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04.1999 bis 06.1999 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

06.04.1999 - Vertrauensmißbrauch durch Bischof Leo Nowak

19.04.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert auf Schreiben vom 06.04.1999

26.04.1999 - „Konfliktlösungskonzept“ von H.-J. Deibele

28.04.1999 - „Aktennotiz“ Bischof Leo Nowak spricht mit H.-J. Deibele

10.05.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert auf Aktennotiz zum Gespräch vom 28.04.1999

19.05.1999 - H.-J. Deibele reagiert auf Schreiben des Bischofs vom 10.05.1999

27.05.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert auf Schreiben vom 19.05.1999

31.05.1999 - Schlichtungsverhandlung mit überraschender Aussage

09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu

26.06.1999 - Bernadette Deibele bricht infolge Mobbing zusammen

29.06.1999 - „Konfliktlösungskonzept“ mit Personalreferenten Herrn Rink

30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele



06.04.1999 - Vertrauensmißbrauch durch Bischof Leo Nowak

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Endlich (weit nach seinem Ausscheiden aus dem Pflegeheim) konnte der ehemalige Heimleiter dasGesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ (VermG) einsehen:

Jetzt  liegt mir das „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ vom 11. März 1997 vor.“

Leider ergab sich für ihn daraus, dass

der Kirchenvorstand (KV),

der Caritasverband für das Bistum Magdeburg und

das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg (BOM)

sein Vertrauen auf das Bemühen um redliches Handeln   mißbraucht hatten.

Es sei die Frage erlaubt:

Warum hat  Bischof Leo Nowak  das Vertrauen des ehemaligen Heimleiters  mißbraucht ?

(siehe „15.10.1998 - Der ehemalige Heimleiter wendet sich an Bischof Leo Nowak“ und „20.10.1998 - Bischof Leo Nowak antwortet dem ehemaligen Heimleiter und greift ein“)


Hans-Jürgen Deibele
. . .
Bistum Magdeburg
Bischöfliches Ordinariat
z.Hd. Herrn Bischof Nowak
Max-Josef-Metzger-Str. 1
D 39 104 Magdeburg
( 03 91/59 61 - 131
Fax 03 91/59 61 - 101

Köthen, den 02.04.1998
geändert 06.04.99 H.-J. Deibele

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

gestern kam ich mit meiner Frau von einer Kur zurück. Wir hatten die Hoffnung, daß die eindeutig nachvollziehbare Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ nunmehr bereinigt sei. Doch was mußten wir erfahren; Im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ sind an der öffentlich zugängigen Mitarbeitertafel nachfolgende zwei Schreiben ausgehängt:

1.

Schreiben vom Verwaltungsausschußvorsitzenden Herrn Riemen vom 15.03.1999 an die MZ-Köthen (Abschrift davon siehe Anlage),

2.

Schreiben der MAV vom 15.03.1999 als Leserbrief an die MZ-Köthen (Abschrift davon siehe Anlage).

In verleumderischer Weise werden wir erneut angegriffen. Mit unhaltbaren und absurden Behauptungen, welche sich teilweise sogar selbst ausschließen, sollen wir in ein fragwürdiges Licht gestellt werden. Stets werden Behauptungen durch neue Behauptungen zu belegen versucht. Nachvollziehbare und die Beschuldigten nachweisbar belastende Begründungen werden nicht gegeben. Dabei spielt auch der gesetzliche Datenschutz persönlicher Daten keine Rolle. Keiner der betroffenen Personen wurde über diese Aushänge informiert.

Das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ steht in katholischer Trägerschaft. Ich kann nicht glauben, daß diese Art und Weise des Umganges mit Mitmenschen Ihre Zustimmung findet.

Diesem Schreiben lege ich in das Schreiben von Uwe Knöfler vom 08.03.1999 mit der Überschrift „Absurd“ bei (siehe Anlage).

Jetzt liegt mir das „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ vom 11. März 1997 vor. Es ergeben sich für mich eindeutige Verstöße des Kirchenvorstandes:

-

Bereits bei der Bildung des Verwaltungsausschusses:

§17 „Befangenheit“ wurde nicht eingehalten.

Ein Gremium, welches sich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gebildet hat, gilt als nicht gebildet. Wird dies aufgedeckt, so sind sämtliche Aktivitäten sofort zu unterbinden.

-

§19 „Anhörung des Pfarrgemeinderates“

Meine Frau ist Mitglied des Pfarrgemeinderates. Das Pflegeheim ist eine Sozialeinrichtung der Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat wurde weder bei der Bildung des Verwaltungsausschussses noch bezüglich der Konfliktsituation (umfangreiche Kündigungsaktivitäten usw.) angehört.

-

§20 „Verbindlichkeit von Willenserklärungen“

Absatz (4) „..., die gemäß §21 zu ihrer Rechtswirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.“

-

§21 „ Genehmigung von Beschlüssen und Willenserklärungen“

-

„Beschlüsse und Willenserklärungen des Kirchenvorstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im kirchlichen und staatlichen Rechtskreis der schriftlichen Genehmigung der Bischöflichen Behörde (kirchenaufsichtliche Genehmigung) wenn sie ...“

„22. Bevollmächtigung zur Vornahme von Rechtsgeschäften oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder Vornahme rechtserheblicher Handlungen eines oder mehrerer Kirchenvorstandsmitglieder oder Dritter, ...“

Die Bildung des Verwaltungsausschusses fällt hierunter. Entsprechend der Aussage des Generalvikars vom 05.03.1998 fehlt für den Verwaltungsausschuß und seine Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung. Somit arbeitete der Verwaltungsausschuß ohne Rechtsgrundlage. All seine Handlungen sind somit rechtsunwirksam.

Deshalb konnte der Verwaltungsausschuß auch nicht die von mir geforderte rechtliche Legitimation vorlegen.

Nach dem gleichen Gesetz haben Sie als Bischof Rechte und Verpflichtungen, womit Sie die Konfliktsituation einschränken und beenden können:

-

§22 „Einsichts- und Beanstandungsrecht“

„Die Bischöfliche Behörde kann in die Vermögensverwaltung Einsicht nehmen und rechts- oder sachwidrige Beschlüsse und andere Maßnahmen schriftlich unter Angabe der Gründe beanstanden. Beanstandete Maßnahmen dürfen nicht vollzogen werden, bereits getroffene Maßnahmen sind auf Verlangen rückgängig zu machen. Der Kirchenvorstand ist - von Eilfällen abgesehen - vorher zu hören.“

-

§23 „Eingriffsrechte“

„(1) Der Diözesanbischof kann aus wichtigem Grund im Einzelfall Verwaltungsbefugnisse und Vertretungsrechte des Kirchenvorstandes einschränken oder aussetzen und dies selbst wahrnehmen oder einen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragen. ... Der Kirchenvorstand ist - von Eilfällen abgesehen - vorher zu hören.“

„(4) Verletzt der Kirchenvorstand wiederholt gröblich seine Pflicht, so kann ihn der Diözesanbischof auflösen; mit der Auflösung wird die Neuwahl angeordnet. Absatz 1 Satz 4 findet entsprechend Anwendung.“

Das benannte Gesetz ist von Ihnen unterschrieben.

In einem persönlichen Gespräch gaben Sie mir Recht, daß die Familie Deibele nicht für die Entstehung und Ausweitung der Konfliktsituation verantwortlich sei. Gleichzeitig gaben Sie mir zu verstehen, daß ein Eingriff durch Sie leider nicht möglich sei. Ebenso äußerten sich der Generalvikar Herr Stolpe und der Caritasdirektor Herr Jorgol.

Aus dem mir jetzt endlich vorliegenden Gesetz geht eindeutig hervor, daß Sie nicht nur eingreifen können, sondern sogar entsprechend Ihrer eigenen Erkenntnisse die Pflicht dazu haben.

Noch in Ihrem Schreiben vom 20.10.1998 äußerten Sie, daß auch Ihnen „... der ganze Vorgang große Sorgen bereitet.“ Sie wollten sich erneut kundig machen.

 

Warum besteht die Konfliktsituation bis heute immer noch?

 

Welche Zusammenhänge sind für Sie nicht deutlich?

 

Warum wird noch immer nicht mit Herrn D. Deibele gesprochen, obwohl er viele Male darum schriftlich bat?

 

Sind Sie sich bewußt, welche Belastung Sie mit Ihrem zögerlichen Verhalten meiner gesamten Familie zumuten?

 

Wie soll Herr D. Deibele seinen im katholischen Glauben erzogen Kindern den Konfliktverlauf glaubhaft erklären?

 

Sind Sie sich bewußt, welchem Schaden Sie mit Ihrem zögerlichen Verhalten der Glaubwürdigkeit der Katholischen Institution bei den betroffenen Personen und in der Öffentlichkeit zufügen?

 

Sind Sie sich bewußt, welche zusätzliche Belastung Ihr zögerliches Verhalten für die einsatzbereiten Mitarbeiter entsprechend christlicher Wertvorstellungen bedeutet?

Seit dem Eingreifen des Verwaltungsausschusses vor ca. 1 ½ Jahren, herrscht im Pflegeheim Orientierungslosigkeit, da Verleumdung, Willkür und Oberflächlichkeit mehr bedeuten als christliche Werte und bestehende Vorschriften, da sämtliche Dienstverträge der über 70 Mitarbeiter auf einmal ungültig sein sollen und jeder Mitarbeiter willkürlich entlassen werden kann, obwohl die Verantwortung hierfür eindeutig nicht bei den Mitarbeitern liegt.

 

Warum haben Sie mein Vertrauen, welches sich entsprechend meines Schreibens vom 15.10.1998 zu Ihnen über viele Jahre entwickelt hat, derart enttäuscht?

Ihr „Bischofswort zur Fastenzeit 1998“ enthält auch für mich wesentliche Aussagen zum Umgang mit Konflikten. Ich möchte einige für mich wesentlichen Gedanken von Ihnen zitieren:

 

„Innerkirchliche Spannungen und Auseinandersetzungen werden oftmals nicht als Chance, sondern als zusätzliche Belastung erfahren. ( . . .)

Täglich erleben wir im persönlichen aber auch im öffentlichen Leben, wie Wahrheiten manipuliert werden. Oft wird nach dem Augenschein geurteilt, ohne eine Sache wirklich zu prüfen. Schnell werden Menschen verurteilt, ohne daß notwendige Informationen eingeholt werden.

Oftmals wird eine Wahrheit nicht anerkannt, weil wir davor zurückschrecken oder einfach zu feige sind.

Jeder von uns scheut Nachteile, die aus einem treuen Feststehen zur Wahrheit erwachsen können, wenn diese im Widerspruch zur öffentlichen Meinung steht. Diese Erfahrungen machen wir mit uns selbst aber auch in Kirche und Gesellschaft.

Aber öffentliche Meinung und Mehrheiten sind nicht ohne weiteres ein Kriterium für die Wahrheit. Die Wahrheit kann durchaus auf der Seite Einzelner oder einer Minderheit stehen. ( . . .)

Unser Glaube aber sagt uns, daß der Mensch auf Wahrheit angelegt ist.

Darauf dürfen wir vertrauen.“

Meine Frau und ich wünsche Ihnen eine gesegnete Osterzeit.

Mit freundlichem Gruß



H.-J. Deibele

Anlage:

1

Schreiben vom Verwaltungsausschußvorsitzenden Herrn Riemen vom 15.03.1999 an die MZ-Köthen,

 

2

Schreiben der MAV vom 15.03.1999 als Leserbrief an die MZ-Köthen,

 

3

Schreiben von Uwe Knöfler vom 08.03.1999 mit der Überschrift „Absurd“

Verteiler:

 

Bischof Nowak,

 

 

Caritasdirektor Jorgol,

 

 

Rechtsanwalt Th. Kunze,

 

 

Herrn D. Deibele,

 

 

weitere Personen meiner Wahl “



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19.04.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert auf Schreiben vom 06.04.1999

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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Mit nachfolgendem Bezug auf den Faxbrief vom „02.04.1999“ ist der Faxbrief vom 06.04.1999 gemeint (siehe „06.04.1999 - Vertrauensmißbrauch durch Bischof Leo Nowak“).

Zu dem angekündigten gemeinsamen Gespräch mit dem Generalvikar, dem Bischof und Herrn H.-J. Deibele sollte es jedoch nicht kommen.


Sekretariat

39104 Magdeburg, 19.04.1999

Bischof Nowak

M.-J.-Metzger-Str. 1

 

 

Herrn

 

Hans-Jürgen Deibele

 

...

 

Sehr geehrter Herr Deibele,

wir bestätigen den Eingang Ihres Faxbriefes vom 02.04.1999.

Nachdem ein gemeinsam möglicher Gesprächstermin mit Herrn Bischof Nowak und Herrn Generalvikar gefunden wurde, bitten wir Sie zu einem Gespräch in das Bischöfliche Ordinariat am Mittwoch, 28. April 1999, 9.00 Uhr.

Wir bitten um eine kurze telefonische Terminbestätigung unter 0391 5 96 11 31.

Freundlichen Grüßen


Frau Killer “



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26.04.1999 - „Konfliktlösungskonzept“ von H.-J. Deibele

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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In der Hoffnung auf eine baldige glaubhafte Lösung des Konfliktes wurde nachfolgendes „Konfliktlösungskonzept“ erstellt.

Dieses übergab Herr H.-J. Deibele am 28.04.1999 persönlich Bischof Leo Nowak. (siehe „28.04.1999 - Bischof Leo Nowak spricht mit H.-J. Deibele“ und „29.06.1999 - ´Konfliktlösungskonzept´ mit Personalreferenten Herrn Rink“ )


H.-J. Deibele

Köthen, den 26.04.1999

 

Konfliktlösungskonzept

 

 

für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ in Köthen

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im Grundgesetz.

Das Ziel ist der Aufbau eines konstruktiven Arbeitsklimas unter den Mitarbeitern und zwischen allen Leitungsebenen des Pflegeheimes auf der Grundlage einer katholischen Trägerschaft und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Interesse der Bewohner.

Verzeihung und Versöhnung werden erst dann glaubhaft möglich, wenn die Würde der Opfer wieder hergestellt worden ist und von einer wirklichen Reue gesprochen werden kann.

Nachfolgende Punkte ermöglichen aus meiner Sicht eine glaubhafte Konfliktlösung und einen gangbaren Neubeginn im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen.

Kurzer Überblick:

1.

Die Ablösung des katholischen Pfarrers Paul aus der örtlichen katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen.

2.

Die Auflösung des Kirchenvorstandes der katholischen Gemeinde „St. Maria“ und die Veranlassung einer Neuwahl. Sämtliche Mitglieder des bisherigen Kirchenvorstandes sind für ca. 10 Jahre für eine Wiederwahl zu sperren.

3.

Der sogenannte „Verwaltungsausschuß für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´“ ist offiziell als nicht vorhanden zu erklären.

4.

Gegenüber den namentlich bekannten Familienmitgliedern der Familie Deibele ist sich offiziell und öffentlich über die Zeitung zu entschuldigen.

5.

Die Dienstverträge aller MitarbeiterInnen des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ einschließlich der getroffenen Absprachen sind analog dem katholischen Pflegeheim in Bitterfeld mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zu ergänzen.

6.

Es erfolgt eine Bestandsaufnahme im Pflegeheim mit Verdeutlichung des aktuellen wirtschaftlichen Standes.

7.

Beginn einer ernsthaften Diskussion über die rechtliche Absicherung eines Heimleiters oder einer ähnlichen Leiterfunktion im Bistum Magdeburg.

Ausführlichere Darstellung:

1.

Die Ablösung des katholischen Pfarrers Paul aus der örtlichen katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen.

Er hat wider besseren Wissens negativ treibend gegen die Familie Deibele, die teilweise seine engsten langjährigen Mitarbeiter waren, gewirkt. Zu keiner Zeit hat er ab ca. Januar 1998 Einsicht und Bereitschaft zu einer fairen Konfliktlösung gezeigt. Im Gegenteil ist er nachweislich maßgebend für die weitere Konfliktausbreitung verantwortlich.

2.

Die Auflösung des Kirchenvorstandes der katholischen Gemeinde „St. Maria“ und die Veranlassung einer Neuwahl.

Sämtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes wußten infolge des Schreibens vom 02.03.1998 durch Frau T. Deibele, welches jedem einzelnen zugestellt wurde, um die Konfliktsituation. Dennoch waren sie sogar zur Eingangsbestätigung dieses Schreibens handlungsunfähig - von einer nachweislichen Bearbeitung im Kirchenvorstand ist nichts bekannt. Zu keinem Zeitpunkt suchten sie eine Aussprache mit den Opfern. Im Gegenteil ließen sie schlimmste Maßnahmen und sogar öffentliche Verleumdungen gegen die Opfer zu. Ein fairer Umgang mit den Opfern ist nicht erkennbar. Sie sind ihrem Wahlauftrag im Ehrenamt nicht gerecht geworden.

Statt dessen ließen sie wider besseren Wissens einen Verwaltungsausschuß ohne rechtliche Legitimation willkürlich handeln. Das „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ regelt nicht nur die Wahl des Kirchenvorstandes, sondern auch dessen Kompetenzen, Handlungsmöglichkeiten und –grenzen. Es mußte für sie spätestens mit Aussprache der fristlosen Kündigung gegen Herrn D. Deibele bekannt sein, da sich in dieser auf dieses Gesetz bezogen wurde.

Sämtliche Mitglieder des bisherigen Kirchenvorstandes sind für ca. 10 Jahre für eine Wiederwahl zu sperren, um eine evtl. Voreingenommenheit bei künftigen Beschlüssen weitestgehend glaubhaft auszuschließen.

3.

Der sogenannte „Verwaltungsausschuß für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´“ ist offiziell als nicht vorhanden zu erklären.

Die Gründung selbst und sein Wirken widerspricht dem „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“.

4.

Gegenüber den namentlich bekannten Familienmitgliedern der Familie Deibele ist sich offiziell und öffentlich über die Zeitung zu entschuldigen und die erhobenen Vorwürfe sind als unbegründet zu erklären. Dabei ist die Übernahme der Verantwortung durch die wirklich Schuldigen festzuschreiben.

5.

Die Dienstverträge aller Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ einschließlich der getroffenen Absprachen sind analog dem katholischen Pflegeheim in Bitterfeld mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zu ergänzen. Dabei dürfen dem Arbeitnehmer keine Vertragsnachteile entstehen.

6.

Bestandsaufnahme im Pflegeheim mit Verdeutlichung des aktuellen wirtschaftlichen Standes.

Hierin sind die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen nachweislich negativ treibende Mitarbeiter eingeschlossen.

=> Das Grundverhalten sollte dabei von Verzeihung und Versöhnungsbereitschaft geprägt sein.

7.

Beginn einer ernsthaften Diskussion über die rechtliche Absicherung eines Heimleiters oder einer ähnlichen Leiterfunktion im Bistum Magdeburg. Dabei ist auf eine deutliche Abgrenzung von Trägeraufgaben und Leiteraufgaben zu achten, so daß eine glaubhafte kreative Leiterfunktion möglich ist, welche auch begründete unpopuläre Entscheidungen ermöglicht.

Der Leiter muß eigenverantwortlich und selbständig handeln können und darf nicht zur bloßen Spielfigur für ehrenamtlich tätige Kirchenvorstandsmitglieder werden. Die Wahl in den Kirchenvorstand erfolgt in keiner Weise unter dem Gesichtspunkt der Sachkompetenz für ein Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Daher sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes auch zwangsläufig bezüglich wirtschaftlich notwendiger Entscheidungen eines Pflegeheimes oft überfordert.

H.-J. Deibele



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28.04.1999 - „Aktennotiz“ Bischof Leo Nowak spricht mit H.-J. Deibele

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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Infolge des nachfolgenden Gespräches von Herrn Hans-Jürgen Deibele mit Bischof Leo Nowak war die Hoffnung auf eine glaubhafte Beendigung des Konfliktes gegeben. Für den Bischof waren eine Reihe von Informationen offensichtlich neu. Gegenüber der Familie Deibele äußerte sich der Bischof wie folgt:

 

Zitat aus der Aktennotiz: „Sie äußerten Ihre Hochachtung vor den Leistungen der Familie Deibele bezüglich des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen. Ihnen sei bewußt, daß die Gemeinde so gut wie keinen Anteil daran hat. Um so mehr macht Sie der derzeitige Umgang mit der Familie Deibele betroffen.“

Es sei angemerkt:

-

Das Bischöfliche Ordinariat arbeitete selbst nach so langer Zeit ohne Konzept, weshalb Herr H.-J. Deibele sein „Konfliktlösungskonzept“ vom 26.04.1999 dem Bischof zur Verwendung übergab.

-

„Der VA war und ist kein legitimiertes Gremium.“ (VA = Verwaltungsausschuß)

-

Bischof Leo Nowak gab zu verstehen: „... , daß der Konflikt vor der Schlichtungsstelle beigelegt werden wird.“

Die „dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ vom 05.01.1998 hatte noch immer zu keinem Gespräch mit der Schlichtungsstelle geführt. (nach über 16 Monaten)

-

„Die Verhandlungen des Caritasverbandes fanden ohne Anwesenheit der betroffenen Personen (H.-J. und D. Deibele) ausschließlich mit dem VA statt.“ (VA = Verwaltungsausschuß)


H.-J. Deibele

28.04.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

 

Aktennotiz

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

am 28.04.1999 haben wir gemeinsam von 900 Uhr bis ca. 1100 Uhr unter vier Augen über die Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ bei Ihnen gesprochen. Nachfolgend möcht ich zur gegenseitigen Rückmeldung und Nachweisführung die wichtigsten Sachverhalte wiedergeben. Sollte ich diese unvollständig oder falsch wiedergegeben haben, so bitte ich Sie um eine entsprechende Richtigstellung.

-

Das Gespräch verlief beidseitig sachlich mit großer Offenheit für die jeweiligen Argumente des anderen und mit dem Ziel der nachvollziehbaren Herausarbeitung der Konfliktentstehung und –ausweitung.

Sie äußerten Ihre Hochachtung vor den Leistungen der Familie Deibele bezüglich des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen. Ihnen sei bewußt, daß die Gemeinde so gut wie keinen Anteil daran hat. Um so mehr macht Sie der derzeitige Umgang mit der Familie Deibele betroffen.

-

Ich übergab Ihnen ein Schreiben vom 26.04.1999 von mir, welches mit „Konfliktlösungskonzept“ überschrieben ist. Sie fragten mich, ob sie dieses auch verwenden dürften - worauf ich dies bejahte, da es zu diesem Zweck erstellt worden ist. Sie hatten kein anderes Konzept.

Sie gaben zu verstehen, daß der Konflikt vor der Schlichtungsstelle beigelegt werden wird.

-

Ich stellte die wichtigsten Positionen (des Konzeptes) deutlich heraus:

1. Ablösung des Pfarrer Paul und

2. Auflösung des bisherigen Kirchenvorstandes (KV) und Neuwahl eines KV.

-

Die Darstellung der Konfliktentwicklung begann ich mit einer Unterschriftensammlung unter den Mitarbeitern im August 1997, welche ein Schreiben an den sogenannten Verwaltungsausschuß (VA) unterlegen sollte. Diese Aktion ging an mir als damaligen Heimleiter vorbei direkt an den VA.

Der VA griff dieses Schreiben auf, welches ohne erneute Unterschriftensammlung wesentlich im September durch die Mitarbeitervertretung (MAV) „korrigiert“ wurde, und nahm es zum Anlaß, nachfolgend Willkür walten zu lassen. Es folgten unhaltbare Abmahnungen, Verweise, nicht nachvollziehbare Weisungen und Kompetenzeinschränkungen usw. bis hin zu Kündigungen und öffentlichen Verleumdungen und Beleidigungen. Die einzelnen Geschehnisse sind in vielen Schreiben nachvollziehbar festgehalten, so z.B. auch im Schreiben von Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 an die Mitglieder des Kirchenvorstandes.

Für Sie wurde erstaunt deutlich, daß ich mich bereits im September durch die Hinzuziehung des Herrn Rink (Jurist des Caritasverbandes) um eine schnelle Bereinigung der Konfliktsituation bemühte. Dieser sagte mir gegenüber auch, daß er der MAV den Rat gegeben hatte, daß diese Ihr Schreiben vom VA zurückziehen sollten, und der Konflikt innerhalb des Betriebes zu lösen angebracht sei.

Die Verhandlungen des Caritasverbandes fanden ohne Anwesenheit der betroffenen Personen (H.-J. und D. Deibele) ausschließlich mit dem VA statt. Der VA war und ist kein legitimiertes Gremium. Einige Personen des Kirchenvorstandes haben sich verselbständigt, vermutlich Versprechungen gegenüber einigen Mitarbeitern gemacht und leiden seit dem an Gesichtsverlust. Letzteres veranlaßte diese zu immer neuen Ungereimtheiten gegenüber der Familie Deibele.

-

Ich machte deutlich, daß sämtliche Dienstverträge der ca. 70 Mitarbeiter im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ keine kirchenaufsichtliche Genehmigung besitzen. Von diesem Erfordernis wußten die Bewerber nichts, da nicht einmal ich es wußte. Selbst mündliche Dienstvertragsabschlüsse sind gültig, somit selbstverständlich auch schriftliche, für welche lediglich eine Formalie durch die Vorgesetzten fehlt, welche allein vom entsprechenden Erfordernis gewußt haben konnten.

Die Bewerbungsgespräche von B. und D. Deibele fanden im Pfarrhaus mit Pfarrer Paul statt.

-

Beim Bewerbungsgespräch mit B. Deibele bezüglich der Nachfolge der derzeitigen Pflegedienstleiterin (PDL) wurde ihr mitgeteilt, daß sie sinngemäß „zu klug“ dafür sei.

Dies war für uns beide nicht nachvollziehbar. Sie hat als einzige Mitarbeiterin in Absprache mit dem Träger die Qualifikation zur PDL erfolgreich absolviert, dennoch wird sie durch die derzeitige PDL ausgegrenzt und ist sogar unfairen Attacken durch die Mitarbeiter und der derzeitigen Leitung ausgesetzt.

-

Gegenüber Herrn D. Deibele wurde während des gesamten Gespräches nicht ein sachlich nachvollziehbarer Vorwurf erhoben.

Er hat in ständiger Absprache mit mir die Einführung der EDV in den Pflegebereich zur Erfassung der Pflegedokumentation übernommen und erfolgreich abgeschlossen, ohne daß auch nur ein einziger Mitarbeiter entlassen werden mußte. Somit hat er seine ihm übertragende Aufgabe ausgezeichnet erfüllt.

Das mit der EDV-Einführung selbst (einschließlich der Schulung) und den damit verbundenen Anforderungen nicht alle Mitarbeiterinnen von sich aus einverstanden waren, ist bei über 40 einbezogenen Mitarbeiterinnen normal.

-

Ich verdeutlichte mein Engagement noch als damaliger Heimleiter, z.B. während einer Heimleitertagung in Zeitz, zur Festschreibung einer Absicherung für einen Heimleiter, so daß er eigenverantwortlich und selbständig handeln darf und auch begründete unpopuläre Entscheidungen nicht gleichbedeutend mit seiner Entlassung sind.

Mit dem Beispiel der Beziehung zwischen einem Kapitän auf See und seiner Reederei verdeutlichte ich dies: Der Kapitän hat die allumfassende Verantwortung auf dem Schiff und die Reederei paßt auf, daß er seine Kompetenzen im Interesse der Reederei wahrnimmt - untergräbt aber zu keinem Zeitpunkt seine Autorität.

-

Das Schreiben von Uwe Knöfler vom 18.04.1999 „Hilferuf an alle katholischen Bischöfe“ hat Sie sehr betroffen gemacht. Ich erkundigte mich diesbezüglich vorab bei Herrn Uwe Knöfler. Er zeigte mir zwei Schreiben, in welchen er weitergehende Schritte vorab angekündigt hatte.

Ich empfahl Ihnen ein direktes Gespräch mit Herrn Uwe Knöfler.

-

Die Ausbreitung des Wissens um die Konfliktsituation hat sich verselbständigt. So ist z.B. nicht bekannt, wie das Ministerium davon erfuhr. Alle Rückinformationen machen deutlich, daß der Umgang mit der Konfliktsituation nicht nachvollziehbar ist. Um so mehr ist ein schnelles und entschiedenes Handeln angezeigt.

Mit freundlichem Gruß



H.-J. Deibele “



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Zu diesem Schreiben sei angemerkt:

-

„Es ist offensichtlich, daß in diesem Konfliktfeld beide Seiten Fehlentwicklungen zu verantworten haben, ...“

Warum werden die Fehlentwicklungen in Verantwortung der Familie Deibele noch immer nicht, auch nicht vom Bischof, benannt, so daß diese in einem Gespräch aufgearbeitet werden können?

-

„In diesem Zusammenhang ist es wenig hilfreich, daß befreundete Personen der Familie Deibele fast in Form einer Drohung ankündigen, selbstverfaßte Schreiben über diesen Konflikt evtl. in einem Hilferuf an alle katholischen Bischöfe zu versenden.“

Welche innere Haltung besitzt Bischof Leo Nowak, wenn er die Absicht eines „Hilferufes“ als „Drohung“ empfindet und nicht zunächst auf eine Notsituation eines Menschen schließt?

Warum nimmt Bischof Leo Nowak mit diesem Menschen als Seelsorger keinen Kontakt auf, wobei er gleichzeitig evtl. Mißverständnisse ausräumen könnte?

-

„Gesprächspartner sind in diesem Sinne allein Sie, Herr Deibele.“

Warum konnte der Bischof nicht akzeptieren, daß Herr H.-J. Deibele bereits nicht mehr im Dienst war, und daß es ihm auch nicht um seine Anstellung ging?

Warum sollte bei Mobbing gegen 4 Mitglieder der Familie Deibele allein Herr H.-J. Deibele der Ansprechpartner sein?

Warum sprach der Bischof nicht mit den anderen Mitgliedern der Familie Deibele, obwohl er um deren Selbständigkeit wußte und über die unterschiedlichen Mobbingaktivitäten gegen sie informiert war, welche teilweise nach dem Ausscheiden des Heimleiters aus seinem Dienst verübt wurden?

Mit diesem Schreiben wurde erneut die Hoffnungen auf eine glaubhafte baldige Lösung eingeschränkt. Erneut geschah diese Verunsicherung  ohne Angabe eines einzigen konkreten Grundes  - obwohl der Bischof um die oftmaligen Anfragen nach konkreten Gründen u.a. durch Mitglieder der Familie Deibele wußte. - W_a_r_u_m_?

Siehe hierzu auch:

„Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung“

 

„Strategie der bewussten Verunsicherung“

 

„Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“

 

„19.05.1999 - H.-J. Deibele reagiert auf Schreiben des Bischofs vom 10.05.1999“

 

„Sinn von Regelwerken“

 

„Werte und Ethik“


Bistum Magdeburg

Max-Josef-Metzger-Str. 1

Bischof

39104 Magdeburg

 

Telefon: (0391) 59 61 - 131

Herrn

FAX: (0391) 59 61 - 100

Hans-Jürgen Deibele

10.05.99

...

 

Unser Gespräch am 28. April 1999/ Ihre Aktennotiz datiert vom 28. April 1999

Sehr geehrter Herr Deibele,

sicher war es sinnvoll, daß wir uns nach den in den letzten Monaten entstandenen Querelen in dieser Zusammensetzung zu einem Gespräch zusammengefunden haben. Wichtig war mir dieses Treffen auch deshalb, weil Sie, Herr Deibele, sich um das Altenpflegeheim in Köthen verdient gemacht haben.

Da in einem Ihrer Sätze der Aktennotiz das Wort ´Nachweisführung´ vorkommt, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß es sich um ein vertrauliches Gespräch gehandelt hat ohne juristische Finessen. Hier sollte die Grundlage für eine neue Vertrauensbasis geschaffen werden, um ggf. konstruktive Lösungsansätze zu ermöglichen. Von daher muß ich Sie auch in dem Punkt korrigieren, daß ich nicht gesagt habe, daß die Schlichtungsstelle diesen Konflikt beilegen wird, sondern daß ggf. auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens Möglichkeiten des Ausgleiches liegen. Es ist offensichtlich, daß in diesem Konfliktfeld beide Seiten Fehlentwicklungen zu verantworten haben, die auch beide Seiten nur gemeinsam zu einer zufriendenstellenden Lösung führen können. Hierbei bitte ich auch zu bedenken, daß es wichtig ist, daß Sie, Herr Deibele, sich fragen, welche Fehler bzw. Fehlentwicklungen sie geleitet haben, wo Sie hätten Abstriche machen müssen.

In Ihrer Aktennotiz sprechen sie in einem Passus von ´...einer schnellen Bereinigung der Konfliktsituation... innerhalb des Betriebes...´. In diesem Zusammenhang ist es wenig hilfreich, daß befreundete Personen der Familie Deibele fast in Form einer Drohung ankündigen, selbstverfaßte Schreiben über diesen Konflikt evtl. in einem Hilferuf an alle katholischen Bischöfe zu versenden. Weiterhin ist es nicht sinnvoll, Medien einzuschalten, die im Naturell der Presse einzelne Positionen zugespitzt darstellen. Gesprächspartner sind in diesem Sinne allein Sie, Herr Deibele.

Da ich darum bemüht bin, eine gütliche Einigung zu finden, habe ich die in diesem Tätigkeitsbereich Verantwortung tragenden Personen beauftragt, Möglichkeiten eines Ausgleiches zu sondieren. Ich gehe davon aus, daß es in nächster Zeit weitere Kontakte zwischen Ihnen und mir bzw. meinen Beauftragten geben wird.

In der Hoffnung einer baldigen gütlichen Einigung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen



Leo Nowak

Bischof “



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19.05.1999 - H.-J. Deibele reagiert auf Schreiben des Bischofs vom 10.05.1999

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Herr Hans-Jürgen Deibele drückt sein Unverständnis über einige Schilderungen im Schreiben des Bischofs aus und fragt erneut:

 

Bitte benennen Sie mir deutlich die 'Seiten' und nachvollziehbar die Fehler, welche eine derartige Konfliktentwicklung rechtfertigen. Bis jetzt konnten Sie und viele andere, zum damaligen Zeitpunkt vorgesetzte Personen, trotz oftmaliger Nachfrage, derartige Fehler zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar benennen.“

Er räumt die Möglichkeit eines Vertuschungsversuches ein, indem er sagt:

 

„Jede Konfliktlösung ist auch eine Chance - jeder Vertuschungsversuch wäre fatal für das Ansehen der Kirche.“

Als Lösungsansatz verweist Herr H.-J. Deibele auf seinKonfliktlösungskonzept“ vom 26.04.1999.

Siehe hierzu auch:

„Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung“

 

„Strategie der bewussten Verunsicherung“

 

„Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“

 

„Sinn von Regelwerken“

 

„Werte und Ethik“


H.-J. Deibele

Köthen, den 19.05.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

Ihr Schreiben vom: 10.05.1999

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

ich habe ihr Schreiben vom 10.05.99 mit einigem Befremden gelesen. Auch ich habe unser Gespräch als vertrauensvoll ohne jegliche juristische Finesse verstanden. Dies schließt aus meiner Sicht aber nicht eine Sachdienlichkeit des Gespräches aus. Zunächst ist die Sachebene zu klären, bevor erfolgreich zur Beziehungsebene übergegangen werden sollte.

Sie schreiben:

 

„Es ist offensichtlich, daß in diesem Konfliktfeld beide Seiten Fehlentwicklungen zu verantworten haben, ...“

Bitte benennen Sie mir deutlich die „Seiten“ und nachvollziehbar die Fehler, welche eine derartige Konfliktentwicklung rechtfertigen. Bis jetzt konnten Sie und viele andere, zum damaligen Zeitpunkt vorgesetzte Personen, trotz oftmaliger Nachfrage, derartige Fehler zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar benennen. Das heißt nicht, daß ich während meiner gesamten Anstellung im Pflegeheim und während des Neu- und Ausbaues fehlerfrei gehandelt habe. Wir Menschen machen nun einmal auch Fehler, wenn wir arbeiten. Aber Fehler, welche eine derartige Handlungsweise sogar gegenüber Dritten rechtfertigen (z.B. gegenüber Herrn Dietmar Deibele), sind mir nicht bekannt.

Sie stellen für mich nicht nachvollziehbar in Ihrem Schreiben einen Zusammenhang zwischen einem „Hilferuf“ und einer „Drohung“ dar. Sprechen Sie mit den „... befreundeten Personen der Familie Deibele ...“. Als Seelsorger werden Sie sicher deren Nöte erkennen und entsprechend persönlich beistehen und raten. Ich kann keinen Zusammenhang zu einer „Drohung“ erkennen.

Sie sind des weiteren der Auffassung:

 

„Gesprächspartner sind in diesem Sinne allein Sie, Herr Deibele.“

Ich bin aus dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ infolge Mobbing und den sich daraus für mich ergebenden gesundheitlichen Belastungen ausgeschieden. Aus gesundheitlichen Gründen werde ich künftig Gespräche bezüglich der Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ nur in Begleitung meines Anwaltes wahrnehmen.

Der Konfliktverlauf ist aus Sicht eines Managers deutlich nachvollziehbar und mit Befugnisgewalt entsprechend der bestehenden Rechtslage schnell lösbar. Ich übergab Ihnen während unseres Gespräches ein entsprechendes „Konfliktlösungskonzept“ vom 26.04.99. Jede Konfliktlösung ist auch eine Chance - jeder Vertuschungsversuch wäre fatal für das Ansehen der Kirche.

(Eine weitere Verwendung dieses Schreibens behalte ich mir vor.)

Mit freundlichem Gruß und der Hoffnung einer baldigen Lösung


H.-J. Deibele “



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27.05.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert auf Schreiben vom 19.05.1999

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Mit nachfolgender Faxnachricht vom „10.05.1999“ ist einzig das Schreiben vom 19.05.1999 von Herrn Hans-Jürgen Deibele gemeint. Wurde noch mit Schreiben vom „19.04.1999 - Bischof Leo Nowak reagiert“ die Konfliktsituation vom Bischof selbst zu bearbeiten versucht, so gibt der Bischof diese nunmehr ungelöst und ergänzt mit eigenen Fehlern an den Caritasverband zurück - in dieselben Hände, welche vorab bereits vergebens und fehlerhaft den Konflikt bearbeitet hatten.

Der Bischof benennt erneut keinen Fehler der Familie Deibele, welcher nach seiner Meinung eine derartige Konfliktentwicklung rechtfertigt.. Gleichzeitig gibt er zu verstehen, daß er zukünftig nicht mehr mit dem Konflikt behelligt werden möchte.

Zu diesem Schreiben sei angemerkt:

-

Jeder verantwortungsvolle Mensch und erst recht jeder verantwortungsvolle Leiter hätte selbstverständlich die Chance zur glaubhaften Konfliktbewältigung genutzt - indem er einfach seine Behauptungen nachvollziehbar belegt.

-

W_a_r_u_m hat Bischof Leo Nowak nicht so gehandelt? Es ergibt sich zwingend: Er konnte seine Behauptungen nicht nachvollziehbar belegen.

-

Sein Verhalten ist nicht nur fragwürdig sondern unlogisch, so es ihm um eine wirkliche Konfliktbewältigung ging.

-

Warum übernahm das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg trotz Aufforderung nicht die Verantwortung für den durch sie verursachten Schaden?

-

Welche nicht benannten Interessen verfolgte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg wirklich, so daß es sich derart verhielt?

-

Welche Glaubwürdigkeit haben beliebige Worte von derartigen Vertretern einer katholischen Institution? (siehe u.a. „Zitate aus der Heiligen Schrift (Bibel)“)

-

Was für eine innere Haltung müssen Menschen haben, welche sich derart verhalten? (siehe „Einschätzung von Personen“)

Warum ging die katholische Kirche im Bistum Magdeburg nicht wahrhaftig mit der Konfliktsituation um?


Leo Nowak

39104 Magdeburg

Bischof

M.-J.-Metzger-Straße 1

 

Telefon: (0391) 5 96 11 31

Frau Traute Deibele

 

Herr Hans-Jürgen Deibele

27.05.99

...

 

Sehr geehrte Frau Deibele

Sehr geehrter Herr Deibele,

Ihre Faxnachrichten vom 10.05.1999 habe ich erhalten, ich habe diese zur Kenntnis genommen.

Herr Christoph Rink, Leiter der Abteilung Recht und Personal beim Caritasverband, ist für Ihre Angelegenheiten zuständig. Ich bitte Sie, daß Sie sich zukünftig an ihn wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Nowak


Bischof “



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31.05.1999 - Schlichtungsverhandlung mit überraschender Aussage

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Am 28.05.1999 fand endlich die erste Schlichtungsverhandlung infolge der  „dringenden Anrufung  der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“  vom 05.01.1998 statt  (nach über 17 Monaten).

Erneut verunglimpfte  der  Rechtsanwalt Bernhard Northoff  der  katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen  und gleichzeitiges Mitglied des Kirchenvorstandes (KV) und des sogenannten Verwaltungsausschusses (VA)  mehrere Mitglieder der Familie Deibele   in niederträchtiger Art und Weise.

 Der  schlichtende Richter  äußerte sich zum Urteil in 1. Instanz wie folgt:

Herr Abeßer äußerte Zweifel an der juristischen Aufrechterhaltung des Urteils in 1. Instanz,  da das Arbeitsverhältnis lediglich aus formellen Gründen nicht zustande kam.  Dieser Ansicht schlossen sich nach unserem Wissen bundesweit viele Fachleute an. Des weiteren  äußerte Herr Abeßer,  daß Dienstverträge des Caritas nach seinem Wissensstand  keiner   kirchenaufsichtlichen Genehmigung  bedürfen - womit dieser Kündigungsgrund zusätzlich fragwürdig erscheint.“

Wegen seiner Bedeutung sei nachfolgend betont:

Der leitende Richter der Bischöflichen Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburg sagt, „... daß  daß Dienstverträge des Caritas nach seinem Wissensstand  keiner   kirchenaufsichtlichen Genehmigung  bedürfen ...“.

Was für eine  „überraschende Aussage“ für  Rechtsanwalt Bernhard Northoff  - oder  wußte er dies längst !?

(siehe u.a. „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“, ... 02.03.1998 Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, ... 12.12.1998 Beschwerde über Willkür durch Bischöfliches Ordinariat von Uwe Knöfler mit Aussage des  Personalreferenten Rink  vor dem Arbeitsgericht, Hochstapelei - Ja oder Nein“, ... 16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung, 21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums, Unglaubliches Unrecht, 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - Aufruf zur Umkehr als offener Brief - "Nächstenliebe verdrängt", "Sippenverfolgung"?, 19.06.2013 Hilferuf und 46. Nachfrage an das BOM - Aufruf zur Umkehr - Erkenntnisse zum Sachverhalt & "das Böse", „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff“, „Absurd !“)

Wenn selbst der  leitende Richter der Bischöflichen Schlichtungsstelle im Bistum Magdeburg   nichts  von einer „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“  zur Gültigkeit   eines Dienstvertrages des Caritas wußte,   wie sollte ich dann zum Zeitpunkt meines Dienstvertragsabschlusses darum wissen können?  Offensichtlich gab es dieses Erfordernis schlicht weg nicht.

Warum soll der Arbeitnehmer (AN)  die Folgen  der verworrenen Kenntnisse und Unkenntnisse seiner Arbeitgeber (AG)  tragen !?

Warum  übernahm das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg  trotz Aufforderung  nicht  die Verantwortung  für den durch sie verursachten Schaden?

Welche nicht benannten  Interessen verfolgte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg  wirklich,  so daß es sich  derart verhielt !?

Welche  Glaubwürdigkeit  haben  beliebige Worte  von  derartigen Vertretern  einer  katholischen Institution? (siehe u.a. „Zitate aus der Heiligen Schrift (Bibel)“)

Was für eine  innere Haltung  müssen Menschen haben, welche sich  derart verhalten? (siehe „Einschätzung von Personen“)


Doch lesen Sie selbst.


Traute und Hans-Jürgen Deibele

Köthen, den 31.05.1999

. . .

 

Caritasverband für das Bistum

Schreiben vom: 27.05.1999

Magdeburg e.V.

von Bischof Nowak

z.Hd. Herrn Rink

 

Langer Weg 65-66

 

39 112 Magdeburg

 

( 03 91/60 53 - 0

 

Fax 03 91/60 53 - 100

 

 

Hilferuf

 

Sehr geehrter Herr Rink,

mit Schreiben vom 27.05.1999 teilte Herr Bischof Nowak mir und meiner Frau mit, daß Sie als Leiter der Abteilung Recht und Personal beim Caritasverband für unsere Angelegenheit zuständig sind, und wir uns deshalb an Sie wenden sollen. Den diesbezüglichen Schriftverkehr lege ich bei (siehe Anlage). Besonders möchte ich auf mein „Konfliktlösungskonzept“ vom 26.04.1999 verweisen.

Aus den Schreiben meiner Frau und mir geht der sich weiter ausweitende Konfliktverlauf mit eindeutig einseitigen Verstößen gegen Recht und Ordnung hervor.

Sie haben den konkreten Konflikt von Beginn an kennengelernt (Im September 1997 waren Sie dankenswerter Weise umgehend zur Schlichtung ins Pflegeheim gekommen) und diesen deutlich als unangebracht erkannt und benannt. Sie haben uns stets neuen Mut zum Durchhalten in der Unrechtsituation zugesprochen und uns Hilfe in Aussicht gestellt. Nach Ihren Worten hatten Sie aber leider nicht die erforderlichen Befugnisse.

Infolge des oben benannten Schreibens des Bischofs vom 27.05.1999 gehen wir davon aus, daß Ihnen mit der Zuständigkeit für unsere Angelegenheit auch entsprechende Befugnisse übergeben worden sind.



Am 28.05.1999 fand eine Schlichtungsverhandlung vor der Bischöflichen Schlichtungsstelle statt. Herr Northoff vertrat den Kirchenvorstand der Katholischen Gemeinde Köthen. Er lehnte ohne Angabe von sachlichen Gründen eine Weiterbeschäftigung von Herrn Dietmar Deibele ab.

Herr Abeßer äußerte Zweifel an der juristischen Aufrechterhaltung des Urteils in 1. Instanz, da das Arbeitsverhältnis lediglich aus formellen Gründen nicht zustande kam. Dieser Ansicht schlossen sich nach unserem Wissen bundesweit viele Fachleute an. Des weiteren äußerte Herr Abeßer, daß Dienstverträge des Caritas nach seinem Wissensstand keiner kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen - womit dieser Kündigungsgrund zusätzlich fragwürdig erscheint. Sollte das Urteil der 1. Instanz aufgehoben werden, ergibt sich somit die Frage nach einem gangbaren Weg von Herrn Dietmar Deibele im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ .

Längst gibt es eine breite erwartungsvolle Öffentlichkeit in Köthen, im Kreisgebiet und in ganz Deutschland (auch unter Priestern und kirchlichen Angestellten), die ein korrigierendes Eingreifen der kirchlichen Institution bzw. der übergeordneten Stellen erhoffen und erwarten.

Nur auf Herrn Dietmar Deibele bezogen stellt sich die Konfliktsituation wie folgt dar:

 

Herr Dietmar Deibele wird betriebsintern und sogar öffentlich „niedergemacht“. Und wenn er sich dagegen wert bzw. andere sich für ihn verwenden, dann wird ihm dies zynisch vorgeworfen.

Es wird verlangt, daß er die Handlungen gegen ihn erduldet, da diese wegen der vielen nicht eingreifenden Zuschauer nicht unrecht sein können.

=> Dies ist purer Zynismus der schlimmsten Art.

Wir möchten deutlich herausstellen, daß durch den starken Einsatz von Herrn Dietmar Deibele in allen Bauphasen und Baubereichen das Pflegeheim zukunftsweisend erbaut bzw. umgebaut und ausgestattet werden konnte. Auch während seiner Anstellung im Pflegeheim über ca. 2 ½ Jahre bewies er seine Fähigkeit, notwendige Änderungen im Hinblick auf Qualität, Wirtschaftlichkeit, Management und Personalführung zu erkennen, zu analysieren, zukunftsorientiert zu konzeptionieren, zu vermitteln und umzusetzen. In Abstimmung zwischen dem Träger und der Heimleitung wurde die Übergangssituation zur Einarbeitung der Nachfolge ausdrücklich vorab gewünscht und anschließend begleitet.

Herr Dietmar Deibele trägt keinerlei Schuld an der Konfliktsituation. Er hat als Angestellter seine ihm übergebenden Aufgaben stets erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erfüllt. Durch das unprofessionelle Eingreifen des nicht legitimierten Verwaltungsausschusses (VA) kam es zur bestehenden Konfliktsituation. Als Heimleiter habe ich die Legitimation mehrmals vom VA eingefordert, jedoch nie vorgelegt bekommen. Auf welcher Rechtsgrundlage wirkte der VA?

Erneut verunglimpfte Herr Northoff meine Frau und mich sogar im genannten Schlichtungsverfahren wie folgt:

-

Meine Frau hätte nach der offiziellen Verabschiedung ohne Rechtsgrundlage 2 Jahre weiterhin Gehalt bezogen.

=> Dies ist nachweislich falsch.

-

Meine Frau habe vor Abschluß des Dienstvertrages mit Herrn Dietmar Deibele Herrn Northoff vor einem Einkaufscenter befragt: „Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, einen Verwandten einzustellen, und ist es möglich, ihn besser zu besolden?“ Er hätte daraufhin legale Ratschläge, wie z.B. die Stellung eines Dienstfahrzeuges, gegeben.

=> Meine Frau hat zu keinem Zeitpunkt diesbezüglich mit Herrn Northoff gesprochen.

-

Der Heimleiter habe zunehmend durch Bevorzugung der Familienmitglieder ein Problem dargestellt, weshalb „zur Vorbeugung weiteren Mißbrauches die Notbremse“, auch mittels Kündigungsaktivitäten gegen ihn, gezogen werden mußte. Als Beispiel wurden die Bestellung von Frau B. Deibele zur Wohnbereichsleiterin und Herrn D. Deibele zum Verwaltungsleiter benannt. Dies erfolgte angeblich entgegen der Satzung, die ebenfalls nicht legitimiert war.

 

=>

Beide Bestellungen erfolgten nachweislich legitim entsprechend der abgesprochenen Übergangssituation mit dem Träger.

Im Gegenteil hatte ich Frau B. Deibele sogar zunächst untertariflich entlohnt. Und nachweislich haben die Angestellten B. und D. Deibele die schwierigsten Aufgaben mit den höchsten Unsicherheitsfaktoren im Hinblick auf Ihre Heimleitungsnachfolge übertragen bekommen, welche sie ausnahmslos erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit der Vorgesetzten lösten. Von einer Bevorzugung kann keine Rede sein.

-

Die Behauptung, ich habe 1985 nur ein Dienstverhältnis im Pflegeheim erhalten, weil ich im Pflegeheim einen Unfall erlitten habe, betrachte ich als Verleumdung meiner Person.

=> Zynismus, da der Unfall weit vor der Anstellung im Pflegeheim geschah.

Auf die Frage nach dem Zusammenhang dieser Ausführungen zur Schlichtungsverhandlung konnte Herr Northoff diesen nicht benennen. Warum brachte er diese Äußerungen dann derartig vor?



Mit dem „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ sind Mittel zum korrigierenden Eingreifen gegeben. Insbesondere sind nach meiner Ansicht die Voraussetzungen für die §22 „Einsichts- und Beanstandungsrecht“ und §23 „Eingriffsrecht“ gegeben. Wiederholt hat der Kirchenvorstand nachweisbar „... gröblich seine Pflicht, ...“ verletzt.

Die treibenden Personen verbreiten ungehindert innerbetrieblich und in der Öffentlichkeit bewußt Unwahrheiten mit reiner Diffamierungsabsicht. So wirklich Verfehlungen vorliegen sollten, warum werden diese uns nicht nachweislich benannt? Wir bitten seit über 1 ½ Jahren darum.

Offensichtlich sind in Ermangelung von Tatsachen die Verbreitung von Unwahrheiten auf der Basis von Behauptungen, die lediglich durch weitere Behauptungen zu belegen versucht werden, das einzige Mittel zur Erlangung ihrer Ziele - die Vertreibung aller Mitglieder der Familie Deibele aus dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“.

Grenzen und Skrupel kennen die treibenden Personen nicht, wie die von ihnen erfolgten Veröffentlichungen, welche teilweise nachweisbar manipuliert wurden, das Gefälligkeitsgutachten des Herrn Sartorius, die absurden Kündigungsgründe und deren Begründung vor Gericht, das Auftreten des Verwaltungsausschusses als Vorgesetzter trotz Wissens um die nicht vorhandene erforderliche Legitimation und des Wissens der Auffassung des Generalvikars für des Erfordernis, das Fehlen von erforderlichen Kirchenvorstandsbeschlüssen usw. seit über 1 ½ Jahren belegen.

Der Konfliktverlauf ist leicht nachvollziehbar und die Schuldsituation deutlich durchweg erkennbar, lediglich der Umfang nimmt infolge der Dauer zu.

Wieviel Unrecht und Leid müssen die Betroffenen noch erfahren?



Wir, meine Frau und ich, bitten Sie um eine sachliche und faire Aufarbeitung der Konfliktsituation mit Offenlegung der Unrechtsituation (z.B. in Form eines Gutachtens), als Grundlage für die Anwendbarkeit des „Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ bezüglich der §§ 22 „Einsichts- und Beanstandungsrecht“ und 23 „Eingriffsrecht“.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ und „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ heißt es im Grundgesetz.



Wir vertrauen auf Ihr gegebenes Wort, entschieden gegen Unrecht vorzugehen, so dieses benannt werden kann und Sie die Möglichkeit dazu haben.

Erforderliche Unterlagen und Beweisführungen werden gern bereitgestellt.

(Eine weitere Verwendung dieses Schreibens behalte ich mir vor.)

Mit freundlichem Gruß und der Hoffnung einer baldigen Lösung

 

Traute Deibele

H.-J. Deibele

(ehemalige stellvertr. Heimleiterin)

(ehemaliger Heimleiter)

Anlage:

-

Schreiben von Bischof Nowak vom 27.05.1999 an T. und H.-J. Deibele

 

-

Schreiben vom 02.04.1999 von H.-J. Deibele an Bischof Nowak,

 

-

Konfliktlösungskonzept für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ von H.-J. Deibele vom 26.04.1999,

 

-

Aktennotiz von H.-J. Deibele vom 28.04.1999 an Bischof Nowak,

 

-

Schreiben vom 10.05.1999 von Bischof Nowak an H.-J. Deibele,

 

-

Schreiben vom 19.05.1999 von H.-J. Deibele an Bischof Nowak,

 

-

Schreiben vom 11.04.1999 von T. Deibele an Bischof Nowak,

 

-

Schreiben vom 05.05.1999 von T. Deibele an Bischof Nowak,

 

-

Schreiben vom 10.05.1999 von Bischof Nowak an T. Deibele und

 

-

Schreiben vom 18.05.1999 von T. Deibele an Bischof Nowak.“



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09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
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Mit nachfolgendem Schreiben wendete sich die Wohnbereichsleiterin Frau Bernadette Deibele an die Bischöfliche Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburg als Reaktion auf die Falschdarstellungen des die katholische Gemeinde „St. Maria“ in Köthen vertretenden Anwaltes Herrn Northoff (gleichzeitig Mitglied des sogenannten Verwaltungsausschusses und des Kirchenvorstandes). Gleichzeitig ging dies Schreiben per Fax am 09.06.1999 an den für sie zuständigen Personalreferenten Herrn Rink. Frau Bernadette Deibele verweist darauf, daß sie als 4. Mitglied der Familie Deibele seit längerem unfairen Attacken von Vorgesetzten und Mitarbeitern ausgesetzt wird - welche sich, welch ein „Zufall“, im Anschluß an die Schlichtungsverhandlung vom 28.05.1999 bezüglich ihres Mannes, Herrn Dietmar Deibele, in absurder Art und Weise gesteigert haben. (Siehe auch: „31.05.1999 - Schlichtungsverhandlung mit überraschender Aussage“)

Frau Bernadette Deibele machte sich Notizen, weil sie bereits einer Vielzahl von gegen sie inszenierten Mobbingaktivitäten ausgesetzt war (siehe u.a. „17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“) - so wie es Mobbingopfern allgemein anerkannt empfohlen wird, um Geschehnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt sachlich aufarbeiten zu können.

Die Anführung dieser Schreiben sollen verdeutlichen, unter welchem enormen Belastungen Bernadette Deibele ihren Dienst erbrachte, und wie bewußt skrupellos der Arbeitgeber diesen Druck künstlich erweiterte, so daß Frau Bernadette Deibele schließlich gesundheitlich zusammenbrach.

 

Am 26.06.1999 mußte ich meine Frau in schlimmem gesundheitlichem Zustand infolge von Mobbingaktivitäten zum Notarzt fahren (siehe „26.06.1999 - Bernadette Deibele bricht infolge Mobbing zusammen“). Doch auch dieser durch den Arbeitgeber bewirkte Zusammenbruch und selbst der Einsatz der kirchlichen Aufsichtsgremien bis hin zum schriftlichen Einsatz des Bischofs Leo Nowak für sie konnte weiteres Mobbing nicht unterbinden. - W_A_R_U_M_!?

Was für eine innere Haltung müssen Menschen haben, welche zu so etwas fähig sind - noch dazu in einer Einrichtung mit katholischer Trägerschaft?

Die Aufdeckung dieser Sachverhalte soll zum einen dazu beitragen, daß der Gesamtkonflikt aufgearbeitet wird, und zum anderen, daß ein derartiges Verhalten innerhalb der Verantwortung der katholischen Kirche künftig unterbleibt und die Täter zum Nachdenken und zur Korrektur ihres Verhaltens angeregt werden.

Gleichzeitig wird deutlich, mit welch vielfältigen, für Außenstehende evtl. auch nichtigen Problemen sich das Pflegepersonal täglich verantwortungsvoll auseinandersetzen will und muß; insbesondere in einem Pflegeheim mit 120 Bewohnern in vier Wohnbereichen. Der Leser möge sich vor Augen halten, daß es sich jeweils um oft leidende Bewohner und mitleidende Angehörigen in ihrer jeweils besonderen Lebenssituation in für sie bestehenden Notsituationen mit durchaus berechtigten Ansprüchen handelt. Das Pflegepersonal muß sich über seine normale fachliche Tätigkeit mit ihren vielen physischen und psychischen Anforderungen hinaus unter Berücksichtigung der eigenen und gesamten, individuellen Situation den jeweiligen Menschen nähern, um sowohl zu ihnen als auch zu den Angehörigen eine vertrauensvolle und verläßliche Beziehung aufzubauen. Dies ist die Voraussetzung dafür, gegenseitiges Verständnis zu finden, berechtigte Anregungen für die Arbeit aufzunehmen und die Bewohner und Angehörigen zum konstruktiven Miteinander im Interesse des Bewohners zu gewinnen und stetig zu motivieren.

Somit wird auch deutlich, daß ein Aufsichtsgremium wie der sogenannten Verwaltungsausschuß (VA), welcher in der täglichen Arbeit mitwirken will, und welcher sich aus fachlichen Laien zusammensetzt, keine sinnvolle Ergänzung darstellt - sondern eine unsinnige zusätzliche Belastung für das Pflegepersonal ist, weil dieses Gremium zur konstruktiven Begleitung oder gar Leitung des Personals außerstande ist. Wie im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen geschehen, wirkt sich dies bis hin zur verminderten Leistungsfähigkeit des Personals und folglich zur verminderten Pflegequalität gegenüber den Bewohnern aus - folglich ist auch die Wirtschaftlichkeit des Hauses beeinträchtigt. Es wird wohl niemand ernsthaft behaupten, daß Angst und Unsicherheit unter den Mitarbeitern in einem Pflegeheim die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und die ihnen mögliche Pflegequalität nicht herabsetzt.

Herausgehoben sei:

-

Die Vertreter des Arbeitgebers erheben völlig grundlose Vorwürfe gegen ihre Arbeitnehmerin, welche sie selbst nach Aufforderung durch die Arbeitnehmerin nicht belegen können. (siehe Anlage Aktennotiz vom 01.06.99 und Aktennotiz vom 04.06.99) - W_A_R_U_M_!?

-

Der Arbeitnehmerin wird grundlos beinah „hausschädigendes Verhalten“ vorgeworfen, obwohl eben dies durch die Pflegedienstleiterin geschah, indem die PDL selbst eine Problemsituation von Bewohnerin und Angehörigen in der Öffentlichkeit diskutierte. (siehe Anlage Aktennotiz vom 01.06.99) - W_A_R_U_M_!?

-

Die Vertreter des Arbeitgebers verbreiten vor einem angeblichen Klärungsgespräch den Konfliktinhalt zu Lasten der Arbeitnehmerin unter den Mitarbeitern, nur die betroffene Mitarbeiterin wird davon ausgenommen (siehe Anlage Aktennotiz vom 02.06.99). Im Nachhinein wird der Irrtum der Vertreter der Arbeitgeber dann nicht richtig gestellt. - W_A_R_U_M_!?

Was hat dieses Verhalten mit einer seriösen Mitarbeiterführung gemein - ganz zu schweigen in einem Pflegeheim mit katholischer Trägerschaft?

-

Die Vertreter des Arbeitgebers setzen andere nicht anwesende Personen in schlimmster Art und Weise herab, obwohl nach eigener Auffassung der Arbeitgebervertreter die anwesende Arbeitnehmerin keinen Einfluß auf diese Personen haben kann. - Was sollten diese Herabsetzungen für einen Sinn haben? (siehe Anlage Aktennotiz vom 04.06.99) - W_A_R_U_M_!?

-

Der Arbeitnehmerin werden ohne jeglichen sachlichen Grund durch Vertreter des Arbeitgebers eigenes Fehlverhalten in Bezug auf die Einhaltung bestehender Vorschriften zur Führung des Pflegeheimes zum Vorwurf gemacht - siehe unredliche Belegung des Vorhaltezimmers und des Pflegedienstleiterzimmers laut Aussage der Pflegedienstleiterin. Jedem Besucher des Pflegeheimes mußte die falsche Nutzung des Pflegedienstleiterzimmers auffallen, so er die PDL dort aufsuchen wollte. (siehe Anlage Aktennotiz vom 04.06.99) - W_A_R_U_M_!?

-

Die Arbeitnehmerin wird ohne sachlichen Grund künstlich unter Druck gesetzt, indem ihr verdeutlicht wird, daß „... vielleicht Personal entlassen ...“ werden müsse und Frau Sick nicht „... immer Anrufe vom Ministerium bekommen ...“ wolle. Inwieweit die Arbeitnehmerin zur vorhandenen Situation beigetragen hat und wie sie zur Lösung beitragen soll, wird ihr nicht gesagt - lediglich wird eine dubiose Verunsicherung der Arbeitnehmerin bewirkt. - W_A_R_U_M_!?

Bei der Arbeitnehmerin wurde sich durch die Arbeitgebervertreter zu keinem Zeitpunkt für die zu Unrecht erhobenen Vorwürfe und zur Unrecht verursachten Verunsicherungen entschuldigt. - W_A_R_U_M_!?


Die im Text benannten Anlagen werden unmittelbar im Anschluß an dieses Schreiben wiedergegeben. Personen, welche sich nicht unmittelbar aktiv am Mobbing beteiligten werden nachfolgend zum Schutz ihrer Person nicht benannt. Die Namen dieser Personen werden im Text mit „<<...>>“ oder „<<[Beschreibung]>>“ ersetzt.


B. Deibele

Trebbichau a.d. Fuhne, den 09.06.1999

. . .

 

Bischöfliche Schlichtungsstelle

 

für das Bistum Magdeburg

 

z.Hd. Herrn Richter Abeßer (persönlich)

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Abeßer,

ich danke Ihnen, daß ich bei der Schlichtungsverhandlung am 28.05.1999 unter Ihrer Leitung anwesend sein durfte. So konnte ich erstmals persönlich die Art und Weise des Auftretens von Herrn Northoff und seine spärliche und polemische Argumentationsführung gegen meinen Mann (Dietmar Deibele), miterleben. Diese hat mich regelrecht wütend gemacht, da er nach meiner Auffassung kaum zur Sache gesprochen hat und ich zudem die jetzigen Verhältnisse im Senioren-Pflegeheim sehr gut kenne. Entgegen seiner Auffassung läuft längst nicht alles gut. Die Argumente des Herrn Northoff können widerlegt werden.

Auch mir wird im Heim von der Leitung verdeutlicht, daß ich nicht geschätzt werde, weil ich der Familie Deibele angehöre, und daß die Zusage von Pfarrer Paul, daß ich in Nachfolge von Frau Lichtner Pflegedienstleiterin werde, ignoriert wird. Ich durfte zum Beispiel an wichtigen Arbeitsgruppen nicht teilnehmen, sollte als Wohnbereichsleiterin auf fadenscheinige Art und Weise abgesetzt werden und wurde nicht in Vertretung der Pflegedienstleiterin zur ihrer Tagung geschickt. Zur Verdeutlichung des Umganges mit mir möchte ich Ihnen zwei Vorkommnisse im Anschluß an die oben genannte Schlichtungsverhandlung aufzeigen.

1.

Aktennotiz 01.06.99“ und ergänzend hierzu „Aktennotiz 02.06.99“ (siehe Anlage)

Mir wird grundlos beinah „hausschädigendes Verhalten“ vorgeworfen, obwohl eben dies durch die Pflegedienstleitung S. Emmy selbst geschah (Sie diskutierte eine Problemsituation von Bewohnerin und Angehörigen in der Öffentlichkeit). Die Personalführung durch Pflegedienstleitung und Heimleitung ist für mich aufgrund meiner Erlebnisse sehr fragwürdig.

2.

Aktennotiz 04.06.99“ (siehe Anlage)

beschreibt den Versuch der Verunsicherung meiner Person ohne verständliche Benennung des Sachverhalts und die Herabsetzung des nicht anwesenden ehemaligen Heimleiters, ohne welchen es zweifelsfrei nicht zum Um- und Neubau mit jetzt 120 Bewohnern und zu über 70 sicheren Arbeitsplätzen gekommen wäre.

Diese beiden Aktennotizen widerlegen die Aussage des Herrn Northoff vor der Schlichtungsverhandlung, daß es im Pflegeheim keine nennenswerten Probleme gäbe. Offensichtlich muß es sie geben, da mir gegenüber gerade damit argumentiert wurde. Die Mitarbeiterführung ist sehr mangelhaft. Mit eigenen Fehlern wurde versucht, mich zu verunsichern. Hinzu kommt die verbale Herabsetzung des ehemaligen Heimleiters.

Ich habe Sie während der Verhandlung als sachlichen und fairen Schlichter kurz kennenlernen dürfen. Im Vertrauen hierauf sende ich Ihnen diese Zeilen und Unterlagen als kleinen Baustein zum Gesamtbild Pflegeheim, wie es sich jetzt darstellt. Bitte behandeln Sie diese Informationen vertraulich, da ich sonst weitere Handlungen gegen mich befürchte.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihren Einsatz bei der Auseinandersetzung mit der Konfliktsituation.

Mit freundlichem Gruß



Bernadette Deibele

Anlage:

 

im Text benannte Aktennotizen

Verteiler:

 

Herr Rink (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.) “


Nachfolgend die Anlagen vom 01.06.1999 und 02.06.1999: (S. Emmy ist die PDL Frau Lichtner; Frau Rudolph und Herr Heinecke sind Mitglieder der MAV)


B. Deibele

Trebbichau a.d. Fuhne, den 01.06.1999

 

Aktennotiz 01.06.99

 

Datum:

01.06.99

13.10 Uhr - ca. 13.30 Uhr

Anlaß:

Besprechung im Heimleiterzimmer auf Organisation von S. Emmy; ich hatte angenommen, es sei eine normale Dienstbesprechung für alle WB-Leiter mit S. Emmy, da in der vorigen Woche keine stattgefunden hatte

Anwesende:

Frau Emmy Lichtner

(PDL),

 

Frau Sick

(HL),

 

Frau <<[Mitarbeiterin 1]>>

(WBL von WB I),

 

Frau B. Deibele

(WBL von WB IV),

 

Frau <<[Mitarbeiterin 2]>>

(PFK von WB IV), wurde kurz nach Beginn auf Veranlassung von Frau Sick dazugerufen

Thema:

Beschwerde von Frau <<[Angehörige]>> (Tochter von Frau <<[Bewohnerin]>> [Bewohnerin in meinem WB]) an Schwester Emmy Lichtner

S. Emmy:

hat sich das ganze Wochenende geärgert wegen der massiven Beschwerde von Frau <<[Angehörige]>> über B. Deibele; ist unzufrieden mit mir wegen beinah „hausschädigendem Verhalten“; dahingegen wurde Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> durch Frau <<[Angehörige]>> gelobt

- auf Veranlassung von Frau Sick wurde Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> dazugerufen

Sachverhalt:

 

Frau <<[Bewohnerin]>> leidet unter Obstipation. Bekommt für besseren Stuhlgang regelmäßig ein Medikament. Frau <<[Angehörige]>> war zum Tag der Offenen Tür zu Besuch und bemerkte, daß ihre Mutter Stuhlgangprobleme hat. Der Stuhlgang sitze vor dem Ausgang und sei zu fest. Wir sollten einen Arzt holen oder einen Einlauf machen. Sie war sehr aufgebracht. Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> beschwichtigte sie und sagte, dies sei kein Fall für den Notarzt, da keine Lebensgefahr bestehe. Wir könnten das alles im Haus klären. Einen Einlauf dürften wir von uns aus ohne ärztliche Verordnung nicht machen. Frau <<[Angehörige]>> ließ sich nicht beirren, fuhr in die Apotheke und kaufte Mikroklist. Frau <<[weitere Mitarbeiterin]>> (Pflegehelferin) hatte von Frau <<[Angehörige]>> das Mikroklist in die Hand bekommen und übergab es mir, als ich draußen im Hof saß und einer Bewohnerin Kaffee und Kuchen zu essen gab. Mittels Nachfragen bei meinen Kolleginnen hatte ich erfahren, daß Frau <<[Bewohnerin]>> gestern Stuhlgang gehabt hatte, und zwar keinen verhärteten. Zu Mittag hatte sie von Frau <<[weitere Mitarbeiterin]>> nach Absprache mit mir noch einmal ihr Medikament als Bedarfsverordnung bekommen. Frau <<[Mitarbeiterin]>> informierte mich, daß sie inzwischen auch ein Mikroklist verabreicht habe. Nach diesem Werdegang ging ich in das Zimmer von Frau <<[Bewohnerin]>> und sprach dort selber mit der Tochter, die nach wie vor sehr aufgebracht war. Ich erklärte ihr,

daß ihre Mutter erst gestern Stuhlgang gehabt hatte;

daß wir von uns aus keinen Einlauf machen könnten;

daß der Hausarzt den Abführtee ausdrücklich abgesetzt hatte;

daß ich die bestehende Medikation mit der Hausärztin noch einmal besprechen kann,

daß ich mich gleich noch einmal mit Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> bespreche.

Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> und ich erklärten während des Gesprächs folgendes übereinstimmend:

*

Frau <<[Angehörige]>> fuhr von sich aus in die Apotheke, um Mikroklist zu kaufen, ohne abzuwarten, ob wir dies im Haus vorrätig hätten.

*

Pflegekräfte dürfen nach heutiger Rechtslage nicht von sich aus Einläufe machen.

*

Die Angehörigen saßen zu dritt aufgeregt um Frau <<[Bewohnerin]>> herum und warteten alle darauf, daß sie Stuhlgang habe. Sie regten die alte Frau damit auf.

*

Die Situation wurde von uns nicht als Notfall eingeschätzt, so daß wir einen Arzt holen mußten.

*

Frau <<[Bewohnerin]>> sagt fast ständig „es drängt“ und kann nicht einschätzen, ob sie Wasser lassen oder sich entleeren muß.

*

Frau <<[Angehörige]>> trat sehr fordernd auf. Sie ist mit sich selbst unzufrieden, da sie mit sich nicht eins ist und immer wieder überlegt, ob es richtig ist, daß ihre Mutter bei uns im Heim ist. Sie hat eine Art an sich, die es dem anderen schwer macht. Sie hat uns nicht geglaubt.

Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> sagte zweimal, daß das alles nichts mit mir zu tun gehabt habe.

S. Emmy wurde von Frau <<[Angehörige]>> am Nachmittag angesprochen. Sie setzte sich mit ihr auf eine Bank im Hof, der mit Bewohnern und Gästen bevölkert war und hörte sich die Beschwerde an. S. Emmy hielt es nicht für nötig, dieses Gespräch diskret in einem Raum zu führen, obwohl sie merkte, daß ringsherum andere zuhörten.

S. Emmy sagte, sie erwarte von uns in solchen Situationen mehr Feinfühligkeit. Die Angehörigen müßten nach einem Gespräch mit uns freudig das tun, was wir wollen, ohne dies zu merken.

Ergebnis des Gesprächs:

Die Vorwürfe wurden entkräftet. S. Emmy will noch einmal mit Frau <<[Angehörige]>> reden und Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> und mich dazunehmen, wenn wir gerade im Dienst sind. Sie will die Sache richtigstellen. Dies bekräftigte auch Frau Sick.

 

 

Aktennotiz 02.06.99

 

Gespräch mit Frau <<[Mitarbeiterin 1]>> am 2.6.99 ca. 20 Uhr in der Ecke im WB I

Ich fragte Frau <<[Mitarbeiterin 1]>>, in welcher Rolle sie gestern bei dem Gespräch dabei gewesen ist. Sie sagte als Mitarbeitervertretung. Auf meine Frage sagte sie, sie habe gewußt, worum es gehe. Ich sagte, ich hätte es gut gefunden, wenn Sie es mir vorher gesagt hätten. Darauf sagte sie, sie hätte mich nicht mehr gesehen, da sie Spätdienst hatte. Sie wurde von S. Emmy angerufen, ob sie 13 Uhr zum Dienst kommen kann, um an dem Gespräch teilzunehmen (ursprünglich hatte sie 2 Stunden abbummeln wollen). Daraufhin hat sie zugesagt. Eigentlich sei dies die Aufgabe von Frau Rudolph, aber sie war nicht da; und Herr Heinecke sollte wohl nicht dazu genommen werden.

Frau <<[Mitarbeiterin 1]>> sagte, „das ganze Haus“ habe aber davon gewußt, sie sei schon von Frau <<[weitere Mitarbeiterin]>> angesprochen worden. Ich sagte ihr, daß mir das Thema vorher nicht bekannt gewesen war und ich davon ausging, daß dies eine normale, reguläre Besprechung sei. Ich äußerte Unmut über die Verfahrensweise der Leitung.

Frau <<[Mitarbeiterin 1]>> und ich stimmten darin überein,

-

daß Besprechungen der WB-Leiter mit S. Emmy nur sporadisch stattfinden und die WB-Leiter sich nicht darauf einrichten können;

-

daß die Wohnbereiche nebeneinander her arbeiten und kaum etwas voneinander wissen.

B. Deibele “


Nachfolgend die Anlage vom 04.06.1999:


B. Deibele

Trebbichau a.d. Fuhne, den 04.06.1999

 

Aktennotiz 04.06.99

 

Gespräch Frau Sick / S. Emmy mit mir am 04.06.1999

Uhrzeit: ca.13.05 Uhr bis 13.15 Uhr

Anlaß:

Frau Sick kam nach der Mittgspause in das Dienstzimmer des WB IV und sagte zu mir, ich solle zu ihr in die Verwaltung kommen, wenn ich aufgegessen habe. Frau <<[Mitarbeiterin]>> war ebenfalls im Dienstzimmer und bekam das mit.

Ort:

Heimleiterzimmer (S. Emmy kam noch dazu.)

Inhalt:

Frau Sick sagte, daß von außen Informationen an das Heim herangetragen werden, die nur von mir kommen könnten. Ich müsste jetzt auch nichts dazu sagen. Ich könnte mir aber sicher denken, daß dies auf mich zurückfallen würde. Es heiße immer, die Informationen seien von der Familie Deibele. Da ich die einzige sei, die noch in diesem Hause arbeite, können die Informationen nur von mir sein. Bei einer Gegenüberstellung würden die betreffenden Personen auch sagen, vom wem in der Familie Deibele die Informationen seien.

Ich sagte, daß ich wisse, was ich sagen darf und was nicht. Ich wisse auch um den Konflikt und würde die Situation nicht mit betriebsinternen Dingen, die ich erzählen könnte, steigern.

Ich fragte, um welche Dinge es denn konkret gehe. - Dazu wollte Frau Sick nichts sagen.

S. Emmy sagte auf Anfrage nach einer MeinugsÄußerung durch Frau Sick, es gehe um das Vorhaltezimmer und die Belegung des PDL-Zimmers durch Bewohner, und das könne Frau Deibele (meine Schwiegermutter) nicht wissen. - Sonst sei die Heimaufsicht immer mit dem zufrieden gewesen, was sie ihr gesagt habe. Außerdem belege sie die Zimmer ja nicht für sich, sondern für Notfälle, wenn jemand schnell aufgenommen werden muß.

Frau Sick sagte, es gehe doch nur um meinen Mann und nicht um meine Schwiegereltern und ich solle doch darauf Einfluß nehmen, daß in Zukunft nicht mehr solche Informationen nach außen gehen, schließlich falle das auf mich zurück.

S. Emmy sagte, daß ich darauf keinen Einfluß nehmen könne, da hier eine Mutter für ihren Sohn kämpft, die noch nicht begriffen hat, daß man nicht für seine Kinder kämpfen kann. Sie meinte noch, daß Herr Deibele (Schwiegervater) keine menschlichen Qualitäten habe, von christlichen nicht zu reden.

Frau Sick sagte, daß sie dann (ich nehme an, bei Reduzierung der Bewohnerzahl durch Nichtbelegung der zwei genannten Zimmer) vielleicht Personal entlassen müsse. Außerdem wollen sie nicht immer Anrufe vom Ministerium bekommen, sie habe andere Probleme.

B. Deibele “



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26.06.1999 - Bernadette Deibele bricht infolge Mobbing gesundheitlich zusammen

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Das nachfolgende Schreiben spricht für sich - am 26.06.1999 brachte ich meine Ehefrau Bernadette Deibele infolge von nachweisbarem Mobbing  in schlimmen gesundheitlichem Zustand zum Notarzt.

Dem unmittelbar voraus gingen Mobbingaktivitäten, welche zum Teil unter „30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele“ wiedergegeben sind. Sie hatte das Mobbing gegen sie und andere seit fast 2 Jahren durchgehalten - aus meiner Sicht spricht dies für ihre starke Persönlichkeit, welche sich auf ihren tiefen christlichen Glauben gründet.Nun war auch das 4. Mitglied der Familie Deibele infolge der nicht nachvollziehbaren „Sippenvertreibung“ im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen erkrankt.

Der Bischof, der zuständige Personalreferent, die Vorsitzenden des Caritasverbandes im Bistum Magdeburg u.a. waren bisher ständig über den Verlauf der Konfliktentwicklung informiert worden. Sie drückten ihr Bedauern über das Unrecht gegenüber den Mitgliedern der Familie Deibele aus, sie sprachen auch Mut zum Durchhalten und ihre Bereitschaft zur Hilfe aus - aber letztlich schauten sie lediglich zu, wie Menschen vor ihren Augen und mit ihrem Wissen ohne jeglichen nachvollziehbaren und berechtigtem Grund terrorisiert wurden und schließlich krank wurden. - W_A_R_U_M_?

(Siehe u.a. „09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu“)

Mit diesem Schreiben bat ich Bischof Leo Nowak erneut um ein faires Eingreifen: (ich erhielt keine Antwort)

 

Sie wurden viele Male um ein faires Eingreifen gebeten. Ich bitte Sie erneut darum. Ich möchte aber noch weiter gehen: Wenn, aus welchem Grunde auch immer, eine ablehnende Haltung gegen mich besteht, so sorgen Sie bitte zumindest dafür, daß die sich daraus ergebenden Aktivitäten allein auf meine Person beschränken. Ich werde mich wehren, soweit meine Kräfte dies erlauben und ich von der Richtigkeit meines Weges in Übereinstimmungmit meinem Glauben überzeugt bin. Dennoch lassen Sie bitte nicht zu, daß wegen der Absicht mich zu treffen andere Menschen bis hin zur Erkrankung leiden müssen.“

Doch auch der gesundheitliche Zusammenbruch von Bernadette Deibele veranlaßte den Arbeitgeber in katholischer Trägerschaft und somit unter dessem Leitbild nicht zur Redlichkeit. Im Gegenteil verschärfte er jetzt das Mobbing, indem er u.a. mit Datum vom 30.06.1999 (somit kurz nach dem ihm bekannten gesundheitlichen Zusammenbruch am Samstag, den 26.06.99) eine absurde Abmahnung gegen Frau Bernadette Deibele während ihrer Krankschreibung aussprach (siehe 30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele“ und 06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.99“).

Offenbar galt das skrupellose Motto: So kurz vor dem Ziel, dem wie auch immer gearteten Ausscheiden der Arbeitnehmerin Bernadette Deibele aus dem Dienst, geben wir nicht auf. Der Gesundheitszustand des Mobbingopfers spielte dabei keine Rolle - Krankheit wurde nachweislich billigend in Kauf genommen. Doch es gibt, wie allgemein bekannt, auch Todesfälle bei Mobbingopfern - wurde auch ein möglicher Tod für das Mobbingopfer billigend in Kauf genommen (denn krank war es bereits)?

 

 

Selbst die Krankheit der Betroffenen veranlassten die Aufsichtsgremien nicht zum glaubhaften und konsequenten Eingreifen entsprechend ihrer Möglichkeiten und Pflichten.

Wie wollen sie ihr Tun bzw. Nicht-Tun vor Gott verantworten ?

Welch unglaublich negative Vorbildwirkung !

 


D. Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 26.06.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

ich habe Ihr Schreiben vom 03.03.99 als Antwort auf meine Bitte um ein persönliches Gespräch erhalten. Ich muß Ihre Haltung, dieses erst nach Abschluß des Arbeitsrechtsstreites wahrnehmen zu wollen, akzeptieren.

Jetzt ist meine Ehefrau, Bernadette Deibele, infolge nachweisbarem Mobbing zusammengebrochen. Ich mußte sie heute in schlimmen gesundheitlichem Zustand zum Notarzt fahren, welcher sie krank geschrieben hat. Dieses Mobbing widerfährt ihr seit September 1997. Sie hat fast zwei Jahre durchgehalten. Nachweisbar haben die Mobbingaktivitäten im Anschluß an die Schlichtungsverhandlung vor der Bischöflichen Schlichtungsstelle deutlich zugenommen. Dies wurde den Herren Abeßer und Rink im Schreiben von Bernadette Deibele vom 09.06.1999 nachvollziehbar mitgeteilt.

Die jüngsten Angriffe haben ihre letzten Kraftreserven vorerst aufgebraucht, so daß sie den gern ausgeübten Pflegedienst zur Zeit nicht wahrnehmen kann. Sie macht sich dennoch große Sorgen um die dadurch anstehende Mehrarbeit für die verbleibenden Mitarbeiter und die Pflege insgesamt gegenüber den Bewohnern.

Somit ist nun auch das 4. Mitglied der Familie Deibele wegen der Ihnen bekannten Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ erkrankt.

In den Gottesdiensten wird davon gesprochen, daß die Christen christliches Gedankengut in Theorie und Praxis in die Welt einbringen sollen. Auch meine Frau hat dies mit all der ihr zur Verfügung stehenden Kraft versucht. Allerdings handelte es sich bei dem „Stolperstein“ nicht um eine rein atheistische Welt, sondern um ein Pflegeheim in katholischer Trägerschaft. Meine Frau und ich versuchen, die Konfliktsituation aus christlichen Motiven heraus auszuhalten und zu bewältigen. Infolge fehlender Handlungskompetenz sind wir zum Erdulden der unhaltbaren Zustände gezwungen. Aus unserer Sicht sind diese leicht behebbar, wenn sich auf ein faires Miteinander eingelassen wird, wenn der andere nicht als Feind gesehen wird, wenn nicht jede Aktivität als von vornherein bösartig betrachtet wird, wenn der andere in seiner Andersartigkeit belassen wird und er seine Fähigkeiten entfalten darf, wenn Behauptungen nur dann nachgegangen wird, wenn diese auch sachlich nachvollziehbar sind usw. Dies sind keine besonders hohen Ansprüche, sondern normalerweise Selbstverständlichkeiten als Grundlage für ein Arbeitsklima.

Sie wurden viele Male um ein faires Eingreifen gebeten. Ich bitte Sie erneut darum. Ich möchte aber noch weiter gehen: Wenn, aus welchem Grunde auch immer, eine ablehnende Haltung gegen mich besteht, so sorgen Sie bitte zumindest dafür, daß die sich daraus ergebenden Aktivitäten allein auf meine Person beschränken. Ich werde mich wehren, soweit meine Kräfte dies erlauben und ich von der Richtigkeit meines Weges in Übereinstimmungmit meinem Glauben überzeugt bin. Dennoch lassen Sie bitte nicht zu, daß wegen der Absicht mich zu treffen andere Menschen bis hin zur Erkrankung leiden müssen.

Ihre Situation ist sicher nicht leicht, und ich kenne nicht all die Umstände, welche Sie zu Ihrer für mich nicht nachvollziehbaren Handlungsweise veranlassen. Bitte folgen Sie Ihrem Gewissen, wie auch ich dem meinigen folge. Dabei versuche ich mich selbst mit meinen, sicher unvollkommenen Möglichkeiten stets kritisch zu hinterfragen, wobei ich auch stets die Hinweise anderer einzubeziehen suche.

Es ist für mich mit meinem Gewissen und Glauben unvereinbar, daß Mobbing zum Maßstab im Umgang mit Mitarbeitern in Einrichtungen katholischer Trägerschaft geworden ist. Die „Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Mobbing e.V.“ definiert Mobbing wie folgt:

 

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man eine konfliktbelastete Kommunikation unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes direkt oder indirekt angegriffen wird.“

Auf der Grundlage des „Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ ist ein korrigierendes Eingreifen durch Sie zu jeder Zeit möglich. Nach meiner Auffassungen sind die Voraussetzungen für die §§22 „Einsichts- und Beanstandungsrecht“ und 23 „Eingriffsrecht“ gegeben. Für welche Art von Verstößen sind diese Paragraphen sonst gedacht, wenn nicht bei fortwährenden groben Verstößen und zum Schutz von Benachteiligten.

Welche Vorbildwirkung und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche zieht der Umgang mit der Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ nach sich?

Ich werde mit meinen Möglichkeiten nicht zulassen, daß Lügen mittels nachfolgenden lügnerischen Behauptungen und stets neuen Lügen letztlich zur Durchsetzung von Interessen legitimiert werden, wenn dieses abartige Verhalten nur lang genug durchgehalten wird.

Längst nicht nur aus meiner Sicht ist ein deutliches Zeichen zur Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche im Bistum Magdeburg erforderlich.

Ihnen liegt ein tragfähiges „Konfliktlösungskonzept“ vom ehemaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele vom 26.04.1999 als Handlungsgrundlage vor.

Am kommenden Montag, dem 28.06.1999, findet ein Gespräch mit dem von Ihnen beauftragten Juristen Herrn Rink bezüglich des Konfliktes im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ mit Herrn H.-J. Deibele und mir in Magdeburg statt. Ich hoffe sehr, daß konkrete Ergebnisse eine Beendigung der unhaltbaren Situation ermöglichen werden.

(Eine weitere Verwendung dieses Schreibens behalte ich mir vor.)

Mit freundlichem Gruß



D. Deibele

Verteiler:

-

Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband Herr Rink,

 

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,

 

-

Rechtsanwalt Herr Kunze “



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29.06.1999 - „Konfliktlösungskonzept“ mit Personalreferenten Herrn Rink

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Deutlich bringt der zuständige Personalreferent Herr Rink zum Ausdruck:

-

„... er stand und steht auf der Seite der Familie Deibele,  da keine Vergehen durch sie bestehen,  welche  die Handlungsweisen gegen sie rechtfertigen,“

-

„... er und der Bischof ...“ würden die Entscheidung bezüglich der Konfliktlösung treffen,

-

Pfarrer Paul scheidet in Köthen aus ...“

-

„die Herren Northoff und Riemen gelten als ´verbrannt´ und scheiden somit aus, ...“

-

„der Verwaltungsausschuß wird aufgelöst, ...“

-

daß „noch mehrere Verhandlungsgespräche zur Detaillösung erforderlich sein ...“ und „Bis zur nächsten Schlichtungsverhandlung am 16.07.99 soll Lösungskonzept stehen.“

Als  verantwortliche  Entscheidungsträger  wurden somit die Personen Personalreferent Herr Rink und Bischof Leo Nowak für das Bistum Magdeburg benannt.  Dennoch wurden die getroffenen Zusagen gegenüber Senior und Junior Deibele in keiner Weise eingehalten. (siehe hierzu auch „02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“, „21.03.2000 Aktennotiz zur  Verantwortungsverweigerung des Bistums)

Bitte beachten Sie die sehr hohe Übereinstimmung der wesentlichen Aussagen des nachfolgenden „Konfliktlösungskonzeptesin Abstimmung mit Herrn Rink und dem „´Konfliktlösungskonzept´ von H.-J. Deibele vom 26.04.1999“ (dem langjährigen Heimleiter).

Es ergeben sich nachfolgende Fragen:

Hat Herr Rink die Absprachen dem Bischof nicht richtig weitergegeben !?

Hat Herr Rink die Weisungen des Bischofs nicht richtig umgesetzt !? oder

Hat Bischof Leo Nowak weitere Handlungen des Herrn Rink entsprechend der getroffenen Absprachen unterbunden !?

(Siehe hierzu auch: 26.04.1999  „Konfliktlösungskonzept“  von H.-J. Deibele.)


Beim Lesen der nachfolgenden Veröffentlichung bedenken Sie bitte stets die Aussage des zuständigen Generalvikars vom 05.03.1998: (06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe)

Der Generalvikar (GV) Herrn Stolpe sagte ausdrücklich, dass der Verwaltungsausschuß für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen  „nicht rechtskräftig“  wirkte.

Bitte lesen Sie zum besseren Verständnis zunächst die Abschintte Hochstapelei - Ja oder Nein“ und „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen.

Haben die Hochstapler Herr Hans-Marin Riemen und Herr Bernhard Northoff ein Rechtsbewußtsein und ein Gewissen?


29.06.1999
H.-J. Deibele,
Dietmar Deibele

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Zitat:


kirche mobbing kirche mobbing kirche mobbing

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Beim Lesen der nachfolgenden Veröffentlichung bedenken Sie bitte stets die Aussage des zuständigen Generalvikars vom 05.03.1998: (06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe)

Der Generalvikar (GV) Herrn Stolpe sagte ausdrücklich, dass der Verwaltungsausschuß für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen  „nicht rechtskräftig“  wirkte.

Bitte lesen Sie zum besseren Verständnis zunächst die Abschintte Hochstapelei - Ja oder Nein“ und „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen.

Haben die Hochstapler Herr Hans-Marin Riemen und Herr Bernhard Northoff ein Rechtsbewußtsein und ein Gewissen?



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30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Trotz der telefonischen Zusicherung des zuständigen Personalreferenten im Bistum, Herrn Rink, vom 29.06.1999 gegenüber dem ehemaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele, daß keine weiteren Aktivitäten gegen Bernadette Deibele im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ stattfinden werden (siehe „29.06.1999 - „Konfliktlösungskonzept“ mit Personalreferenten Herrn Rink“), erhielt Frau Bernadette Deibele eine mit Datum von nur einem Tag später überschriebene, haltlose absurde Abmahnung (erhalten am 01.07.1999). Frau Bernadette Deibele hat diese Abmahnung nicht unterschrieben.

Unter „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.99“ können Sie die Widerlegung der erhobenen Vorwürfe nachlesen. Auch wenn der Text der Abmahnung auf den ersten Blick glaubhaft und logisch klingt - lassen Sie sich nicht beirren und lesen Sie bitte den Widerspruch von Bernadette Deibele.  Weder die Daten, die Geschehnisse, die Zusammenhänge noch die hypothetischen Schlußfolgerungen stimmen.

 

Warum wurde diese absurde Abmahnung am 30.06.1999 unterschrieben, obwohl bereits am 21.06.1999 (seit 9 Tagen) ein ärztlicher Befund vorlag und dessen Ergebnisse ebenfalls bereits am 21.06.1999 in die Pflegedokumentation eingetragen wurden, welcher die hypothetischen Vorwürfe als nichtig auswies und das Verhalten des Pflegepersonals, einschließlich von Bernadette Deibele, als verantwortungsvoll und richtig bestätigte?

Was wollten die Vertreter des Arbeitgebers damit bewirken?

Was für eine innere Haltung muß ein Mensch haben, um etwas derartig Zusammengereimtes einer Mitarbeiterin zum Vorwurf machen zu können? Noch dazu, wenn er dann auch noch scheinheilig auf den Ruf des Hauses Bezug nimmt: „Zumindest wäre der Ruf des Heimes stark beeinträchtigt worden.“

Warum haben Frau Sick als Heimleitung, Frau E. Lichtner als Pflegedienstleiterin und Frau Rudolph als Vorsitzende der Mitarbeitervertretung dieses Schreiben unterschrieben - und sich somit am Mobbing gegen Frau Bernadette Deibele beteiligt?

Wer war der wirkliche Urheber dieses absurden Abmahnungstextes? Die dieses Schreiben unterzeichnenden Personen sind eigentlich zu klug für die vielen darin enthaltenen Falschaussagen.

Frau Bernadette Deibele schreibt in ihrem Schreiben vom 26.08.1999 an Bischof Leo Nowak hinsichtlich des Verfassers der Abmahnung („26.08.1999 - an Bischof Leo Nowak - wenn ´Vorurteil´ gleich zur ´Verurteilung´ führt“):

 

„Der Schreiber der Abmahnung ist wie ein Schneider, der in seiner Berufsausübung nicht mit seinen Werkzeugen - Nadel und Faden - umgehen kann.“


Personen, welche sich nicht unmittelbar aktiv am Mobbing beteiligten werden nachfolgend zum Schutz ihrer Person nicht benannt. Die Namen dieser Personen werden im Text mit „<<...>>“ oder „<<[Beschreibung]>>“ ersetzt.


„Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“

 

. . .

 

Frau Bernadette Deibele

 

. . .

 

Abmahnung

Köthen, den 30.Juni 1999

Sehr geehrte Frau Deibele,

wegen des nachfolgend geschilderten Sachverhaltes wird Ihnen eine Abmahnung ausgesprochen. Ich mache darauf aufmerksam, daß arbeitsvertragswidriges Verhalten in Zukunft zu arbeitsrechtlichen Schritten führen kann, die bis zur Entlassung reichen.

Sie haben in der Zeit vom 18.06.1999 Frau <<[Bewohnerin]>> mit versorgt.

Am 21.06.1999 stellte die diensthabende Schwester, Frau <<[Mitarbeiterin 1]>>, fest, daß die vorgenannte Heimbewohnerin über die gesamte linke Brustbreite ein großes Hämatom hatte, so daß diese, Frau <<[Ärztin]>> ins Pflegeheim rief. Diese überwies Frau <<[Bewohnerin]>> vorsorglich wegen ´Hämatoms an der gesamten linken Seite´ zum Röntgen.

Während der Zeit vom 18.06.1999 bis 20.06.1999 ist über die Entstehung und das Vorhandensein des Hämatoms keine Eintragung in der Pflegedokumentation erfolgt. Einen solchen Eintrag hätten Sie vornehmen müssen. Dabei steht fest, daß Sie am 19.06.1999 die Verletzung der Frau <<[Bewohnerin]>> bemerkt haben. Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> hat Sie nämlich an diesem Tag auf das Hämatom hingewiesen und gefragt, was das sei. Dennoch wurde der Vorgang nicht dokumentiert.

Danach haben Sie sogar Frau <<[Mitarbeiterin 3]>>, die Frau <<[Bewohnerin]>> in der Zeit nicht versorgt hat, gebeten eine nachträgliche Eintragung durch Unterschrift zu bestätigen.

Frau <<[Mitarbeiterin 3]>> hat dies zu Recht abgelehnt.

Durch die Nichteintragung der Verletzung der Frau <<[Bewohnerin]>> und das Nichteinschalten eines Arztes haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Das Hämatom hätte weitere schwerwiegende Gesundheitsfolgen für die Heimbewohnerin zur Folge haben können. Hierdurch hätte sich das Heim schadensersatzpflichtig machen können. Zumindest wäre der Ruf des Heimes stark beeinträchtigt worden. Der Versuch, eine Untergebene zu einer falschen Beurkundung zu veranlassen, ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.

Ich fordere Sie auf, künftig Ihre Pflichten gewissenhafter zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Sick

E. Lichtner

A. Rudolph

Heimleitung

Pflegedienstleitung

Mitarbeitervertretung


Unter „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.99“ können Sie die Widerlegung der erhobenen Vorwürfe nachlesen. Auch wenn der Text der Abmahnung auf den ersten Blick glaubhaft und logisch klingt - lassen Sie sich nicht beirren und lesen Sie bitte den Widerspruch von Bernadette Deibele.  Weder die Daten, die Geschehnisse, die Zusammenhänge noch die hypothetischen Schlußfolgerungen stimmen.

Was wollten die Vertreter des Arbeitgebers damit bewirken?


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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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