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leer, Kirche, Mobbing

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Meinungen zum Konflikt

Absurd !

Meinungen im Januar 2000

„Katholische Kirche läßt sich vorführen“

25.01.2000 „Das Urteil ist unglaubwürdig“ von Bernadette Deibele

05.02.2000 „Bitte um Wahrhaftigkeit an Bischof Leo Nowak“



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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Meinungen zum Konflikt

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Nachfolgend werden Meinungen von Lesern der vorliegenden Web-Seiten wiedergegeben. Die Meinungen werden als Zitat wiedergegeben. Meinungen, welche nicht zum Thema gehören oder unseriös sind, werden nicht wiedergegeben.



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„Absurd!“

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Ausarbeitung der Widersprüche zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ vom 13.02.1999

Absurd!

von Uwe Knöfler mit Datum vom 08.03.1999; Zitat:

Die drei Herren Bernhard Northoff (auch Kreisvorsitzender der CDU Köthen), Hans-Martin Riemen (ehemaliger Kreissparkassendirektor) und der katholische Pfarrer Paul (auch Vorsitzender des Kirchenvorstandes) kündigen drei mal einen Dienstvertrag, den es nach ihrer Auffassung nicht gibt. Daß der betroffene Mitarbeiter über mehrere Jahre im Pflegeheim gearbeitet hat, spielt hierbei keine Rolle.

Pfarrer Paul hat zwar als Vorsitzender des Kirchenvorstandes den „nicht vorhandenen“ Dienstvertrag unterschrieben, aber da er dies als „Fehler“ bezeichnet, hat dies keine Bedeutung.

Ebenfalls hat der katholische Pfarrer Paul als Vorsitzender des Kirchenvorstandes die Bewerbungsgespräche geführt, aber da er hierüber den eigenen Kirchenvorstand nicht informierte, waren diese Gespräche unbekannter Weise belanglos.

Des weiteren wird die Qualifizierung zum Heimleiter mit vollen Kosten für den „Mitarbeiter“ übernommen, der natürlich kein Mitarbeiter ist.

Dem schließt sich in logischer Fortschreibung eine kirchenaufsichtliche Genehmigung zu nicht ausgesprochenen Kündigungen infolge des nicht vorhandenen Dienstvertrages an.  Hierzu wird in origineller Weise extra das Kalenderdatum „29.02.1998“ erfunden.  Die falschen Angaben konnten dem Anwalt der Gemeinde, Herrn Northoff, bei der Einbringung als Beweisvorlage nicht auffallen - er hat letztlich die Kündigungsschreiben mit den anderen beiden Herren gemeinsam aufgesetzt und vor Gericht war er nur allein anwesend.

Die drei Herren agieren als Kirchenvorstand, als ob sie allein selbiger wären - die Mehrheit der Mitglieder sind selbstverständlich auch ohne Einbeziehung ihrer Auffassung.

Der Verwaltungsausschuß hat für die erbrachten Eingriffe in die Geschäftsführung des Pflegeheimes keine erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung, weil Herr Northoff nicht der Auffassung des Generalvikars folgen kann.

Auch für die Kündigungsaktivitäten fehlt die kirchenaufsichtliche Genehmigung - wohl sicher deshalb, weil Bestimmungen nur dann gelten, wenn diese den drei Herren genehm sind.

Kündigungsgrund ist das Fehlen der Unterschrift des Generalvikars, welcher mit den Personalangelegenheiten der Einrichtung nichts zu tun haben will. Unwesentlich, daß dies für ca. 70 weitere Mitarbeiter dieser Einrichtung und für weitere in anderen gleichgestellten Einrichtungen zutrifft.

Logisch ist dann offenbar, daß der Mitarbeiter für die Fehler und den Streit seiner Vorgesetzten bestraft wird.

Einsatzbereitschaft, Leistung, Bemühen um der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter, intensives Bemühen um konstruktive und kreative Zusammenarbeit mit diesen  und dabei 100%iger Erfolg  sind ein „Verhalten“ zur Rechtfertigung einer Entlassung und ist nachvollziehbararrogant“ und „beleidigend“.

Weil der Heimleiter nicht den Wünschen der Mitarbeiter entsprochen hat, verlor er ihr Vertrauen - daß seine Auffassung sich  als richtig  für die Bewohner, die Mitarbeiter und den Träger erwies, spielt selbstverständlich keine Rolle. Und weil der Heimleiter entsprechend der Vereinbarungen eines Dienstvertrages infolge Abschluß durch den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes handelte, dessen Ungültigkeit ihm nicht bekannt war, zieht dies in konsequenter Weise seine Kündigung durch den Kirchenvorstand nach sich.

Somit wird verständlich, daß auf die schriftliche Nachweisführung von 17 Verfehlungen gegenüber dem Kirchenvorstand seit fast einem Jahr durch diesen nicht reagiert oder gar geantwortet wird.  Schließlich geht es dabei nur um Mobbing durch die genannten Herren.

Will die Katholische Gemeinde „St. Maria“ Köthen wirklich derartig vertreten werden?

Kann sich die Katholische Gemeinde einen solchen Pfarrer und solche gewählten Vertreter im Kirchenvorstand leisten?

Aus meiner Sicht ist die Haltung der katholischen Kirche im benannten Konfliktfall unkirchlich und absurd.  Christliche Werte der Nächstenliebe und der Wahrhaftigkeit bleiben völlig unberücksichtigt. <Zitatende>


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Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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Meinungen im Januar 2000

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anonyme MeinungsÄußerung Januar.2000; Zitat:

wieviel stunden haben sie herr deibele an den Webseiten geschrieben - alle achtung! es liest sich abwechslungsreich und enthält viele infos; die ganze sache ist nach meinem dafürhalten auf schlechtes management zurückzuführen. im zeitalter der kommunikation finde ich es paradox dass es keine krisenintervention mit klärenden gesprächen gab -sozusagen einen runden tisch. ich schätze sie werden die sache gewinnen und wünsche ihnen viel kraft und gelassenheit für die dann anstehenden aufgaben. ihre kirchenoberen werden ihnen hoffentlich spätestens dann zur seite stehen und die dinge mal grundlegend klären und regeln.
<Zitatende>


anonyme MeinungsÄußerung Januar.2000; Zitat:

Mobbing ist wirklich eine schlimme Sache, zumal der Betroffene oft von allen schnell ins Abseits gestellt wird. Es kostet viel Kraft, solch eine Situation auszuhalten oder zu begleiten. Jedoch ist dies eine wichtige Aufgabe. Das Leitbild des Caritasverbandes sagt: "Herrschende Mißstände müssen beim Namen genannt und ihre Ursachen bloßgelegt werden, damit gerechte Lösungen gefunden werden können." [´caritas leben´, 2/Januar 2000]

Ich finde es erschreckend, daß viele, die als Angestellte Erfahrung in kirchlichen Einrichtungen gesammelt haben, dort unzufrieden sind, keine Freude an der Arbeit erleben u.ä. und die Schlußfolgerung ziehen "bei Kirchens kann man nicht arbeiten".

Nichtsdestotrotz Leute, haltet durch und versucht, an Eurer konkreten Stelle die Dinge zu verbessern!
<Zitatende>


anonyme MeinungsÄußerung Januar.2000; Zitat:

Ein Mobbing-Opfer, das sich wehrt und das so lange durchhält. (Haben Sie die Internet-Seiten selbst geschrieben?) Es ist ja traurig, daß es so etwas in der Kirche auch gibt. In meinem persönlichen Umfeld kommt Kirche oft nicht gut weg und ich höre dann Heines "sie predigten Wasser und tranken Wein." Gerade bei Dingen wie Mobbing, die durch geführte Gespräche oft gut entschärft werden können, so daß ein neuer Anfang gefunden werden kann, könnte die Kirche aufgrund ihrer Tradition und Erfahrung gute Ergebnisse erzielen. Statt dessen lese ich in Ihren Seiten mangelnde Initiative und Führungsfähigkeit bei den Verantwortlichen heraus, begleitet von "betroffenen" Worten. So kann Kirche nicht glaubwürdig sein und sich als kompetenter Partner der Menschen zeigen. Hier wird Verantwortung den weltlichen Gerichten abgegeben, die die eigenen Probleme klären sollen.
<Zitatende>


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„Katholische Kirche läßt sich vorführen“

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Ausarbeitung der Widersprüche zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000

Katholische Kirche läßt sich vorführen

von Uwe Knöfler mit Datum vom 27.01.1999; Zitat:

Sie predigen Wasser und trinken Wein -  welche Scheinheiligkeit.

Die Katholische Kirche bewirkt einen Rechtszustand, nach welchem über viele Jahre hinweg alle möglichen Verträge in Kraft gesetzt wurden.

Der katholische Pfarrer Paul (Vorsitzender des Kirchenvorstandes) unterschreibt einen Dienstvertrag, was er Jahre später öffentlich als seinenFehlerbezeichnet. Jedoch wollen er und seine Vorgesetzten bis hin zum Bischof sich auf Kosten des Arbeitnehmers aus der Verantwortung stehlen.

Die Katholische Kirche erleidet dadurch einen immensen Ansehensverlust in der breiten öffentlichkeit. Kein Wunder, daß sich viele Bürger von einer derartig praktizierenden Kirche abwenden. Offensichtlich haben einige nicht aus Fehlern der Geschichte gelernt.

Unter der Internetadresse: [vorliegende Adresse] kann jeder die Wahrheit zum Arbeitsrechtsstreit von Herrn Dietmar Deibele nachlesen.

Nicht nur für mich ist es unfaßbar, daß geltendes grundlegendes Vertragsrecht für ganz Deutschland im Fall von Dietmar Deibele nicht gelten soll. Dies kann Auswirkungen für alle über 30 Millionen Arbeitnehmer in ganz Deutschland haben.

Der Bischof sollte endlich eine Übereinstimmungvon Wort und Tat erkennen lassen.

Wann ziehen die verantwortlichen Personen endlich die Konsequenzen, um weiteren Schaden für den katholischen Glauben zu vermeiden?
<Zitatende>


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Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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25.01.2000 „Das Urteil ist unglaubwürdig“ von Bernadette Deibele

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Bernadette Deibele - Februar 2000; (siehe hierzu auch Veröffentlichung „Seltsame Urteilsbegründung“) Zitat:

zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000

Das Urteil ist unglaubwürdig, so es wie im Zeitungsbericht begründet wird. Der Arbeitnehmer kann nicht von vornherein davon ausgehen, daß sein Dienstvertrag infolge Fehler durch den Arbeitgeber „schwebend unwirksam“ ist. Vielmehr muß er auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines wirksamen Vertrages vertrauen.

Im Zeitungsbericht wird darauf verwiesen, daß der Dienstvertrag von „zwei Vorstandsmitgliedern der Kirchengemeinde“ hätte unterschrieben werden müssen. Mir ist bekannt, daß der Dienstvertrag von zwei Vorstandsmitgliedern der Gemeinde unterschrieben wurde (Pfarrer Paul als Kirchenvorstandsvorsitzender und Herrn H.-J. Deibele als Heimleiter und Kirchenvorstandsmitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) - hat das Gericht diesen Umstand nicht geprüft?

Von einer Gültigkeit des Dienstvertrages könne nicht ausgegangen werden  „wenn allein ehrenamtliche Kirchenvertreter den Vertrag bestätigen.“,  heißt es im Zeitungsbericht. Der katholische Pfarrer Paul und der Heimleiter sind wohl kaum als ehrenamtlich zu betrachten.

Eine übereinstimmende Willenserklärung ist im vorliegenden Fall durch die Unterschriften des Arbeitgebers (Katholischer Pfarrer der Gemeinde und Heimleiter) und dem Arbeitnehmer (Dietmar Deibele) zustande gekommen. Somit ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Offensichtlich haben auch  die nicht-ehrenamtlichen Vertreter des Arbeitgebers  - im vollen Glauben rechtsbefugt gehandelt zu haben - den Dienstvertrag unterschrieben. Dahingegen  haben ehrenamtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes  Jahre später den angeblichen Rechtsverstoß des Arbeitgebers als Anlaß zur Kündigung des Dienstvertrages gegenüber Herrn Dietmar Deibele genommen - offensichtlich weil sie keine wirklichen Kündigungsgründe haben.

In den Web-Seiten von Dietmar Deibele unter ,,,“ [diese Web-Adresse] „... wird darauf verwiesen, daß kein Verweis auf weitere Erfordernisse für die Rechtswirksamkeit des Vertrages auf seinem Dienstvertrag vorhanden seien.

Woher soll er als Arbeitnehmer wissen, daß weitere Unterschriften von Personen und ein Siegel für die Rechtswirksamkeit fehlen, wenn sogar der Arbeitgeber selbst dies nicht weiß?

Über wieviel Jahre hinweg muß ein Arbeitnehmer denn davon ausgehen, daß sein Dienstvertrag lediglich als „schwebend unwirksam“ besteht?

Ableitend hiervon muß jeder Vertrag mit der Institution Katholische Kirche angezweifelt werden. So kann ein Dienstleistungsunternehmen jeglicher Art, ein Bauunternehmen, ein Autoverkäufer, ein Bankinstitut usw. nicht von der Rechtsgültigkeit eines Vertrages mit Vertretern der Katholischen Kirche ausgehen, da stets zu befürchten ist, daß diese Vertreter der Katholischen Kirchen irgendeine innerkirchliche Regelung bewußt oder unbewußt bei der Vertragsunterzeichnung mißachten, so daß dieser als „schwebend unwirksam“ gilt, und somit keine rechtskräftige Bindung an den unterschriebenen Vertrag vorhanden ist. Rechnungslegungen nach erbrachter Leistung können dann nicht einmal den Wert des Papieres, auf dem sie stehen, Wert sein.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand sowohl für die Vertragspartner außerhalb der Katholischen Kirche als auch für die Katholische Kirche selbst. Aus meiner Sicht hat der Träger die volle Verantwortung für diesen Dienstvertrag zu übernehmen.

Die angeführten Begründungen im Zeitungsbericht zur Urteilsbegründung sind mehr als seltsam.

Ich hoffe, daß die Kirche schnell erkennt, wo in diesem Fall ihre Blockierungen liegen, wie sie diese aufheben und gegenüber den Betroffenen und der öffentlichkeit wieder glaubwürdig werden kann.
<Zitatende>


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Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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05.02.2000 „Bitte um Wahrhaftigkeit an Bischof Leo Nowak“

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Zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000 (siehe hierzu auch Veröffentlichung „Bitte um Wahrhaftigkeit an Bischof Leo Nowak“

Bitte um Wahrhaftigkeit an Bischof Leo Nowak

von Traute Deibele mit Datum vom 05.02.2000; Zitat:

zum Artikel „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000.

Schon erstaunlich, wie aus Nichts  ein Turm zu Babel  aus Falschbehauptungen zu bauen versucht wird. Doch auch beim Turmbau zu Babel stürzte dieser letztlich ein, weil die Menschen sich überschätzten.  Es ist offensichtlich - das Fehlverhalten liegt bei der Institution Kirche. Wo bleibt ihr Handeln zur Übernahme der Verantwortung für die eigenen Fehler? Wo bleibt ihre Weisheit von 2000 Jahren Christentum? Ich kann nicht glauben, daß die Verantwortlichen die Situation nicht einschätzen können !?

Das Gericht hat ein Urteil gefällt, aber nicht Recht gesprochen. Es geht schlicht um Arbeits- und Vertragsrecht. Der Träger hat in vollem Bewußtsein, die Interessen des Eigentümers zu vertreten, einen Dienstvertrag unterschrieben. Dies belegt u.a. die lange Vorbereitungsphase bis zum Abschluß des Dienstvertrages, die mehrjährige Beschäftigung und Qualifizierung zum Heimleiter von Herrn Dietmar Deibele und nicht zuletzt der zusätzliche Satz im Dienstvertrag:  „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“

Wieviel Hirnschmalz wird hier vertan, um einen nicht vorhandenen Rechtsverstoß zu beweisen. Und dann soll dies auch noch der Arbeitnehmer ausbaden.  Ich weiß, wovon ich spreche - über 17 Jahre habe ich dieses Pflegeheim als Heimleiterin und später als Stellvertretende Heimleiterin geleitet.

Mein Lebenstraum ist das Miteinander und Füreinander aller Menschen. Ich leide sehr unter den vielen bestehenden Konflikten. Im vorliegenden wird meine gesamte Familie  mit einem rein erfundenen Konflikt  konfrontiert, als ob es nicht schon genug wirkliche Probleme gibt.

Meine Hoffnung ist, daß vor allem jüngere Menschen mit Können und Elan und dem steten Versuch wahrhaftig zu leben, unsere Welt ein Stückchen zu einem friedlicheren Miteinander weiterbringen. Geben wir ihnen die Möglichkeit und unsere Begleitung.

In den Web-Seiten von Dietmar Deibele ... „[diese Web-Seiten]“ ... wird die Konfliktsituation, als Versuch des wahrhaftigen Umganges mit ihr, dargelegt (...).

Bitte Bischof Leo Nowak, lesen Sie diese Web-Seiten und  handeln Sie dann wahrhaftig.
<Zitatende>



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Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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