somit kannte der Kirchenvorstand das VermG.

Hinzu kommt, dass ich mit Bezug auf dieses „VermG“ wegen der angeblich erforderlichen fehlenden „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ auf meinem Dienstvertrag fristlos gekündigt wurde. Daraus folgt, dass das „VermG“ den Unterzeichnern bekannt gewesen war. Die Unterzeichner der Kündigung sind:

Pfarrer Wolfgang Paul,

(Vorsitzender des Kirchenvorstandes)

Hans-Martin Riemen,

(Kirchenvorstandsmitglied und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses)

Bernhard Northoff.

(Kirchenvorstands- und Verwaltungsausschuss-Mitglied)

Die genannten drei Personen waren wesentlich bei der Bildung des Verwaltungsausschusses (VA) auf der Grundlage des VermG'es beteiligt. Sie kannten somit auch aus diesem Grunde das VermG.

Aus dem Gesagten und der Grafik ergibt sich zwingend:

1.

Der Verwaltungsausschuss (VA)  kannte das VermG und wußte, dass er keine rechtliche Grundlage für sein Handeln besaß („§21 Genehmigung von Beschlüssen und Willenserklärungen“), weil dafür einekirchenaufsichtliche Genehmigungerforderlich gewesen wäre.

2.

Ebenfalls  kannte der Kirchenvorstand (KV)  das VermG und die sich daraus ergebenden Schlüsse hinsichtlich des Verwaltungsausschusses und der gegen mich erfolgten Kündigung.

3.

Da die zuvor genannten drei Personen Mitglieder beider Gremien waren,  wußten diese somit zweifelsfrei um das VermG und die sich daraus ergebenden Schlüsse.

Somit ergibt sich nachfolgendes  absurdes  Geschehen:

Ich, Dietmar Deibele, wurde wissentlich auf Betreiben des Verwaltungsausschusses (VA) durch  genannte Personen  wegen  einer fehlenden  „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“   laut VermG  fristlos gekündigt.

Dieses Erfordernis  trifft für die Gültigkeit meines Dienstvertrages  nicht zu.  Hingegen  belegt dieses Erfordernis  aus dem VermG  das rechtswidrige Wirken des Verwaltungsausschusses (VA)  und somit auch das  rechtswidrige Wirken  der Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Rechtsanwalt Bernhard Northoff. (siehe u.a. korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes mit  Nachweis der AVR als gültige Arbeitsrechtsgrundlage, Unterschied zwischen  Täter  und  Opfer, Unterschied zwischen  Unrechtsstaat  und  Rechtsstaat, Unglaubliches Unrecht, Perversion - Hexenverfolgung heute ?)

Dies ist  Willkür  !

Willkür  kann  jeden  treffen !

(siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“ und „Bedeutung von Wort und Tat“)

Als Schlussfolgerung kommt der zu dieser Zeit legitime Heimleiter zu folgender Situationsbeschreibung: („Fachaufsichtsbeschwerde“ von H.-J. Deibele vom 16.10.2000 an Bischof Prof. Dr. Dr. Lehmann als Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz mit der Empfehlung des Rücktritts des katholischen Bischofs Leo Nowak von seinem Amt, 16.10.2000 Schreiben von H.-J. Deibele an Bischof Prof. Dr. Dr. Lehmann der DBK)

Zivilcourage und sehr gute Arbeitsleistungen entsprechend der Aufgabenerteilung und der begleitenden Kontrolle durch den Vorgesetzten führen zur Kündigung des unterstellten Arbeitnehmers mit ausschließlicher Begründung von Fehlern im Verantwortungsbereich der Vorgesetzten -  welche skrupellose Absurdität.

Im Abschnitt „31.05.1999 - Schlichtungsverhandlung mit überraschender Aussage“ äußern sich der Heimleiter und die stellvertretende Heimleiterin (während der betreffenden Konfliktentstehung) wie folgt:

Längst gibt es eine breite erwartungsvolle öffentlichkeit in Köthen, im Kreisgebiet und in ganz Deutschland (auch unter Priestern und kirchlichen Angestellten), die ein korrigierendes Eingreifen der kirchlichen Institution bzw. der übergeordneten Stellen erhoffen und erwarten.

Nur auf Herrn Dietmar Deibele bezogen stellt sich die Konfliktsituation wie folgt dar:

Herr Dietmar Deibele  wird betriebsintern und sogar öffentlich  „niedergemacht“. Und wenn er sich dagegen wert bzw. andere sich für ihn verwenden, dann wird ihm dies zynisch vorgeworfen.

Es wird verlangt, daß er die Handlungen gegen ihn erduldet, da diese  wegen der vielen nicht eingreifenden Zuschauer  nicht  Unrecht  sein können.

=>  Dies ist purer Zynismus der schlimmsten Art.


Die Vertuschungsaktivitäten des Verwaltungsausschusses gipfelten gar in einer Klage vom 20.02.2001 der Katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ aus Köthen (Kläger zu 1) und des Rechtsanwaltes Herrn Bernhard Northoff aus Köthen (Kläger zu 2)

gegen

Herrn Dietmar Deibele (Beklagter) wegen „Vornahme einer Handlung und Unterlassungmit dem Ziel:

Der  Untersagung der Nachweisführung von Mobbing  im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen mit Wissen und Unterstützung (passiv und aktiv) der Bistumsleitung im Bistum Magdeburg in Deutschland in diesem Buch.

Dulde

oder

verschwinde.

Scheinheiligkeit
der Verantwortlichen in STAAT & KIRCHE.

Ohnmacht bei Machtmissbrauch Ohnmacht bei Machtmissbrauch, Kirche, Mobbing

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Nachfolgend zitiere ich aus einem  Schreiben des ehemaligen Heimleiters  zum Zeitraum der Konfliktentstehung des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen vom 24.04.2003 an Bischof Leo Nowak und Generalvikar Reinhold Pfafferodt: (die Internetadresse dieses Buches war früher, wie nachfolgend benannt, http://members.aol.com/Mobbabsurd, 24.04.2003 Schreiben von H.-J. Deibele an Bischof Leo Nowak und Generalvikar Reinhold Pfafferodt)

„... am 27.03.2003 haben die Katholische Gemeinde „St. Maria“ und der Gemeindeanwalt Herr Bernhard Northoff ihre Klage auf Verleumdung gegen Herrn Dietmar Deibele wegen seiner Veröffentlichungen unter http://members.aol.com/Mobbabsurd verloren. Die völlig überhöhten Forderungen von bis zu ½ Jahr Haft bzw. der Zahlung von bis zu 500.000,-DM Strafe gegenüber Herrn Dietmar Deibele wurden abgewiesen, und statt dessen die genannten Kläger mit 80% der Kostenübernahme verurteilt.

Darüber hinaus verwies das Gericht auf Gesetzesverstöße durch die Kläger und mehrmals darauf, dass die Beanstandungen der Kläger ungerechtfertigt sind, weil die darin aufgezeigten Sachverhalte den Tatsachen entsprechen.“

Es ergibt sich im Auftreten des Verwaltungsausschusses (einschließlich der genannten drei Herren) gegenüber dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen eine  Vorsätzlichkeit  hinsichtlich der Täuschung. Es handelt sich somit um:

 Arglistige Täuschung in betrügerischer Absicht

(siehe u.a. korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes mit  Nachweis der AVR als gültige Arbeitsrechtsgrundlage, Unterschied zwischen  Täter  und  Opfer, Unterschied zwischen  Unrechtsstaat  und  Rechtsstaat, Unglaubliches Unrecht, Perversion - Hexenverfolgung heute ?, Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung, Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung)

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nötigung, STGB § 240, Kirche Mobbing

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Siehe u.a. auch:

„27.02.1998 - Kündigung gegen Dietmar Deibele im Krankenstand

„22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff

„03.08.1998 - Manipulation von Beweismitteln durch VA“

„26.11.1998 - Fehlerhafte „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“

„13.01.1999 oder 2000 !? -Generalvikar Stolpe beeinflußt 2. Instanz“

„Vieles ist nicht nachvollziehbar“ (04.03.1999 vom ehemaligen Heimleiter des Pflegeheimes)

öffentliche demagogische Behauptungen „Erst einvernehmliche Lösung gesucht“ (10.04.1999) und die öffentliche Antwort darauf in „Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten“ (10.04.1999)

Bitte um Wahrhaftigkeit“  an Bischof Leo Nowak (24.02.2000 von der ehemaligen langjährigen Heimleiterin und anschließend stellvertretenden Heimleiterin des Pflegeheimes)

„16.03.2000 - Gesprächsrunde  bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung;

Zitat: „Es handelt sich im vorliegenden Falle um 'Sippenvertreibung'.“
(dies und mehr von 10 Personen in einem Protokoll unterschrieben)

„26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen

Rechtlicher Notstand“  im Bistum Magdeburg 01.10.2008 Amtsblatt für das Bistum Magdeburg“ mit Abschnitt „Nr. 133 - Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt und Aufruf zur Umkehr 23.01.2009 4. Nachfrage zum Widerspruch vom 31.10.2008 zum „Amtsblatt für das Bistum Magdeburg - Nr. 10“ vom 01.10.2008 vom Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zum Beitrag Nr. 133 „Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt“:

Zitat: »Wir erklären hiermit, dass uns kein gerechtfertigter Grund zu den erfolgten zuvor benannten Ausgrenzungen bekannt ist. Auf unsere Fragen und Anträge an die zuständigen Aufsichtsgremien haben wir keine Antwort erhalten, welche die erfolgten Ausgrenzungen rechtfertigen. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ausgrenzungen von Dietmar Deibele (einschl. von Traute Deibele, H.-J. Deibele und Bernadette Deibele) aus dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen äußerte der zu dieser Zeit verantwortliche  Pfr. Paul  am 02.12.2008 gegenüber Zeugen: „Ihm sei ebenfalls kein derartiger Grund bekannt.“«

Worin unterscheidet sich das Verhalten des Verwaltungsausschusses von  Hochstapelei ?
(siehe „Definition: Hochstapler)

Es wurde durch den Verwaltungsausschuss (einschließlich der genannten drei Herren) ganz offensichtlich vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. (siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“, „Werte und Ethik“, „02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes“, Absurd !“)

Warum kamen die informierten und um Hilfe gebetenen Aufsichtsbehörden
(der Caritasverband und das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg)
nicht  ihrer mehrmals zugesagten  „Fürsorgepflicht“ nach ?

(siehe Grafik Verhalten der Aufsichtsgremien“)

Hier möchte ich die Aussagen des Abschnittes „Gerechtigkeit ?“ einbeziehen.     (Bitte den Hyperlink anklicken.)


Welch ruinöse (verderbliche) Vorbildwirkung ?

und

Welcher  Glaubwürdigkeitsverlust ?

kirche mobbing

Ich kann im vorliegenden Fall kein glaubhaftes Mühen der leitenden Vertreter der Katholischen Kirche um Übereinstimmung von Wort und Tat in der Nachfolge Jesus Christus erkennen.
(siehe auch „Bedeutung von Wort und Tat“, Grafik „Wege zum würdigen Miteinander“)

kirche mobbing

Wie verträgt sich dieses Verhalten u.a. mit den Aussagen in ... 1 Korinther 12,31b-13,13 „Die höheren Gnadengaben - das Hohelied der Liebe“?

31b Ich zeige euch jetzt noch einen anderen Weg, einen, der alles übersteigt:

13 Wenn ich in den Sprachen der Menschen und Engel redete,/ hätte aber die Liebe nicht,/ wäre ich dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.

2 Und wenn ich prophetisch reden könnte / und alle Geheimnisse wüßte / und alle Erkenntnis hätte;/ wenn ich alle Glaubenskraft besäße / und Berge damit versetzen könnte,/ hätte aber die Liebe nicht,/ wäre ich nichts.

3 Und wenn ich meine ganze Habe verschenkte,/ und wenn ich meinen Leib dem Feuer übergäbe,/ hätte aber die Liebe nicht,/ nützte es mir nichts.“

Wie kann das Verhalten der leitenden Vertreter der Katholischen Kirche im Hinblick auf Liebe verstanden werden ?
(siehe Fabel Warum der Bär vom Sockel stieg?)

Welche nicht benannten Interessen verfolgte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg wirklich, so dass es sich derart verhielt?
(siehe ... Matthäus 23,1-14 „Worte gegen die Schriftgelehrten und Pharisäer.“)

Warum meinen die leitenden Vertreter der Katholischen Kirche trotz der Eindeutigkeit der vorliegenden Konfliktsituation, noch verhandeln zu dürfen, ob sie korrigierend handeln ?

Die „Fürsorgepflicht“  ist eine Pflicht  und  keine  „Kann“-Bestimmung.

Siehe hierzu AVR §1 „Wesen der Caritas, Dienstgemeinschaft“:

„(2) Der Treue des Mitarbeiters  muß  von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen.“


Die Bibel sagtzu einer derartigen Fehlentwicklung innerhalb der Religionsgemeinschaft und zum Missbrauch kirchlicher Ämter u.a. in „Die Tempelreinigung“ (Lk 19,45-46):

45Dann ging er in den Tempel und begann, die Händler hinauszutreiben. 46 Er sagte zu ihnen: In der Schrift steht: Mein Haus soll ein Haus des Gebetes sein.  Ihr aber habt daraus eine Räuberhöhle gemacht.

Siehe u.a. auch:

Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung

Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung

Bitte um Wahrhaftigkeit“ an Bischof Leo Nowak (von der ehemaligen langjährigen Heimleiterin und anschließend stellvertretenden Heimleiterin des Pflegeheimes)

Ist die Forderung nach einem  Mühen  um Übereinstimmungvon Wort und Tat
innerhalb der Katholischen Kirche  nicht gestattet ?

(siehe „Dürfen Christen Kritik üben ?“)

Siehe u.a. auch:

„Baum des Glaubens“

„Rechtssicherheit vorgetäuscht

Bedeutung des Urteils in 1. Instanz für alle Arbeitnehmer“ (vor Arbeitsgericht)

Bedeutung des Urteils in 2. Instanz für alle Arbeitnehmer“ (vor Arbeitsgericht)

Wie kam es zu den Urteilen in 1. und 2. Instanz ?“ (vor Arbeitsgericht)

Zwischen den Fronten“

Zyklus 'unbescholtener Bürger'“

Zyklus 'unbescholtener Arbeitgeber'“

Verstöße der einzelnen Gremien“

Verhalten der Aufsichtsgremien“

Erklärungsversuche: Warum das Recht in der Katholischen Kirche keine Chance hat !?“

Nichts hören - Nichts sehen - Nichts sagen

Mauer des Schweigens

Inszenierung 'Proforma Zum Gespräch' (PZG)“

Werte-Entwicklung - vor, während und nach dem PZG“

Scheiterhaufen


Im Grundgesetz Art. 20 „Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht“ Abs. 4 steht:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht  zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“


Kardinal Ratzinger (später Papst Benedikt XVI.) sagte als Vorsitzender der Kongregation für die Bischöfe im Vatican bezüglich der  Bedeutung der Einhaltung des Rechtes  in „Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins(aus „KIRCHE heute“, Januar/2000, Seite 7):

„Die Aufhebung des Rechtes sei  niemals ein Dienst an der Freiheit,  sondern ein  Instrument der DiktaturDas Recht zu beseitigen  bedeute,  den  Menschen zu verachtenWo kein Recht sei, da sei auch keine Freiheit.“

Eine zu jeder Zeit mögliche  Konfliktlösung  habe ich in meiner Fabel Warum der Bär vom Sockel stieg?“ aufgezeigt. (siehe auch Verwaltungsgerichte für die Katholische Kirche in Deutschland“)



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20.08.1997 - Schreiben der MAV

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Bitte bedenken Sie:

Dass die Mitarbeitervertretung (MAV) zu keinem Zeitpunkt vorab über die erhobenen Vorwürfe mit den Betroffenen gesprochen hatte, so dass diese keine Chance zu einer evtl. erforderlichen Korrektur ihres Verhaltens hatten.

=> Die MAV wurde somit nicht ihren Aufgaben entsprechend der „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretung (MAVO)“ des Verbandes der Diözesen Deutschlands gerecht.

Dieses Schreiben wurde ohne Einhaltung des Dienstweges am Heimleiter vorbei an den Verwaltungsausschuß gesandt.

=> Verstoß gegen die Einhaltung des Dienstweges.

Die MAV sah es als Beschwerdeführer dabei nicht als erforderlich an, die Legitimation des Verwaltungsausschusses vorab abzuklären.

=> Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Die MAV bezog bei der Aufstellung des Schreibens nicht wie behauptet den gesamten „Personalbestand des Pflegeheimes“ ein; es gab weder eine gültige Mitarbeitervollversammlung noch wurden alle anwesenden Mitarbeiter bezüglich ihrer Meinung vorab befragt.

=> Somit beging die MAV bei der Berufung auf den „Personalbestand des Pflegeheimes“ einen groben Vertrauensbruch und machte sich der vorsätzlichen arglistigen Täuschung schuldig.

Schließlich geht die MAV sogar soweit, dass sie dem Heimleiter eine ärztliche Diagnose gesundheitlich bedingter Leistungseinschränkung gibt. Zitat: „... aus ´gesundheitlichen´ Gründen nicht mehr in der Lage, ...“

=> Dies ist eine Anmaßung von medizinischem Sachverstand, welcher keinesfalls gegeben ist.

(siehe hierzu eine ähnliche Behauptung unter „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff)

Die MAV verdeutlicht durch ihre Darstellungen hinsichtlich der Computertätigkeit, dass sie die notwendigen wirtschaftlichen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Bedeutung und Tragweite für die Einrichtung und die Mitarbeiter nicht verstanden hat und mitträgt.

=> Sie verdeutlicht somit, dass u.a. durch sie die Durchsetzung wesentlicher Veränderungen erschwert wurden.

Das Schreiben ist nicht unterschrieben und es fehlt der Absender. Nur aus dem fraglichen Inhalt läßt sich entnehmen, dass die MAV das Schreiben verfaßt haben soll.

=> Dieser grobe Formfehler führt normaler Weise automatisch zur Nichtigkeit des Schreibens für jede weitere seriöse Bearbeitung.

Und nicht zuletzt stellte die MAV nur Behauptungen auf, welche sie anschließend nicht belegen konnte.

=> Dies kommt einer Verleumdung gleich.

(siehe u.a. Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten vom Zeitungs-Redakteur Heiko Wigrim, „Sinn von Regelwerken“, „Werte und Ethik“, Hochstapelei - Ja oder Nein“, Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg?, Absurd !, 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - offener Brief - Nächstenliebe verdrängt“, „Sippenverfolgung“?, „08.02.2015 - Aufruf zur Umkehr - 59. Nachfrage - zum Widerspruch vom 31.10.2008“ (Nuntius Périsset bezeichnet das Unrecht als  „das Böse“))

Ähnlich skrupellose und fehlerhafte Schreiben sollten in den nächsten Jahren noch mehrfach vorkommen. Kann es sein, dass diese alle von einer bestimmten Person aufgesetzt worden sind?

Zur Vermeidung von Irritationen lesen Sie bitte ebenfalls u.a. den Abschnitt „25.09.1997 - Richtigstellung und  der Caritasverband greift ein


Doch lesen Sie selbst: (im nachfolgenden Schreiben soll sicher an Stelle von „geschützt“ das Wort „geschätzt“ stehen)


„Köthen, 20.08.97

An den Verwaltungsausschuß des ´Kath. Pflegeheimes´ Köthen

Sehr geehrter Herr Riemen,


die MAV des Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ möchte Ihnen in aller Deutlichkeit mitteilen, daß der Personalbestand des Pflegeheimes nicht mehr gewillt ist, mit Herrn Deibele jun. zusammen zu arbeiten.

Herr Deibele jun. seine arrogante, unfreundliche und abweisende Haltung gegenüber dem Personal bzw. Betreuern, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Ruf unseres Hauses war bisher von hoher Qualität und Würde geprägt.

Mit Stolz konnten wir jedem Bürger in die Augen sehen, ohne unsere Arbeitsstelle zu ´verleugnen´. Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo Aussprachen auch nicht mehr helfen.

Unser Heimleiter, Herr Deibele sen., der vom gesamten Personal geschützt und geachtet wird, ist leider aus ´gesundheitlichen´ Gründen nicht mehr in der Lage, seinem Sohn die Stirn zu bieten.

Wir fordern deshalb im Interesse unseres Heimes, sprich im Interesse des gesamten Personals, daß sofortige Maßnahmen unternommen werden, daß solche Mißstände unterbunden werden und somit wieder ´Ruhe und Behaglichkeit´ in unser Haus einkehrt.

Weiterhin ist die MAV und das Personal nicht damit einverstanden, daß B. Deibele zur Schulung bzw. Weiterbildung zur Pflegdienstleitung delegiert wurde. B. Deibele hat noch nicht einmal die praktischen Erfahrung einen WB zu leiten. Außerdem fehlen ihr Menschenkenntnisse. In der praktischen Arbeit hat sie sich bisher auch noch nicht bewährt, da sie von ihrer 6h Arbeit 3h für Computertätigkeit abgestellt werden mußte und die restlichen Mitarbeiter ihre Arbeit miterledigen müssen.

Die Einschätzungen vom Fachpersonal unserer Einrichtung zeigen deutlich, daß B. Deibele noch weit entfernt ist, um so eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.

Jedes Personalmitglied hatte eine Probezeit zu absolvieren und mußte sich für Weiterqualifizierungen beweisen.

Der jetzige Stand der Pflege entspricht nicht der Qualität, die eigentlich sein müßte, was die Ursache der Unzufriedenheit des Personals ist. Diese Feststellung wird wiederum hervorgerufen durch die Computertechnik, weil bei uns nur Programme von Deibele jun. anerkannt werden dürfen und alle anderen Anbieter werden ignoriert.

Wir bitten und verlangen vom Verwaltungsausschuß, daß in unserer Einrichtung Ruhe und Gerechtigkeit wieder einkehren, damit sich die HBW wieder wohlfühlen und jeder gern und oft unsere Einrichtung besuchen wird, damit wir endlich wieder den Stand erreichen, daß wir ein Haus für den alten Menschen sind.

Wir sind nämlich eine christliche Einrichtung, was immer unser Leitbild sein sollte.“


(siehe u.a. Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten vom Zeitungs-Redakteur Heiko Wigrim, „Sinn von Regelwerken“, „Werte und Ethik“, Hochstapelei - Ja oder Nein“, Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg?, Absurd !, 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - offener Brief - Nächstenliebe verdrängt“, „Sippenverfolgung“?)


Siehe hierzu auch:

Strategie  der bewussten demagogischen Konfliktausweitung

Strategie  der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung
„02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“
„29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“
„16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele  zur Sachstandsklärung
„21.03.2000 Aktennotiz zur  Verantwortungsverweigerung des Bistums
„26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen
„Wie kam es zu den Urteilen?“
Bitte um Wahrhaftigkeit“  an Bischof Leo Nowak
„08.02.2015 - Aufruf zur Umkehr - 59. Nachfrage - zum Widerspruch vom 31.10.2008“ (Nuntius Périsset bezeichnet das Unrecht als  „das Böse“)
kirche mobbing

Doch wie ging der sogenannte Verwaltungsausschuß mit diesem Schreiben um?



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01.09.1997 - Der Verwaltungsausschuß reagiert

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Die Reaktion des Verwaltungsausschusses (VA) auf das Schreiben der MAV vom 20.08.1997 können Sie dem nachfolgenden Schreiben von Hans-Martin Riemen vom 01.09.1997 an Herrn H.-J. Deibele (Heimleiter) und Frau Traute Deibele (stellvertretende Heimleiterin und Verwaltungsleiterin) entnehmen.

Bezüglich dieses Schreibens ist zu erwähnen:

Der Verwaltungsausschusses (somit auch Herr Hans-Martin Riemen) wußte, dass er keine rechtliche Grundlage für sein Handeln besaß, ging dies doch aus dem „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“, welches die Arbeit des Kirchenvorstandes einer Katholischen Gemeinde regelt, hervor.

Es ist sicher unvorstellbar, dass ein Gremium, welches sich aus dem Kirchenvorstand auf der Grundlage genau dieses Gesetzes heraus gebildet hatte, dieses nicht kennen sollte.

=> Somit ergibt sich eine Vorsätzlichkeit hinsichtlich der arglistigen Täuschung. Worin unterscheidet sich dieses Verhalten von Hochstapelei?

Herr Hans-Martin Riemen überschreibt sein Schreiben nicht etwa mit dem Absender des Verwaltungsausschusses, sondern mit seiner Privatadresse und in Funktion des Sparkassendirektors, was alles andere als für eine seriöse Bearbeitung spricht.

Unberechtigter Weise nimmt Herr Hans-Martin Riemen im Namen des VA Aufgaben war, welche ihm nicht zustehen. Ja er tut sogar so, als ob er dem Heimleiter irgend etwas zu sagen habe (so lädt er die Heimleitung und andere Mitarbeiter zu von ihm anberaumten Versammlungen ein).

Bereits in diesem Schreiben ist erkennbar, dass Herr Hans-Martin Riemen keineswegs an einer fairen Bearbeitung interessiert ist, so gibt er zwar dienstliche Dinge vor, bezeichnet aber meine Frau und mich nicht entsprechend der erforderlichen dienstlichen Form, sondern stellt den Verwandtschaftsgrad mit „Sohn“ und „Schwiegertochter“ in den Vordergrund. Er macht somit deutlich, dass er nicht bereit oder in der Lage ist zwischen Dienst- und Privatsphäre zu unterscheiden.

Herr Hans-Martin Riemen gibt deutlich zu verstehen, dass er die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter-Vertreter im Hinblick auf die unlegitimierten Mitglieder des VA nicht unterbunden hat. Er hat vermutlich gegenüber den Mitarbeiter-Vertretern suggeriert, dass er eine rechtliche Legitimation besitze.

Herr Hans-Martin Riemen fordert sogar wie selbstverständlich den Heimleiter zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht auf, indem er zur Terminabstimmung seine „Assistentin, Frau Lehmann“ als Ansprechpartner angibt. Frau Lehmann gehört weder zum Pflegeheim, zum Kirchenvorstand noch zum Verwaltungsausschuß - somit gehen sie diese betrieblichen Terminabstimmungen auch nichts an.

Sein mangelndes Rechts-Bewußtsein hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht auch des Verwaltungsausschusses hinsichtlich Betriebsinterna (mal angenommen der VA wäre legitimiert) geht auch dadurch unzweifelhaft hervor, dass er dieses brisante betriebsinterne Schreiben von Frau Lehmann hat schreiben lassen, obwohl das Schreiben mit „Persönlich/Vertraulich“ überschrieben wurde. Er hat somit vorsätzlich Betriebsinterna an außenstehende Personen weitergetragen und somit hat Herr Hans-Martin Riemen dem Ruf des Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in der Außenwirkung geschadet. Herr Hans-Martin Riemen beging selbst genau das, was er vorgab, ernsthaft untersuchen zu wollen.

=> Dies ist absurd !!!

Bereits an dieser Stelle wird die zynische Demagogie der nachfolgenden öffentlichen Aussage des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Hans-Martin Riemen (gleichzeitig Mitglied des Kirchenvorstandes) in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom 10 April 1999 unter der Überschrift „Erst einvernehmliche Lösung gesucht“ deutlich:

„´Ich denke, wenn die Sichtweisen und Vorwürfe der Familie auch nur  ansatzweise berechtigt  gewesen wären, hätten die angesprochenen Personen oder die MZ im Interesse der Familie Deibele darauf reagiert´, meinte Riemen.“

(siehe u.a. Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten vom Zeitungs-Redakteur Heiko Wigrim, „Sinn von Regelwerken“, „Werte und Ethik“, Hochstapelei - Ja oder Nein“, Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg?, Absurd !, 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - offener Brief - Nächstenliebe verdrängt“, „Sippenverfolgung“?)


Siehe hierzu auch:

Strategie  der bewussten demagogischen Konfliktausweitung

Strategie  der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung
„02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“
„29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“
„16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele  zur Sachstandsklärung
„21.03.2000 Aktennotiz zur  Verantwortungsverweigerung des Bistums
„26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen
„Wie kam es zu den Urteilen?“
Bitte um Wahrhaftigkeit“  an Bischof Leo Nowak
„08.02.2015 - Aufruf zur Umkehr - 59. Nachfrage - zum Widerspruch vom 31.10.2008“ (Nuntius Périsset bezeichnet das Unrecht als  „das Böse“)
kirche mobbing

Hans-Martin Riemen
- Sparkassendirektor -

Persönlich/Vertraulich

Herrn Hans-Jürgen Deibele
Frau Traute Deibele
im Seniorenpflegeheim
St. Elisabeth
Wallstr. 27

Köthen, 01.Sept. 1997

Sehr geehrte Frau Deibele,
sehr geehrter Herr Deibele,


am 28.August 1997 haben Mitarbeiter-Vertreter in der Sitzung des Verwaltungsausschusses ihre Sichtweise und Beurteilung zur Zusammenarbeit mit Herrn Deibele (Sohn) und Frau Deibele (Schwiegertochter) vorgetragen.

Des weiteren wurden von den Personalvertretern Sorgen zur positiven Außenwirkung des Pflegeheimes vorgetragen.

Der Verwaltungsausschuß nimmt die von den Personlvertretern vorgetragenen Sorgen und Bedenken sehr ernst. Er hält es für erforderlich, den Sachverhalt mit Ihnen als Heimleiter bzw. Verwaltungsleiter sowie mit der Pflegdienstleitung zu erörtern.

Gleichzeitig ist vorgesehen, mit Ihnen die Vorgaben des Trägers zu den Grundsätzen der Personalpolitik abzustimmen.

Ich möchte Sie daher einladen zu einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsausschusses, mit den Personalvertretern des Pflegeheimes am Mittwoch, dem 03.September 1997, 9.00 Uhr.

Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich Sie, Alternativtermine mit meiner Assistentin, Frau Lehmann, abzustimmen.

Des weiteren hält der Verwaltungsausschuß ein Gespräch mit Ihrem Sohn, Herrn Deibele, und mit Ihrer Schwiegertochter, Frau Deibele, für erforderlich, welches voraussichtlich am 10.September 1997, 19.00 Uhr, stattfinden soll.

Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Hans-Martin Riemen
nach Diktat verreist


Lehmann
F.d.R“


Warum hat der Verwaltungsausschuß die schweren Verstöße der MAV nicht erkannt? - schließlich war u.a. ein Anwalt, ein Sparkassendirektor und ein Betriebsleiter Mitglied des Verwaltungsausschusses.

    oder

Warum wollte der Verwaltungsausschuß die genannten Verstöße der MAV nicht erkennen?

Was ist von dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Hans-Martin Riemen hinsichtlich seiner Eignung für diese Funktion zu halten, wenn er so viele Fehler bezüglich nur eines Schreibens begeht?

Von Professionalität kann in keiner Weise die Rede sein.



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07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Mit nachfolgendem Schreiben informierte ich den sogenannten „Verwaltungsausschuß“ (VA) über die haltlosen Behauptungen der MAV.

Mir war zu diesem Zeitpunkt das „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“ nicht bekannt.

Ich war sehr verwundert über das offensichtliche unprofessionelle Handeln, aber ich konnte das unrechtmäßige Handeln des VA als nichtlegitimiertes Gremium nicht nachweisen. Ich mußte als AN somit zunächst davon ausgehen, dass der VA legitimiert handelte - um nicht ggf. Rechtsansprüche zu verlieren. Auch der Heimleiter war ob dieser Gebaren durch den VA sehr verwundert, aber auch er konnte zu diesem Zeitpunkt nicht nachweisen, dass der VA als nichtlegitimiertes Gremium handelte. Das VermG wurde ihm und mir erst sehr viel später zugänglich.

Offensichtlich wußte zu diesem Zeitpunkt nur der VA selbst, dass er ohne rechtliche Grundlage handelte. Dem Heimleiter verweigerte der sogenannten „Verwaltungsausschuß“ die Nachweisführung der Legitimation. Ihm wurde verlogen geantwortet, dass dies nicht erforderlich sei, da der VA sich aus dem Kirchenvorstand heraus gebildet habe. (sieh auch öffentliche Aussage vom Rechtsanwalt Bernhard Northoff in der Mitteldeutschen Zeitung vom 13. Februar 1999 „Führung mit einem Schlag ausgewechselt)

Doch die Erfahrungen des Heimleiters waren hinsichtlich von Rechtsübertragungen anders. Er ließ deshalb nicht locker und fragte, wenn auch vergebens, hinsichtlich der offiziellen Legitimation nach.


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(nicht in den Konflikt involvierte Personen werden mit „<+[Name]+>“ ersetzt; Textergänzungen zur Verdeutlichung wichtiger Sachbezüge, welche nicht im Original enthalten sind, werden mit <+<...[Text]...>+> eingefügt)


„Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“

z.Hd. Herr Riemen (Vorsitzender)

...

Köthen, den 07.09.1997

Sehr geehrter Herr Riemen

nachfolgend werde ich , D. Deibele, auf ausdrücklichen Wunsch meiner Frau B. Deibele sie in dieses Schreiben mit einbeziehen.

Am 03.09.1997 wurde mir durch den Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ die Beschwerde der Mitarbeitervertretung (MAV) selbigen Heimes gegen meine Person und meine Frau übergeben. Der Inhalt des Schreibens, die diesem Schreiben vorausgegangenen Aktivitäten und der Umgang mit diesem Schreiben machen mich sehr betroffen.

Wir fühlen uns auf schändliche Art und Weise hintergangen und unser den Mitarbeitern gegenüber erbrachtes Vertrauen und unsere Leistungen verraten.

Wir erwarten eine stichhaltige schriftliche Begründung für die Vorgehensweise der Mitarbeitervertretung, welche gegebenenfalls auch gerichtlich verwandt werden kann.

Zu einer mündlichen Auseinandersetzung sind wir auf Grund der aufreißerischen Argumentation (Behauptungen ohne Nachvollziehbarkeit) und Lügen nicht bereit. Hinzu kommt, daß u.a. das Mitglied der MAV Frau Heinecke am 04.09.1997 gegenüber meiner Frau äußerte, daß die Infragestellung der Fähigkeiten und der Qualifizierung nicht Gegenstand des Schreibens sein sollte. Ca. 40% des Schreibens betrachten aber ausdrücklich die Fachkompetenz. Desweiteren ist offensichtlich, daß dem/der Verfasser/in des Schreibens jegliche Fachkompetenz zum aufgeführten Inhalt fehlt, was er durch seine unsinnige Darstellungen zum Ausdruck bringt und weiter hinten in diesem Schreiben bewiesen wird.

Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir uns ungerechtfertigt gedemütigt fühlen und eine Rechtfertigung durch uns eine Zumutung darstellt. Ich gehe davon aus, daß Sie Verständnis dafür haben, daß ich Mitarbeiter und Vorgesetzte,  welche meine Frau grundlos zum Weinen bringennicht als Partner oder gar Freunde betrachte. Sie haben sich offensichtlich infolge fehlender Informiertheit zu Ihren derzeitigen Handlungsweisen hinreißen lassen.

Dem Schreiben selbst fehlt jede Form (Absender geht nur aus dem Text als Abkürzung hervor, Unterschrift fehlt) und der Inhalt besteht aus nicht nachvollziehbaren Behauptungen. Nur das Ziel, der Versuch der Zerstörung der Autorität, der Würde und der Existenz zweier Leistungsträger des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ ist eindeutig.

Jeder Vorgesetzte hat die Pflicht, sich fortlaufend über seine Mitarbeiter zu informieren und sie u.a. vor verleumderischen Angriffen zu schützen; ansonsten gefährdet er die Leistungsfähigkeit und handelt somit entgegen seinem Auftrag, die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu fördern und den Betriebsfrieden zu wahren. Wäre nicht ein direktes Gespräch mit uns der fairste Weg gegenüber uns und im Interesse des Betriebes gewesen. Hoffentlich wirkt sich die andauernde Mißstimmung unter der Belegschaft nicht auf die Pflege gegenüber unseren Heimbewohnern negativ aus; denn nichts ist rufschädigender.

Nur die Wertschätzung Ihrer Person, infolge der wenigen gemeinsamen Aktivitäten, und Ihre offensichtliche Uninformiertheit veranlassen uns, auf dieses verleumderische Schreiben der Mitarbeitervertretung einzugehen.

1.

´... die MAV des Senioren-Pflegeheimes ´Sankt Elisabeth´ möchte Ihnen in aller Deutlichkeit mitteilen, daß der Personalbestand der Pflegeheimes nicht mehr gewillt ist, mit Herrn Deibele jun. zusammen zu arbeiten.´

Hierzu soll eine Unterschriftensammlung existieren, welche dem Schreiben nicht beiliegt. Auf dieser sollen nach Aussagen des Herrn D. Heinecke in Anwesenheit des Heimleiters und Frau T. Deibele auf der Versammlung mit dem Verwaltungsausschuß vom 03.09.1997 alle Mitarbeiter außer 4 gezeichnet haben, wobei Frau Rudolph (Leiterin der MAV) und Frau Lichtner (Pflegedienstleiterin [PDL]) nicht unterschrieben haben sollen. Zunächst gingen wir von der Annahme aus, daß nur der Bereich der Pflege einbezogen war. Jedoch sagte Herr D. Heinecke als Vertreter der MAV auf einer Besprechung vom 05.09.1997 der abkömmlichen Mitarbeiter der Pflege auf die ausdrückliche Frage des Heimleiters hierzu, daß alle Mitarbeiter der Einrichtung bei der Unterschriftensammlung einbezogen wurden. Diese Zahl ist eine Falschangabe, da zusätzlich zu den genannten 2 Mitarbeitern weit mehr als 2 zusätzliche Mitarbeiter bereits von sich aus gesagt haben, daß sie ebenfalls nicht unterschrieben haben und teilweise sogar von einer derartig inhaltlichen Unterschriftensammlung nichts gewußt haben.

Gehen wir dennoch davon aus, daß sich die Unterschriftensammlung auf den Pflegebereich beschränkt, so wird selbst dies die Zahl 4 wegen Krankheit und Urlaub weit übersteigen. Da nur 4 Unterschriften fehlen, ist davon auszugehen, daß die Unterschriften ohne Vorlage des abschließenden Beschwerdetextes vom 20.08.1997 gesammelt wurden, es sei denn, daß die Mitarbeiter am Krankenlager oder im Urlaub aufgesucht wurden bzw. sie im Einzelfall selbst kurzzeitig im Betrieb. Zum 20.08.1997 waren 13 Mitarbeiter nur der Pflege krank oder im Urlaub und zum 27.08.1997 waren es 15 Mitarbeiter (nachzulesen in den entsprechenden Protokollen der Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ infolge Angaben durch die EDV-Verantwortlichen der Wohnbereiche). Später dürften keine Unterschriften mehr hinzugekommen sein, da die Beschwerde Ihnen bereits vorlag. Zu beiden vorgenannten Zeitpunkten waren 10 gleichbleibende Mitarbeiter des Pflegebereiches krank oder im Urlaub.

Bitte lassen Sie prüfen, ob der Beschwerdetext zum Zeitpunkt jeder einzelnen Unterschrift den betreffenden Mitarbeiter zur Einsichtnahme vorlag, und es überhaupt eine derartige Unterschriftensammlung unter allen Mitarbeitern der Einrichtung gegeben hat. So berichtete eine Mitarbeiterin der Pflege, daß ihr das Schreiben nur vorgelesen wurde, und sie im Vertrauen auf die Mitarbeitervertretung unterschrieb. Zwei andere Mitarbeiterinnen aus dem gleichen Wohnbereich kannten den Text nicht und haben auch nicht unterschrieben. Somit ist die Aussage, daß der ´... Personalbestand des Pflegheimes nicht mehr gewillt ist, mit Herrn Deibele jun. zusammen zu arbeiten.´ zumindest sehr fragwürdig. Ebenso wurde die Verwaltung nicht einbezogen. Die gesamte Unterschriftensammlung scheint unseriös geführt gewesen zu sein und ist somit als nichtig zu betrachten. Eventuell liegt sogar ein bewußter Mißbrauch vor.

2.

´Herr Deibele jun. seine arrogante, unfreundliche und abweisende Haltung gegenüber dem Personal bzw. Betreuern, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Ruf unseres Hauses war bisher von hoher Qualität und Würde geprägt.´

Dieser Satz ist bitte mit stichhaltigen und nachvollziehbaren Beispielen zu belegen.  Er behauptet, daß ich gerade meinen wichtigsten Grundsatz ´Es ist alles erlaubt, solange es keinen anderen Menschen an sich und in seiner allumfassenden Würde verletzt.´ nach meinem eigenen Maßstab in sträflichster Art und Weise zuwider gehandelt habe.

Ich möchte die Emotionen beiseite lassen und mit sachlichen Argumenten die Widersinnigkeit dieser Behauptung verdeutlichen.

*

Sofort nach dem Bekanntwerden der Verleumdungen unserer Einrichtung durch Leitungskader anderer Pflegeheime unseres Einzugsgebietes und der auf falschen Informationen beruhenden Blockade durch Amtspersonen wurde durch den Heimleiter, die Buchhalterin und meiner Person eine Übersicht über die Tatsächlichen Vergleichszahlen erarbeitet und dem Verwaltungsausschuß bekanntgegeben.

*

Innerhalb von wenigen Tagen erarbeitete ich mit Unterstützung von B. und T. Deibele ein Faltblatt zur Stabilisierung der öffentlichen Meinung (Kopie siehe Anlage). Es ist sicher unstrittig, daß ich damit nicht dem Ruf unserer Einrichtung geschadet habe.

*

In allen Leitungsbesprechungen, EDV-Schulungen, EDV-Beratungen, Wohnbereichsbesprechungen, welche die Qualität der Pflege und/oder die EDV-Einführung zum Inhalt hatten, verwies ich ausdrücklich darauf, daß unter keinen Umständen die Qualität der Pflege nachlassen darf.

Alle meine Handlungen haben als Grundlage den §2 des Heimgesetzes.

*

Bei jeder Schulungsgruppe unserer Mitarbeiter habe ich den ersten Unterrichtstag ausschließlich zur Klärung der Lösungsmöglichkeiten, der Hemmungen und Ängste und zum Kennenlernen der Teilnehmer genutzt, um gegenseitiges Verständnis und eine gemeinsame Basis zu finden. Stets achtete ich darauf, daß der Langsamste das Tempo des Unterrichtes bestimmt und kein Schritt ohne Verständnis übersprungen wurde. Dies kostete viel Zeit und Nerven. Allerdings bestätigte mich der erfolgreiche Abschluß aller Teilnehmer, trotz gewaltiger Unterschiede bei den Voraussetzungen der Mitarbeiter.

*

In allen Protokollen der Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ ist nachzulesen, daß stets versucht wurde, Verständnis für das Problem selbst und die Mitarbeiter aufzubringen und unter den Mitarbeitern zu vermehren.

*

Der Anlage lege ich eine Kopie meiner konzeptionellen Betrachtung zur Einführung der Pflegedokumentation mit EDV in Abstimmung mit B. Deibele vom 06.05.1997 bei. Auf der ersten Seite in der Spalte ´hemmend wirken´ beziehen sich 10 von 12 Punkten ausschließlich auf die menschlichen Schwierigkeiten bei der Einführung der EDV in ein Pflegeheim.

Auf der zweiten Seite wird der Zustand vor der EDV-Einführung mit der ´Gefährdung der Möglichkeit zur Erbringung von Pflegeleistungen an den Heimbewohnern und somit die Gefährdung des Arbeitsplatzes´ über die Anforderungen, die überdurchschnittliche Belastung mit der Ergebnis der Qualitätserhöhung für den Mitarbeiter usw. und somit zur ´Sicherung der Möglichkeit zur Erbringung von Pflegeleistungen an den Heimbewohnern und somit Sicherung des Arbeitsplatzes´ dargestellt. Auch hier sind die wesentlichen Inhalte der Heimbewohner und die Mitarbeiter.

Auf der Seite 3 wurden schließlich die ´Entwicklungsstufen bei der Einführung der EDV´ verdeutlicht. Auch hier sind neben den Analysen, dem Erwerb und der begleitenden Umstände die Mitarbeiter im gesamten Kollektiv Schwerpunkt der Betrachtungen.

Zitat: ´Nur wer fragt erhält eine Antwort.´ und ´Es gibt keine dummen Fragen

Diese Unterlagen wurden allen Mitarbeitern mit einem Protokoll vom 07.05.1997 zugänglich gemacht.

*

Infolge mehrerer Gespräche mit der Heimleiterin und dem Träger des Kath. Altenpflegeheimes „St. Marien“ in Bitterfeld wurde ich gerade wegen meines oben genannten Grundsatzes und der vorgenannten konzeptionellen Betrachtungen gebeten, die EDV-Einführung sowohl vom Konzept, der Voraussetzungsbeschaffung (Hard- und Software), der Schulung der dortigen Mitarbeiter und der weitergehenden Begleitung zu betreuen.

*

In Zusammenarbeit mit B. und H.-J. Deibele verfaßte ich ein Schreiben gegen das ´Standard-Pflegesatz-Modell´. Dieses wurde an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., das Diakonische Werk in der Kirchenprovinz Sachsen e.V. und mehrere Persönlichkeiten des Pflegebereiches verschickt. Für diese Ausführung erhielten wir schriftlichen und mündlichen Dank und verhinderten somit mit anderen dieses unzumutbare Modell mit katastrophalen wirtschaftlichen Folgen.

Auf weitere Ausführungen wie den Einsatz zur Lösung des Problemes ´Investitionsanteil´ auf einer öffentlichen Versammlung im Theater Köthen und die schriftliche Darstellung auf Bitten des Ministerpräsidenten von Sachsen/Anhalt, Herrn Höppner, als Lösungsgrundlage vom 08.06.1997 möchte ich verzichten (siehe Anlage).

3.

´Mit Stolz konnten wir jedem Bürger in die Augen sehen, ohne unsere Arbeitsstelle zu ´verleugnen´. Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo Aussprachen auch nicht mehr helfen.´

Ich kann nach wie vor jedem Bürger in die Augen sehen, ich bin stolz auf unser Pflegeheim, und ich sehe selbst unter den derzeitigen Umständen keinen Grund zur Verleugnung meines Arbeitsplatzes.

In der letzten Augustwoche waren drei Pflegekräfte aus dem Kath. Altenpflegeheim ´St. Marien´ <+<in Bitterfeld>+> zum Kennenlernen der Arbeitsweise und der EDV-Möglichkeiten in unserem Haus. Beim Abschlußgespräch sagten sie in Anwesenheit von B. und T. Deibele und meiner Person ausdrücklich, daß sie sich unsere Möglichkeiten zur Einbringung der Mitarbeiter in den Gesamtbetrieb in ihrer Einrichtung wünschen. Diese sind u.a.:

-

´Mitarbeiterprotokolle zur Leitungssitzung´ (Sprachrohrmöglichkeit jedes Mitarbeiters zu jeder Leitungssitzung; eingeführt durch B. und D. Deibele,

-

Pilotprojekt zur EDV-Einführung,

-

regelmäßige erweiterte Leitungssitzung,

-

EDV-Schulung innerhalb der Einrichtung durch eigenes Personal (durch D. Deibele),

-

Arbeitsgruppe ´Programmbedienung´ in der Freizeit (Leiterin <+[Name]+>),

-

Arbeitsgruppe ´Formulierung von Leistungstexten´ in der Freizeit (Leiterin Frau B. Deibele),

-

Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ (geleitet durch D. Deibele in Zusammenarbeit mit B. Deibele),

-

Möglichkeit der Leistungstextentwicklung und - anpassung an die eigene Einrichtung durch eignes Personal (durch B. Deibele mit anteiliger Unterstützung durch leider nur ganz wenige Mitarbeiter, obwohl alle hierzu viele Male aufgefordert wurden),

-

Art und Weise der Protokollführung mit Punkt ´Anmerkungen zum letzten Protokoll´ zur Beratung mit den EDV-Verantwortlichen (Möglichkeit der Richtigstellung von unzutreffenden Aussagen für jeden Mitarbeiter; eingeführt durch B. und D. Deibele),

-

Protokollführung in den Leitungssitzungen (Protokollführung eingeführt durch D. Deibele),

-

Hilfeleistung vor Ort bei der EDV-Einführung durch eigenes Personal in den Wohnbereichen (durchgeführt durch B. Deibele),

Wer seinen Arbeitsplatz nach außen hin verleugnet, schädigt das Ansehen unserer Einrichtung. Wie wäre es mit der Wahrnehmung der vorgenannten Möglichkeiten und einer offenen, fairen und sachlichen Diskussion zur Problemverdeutlichung und Lösungsfindung?

Der zweite Teil dieses Absatzes ist eine Unverschämtheit.

Es hat überhaupt keine Aussprachen vorab durch die WB-Leiter, durch die Pflegdienstleitung (PDL), durch den Heimleiter, durch die EDV-Verantwortlichen und durch die Mitarbeitervertretung unter den im Schreiben genannten Gesichtspunkten gegeben. Wie kommt die MAV, ohne den Versuch unternommen zu haben, zu diesem Schluß?

4.

´Unser Heimleiter, Herr Deibele sen., der vom gesamten Personal geschützt und geachtet wird, ist leider aus ´gesundheitlichen´ Gründen nicht mehr in der Lage, seinem Sohn die Stirn zu bieten.´

Zunächst gehe ich hierbei davon aus, daß statt ´geschützt´ ´geschätzt´ stehen soll und das sich diese Behauptung auf die EDV-Einführung bezieht.

Auch hierbei handelt es sich um eine nicht belegte Vermutung. In den Leitungssitzungsprotokollen ist nachlesbar, daß der Heimleiter mir die Aufgabe der EDV-Einführung mit übertragen hat und meine Aktivitäten ausdrücklich befürwortet. Jedes Protokoll der Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ wurde dem Heimleiter zur Einsichtnahme vorgelegt und grundsätzliche Dinge, wie die EDV-Schulung, die Beratungen, die Arbeitsgruppen und den Abschlußtermin wurden mit ihm zuvor abgestimmt.

Der Heimleiter sollte hierzu befragt werden.

Ich bekämpfe weder Mitarbeiter noch den Heimleiter.

5.

´Wir fordern deshalb im Interesse unseres Heimes, sprich im Interesse des gesamten Personals, daß sofortige Maßnahmen unternommen werden, daß solche Mißstände unterbunden werden und somit wieder ´Ruhe und Behaglichkeit´ in unser Haus einkehrt.´

Da bisher keine Mißstände konkret  benannt und belegt  wurden, bleibt die Frage offen:  Welche konkreten Mißstände sind gemeint ?

Derzeit wird die ´Ruhe und Behaglichkeit´ durch diese Verleumdungsaktivitäten gestört. Und wir hoffen sehr, daß sich dies nur auf die Mitarbeiter beschränkt (was schlimm genug ist) und nicht auch noch auf die Heimbewohner.

Bezüglich der Behaglichkeit und die Möglichkeiten der Ruhe habe ich mich bei der Grob- und Detailplanung des Um- und Neubaues in unserer Einrichtung, der Technik bis hin zur detailierten Ausschreibung der Möbel (in Zusammenarbeit mit T. Deibele) als Statiker und Planer voll eingebracht.

Spätestens seit dem Pflegeversicherungsgesetz, dem Standard-Pflegesatz-Modell, den Begutachtungsrichtlinien (BRi) und somit der Ausrichtung der Pflege auf Wirtschaftlichkeit gibt es für Pflegekräfte in der Altenpflege keine ´Ruhe und Behaglichkeit´ mehr. Sie gilt nur für die Heimbewohner, und es ist die Aufgabe aller Mitarbeiter, besonders der Fachkräfte, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Für die die EDV-Einführung negativ begleitenden Erscheinungen in unserem Hause tragen wir keine Verantwortung, da diese außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen. Diese sind z.B.:

-

unzureichende Urlaubsplanung,

-

unzureichende Diskussionsfähigkeit innerhalb der Wohnbereiche und darüber hinaus,

-

unzureichende Einsatzbereitschaft bei Einführung der EDV - trotz vorheriger Anerkennung durch alle Mitarbeiter der Pflege als einzigen Lösungsweg und ohne einen anderen Lösungsweg aufzuzeigen,

-

unzureichende Unterstützung durch die Pflegdienstleitung Frau Lichtner und durch den Wohnbereichsleiter Frau E. Heinecke des Pilotprojektes bei der EDV-Einführung und somit Blockierung und Verlängerung dieses Prozesses.

-

unzureichende Wahrnehmung der Selbstschulungsmöglichkeiten an Soft- und Hardware,

-

unzureichende eigene Qualifizierung an den aktuellen Richtlinien wie den BRi,

-

unzureichende Wahrnehmung der MeinungsÄußerung zu Vorlagen und Protokollen,

-

unzureichender offener und fairer Umgang untereinander, so daß die Mitarbeiter untereinander Angst vor Leistung, Kritik und Anerkennung haben,

Trotz der genannten negativen Begleiterscheinungen haben B. und D. Deibele mit Hilfe der EDV-Verantwortlichen (diese wurden zur Entlastung der WB-Leiter auf Veranlassung durch B. und D. Deibele gebildet) den Bereich der Pflege mit dem Protokoll vom 27.08.1997 bis zum Abschluß der grundsätzlichen Einführung der EDV geführt (Dauer 4 Monate).

6.

´Weiterhin ist die MAV und das Personal nicht damit einverstanden, daß B. Deibele zur Schulung bzw. Weiterbildung zur Pflegdienstleitung delegiert wurde. B. Deibele hat noch nicht einmal die praktische Erfahrung einen WB zu leiten. Außerdem fehlen ihr Menschenkenntnisse.´

-

B. Deibele wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Trägers und der Heimleitung mit der Zielstellung, die Pflegdienstleitung in Nachfolge zu übernehmen in dieser Einrichtung eingestellt. Hierfür wechselte sie den Wohnsitz und gab einen sicheren Arbeitsplatz mit zugesagten guten Aufstiegsmöglichkeiten durch die dortige Leitung auf.

(Unter gleichen Bedingungen, in Nachfolge die Heimleitung zu übernehmen, gab D. Deibele einen sicheren Arbeitsplatz in der Wirtschaft auf.)

-

Auf der Leitungssitzung vom 06.08.1997 wurde in Anwesenheit der gesamten Heimleitung und der Mitarbeitervertretung (vertreten durch Frau Rudolph) die Ausbildung von B. Deibele zur PDL bekanntgegeben und ohne Widerspruch angenommen (nachzulesen im Protokoll zur Leitungsbesprechung vom 06.08.1997).

-

B. Deibele hat nicht nur ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft infolge hervorragender Leistungen vorzeitig beendet, sondern sie hat auch 2 Jahre Praxis als selbständige Pflegefachkraft im ambulanten Dienst mit hervorragender Abschlußbeurteilung hinter sich.

-

Desweiteren hat sie mindestens ein Jahr reine praktische Erfahrungen in den WB II, III und IV unserer Einrichtung zum Kennenlernen des gesamten Hauses auf Veranlassung der Heim- und Pflegedienstleitung gesammelt.

-

Anschließend sollte sie einen WB als Leiterin übernehmen. Da zu diesem Zeitpunkt aber eine weit schwierigere Aufgabe, die Umstellung der Pflegedokumentation auf EDV, anstand, übernahm sie diese zu diesem Zeitpunkt nicht faßbare Aufgabe mit großem Risiko als Leiterin des Pilotprojektes mit diesbezüglichem Zuständigkeitsbereich für alle 4 Wohnbereiche in Abstimmung mit dem Heimleiter und der Pflegdienstleiterin.

Die Koordination einer unbekannten Aufgabe, die Konzeptionierung und die Einbindung aller Pflegekräfte mit ihren unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen und den unterschiedlichen Bedingungen in den Wohnbereichen, die Berücksichtigung der sich ständig wechselnden gesetzlichen Situation mit nicht absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten mit Weitblick aufzunehmen und in der Lösungsumsetzung so zu berücksichtigen, daß heute alle Pflegekräfte mit den von ihr ausgearbeiteten Leistungstexten arbeiten, verlangt mehr Fachkompetenz und Leitungstätigkeit als die Führung eines einzelnen Wohnbereiches. Hinzu kommt, daß sie hierbei durch den Wohnbereichsleiter Frau E. Heinecke und die Pflegedienstleitung Frau Lichtner nicht nur nicht unterstützt, sondern behindert wurde (siehe entsprechende Protokolle). Sie hat sich mit Erfolg durchgesetzt, und heute ernten wir als Pflegeheim (alle Heimbewohner und Mitarbeiter) die Früchte ihrer Arbeit bei den Einstufungen der Heimbewohner.

=> Es ist sicher unstrittig, daß zur Lösung dieser Aufgaben eine ausgeprägte Menschenkenntnis erforderlich war und ist.

7.

´In der praktischen Arbeit hat sie sich bisher auch noch nicht bewährt, da sie von ihren 6h Arbeit 3h für Computertätigkeit abgestellt werden mußte und die restlichen Mitarbeiter ihre Arbeit miterledigen müssen.

Die Einschätzungen vom Fachpersonal unserer Einrichtung zeigen deutlich, daß B. Deibele noch weit entfernt ist, um so eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Jedes Personalmitglied hatte eine Probezeit zu absolvieren und mußte sich für Weiterqualifizierungen beweisen.´

Zum ersten Teil dieses Zitates kann nur angeführt werden, daß der/die Verfasser/in in völliger Unkenntnis der Sachlage geschrieben hat.

Zur MAV gehören:

Frau A. Rudolph (Leiterin),

Frau E. Heinecke,

Frau A. Donner,

Frau K. Bernhard,

Herr D. Heinecke.

Die 4 Frauen gehören zum Pflegebereich bzw. bgl. Dienst. Sie wurden durch D. Deibele in der Programmbedienung geschult und durch B. Deibele bei der Umsetzung der Leistungsbereiche in die Leistunsbeschreibung geschult und begleitet. Desweiteren arbeiten auch diese Mitarbeiter mit den Leistungstexten und allgemeinen Lösungen (z.B. ´Formen der Hilfeleistung´ vom 24.06.1997 [siehe Anlage]), welche B. und D. Deibele vorgeschlagen und infolge keines Änderungsvorschlages die Grundlage für die Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Formen mit direkter finanzieller Auswirkung darstellen.

Diese Ausarbeitungen wurden zunächst durch andere Mitarbeiter versucht, aber zu keiner anwendbaren Lösung geführt und deshalb von uns übernommen und gelöst.

Den genannten Mitarbeitern muß u.a. spätestens hier deutlich geworden sein, daß diese Ausarbeitung mit den praxisnahen und möglichst durchgängigen allgemeingültigen Beispielen durch alle Formen der Hilfeleistung die Bewährung in der praktischen Arbeit voraussetzt. Sind die genannten Mitarbeiter nicht zu dieser Erkenntnis gekommen, so zeigen sie hiermit ihre eigene Fachinkompetenz. Nur Herr D. Heinecke wurde in der Pflegedokumentation und den begleitenden gesetzlichen Vorschriften nicht durch D. und B. Deibele geschult.

Eine offene Kritik über die ´praktischen Unfähigkeiten´ von B. Deibele wurde derartig weder gegenüber ihrer Person noch gegenüber der Heimleitung durch die zuständigen Wohnbereichsleiterin Frau E. Heinecke (Mitglied der MAV) geäußert.

Die Äußerung, daß ´... die restlichen Mitarbeiter ihre Arbeit miterledigen müssen.´ zeugt vom Unvermögen der Wohnbereichsleiterin Frau E. Heinecke, den Dienstplan des Wohnbereiches so zu realisieren, daß die für die EDV-Umsetzung abgestellte und somit für die Pflege nicht verfügbare Zeit von B. Deibele, laut Weisung des Heimleiters, entsprechende Berücksichtigung findet. Wegen dieses Unvermögens mußte B. Deibele oft ihre eigentliche Arbeit der EDV-Umsetzung ganz oder teilweise zurückstellen, um die Pflege im Wohnbereich nicht unzumutbar qualitativ absinken zu lassen. Somit haben nicht die anderen Mitarbeiter ihre, sondern sie die Arbeit der anderen Mitarbeiter miterledigt. Desweiteren war sie an vielen Tagen in den Wohnbereichen, um die Einführung der EDV für die Mitarbeiter zu erleichtern.

Zum zweiten Teil diese Zitates sei die Frage erlaubt, welches Fachpersonal diese Einschätzung mit welchen konkreten Argumenten geäußert haben soll? Auch diese Kritik ist B. Deibele und der Heimleitung gegenüber nie geäußert wurden.

Desweiteren möchten wir darauf verweisen, daß die Wertungen von B. Deibele einem Zeugnis gleich kommen. Hierfür gelten allgemein gültige Formulierungen, auch als ´Zeugniscode´ bezeichnet, an die sich grundsätzlich anzulehnen ist. Unter Zugrundelegung diese Codes und der angeführten Wertungen im Beschwerdeschreiben der MAV ist sogar die Beschäftigung von B. Deibele als Fachkraft fragwürdig. Dennoch hat sie, wie bereits näher beschrieben, erfolgreich den gesamten Pflegebereich bis hin zum Abschluß der grundsätzlichen EDV-Einführung gemeinsam mit D. Deibele geführt.

Eine Begründung für eine ausreichende Leistungsfähigkeit erübrigt sich.

Zur praktischen Arbeit einer Altenpflegerin gehört nicht nur die direkte Pflege (befragen Sie die Heimbewohner im WBIV über B. Deibele), sondern auch die indirekte Pflege, besonders die Organisation und die Pflegedokumentation, weil es auf diesem Gebiet im Haus gravierende Mängel gab.

Die Probezeit ist Gegenstand des Arbeitsvertrages und somit entsprechend geregelt.

8.

´Der jetzige Stand der Pflege in unserer Einrichtung entspricht nicht der Qualität, die eigentlich sein müßte, was die Ursache der Unzufriedenheit des Personals ist. Diese Feststellung wird wiederum hervorgerufen durch die Computertechnik, weil bei uns nur Programme von Deibele jun. anerkannt werden dürfen und alle anderen Anbieter werden ignoriert.´

Wer hat den jetzigen Stand der Pflege derartig negativ eingeschätzt? Alle Mitarbeiter und die Leitung ist sich offiziell einig darüber, daß während einer revolutionären Umstellung der Pflegedokumentation eine vorübergehende Überbelastung der Mitarbeiter auftritt. Hierbei sei bemerkt, daß die diese Umstellung leitenden Mitarbeiter mit Sicherheit am stärksten belastet sind (B. und D. Deibele und die EDV-Verantwortlichen der Wohnbereiche). Auf keinen Fall aber darf die Qualität der Pflege darunter unzumutbar leiden.

Es ist eine unsinnige Begründung für einen eingeschätzten Mißstand (weil nicht nachvollziehbar), daß dieser dadurch auftritt, ´... weil bei uns nur Programme von Deibele jun. anerkannt werden dürfen und alle anderen Anbieter werden ignoriert.´ Was hat diese Begründung mit dem genannten Mißstand zu tun?

Dennoch sei angeführt, daß selbst diese Begründung für sich als Argument gesehen nicht stimmt. Ich habe keine Lizenzrechte über bei uns verwandte Programme. Richtig ist, daß ich vom Heimleiter den Bereich der EDV zu verantworten habe. Insofern sind alle zum Einsatz kommenden Programme mit mir abzustimmen. Diese müssen eine wirtschaftliche Begründung haben, umsetzbar sein, sich in das Gesamtkonzept (siehe Anlage) einfügen lassen und vom Heimleiter bestätigt sein. Mir wurde kein derartiges Programm mit entsprechender Begründung vorstellig gemacht.

9.

´Wir bitten und verlangen vom Verwaltungsausschuß, daß in unserer Einrichtung Ruhe und Gerechtigkeit wieder einkehren, damit sich die HBW wieder wohlfühlen und jeder gern und oft unsere Einrichtung besuchen wird, damit wir endlich wieder den Stand erreichen, daß wir ein Haus für den alten Menschen sind.

Wir sind nämlich eine christliche Einrichtung, was immer unser Leitbild sein sollte.´

Mit welcher stichhaltigen und nachvollziehbaren Begründung kann die Mitarbeitervertretung etwas ´verlangen´? Überschreitet sie nicht schon mit dieser Wortwahl ihre Kompetenz und Zuständigkeit als Mittler zwischen Mitarbeitern und Heimleitung?

Wer hat die ´... Ruhe und Gerechtigkeit ...´ gestört und dem zuwider gehandelt?

Wer hat zum Unwohlsein der Heimbewohner (HB) wann und wie beigetragen?

Wer hat wie dazu beigetragen, daß nicht ´... jeder gern und oft unsere Einrichtung besuchen wird, ...´?

Wer sagt mit welcher Begründung, daß wir nicht ´... ein Haus für den alten Menschen sind.´? Welcher Mitarbeiter trägt diese Auffassung nach außen? Welcher Mitarbeiter tritt einer solchen Auffassung nicht entschieden entgegen?

Das Wort ´christlich´ ist nach unserer Auffassung zutreffend als Grundlage der Arbeit in unserem Pflegeheim. Aber stellt der Inhalt, die vorausgegangenen Aktivitäten und die derzeitige Vorgehensweise einen christlichen Umgang im Miteinander dar?

Zitat Matthäus 18,15-18:

´15 Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. 16 Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei Männer mit, denn jede Sache muß durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden. 17 Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.

18 Amen ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein

Abschließend möchte ich darauf verweisen, daß wir zusätzlich zu den genannten Aufgaben unsere Weiterbildung zur Wohnbereichsleiterin bzw. zum Heimleiter mit ´sehr gut´ absolviert haben.

Diese EDV-Einführung und -Betreuung stellt nur einen Bruchteil meines Aufgabenbereiches dar.

Sicher haben Sie auf Grund der vorangegangen Aufführungen Verständnis, daß durch die Verleumdungen und der Umgang damit unsere Leistungsmotivation stark beeinträchtigt wurde (siehe Anlage Protokoll der Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ vom 03.09.1997). Dennoch werden wir im Interesse des Hauses unsere Arbeiten erbringen.

Wir erwarten die schriftliche Herstellung der Autorität und Würde unserer Personen und Leistungen gegenüber allen Mitarbeitern des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´, den Vorgesetzten und gegenüber dem Träger durch den Verwaltungsausschuß. Desweiteren erwarten wir, daß im Interesse der Einrichtung die treibenden negativen Mitarbeiter disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden, da sie dem Ruf des Heimes bewußt aufs gröbste geschädigt und billigend die Zerstörung der Autorität, Würde und der Existenz zweier Leistungsträger in Kauf genommen haben.

Wir sind der Meinung, daß bei einer konsequenten Richtigstellung der Betriebsfrieden und die Leistungsfähigkeit auf einem höheren Niveau möglich sind.

´Gott kann auch aus einer verkehrten Situation noch etwas werden lassen.´
(von Adolf Sommerauer)

Hochachtungsvoll

 

B. Deibele

D. Deibele

Verteiler:

-

Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ Köthen,

-

Träger des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ Köthen,

-

Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ Köthen,

Anlage:

-

Faltblatt zum Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´,

-

Kopie meiner konzeptionellen Betrachtungen zur Einführung der Pflegedokumentation mit EDV in Abstimmung mit B. Deibele vom 06.05.1997,

-

Schreiben an den Ministerpräsidenten von Sachsen/Anhalt, Herrn Höppner, zur Klärung des Problemes ´Investitionsanteil´ vom 08.06.1997,

-

´Formen der Hilfeleistung´ vom 24.06.1997 von B. und D. Deibele,

-

Protokoll der Beratungsgruppe ´Pflegedokumentation mit EDV´ vom 03.09.1997 “


Wie der Verwaltungsausschuß mit dem Konflikt infolge dieser Richtigstellung umging können Sie unter „09.09.1997 - Würdigung der Richtigstellung durch den VA“ lesen.


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08.09.1997 - Einbeziehung des Caritasverbandes

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Das Schreiben von B. und D. Deibele vom 07.09.1997 wurde mit einem Anschreiben des Heimleiters vom 08.09.1997 an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg z.Hd. Herr Rink (zuständiger Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes) geschickt: (nachfolgend steht irrtümlich der Name „Ring“)


„Köthen, den 08.09.1997

Sehr geehrter Herr Ring,

zur Verdeutlichung der Situation in unserem Hause, entsprechend unseres Telefonates und des Faxes vom 08.09.1997, übersenden wir Ihnen die Stellungnahme der beschuldigten Mitarbeiter (von der Anlage liegt nur das Faltblatt bei).

Wir bitten um Ihren Rat, um den Betriebsfrieden wieder herzustellen und die beschuldigten Personen von allen unberechtigten Vorwürfen ohne bleibenden Schaden befreien zu können.

Mit freundlichem Gruß

H.-J. Deibele
Heimleiter“

Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg war als übergeordnete Leitungsebene somit vom Heimleiter seit Beginn des Konfliktes über diesen informiert und mit einbezogen worden. Es erfolgte zu diesem Zeitpunkt allerdings kein Hinweis auf ein Erfordernis einerkirchenaufsichtlichen Genehmigungals unbedingte Notwendigkeit für die Legitimation des Verwaltungsausschußes von Seiten des Caritasverbandes.


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09.09.1997 - Würdigung der Richtigstellung durch den VA

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Bezüglich dieses Schreibens ist zu erwähnen:

Siehe hierzu auch: „01.09.1997 - Der Verwaltungsauschuß reagiert“ (Handlung des Verwaltungsausschuss ohne Legitimation)

Herr Hans-Martin Riemen überschreibt erneut sein Schreiben nicht mit dem Absender des Verwaltungsausschusses, sondern mit seiner Privatadresse und in der Funktion des Sparkassendirektors, was für alles andere als für eine seriöse Bearbeitung spricht.

Herr Hans-Martin Riemen macht erneut deutlich, dass er nicht bereit oder in der Lage ist zwischen Dienst- und Privatsphäre zu unterscheiden, da er meine Frau und mich nicht entsprechend der erforderlichen dienstlichen Form beschreibt, sondern er stellt wiederum den Verwandtschaftsgrad mit „Sohn“ und „Schwiegertochter“ in den Vordergrund.

Nicht etwa die unsachlichen Äußerungen der MAV in ihrem Schreiben vom 20.08.1997 werden von Hans-Martin Riemen kritisiert, sondern lediglich mit nicht belegten Behauptungen die sachliche Richtigstellung von B. und D. Deibele mit Schreiben vom 07.09.1997 mit „wenig sachdienlich“. Die angegebene Absicht der „Sachstandsermittlung“ ist somit sehr fragwürdig.

Herr Hans-Martin Riemen verweist auf die Absicht der wertungsfreien Informationssammlung und wertet dennoch selbst gleich im nächsten Satz den Schriftsatz von B. und D. Deibele als „... wenig sachdienlich und geht an den eigentlichen Ursachen der Problematik vorbei.“ - und dies, obwohl er mit diesem Schriftsatz ein Flut von nachvollziehbaren Informationen bekommen hat. Und gleich im darauf folgenden Satz wertet er schon wieder mit „... der Verwaltungsausschuß teilweise mit Befremden zur Kenntnis genommen.“

Herr Hans-Martin Riemen gibt dem verantwortlichen Heimleiter wider besseren Wissens Weisungen, sogar bezüglich Personalangelegenheiten, ohne jegliche Befugnis - was Amtsanmaßung ist. Worin unterscheidet sich dieses Verhalten von Hochstapelei?

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Hans-Martin Riemen
- Sparkassendirektor -



Herrn Hans-Jürgen Deibele
Senioren- und Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstr. 27

06366 Köthen/Anhalt Köthen, 09.September 1997

Informationen über Personalangelegenheiten

Sehr geehrter Herr Deibele,


zunächst bedanke ich mich für Ihre konstruktive Mitarbeit in der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsausschusses mit den Personalvertretern.

Im Ergebnis der vorgetragenen Informationen hatten wir abschließend festgelegt, daß keine Wertung erfolgt, sondern viel mehr am kommenden Mittwoch, dem 10. September 1997, eine weitere Sitzung unter Mitwirkung von Herrn D. Deibele und Frau B. Deibele zur weiteren Sachstandsermittlung erfolgen soll, zu der im Verlauf auch die Personalvertreter geladen werden.

Wir möchten Sie hiermit nachdrücklich bitten, auch Ihren Sohn, Herrn D. Deibele, und Ihre Schwiegertochter, Frau B. Deibele, einzuladen.

Der Verwaltungsausschuß hält es für erforderlich, zunächst weitere Informationen zu sammeln, bevor der Sachverhalt abschließend gewürdigt wird. Insofern ist der Schriftsatz vom 07. September 1997, unterzeichnet von B. Deibele und D. Deibele, wenig sachdienlich und geht an den eigentlichen Ursachen der Problematik vorbei.

Die im Protokoll vom 03.09.1997 dargestellten Sachverhalte hat der Verwaltungsausschuß teilweise mit Befremden zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsausschuß bittet Sie ausdrücklich, bis zu einer abschließenden Auswertung und Beschlußfassung durch den Verwaltungsausschuß jegliche Personalaktivitäten seitens der Heimleitung zu unterlassen und auch Aktivitäten nochgeordneter Mitarbeiter zu unterbinden.

Der Verwaltungsausschuß bittet Sie zu veranlassen:

Vorbereitung einer Ausschußsitzung am Mittwoch, dem 10. September 1997, 1900 Uhr - zunächst mit der Heimleitung (Heimleiter, Pflegdienstleitung, Verwaltungsleiter) und D. und B. Deibele.

Im Verlauf der weiteren Sitzung sollte dann ab 19.30 Uhr die Personalvertretung an der Verwaltungsausschußsitzung teilnehmen.

Die Auswertung soll dann in der Folgewoche in einer weiteren Verwaltungsausschußsitzung erfolgen.

Für Rückfragen stehen Ihnen aus dem Verwaltungsausschuß Herr Thurau und Herr Riemen fernmündlich zur Verfügung. Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält die Mitarbeitervertretung zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Hans-Martin Riemen.“


Herr Hans-Martin Riemen war als Sparkassendirektor hinsichtlich eines stationären Pflegeheimes mit seinen vielfältigen Besonderheiten ein Laie - was ihm auch nicht zum Vorwurf gemacht werden kann. Aber anstatt sich vor irgendwelchen Aktivitäten kundig zu machen, griff er ohne jeglichen Sachverstand in die laufenden Geschäfte eines Pflegeheimes entgegen dem Willen des verantwortlichen Heimleiters ein. Für mich geht aus diesem erneuten absurden Schreiben hervor, dass Herr Hans-Martin Riemen sich längst gegen die Mitglieder der Familie Deibele entschieden hatte und deshalb bewußt erneut den Verwandtschaftsgrad deutlich einbrachte, um tröpfchenweise zu suggerieren, dass es sich um unseriöse Absprachen innerhalb der Familie handeln könnte, welche für die angeblichen Unstimmigkeiten im Pflegeheim verantwortlich sind. Dies wird auch in der vom Verwaltungsausschuß anberaumten Versammlung am 10.09.1997 deutlich.

Erneut stellt sich nachfolgende Frage:

Was ist von dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Hans-Martin Riemen hinsichtlich seiner Eignung für diese Funktion zu halten, wenn er so viele Fehler bezüglich nur eines Schreibens begeht?

Von Professionalität kann erneut in keiner Weise die Rede sein. Doch es sollte noch viel dicker kommen.


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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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10.09.1997 - Beratung des VA mit der Heimleitung

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Die vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß angesetzte Versammlung fand am 10.09.1997 statt.

Bereits nach diesem Satz ist erneut das Verständnis von „Arroganz“ von Bedeutung:

»... arrogant seien insbesondere „Leute, die auf andere herabsehen und sich für etwas Besseres halten“ o.ä.« (siehe Arroganz“ laut Wikipedia)

Ausgerechnet der nicht legitimierte Verwaltungsausschuß, vertreten durch Herrn Hans-Martin Riemen, maßt sich die Ansetzung einer Versammlung mit dem legitimierten Heimleiter an (ohne dessen Zuständigkeiten und Wünsche zu berücksichtigen), verweist in dieser Versammlung wiederholt fragwürdig auf diesen Begriff und  wertet mehrfach ohne Sachverstand  Gegebenheiten und andere Personen.
(siehe 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)


Ich wurde im Anschluß an diese Versammlung von Herrn Hans-Martin Riemen gebeten, ein Protokoll zu schreiben, offensichtlich weil er vergessen hatte, vorab einen Protokollanten zu bestimmen. Ich versuchte, dieser Bitte verantwortlich nachzukommen und fertigte eine „Aktennotiz“ zum Versammlungsverlauf entsprechend meiner Mitschrift an - wofür ich später eine absurde Abmahnung vom 28.09.1997 vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß erhielt. Unterschrieben wurde diese Abmahnung von den Herren Northoff und Thurau - interessanter Weise waren diese beiden Herren des VA nicht auf der entsprechenden Beratung anwesend - und sie sprachen auch vorab nicht mit mir.

Von wem hatten sie ihre Informationen, da es doch angeblich um die objektive Wiedergabe ging !?

Der verantwortliche Heimleiter hatte auf meiner Aktennotiz den Inhalt bestätigt: „Mit dem Inhalt stimme ich überein.“ - wofür er später ebenfalls eine absurde Abmahnung vom 28.09.1997 vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß erhielt. Unterschrieben wurde diese Abmahnung von den Herren Hans-Martin Riemen und Thurau - wie schon erwähnt, war interessanter Weise Herr Thurau nicht auf der entsprechenden Beratung anwesend - und er sprach auch nicht vorab mit dem Heimleiter.

Somit ist klar, dass die fraglich handelnden Herren vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß von Herrn Hans-Martin Riemen informiert worden sind.

Auf der betreffenden Beratung war hingegen Herr Massag vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß zugegen. Warum hatte er nicht die Abmahnungen unterschrieben !?

Deutlich wurde mit diesen Abmahnungen bereits die von Herrn Hans-Martin Riemen betriebene bewußte Strategie

der Einbeziehung von Personen, welche eigentlich mit den Geschehnissen selbst nicht direkt in Verbindung stehen - um eine Konfliktausweitung auf viele Personen zu bewirken, so dass suggeriert wird, dass sich schließlich eine große Personenzahl gegenüber einer kleinen Personenzahl nicht im Unrecht befinden könne.

(siehe Strategie  der bewussten demagogischen Konfliktausweitung)

Diese Strategie  der bewussten demagogischen Konfliktausweitung ist aus der Geschichte, welche leider zu oft aus vorsätzlichem Unrecht mit krimineller Energie besteht, sicher jedem gut bekannt. Sie wird uns in den weiteren Ausführungen noch mehrmals nicht nur bei Herrn Hans-Martin Riemen begegnen.

Offensichtlich war Herrn Hans-Martin Riemen die Wiedergabe der von ihm anberaumten und geleiteten Versammlung derart peinlich, dass er hilflos um sich schlug, um von seinem Versagen abzulenken. Diese Abmahnungen waren so niveaulos und widersinnig, dass der Verwaltungsausschuß sie bei späteren Rechtsstreitigkeiten nicht einmal zu erwähnen wagte.

Als der zu dieser Zeit amtierende Caritasdirektor Pfarrer Brozek meine Abmahnung sah, äußerte er sich: „Ich müßte dem Verfasser dieser Abmahnung eine Abmahnung aussprechen.“ - ob dies geschah, ist mir nicht bekannt.

Meine Aktennotiz wurde durch kein Schreiben des VA korrigiert, so dass dem Heimleiter und mir nicht bekannt ist, welche Textpassagen nicht der Auffassung des VA entsprachen - wir folgten unseren Aufzeichnungen und unserem Gewissen.


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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nachfolgend gebe ich den Versammlungsablauf mit meiner Aktennotiz vom 10.09.1997 wieder:

(nicht in den Konflikt involvierte Personen werden mit „<+[Namen]+>“ ersetzt; Textergänzungen zur Verdeutlichung wichtiger Sachbezüge, welche nicht im Original enthalten sind, werden mit <+<...[Text]...>+> eingefügt)


Aktennotiz

Thema:

Beratung des Verwaltungsausschusses mit der Heimleitung

Datum: 10.09.1997

Beginn: 1900 Uhr

Ort: Senioren-Pflegeheim

Ende: 2100 Uhr

Anwesende:

Herr Hans-Martin Riemen

(Vorsitzender Verwaltungsausschuß)

Herr Franz Massag

Herr <+[Namen]+>

Herr Hans-Jürgen Deibele

(Heimleiter)

Frau Traute Deibele

(Verwaltungsleiterin/stellvertr. Heimleiterin)

Frau Emilie Lichtner

(Pflegdienstleiterin)

Frau Bernadette Deibele

(Leiterin des Pilotprojektes EDV-Pflegedokumentation)

Herr Dietmar Deibele

(Stellvertr. Verwaltungsleiter, Leiter EDV)

später kurzzeitig die Mitglieder der MAV:

Frau Rudolph

(Vorsitzende der MAV)

Frau Bernhard

Frau Heinecke

Herr Heinecke

Nach der Verabschiedung beim Hinausgehen wurde ich durch Herrn Riemen gebeten, aufgrund meiner Mitschriften ein Protokoll zu schreiben. Da mir dies zum Zeitpunkt der Mitschrift nicht bekannt war, entspricht meine Mitschrift nicht diesem hohen Anspruch der neutralen Wiedergabe des gesprochenen Wortes. In Abstimmung mit der Heimleitung werde ich deshalb nur eine Wiedergabe der Versammlung aus meiner Sicht und der Sicht meiner Frau (als namentlich angegriffene Mitarbeiter durch das Schreiben der MAV vom 20.08.1997) niederschreiben.


Sehr geehrte Mitglieder des Verwaltungsausschusses,

1.

Sie kamen, in ausdrücklicher Absprache mit den anderen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, mit einer vorgefaßten Meinung. Dies wurde u.a. im Vorwurf deutlich, daß der Heimleiter gegen vereinbarte Wertungsfreiheit (vom 02.09.1997) bei der Behandlung der vorliegenden Unstimmigkeiten bereits am nächsten Tag auf der Beratung der EDV-Verantwortlichen am 03.09.1997 verstoßen habe. Dies solle angeblich aus dem zugehörigen Protokoll hervorgehen. Dies konnten Sie nach entsprechender Aufforderung nicht nachweisen.

2.

Der oftmals wiederholte Grundgedanke Ihrer Verhandlungsführung war, hinter den Zeilen zu lesen und Stimmungen aufzunehmen. In Ihrer Einladung vom 09.09.1997 gaben Sie allerdings eine ´Sachstandsermittlung´ vor. Weder in Ihrer Einleitung noch während der gesamten Gesprächsführung gingen Sie auf die Empfindungen der namentlich angegriffenen Personen ein. Statt dessen verwiesen Sie immer wieder auf die Passage ´Herr Deibele jun. seine arrogante, unfreundliche und abweisende Haltung ...´, mit dem Hinweis, an jedem Gerücht sei etwas dran.

Die Bereitschaft im Sinne einer von Ihnen vorgegebenen ´Sachstandsermittlung´ der namentlich angegriffenen Personen, Ihnen Sachinformationen, welche Sie offensichtlich nicht hatten, zur Verfügung zu stellen, deuteten Sie gar als ´Schwäche´. Gleichzeitig gaben Sie sinngemäß den Rat:

-

Wir (B. und D. Deibele) hätten es nicht nötig, auf dieses Schreiben zu reagieren.

-

An unserer Stelle hätten Sie (Herr Riemen) zunächst bezüglich des oben angeführten Zitates die MAV gebeten, ihre diesbezüglichen Vorwürfe mit Beispielen zu verdeutlichen, da es hier offensichtlich Kommunikationsprobleme gäbe

Hierauf mußten Sie erstaunt zur Kenntnis nehmen, daß gleich der erste Satz zu diesem Zitat genau diesen Inhalt hat (Zitat: ´Dieser Satz ist bitte mit stichhaltigen und nachvollziehbaren Beispielen zu belegen.´)

3.

Des weiteren betonten Sie viele Male, daß Wertungsfreiheit Grundlage des heutigen Gespräches sein sollte. Sie haben  das schriftliche Wort der MAV  als  so gut wie unbedeutend  gewertet. Sie haben die Bereitschaft, Ihnen Sachinformationen zu geben, als Schwäche gewertet. Sie haben unser Empfinden, daß unsere Würde grob verletzt worden ist, als nicht richtig gewertet. Sie haben   die Mitarbeiter der MAV als unfähig zum schriftlichen Ausdruck ihrer Interessen gewertet usw.

4.

Sie, Herr Riemen, und Herr Massag betonten mehrmals, daß Sie Außenstehende sind und es ihnen schwerfalle, die derzeitige Situation zu erfassen. Meine Frage an Sie und alle weiteren Mitglieder des Verwaltungsausschusses: Haben Sie das Schreiben der MAV vom 20.08.1997 und das Schreiben vom 07.09.1997 von B. und D. Deibele gründlich gelesen und diskutiert? Ihre Versammlungsleitung einschl. Ihr Erstaunen, daß B. und D. Deibele das ´Mitarbeiterprotokoll zur Leitungssitzung´ eingeführt haben, und die Äußerungen durch Herrn Massag, daß Sie derartig viele niedergeschriebene Seiten nicht haben wollen, weil dies zu aufwendig sei, lassen Zweifel offen.

Es sei ausdrücklich betont, daß alle eingeführten Neuerungen durch B. und D. Deibele zuvor mit der Heimleitung diskutiert und ausschließlich mit deren Zustimmung umgesetzt wurden.

5.

Desweiteren gingen Sie immer wieder davon aus, daß dem geschriebenen Wort der MAV an sich nicht solche Bedeutung beigemessen werden sollte, so daß diese Worte nicht als Angriff gewertet werden könnten. Auf die direkte Frage, was mit den namentlich angegriffenen Personen geschehen würde, wenn die Sachaussagen stimmen würden, gingen Sie nicht ein. Mit Wissen, daß die Sachaussagen im Schreiben offensichtlich nicht stimmen, sagten Sie kein einziges Mal, daß ein solches Schreiben, da es nun einmal existiert, nur durch eine schriftliche Richtigstellung aufgehoben werden kann. Sie hinterließen den Eindruck, daß Sie noch nicht einmal die Absicht hierzu haben, da Sie diese Notwendigkeit nicht erkennen.

6.

Sie schlugen uns vor, daß sich die Leitung zusammensetzen solle, um für alle verbindliche und bekannte Verfahrensnormen im Umgang mit Problemen und für einen durchschaubaren Informationsfluß zu erarbeiten. Sie haben diese bereits vorhandenen Verfahrensnormen weder im Schreiben von B. und D. Deibele aufgenommen noch sie innerhalb der Versammlung, als sie Ihnen genannt wurden, entsprechend betrachtet und gewürdigt. Warum wissen Sie nicht um die vorhandenen Verfahrensnormen?

7.

Weiterhin haben Sie trotz schriftlicher und mündlicher Verdeutlichung, daß wir als Einrichtung infolge gesetzlicher Vorgaben fast ausschließlich durch das geschriebene Wort künftig Geldeinnahmen bewirken können, gerade dem geschriebenen Wort einen untergeordneten Wert zugeordnet. B. und D. Deibele haben gerade die Aufgabe, Verständnis für das geschriebene Wort zu wecken, als wesentlichsten Schwerpunkt - dagegen ist die EDV nur das Mittel, um das geschriebene Wort wirtschaftlich nutzen zu können. So wurde extra durch B. und D. Deibele eine Arbeitsgruppe in der Freizeit für ´Formulierung von Leistungstexten´ gebildet, deren Leitung B. Deibele übernommen hat. Drei der später anwesenden Mitglieder der MAV wurden anfänglich diesbezüglich geschult. Wir verwiesen, daß wir erst bei 50% der Einführung der Pflegedokumentation auf EDV angelangt sind - gerade wegen der offensichtlich gravierenden Probleme unter der Mitarbeiterschaft einschl. der WB-Leiter und der PDL bezüglich des geschriebenen Wortes. Wir haben dies jedoch nie zum Vorwurf gemacht, sondern ausschließlich in gemeinsamen Gesprächen das Verständnis für das geschriebene Wort zu vermehren gesucht. Dies ist uns im Vergleich zu anderen Heimen mit hervorragenden Ergebnissen gelungen - wobei wir uns der begleitenden Umstände für die Mitarbeiter sehr wohl von Beginn an bewußt waren (siehe konzeptionelle Betrachtungen zur EDV-Einführung in ein Pflegeheim vom 06.05.1997 von D. Deibele).

Lesen Sie als Vorgesetzte die Fachpresse?

-

Dann wissen Sie auch, daß künftig nur mit dem geschriebenen Wort die Pflegestufen nachgewiesen werden können, welche die Grundlage für die Einnahmen darstellen.

-

Dann wissen Sie auch, daß derzeit deutschlandweit die Pflegeheime erstaunt feststellen, daß sie in roten Zahlen stehen. <+< unser Pflegeheim schrieb zu dieser Zeit schwarze Zahlen >+>

-

Dann können Sie einschätzen, daß wir im Vergleich zu den allermeisten Pflegeheimen in Deutschland durch die in den vergangenen Monaten durch eigene Kraft geleistete Qualifizierung unserer Mitarbeiter sehr gut auf die kommenden Verhandlungen vorbereitet sind.

-

Dann wissen Sie auch um die Leitungsfähigkeiten der Leitung und die Leistungen der namentlich angegriffenen Personen, die rechtzeitig die Entwicklung entsprechend des politischen Willens in Bund und Land und der Absichten der Pflegkassen erkannt und mit wirkungsvollen Maßnahmen weitsichtig gehandelt haben.

-

Dann wissen Sie auch um die Leitungsqualitäten der namentlich angegriffenen Personen, die auf der Grundlage ´im Mittelpunkt steht der §2 des Heimgesetzes und der Mitarbeiter´, die Pflegekräfte trotz ihrer enormen Probleme zu einer fast einzigartigen Qualifizierung geführt haben.

Glauben Sie wirklich, daß Sie Mitarbeiter mit Angst und Hemmungen vor dem Computer, ohne bzw. fast ohne Schreibmaschinenkenntnisse, zumeist ohne jegliche EDV-Kenntnisse, fast ohne die Fähigkeit zur Leistungserkennung und -formulierung, fast ohne die Fähigkeit zur sachlichen, fairen und konstruktiven Diskussion, fast ohne den Mut zur kritischen Äußerung usw. zu einer derartigen Qualifizierung mit ´Arroganz´ motivieren und erfolgreich führen können?

Sie erwähnten zum Schluß: ´Jede Leitung hat die Belegschaft, die sie verdientWir haben die deutschlandweit mit am besten ausgebildete Mitarbeiterschaft zur Leistungserfassung per EDV und sind somit gut auf die kommenden schwierigen Auseinandersetzungen zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit unseres Pflegeheimes vorbereitet.

8.

Als Leiter innerhalb Ihres Betriebes wissen Sie, daß eine derartige enorme Leistungssteigerung immer auch von Unstimmigkeiten begleitet wird. Daß die Belegschaft infolge der ungewöhnlichen Streßsituation leichter für negative Einflüsse, welche noch dazu vorgeben, scheinbar ihre Interessen zu vertreten, empfänglich sind. So können Mitarbeiter, welche aus fehlender Leistungsbereitschaft oder mangelnden Fähigkeiten ihren Einfluß schwinden sehen oder gar nieder Beweggründe haben, sich mit der Vorgabe der Interessenvertretung des ´gesamten Personls´ zu profilieren versuchen.

Sie sind Außenstehende, nicht nur weil Sie sich selbst so bezeichnet haben, sondern weil Sie bisher nicht eng mit den Mitarbeitern und der Leitung zusammengearbeitet haben. Daher sollten Sie akzeptieren, daß Ihre Einschätzung zur Fähigkeit der Mitarbeiter, daß diese nicht das selbst geschriebene Wort verstehen, falsch ist.

Nur Frau Rudolph (von der MAV) ist zu derartigen Emotionen fähig, daß sie vor lauter Herz für die schwierige Situation der Mitarbeiter die Realität nicht mehr einordnen kann. Die anderen drei anwesenden Mitglieder der MAV wußten bisher immer, was sie wollten und wie sie es wirkungsvoll anbringen konnten; insbesondere Herr Heinecke. Zwei der Miglieder der MAV sind Bereichsleiter und ein weiteres Mitglied der MAV hat die Qualifizierung zum Wohnbereichsleiter. Unter Ihrer Einschätzung zu ihrer Leistungsfähigkeit ist ihr Einsatz als Bereichsleiter mehr als fragwürdig.

Ihre offensichtliche Absicht im Umgang mit dem Schreiben, den Inhalt nicht sachlich, sondern rein subjektiv emotional (was könnte sich evtl. hinter dem Wort verstecken) behandeln zu wollen, widerspricht aus den genannten Gründen jedem modernen Management und ist für die weiter Ausprägung einer gesunden Streitkultur nicht dienlich.

Wer etwas offensichtlich Falsches sagt, muß dazu stehen, dies zurücknehmen und sich entschuldigen, und falls negative Absichten vorliegen oder aber negative Auswirkungen entstanden sind, die entsprechenden Konsequenzen tragen.

Wir wissen:

-

daß die Unterschriften auch in Mitarbeiterbereichen gesammelt wurden, die mit den namentlich genannten Mitarbeitern so gut wie nicht in Berührung kommen und deshalb zu einer derartigen Einschätzung nur durch Dritte beeinflußt worden sein konnten.

-

daß eine Reihe von Mitarbeitern zur Zeit der Unterschriftensammlung nicht einbezogen wurden,

-

daß eine Reihe von Mitarbeitern zur Zeit der Unterschriftensammlung nicht anwesend waren und nicht einmal davon gewußt haben.

-

daß eine Reihe von Mitarbeitern nur unterschrieben hat, weil sie Angst vor der Behandlung durch bestimmte Mitarbeiter ihrer Bereiche hatten.

-

daß Mitarbeiter im Vertrauen auf die MAV unterschrieben haben - ´Es wird schon etwas dran sein

-

daß Mitarbeiter im Vertrauen auf die Interpretationen zum geschriebenen Wort unterschrieben haben.

-

daß eine Reihe von Mitarbeiter den geschriebenen Text überhaupt nicht kannten.

Doch für Ihre ´Sachstandsermittlung´ während der letzten Besprechung spielte auch dies keine Rolle.

9.

Offensichtlich unterliegen Sie, wie leider auch viele Vertreter der Wohlfahrtsverbände u.a., dem Irrtum, daß die Wirtschaftlichkeit durch Geschwindigkeit bei der Pflege bewirkt wird und deshalb am Personal gespart werden sollte. Dies Auffassung ist mit der gültigen Begutachtungsrichtlinie (BRi des MDK) und dem langfristigen Ziel einer Einzelleistungsabrechnung nachvollziehbar als falsch zu werten.

Kennen Sie die gültige BRi? Die Abrechnung erfolgt nach Notwendigkeiten, Auftrags- und Leistungsnachweis unter Berücksichtigung der einzelnen ´Formen der Hilfeleistung´ (siehe Schreiben vom 07.09.1997 von B. und D. Deibele).

10.

Eine weitere Betrachtung durch Sie bezog sich auf die offensichtlich nicht geschlossene Meinung der Heimleitung innerhalb der Leitungssitzung. Sie gaben sogar die Empfehlung, daß sich Fam. Deibel vorab eine Meinung bilden sollte, um diese dann entsprechend einheitlich vorzutragen. Hierfür habe ich nur Unverständnis, Sinn und Ziel unserer Leitungssitzungen ist eine offene, faire, sachliche und konstruktive Diskussion, um die anstehenden Probleme zu verdeutlichen und eine den Interessen des Betriebes günstige Lösung zu finden. Während der Diskussion sind alle gelichberechtigt.

Finden Sie Ihren Vorschlag gegenüber den anderen Mitarbeitern fair?

Bitte lassen Sie als Außenstehende die nicht außenstehende Leitung des Senioren-Pflegeheimes ihre nachvollziehbar gute und erfolgreiche, gegenwärtig schwierige Arbeit, ohne zusätzliche Belastung durch Sie weiterhin erbringen. Auch zwischen dem Verwaltungsausschuß und der Leitung des Pflegeheimes sollte an einer Streitkultur gearbeitet werden.

Richtig waren Ihre Betrachtungen zu langjährigen bestehenden Unstimmigkeiten zwischen dem Träger und der Heimleitung und den sich infolge einer Nichtbereinigung von Spannungen auch nach außen ausstrahlenden negativen Rufes. Ein Beispiel hierfür ist Ihnen seit Monaten bekannt (siehe Protokolle zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses), und Ihre zugesagte Lösung ist seit Monaten offen.

Des weiteren können Sie sicher nachvollziehen, daß der erfolgreiche Neu- und Umbau der vergangenen Jahre mit einer zukunftsweisenden Wohnqualität, die erforderliche, erfolgreiche und zukunftsweisende Qualifizierung der Mitarbeiter bei einer derartigen schleppenden Bearbeitung der an Sie herangetragenen Probleme nicht möglich gewesen wären.

Glauben Sie, daß Sie motivierend auf die Heimleitung wirken?

Bearbeiter:

15.09.1997 D. Deibele

´Mit dem Inhalt stimme ich überein´
15.09.97 Deibele <+< Heimleiter >+>

Verteiler:

Heimleiter,

Vorsitzender des Kirchenvorstandes,

Verwaltungsausschuß“


Zu der Aussage

Ein Beispiel hierfür ist Ihnen seit Monaten bekannt (siehe Protokolle zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses), und Ihre zugesagte Lösung ist seit Monaten offen.“

lesen Sie bitte den 2. Punkt im Abschnitt „02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes“  durch Frau Traute Deibele.

Auf dieses Schreiben hat es keine sachliche Antwort durch den Verwaltungsausschuss oder den Kirchenvorstand gegeben, denn die hierauf erfolgten Abmahnungen gegen den Heimleiter und mich beinhalten nur nicht nachvollziehbare haltlose Behauptungen.


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15.09.1997 - Einbeziehung des Caritasverbandes

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Die Aktennotiz zur „Beratung des Verwaltungsausschusses mit der Heimleitung“ am 10.09.1997 von D. Deibele wurde mit einem Anschreiben vom 15.09.1997 an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg z.Hd. Herr RinK (zuständiger Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes) geschickt - siehe nachfolgenden Auszug dieses Schreibens: (nachfolgend steht irrtümlich der Name „Ring“)


„Köthen, den 15.09.1997

Sehr geehrter Herr Ring,


zur weiteren Verdeutlichung der Situation in unserem Hause, übersenden wir Ihnen die ´Aktennotiz´ vom 15.09.1997 von D. Deibele zur Beratung mit dem Verwaltungsausschuß vom 10.09.1997.

Wir bitten um Ihren Rat, um den Betriebsfrieden wieder herzustellen und die beschuldigten Personen von allen unberechtigten Vorwürfen ohne bleibenden Schaden befreien zu können.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

i.A. D. Deibele“



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17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Bezüglich dieses Schreibens ist zu erwähnen:

Dass die Mitarbeitervertretung (MAV) erneut zu keinem Zeitpunkt vorab über die nun erhobenen Vorwürfe mit den Betroffenen gesprochen hatte, so dass diese keine Chance zu einer evtl. erforderlichen Korrektur ihres Verhaltens hatten.

=> Die MAV wurde somit erneut nicht ihren Aufgaben> entsprechend der „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretung (MAVO)“ des Verbandes der Diözesen Deutschlands gerecht.

Dieses Schreiben wurde erneut ohne Einhaltung des Dienstweges am verantwortlichen Heimleiter vorbei an den Verwaltungsausschuß gesandt.

=> Verstoß gegen die Einhaltung des Dienstweges.

Die MAV sah es als Beschwerdeführer dabei erneut nicht als erforderlich an, die Legitimation des Verwaltungsausschusses vorab abzuklären.

=> Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Die MAV bezog bei der Aufstellung auch dieses Schreibens nicht wie behauptet den gesamten „Personalbestand des Pflegeheimes“ ein; es gab weder eine gültige Mitarbeitervollversammlung noch wurden alle anwesenden Mitarbeiter bezüglich ihrer Meinung vorab befragt. Es wurden bei dieser wesentlichen Korrektur des ursprünglichen Ausgangsschreibens noch nicht einmal alle Mitarbeiter informiert oder gar befragt, welche ihre Zustimmung zum ersten Schreiben gegeben hatten.

=> Somit beging die MAV bei der Berufung auf den „Personalbestand des Pflegeheimes“ erneut einen groben Vertrauensbruch und machte sich der vorsätzlichen arglistigen Täuschung schuldig.

Schließlich geht die MAV sogar soweit, dass sie nunmehr nicht mehr Frau B. Deibele haltlos beschuldigt, sondern jetzt den Heimleiter verstärkt angreift. War er im ersten Schreiben noch gesundheitlich geschwächt, so hat er nun den „Ernst der Lage“ nicht erkannt - was genau damit gemeint ist wird allerdings verschwiegen.

=> Welche  demagogische Skrupellosigkeit.  Deutlich wird das Ziel der Ausgrenzung eines Mitarbeiters, egal mit welchen Mitteln zu erreichen.

(siehe hierzu auch „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff)

Bezüglich der verleumderischen Behauptungen gegenüber B. Deibele  korrigiert sich  die MAV mit ihrem Korrekturschreiben vom 17.09.1997. Sie vergißt allerdings, sich gegenüber Frau B. Deibele bezüglich der zu Unrecht erhobenen Vorwürfe  zu entschuldigen. Das korrigierte Schreiben ist wesetnlich kürzer als des erste Schreiben.

=> Diese Korrektur mit ca. 40% des Gesamtinhaltes des ersten Schreibens macht die  skrupellose Unseriösität des Korrekturschreibens deutlich,  denn die zu Unrecht erhobenen Vorwürfe gegenüber Frau B. Deibele sind alles andere als unerheblich. Wenn diese massiven vielen nicht belegten Vorwürfe gegenüber B. Deibele reine Erfindungen der MAV waren, wie glaubwürdig sind dann die anderen ebenfalls nicht belegten Vorwürfe !?

Das Schreiben ist erneut nicht unterschrieben und es fehlt erneut der Absender. Nur aus dem fraglichen Inhalt läßt sich entnehmen, dass die MAV das Schreiben verfaßt haben soll.

=> Dieser grobe Formfehler führt normaler Weise automatisch zur Nichtigkeit des Schreibens für jede weitere seriöse Bearbeitung.

Und nicht zuletzt stellte die MAV erneut nur Behauptungen auf, welche sie anschließend nicht belegen konnte.

=> Dies kommt erneut einer Verleumdung gleich.

Ähnlich skrupellose und fehlerhafte Schreiben sollten in den nächsten Jahren noch mehrfach vorkommen. Kann es sein, dass diese alle von einer bestimmten Person aufgesetzt worden sind?


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Doch lesen Sie selbst:


„Änderung zum Schreiben vom 20.08.1997 an den Verwaltungsausschuß

An den Verwaltungsausschuß des Seniorenpflegeheimes Köthen

Sehr geehrter Herr Riemen,


im Namen der Mitarbeiter des Seniorenpflegeheimes möchten wir Ihnen in aller Deutlichkeit mitteilen, daß der Personalbestand des Pflegeheimes befürchtet, daß das Verhalten des Herrn D. Deibele dem Ruf des Hauses schadet.

Die arrogante, unfreundliche und abweisende Haltung des Herrn Deibele jun. gegenüber dem Personal ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Ruf unseres Hauses war bisher von hoher Qualität und Würde geprägt. Mit Stolz konnten wir jedem Bürger in die Augen sehen, ohne unsere Arbeitsstelle zu verschweigen.

Es wurden im Laufe der vergangenen Zeit mehrere Gespräche mit Herrn Deibele sen. über die Situation im Hause geführt, leider hat Herr Deibele sen. den Ernst der Lage nicht erkannt und seine Mitarbeiter enttäuscht.

Unser Heimleiter Herr Deibele sen., der vom gesamten Personal geschätzt und geachtet wird hat aus unserer Sicht leider nicht geschafft die Harmonie des Hauses wieder herzustellen.

Wir bitten deshalb im Interesse unseres Heimes, sprich im Interesse des Personals, daß sofortige Maßnahmen unternommen werden, daß solche Mißstände unterbunden werden und somit wieder ´Ruhe und Behaglichkeit´ in unserem Hause einkehren.

Köthen, den 17. September 1997.


Doch wie ging der sogenannte Verwaltungsausschuß mit diesem Korrektur-Schreiben um? Der VA spricht mit Bezug auf dieses Schreiben mehrere absurde Disziplinarmaßnahmen gegen die nachweislich zu unrecht beschuldigten Personen aus.

Warum hat der Verwaltungsausschuß die schweren Verstöße der MAV nicht erkannt? - schließlich war u.a. ein Anwalt, ein Sparkassendirektor und ein Betriebsleiter Mitglied des Verwaltungsausschusses.

Oder

Warum wollte der Verwaltungsausschuß die genannten Verstöße der MAV nicht erkennen?

Erneut kann von Professionalität beim Umgang mit diesem Korrektur-Schreiben in keinem Fall die Rede sein.


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25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und Caritasverband greift ein

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

Mit nachfolgendem Schreiben informierte ich den Heimleiter über die haltlosen Behauptungen der MAV in ihrem Schreiben vom 17.09.1997.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass der Heimleiter den zuständigen Personalreferenten und Juristen des Caritasverbandes Herrn Rink vor diesem Schreiben zur Schlichtung in das Pflegeheim gerufen hatte. Herr Rink gab der MAV u.a. die Empfehlung, ihr Schreiben vom 20.08.1997 an den Verwaltungsausschuß zurückzunehmen, da es nicht dorthin gehöre, und das Problem innerhalb des Betriebes zu klären.

Gegenüber mehreren Mitgliedern der Familie Deibele und mir (einschließlich dem Heimleiter) äußerte sich Herr Rink wie folgt zusammenfassend sinngemäß:  „Offensichtlich wollen die Herren des Verwaltungsausschusses Ihnen etwas zur Last legen, was nicht vorhanden ist.

(nachfolgend steht irrtümlich der Name „Ring“)


„Köthen, den 25.09.1997

Sehr geehrter Herr Deibele,


ich bitte um Verständnis für die schriftliche Form meiner Verteidigung. Da ich Angestellter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ bin, habe ich als solcher von mir aus nur die Möglichkeit der nachweislichen Richtigstellung.

Am Dienstag (den 23.09.1997) wurde der Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ durch die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV) Frau Rudolph das Änderungsschreiben vom 17.09.1997 zum Schreiben vom 20.08.1997 durch die MAV an den Verwaltungsausschuß übergeben. Im Anschluß wurde ich am 24.09.1997 durch den Heimleiter über den Inhalt des Schreibens informiert.

Nachfolgend einige Anmerkungen zu dem Änderungsschreiben der MAV vom 17.09.1997:

1.

Dieses Schreiben verdeutlicht, daß der Standpunkt der MAV wörtlich zu nehmen ist, da ein Teil der Sätze vom ursprünglichen Schreiben fast wörtlich im Änderungsschreiben erneut enthalten sind (nach wochenlanger Bedenkzeit).

2.

Zur Schlichtung der Unstimmigkeiten wurde Herr Rink vom Caritasverband Magdeburg e.V. am 11.09.1997 durch den Heimleiter in unser Haus gerufen. Herr Ring sprach mit allen betroffenen Seiten getrennt. Er wies die MAV auf ihre Rechte hin und gab ihnen Empfehlungen.

Die MAV berücksichtigte die Empfehlungen zur Schlichtung und Wiederherstellung des Betriebsfriedens nicht. Im Gegenteil verstieß die MAV erneut gegen ihren Auftrag als MAV entsprechend der geltenden Vorschriften. Die Hand-Reichung durch die Heimleitung wurde somit aufs gröbste ausgeschlagen.

3.

Die MAV suchte erneut nicht den Weg der Verständigung, indem sie auf irgendeine Weise den Kontakt zu den nunmehr angegriffenen Personen (Heimleiter H.-J. Deibele und D. Deibele) suchte, sondern sie beschreitet unverfroren den Weg der Konfrontation mit Kompetenzüberschreitung. Sie handelt somit nicht im Interesse des Betriebes.

4.

Das Änderungsschreiben greift nicht mehr die Mitarbeiterin B. Deibele an. Es ist somit ein Eingeständnis von Falschaussagen mit rufschädigender Wirkung gegenüber B. Deibele.

5.

Das Änderungsschreiben beruft sich auf den ´... Personalbestand des Pflegeheimes ...´.

-

Fand eine erneute Unterschriftensammlung statt?

-

Wurden alle Mitarbeiter, welche zum ersten Schreiben ihre Zustimmung gaben, zur Inhaltlichen Änderung und ihrer erneuten Zustimmung befragt?

Ich weiß, daß nicht der ´... Personalbestand des Pflegeheimes ...´ befragt wurde.

=> Liegt hier evtl. Urkundenfälschung vor?

6.

Die MAV beläßt die Entscheidung über wirtschaftlich notwendige Maßnahmen nicht dem Heimleiter, sondern behält sich durch den Inhalt des 3. Absatzes die Entscheidungsgewalt vor. Zitat: ´... leider hat Herr Deibele sen. den Ernst der Lage nicht erkannt und seine Mitarbeiter enttäuscht

=> Ist diese wesentliche inhaltliche Änderung des Schreibens der MAV vorab mit der Belegschaft abgestimmt worden?

Ohne den Heimleiter weitergehende Schritte mitzuteile, wurde er nunmehr bereits mit dem 2. Schreiben übergangen.

7.

Derzeit sind 14 Arbeitskräfte (über ¼ der Pflegekräfte) im Pfelgebereich durch die Verhandlungsabsicht der Pflegekassen gefährdet. Ohne diese Arbeitskräfte ist ein starker Qualitätsabbau in der Pflege zu erwarten. Durch die unberechtigte Aufrechterhaltung des Konfliktes und die Ausschlagung der Schlichtung durch Herrn Ring, der auf Veranlassung des Heimleiters beratend und schlichtend ins Haus kam, steigt die Gefährdung für die genannten Arbeitskräfte, da den angegriffenen Personen bekannte und geeignete Rettungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden können.

Ich bin weiterhin der Meinung, daß bei einer konsequenten Richtigstellung der Betriebsfrieden und die Leistungsfähigkeit auf einem höheren Niveau möglich sind.

´Gott kann auch aus einer verkehrten Situation noch etwas werden lassen
(von Adolf Sommerauer)

Hochachtungsvoll

D. Deibele“


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