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Sinn der Verantwortung

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moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

Veröffentlichungen zum Konflikt

„Führung mit einem Schlag ausgewechselt

„Vieles ist nicht nachvollziehbar“

Fehlende Glaubwürdigkeit

„Erst einvernehmliche Lösung gesucht“

Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten

„Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“

„Seltsame Urteilsbegründung“

Bitte um Wahrhaftigkeit“ an Bischof Leo Nowak


Veröffentlichungen zum Konflikt

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Der Konflikt wurde in mehreren Veröffentlichungen in der Mitteldeutschen Zeitung Köthen (Sachsen/Anhalt) behandelt. Die Originale sind in der jeweils benannten Zeitung einsehbar.

An dieser Stelle sei auf den Beitrag Absurd ! mit Datum 8.3.1999 mit der Ausarbeitung der Widersprüche zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ vom 13.02.1999 verwiesen.


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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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„Führung mit einem Schlag ausgewechselt“

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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Sonnabend, 13. Februar 1999; Zitat:

Senioren-Pflegegeheim „St. Elisabeth“

Führung mit einem Schlag ausgewechselt

Unstimmigkeiten zwischen Heimleitung und Kirchenvorstand - Dietmar Deibele kämpft vor Gericht für seine Wiedereinstellung

von unserem Redakteur HEIKO WIGRIM

Köthen/MZ. Das Führungspersonal des katholischen Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen wurde im vorigen Jahr abrupt ausgewechselt. Auf einer Sitzung des Kreistages sprach der Chef der Bündnisgrünen Fraktion diesen Vorgang an. Von schweren Verfehlungen seitens des Kirchenvorstandes als Träger des Heimes war dabei die Rede.

Vom Kirchenvorstand entlassen wurden Heimleiter Hans-Jürgen Deibele und der Verwaltungsleiter Dietmar Deibele. Trotz aller Probleme will Dietmar Deibele nicht aufgeben - seit seiner fristlosen Kündigung kämpft er vor Gericht für seine Wiedereinstellung.

1995 sei er vom Kirchenvorstand der katholischen Gemeinde St. Maria angesprochen worden, erinnerte sich Deibele. Damals arbeitete er als Diplomingenieur bei einem Ingenieurbüro in Wismar. Ein Ehepaar, das die Heimleitung nach der in einigen Jahren bevorstehenden Pensionierung des damaligen Heimleiterpaares übernehmen sollte, sei damals vom Kirchenvorstand gesucht worden. „Die Gespräche führte Pfarrer Paul, und ich war schließlich einverstanden, nach Köthen zu gehen, mit der Perspektive, einmal als Heimleiter zu arbeiten“, sagte Deibele. Dies habe er im Arbeitsvertrag festhalten lassen.Außerdem wurde dort festgeschrieben,  daß sich der Träger aller daraus resultierenden rechtlichen Bedingungen bewußt ist.“  Niemals sei die Rede davon gewesen, daß der Arbeitsvertrag erst mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung wirksam werde.

Deibeles Eltern leiteten damals das Köthener Pflegeheim. „Ich selbst habe keinerlei Personalgespräche mit meinem Sohn geführt und zum Abschluß gebracht“, erklärte Hans-Jürgen Deibele.

Im September 1995, mit der Sicherheit der vertraglichen Zusage zur Entwicklung zum Heimleiter, brach Familie Deibele in Wismar alle Zelte ab und siedelte in den Landkreis Köthen um. Dietmar Deibele begann als stellvertretender Verwaltungsleiter zu arbeiten. Ihm oblagen die Beendigungen der Umbau- und Sanierungsarbeiten, die Pflegesatzverhandlungen mit den Kassen sowie die Einführung der Pflegedokumentation und der EDV-Einführung im Heim. Mit seiner Anstellung im Pflegeheim seien von ihm erforderliche Qualifikationen erworben worden, um als Heimleiter arbeiten zu können, erklärte Deibele. „Ich habe dazu vertragsgemäß alle Bedingungen erfüllt.“ Und auch der Träger sei damit einverstanden gewesen - dieser übernahm die Schulungskosten.

Schließlich kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Heimleitung und Kirchenvorstand. Was nach Aussagen des ehemaligen Heimleiters auch daran lag, daß der ohne die nötige rechtliche Absegnung durch den Generalvikar vom Kirchenvorstand für das Pflegeheim gebildete  Verwaltungsausschuß  in die Arbeit der Heimleitung eingriff. Schließlich spricht  der Verwaltungsausschuß  Abmahnungen und Verweise gegen die Heimleitung aus.

Die rechtliche Stellung des Verwaltungsausschusses sei klar, erklärte Bernhard Northoff, Kirchenvorstands- und Verwaltungsausschußmitglied: Der Ausschuß sei vom Kirchenvorstand als Träger des Heimes berufen worden und bedürfe keiner Bestätigung durch den Generalvikar.

Aus gesundheitlichen Gründen wird Verwaltungsleiterin Traute Deibele Ende Januar 1998 bis zum Ubergang in die Rente Ende Februar krank geschrieben. Anläßlich ihres absehbaren Ausscheidens bestellt der Heimleiter Dietmar Deibele ab 1. März zum Verwaltungsleiter.Das war eine Formalie, schließlich war dies im Arbeitsvertrag so fest vereinbart worden“, erklärte Hans-Jürgen Deibele.

Die Formalie hatte Folgen: Dem Heimleiter Hans-Jürgen Deibele wird  vom Verwaltungsausschuß  fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung wird schließlich in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt. Hans-Jürgen Deibele ist vom Verhalten der Kirchenvorstandsmitglieder enttäuscht. Nach jahrelanger engagierter Aufbauarbeit für das Heim sei er nun einfach abgeschoben worden. Traute Deibele faßte in einem Schreiben an den Kirchenvorstand 17 Punkte zusammen, in denen Pfarrer Wolfgang Paul und den Vorstandsmitgliedern Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff Verfehlungen in ihrer Tätigkeit  im Verwaltungsausschuß  vorgeworfen werden.

Der Kirchenvorstand sieht die Dinge anders. Das beginnt schon mit der Einstellung von Dietmar Deibele. „Sein Bewerbungsschreiben ging an den Heimleiter, nicht an den Pfarrer als Oberhaupt des Kirchenvorstandes und somit Träger des Pflegeheimes“, sagte Bernhard Northoff. Weder sei der Sohn des Heimleiters vom Kirchenvorstand angefordert, noch sei im Vorstand darüber gesprochen worden, ergänzte Pfarrer Wolfgang Paul. Die Bewerbungsgespräche, so Northoff, habe Dietmar Deibele mit seinem Vater geführt.

Gar nicht wahr, konterte Deibele, das Bewerbungsgespräch fand im Pfarrhaus bei Pfarrer Paul statt. Und selbstverständlich habe er sein Bewerbungsschreiben an den Leiter des Pflegeheimes gerichtet - der sei für einen Bewerber der zuständige Ansprechpartner. Die Bewerbung sei dann vom Heimleiter an den Träger weitergegeben worden.

Allerdings, gab Pfarrer Paul zu, habe er mit seiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag einen Fehler gemacht. Dieser sei zwar ein ganz normaler Arbeitsvertrag, enthalte aber einen Pferdefuß: „Darin steht, daß die Vereinbarungen im Bewerbungsschreiben Bestandteil des Arbeitsvertrages sein.“ „Der Arbeitsvertrag selbst hat aber keine Rechtsgültigkeit erlangt, da er vom Heimleiter nicht zur Bestätigung ans Bischöfliche Ordinariat weitergeleitet wurde“, erklärte Northoff. Vom Ordinariat hingegen sei die fristlose Kündigung gegenüber Dietmar Deibele bestätigt worden.

Mit dieser Bestätigung hat es eine besondere Bewandtnis. Sie wurde plötzlich bei der ersten Arbeitsgerichtsverhandlung präsentiert. Darin bestätigt Personalreferent Diakon W. Eckart: „die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kirchengemeinde St. Maria gegenüber Herrn Dietmar Deibele vom 29.02.1998 und 23.04.1998 werden genehmigt“.

Pech für den Diakon - 1998 gab es keinen 29. Februar. Die fristlose Kündigung für Dietmar Deibele wurde am 27. Februar geschrieben und am 2. März ausgehändigt. Ebenso existiert keine Kündigung vom 23. April. Es gibt nur eine Kündigung vom 22. April. „Im September habe ich dann noch eine Kündigung erhalten“, berichtete Deibele.

Das Verhalten von Dietmar Deibele im Pflegeheim führte schließlich zu seiner Entlassung, sagte Pfarrer Paul. „Fast die gesamte Belegschaft hat sich über Herrn Deibele junior beschwert“, ergänzte Northoff. Schließlich habe sich die Belegschaft um Hilfe  an den Verwaltungsausschuß  gewandt.

Das zerrüttete Verhältnis zwischen Dietmar Deibele und den Mitarbeitern beklagte auch Annelore Rudolph, die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Deibele junior sei vom Heimleiter mit der Einführung der Computertechnik beauftragt worden. „Dabei haben die Mitarbeiter sein arrogantes Verhalten zu spüren bekommen.“ Durch Deibele sei es zu Beleidigungen von Mitarbeitern gekommen, „er gab ihnen zu verstehen: Wer nicht dahinter steht, bei dem wackele der Stuhl.“ Außerdem habe Deibele zu Mitarbeitern gesagt, jeder solle sich überlegen, ob er seinen Urlaub nehme oder lieber am Computer übe. Als die Bitten der Belegschaft, der Heimleiter möge mit Dietmar Deibele über sein Auftreten im Hause sprechen, keine Ergebnisse zeigten, hab man auch das Vertrauen in den Heimleiter verloren.

Auch hier widerspricht Dietmar Deibele: „Es ging darum, daß die Krankenkassen die Pflegeleistungen nur dann noch bezahlen, wenn eine exakte Pflegedokumentation vorliegt.“ Um diese wirtschaftlich erstellen zu können, sei die Computererfassung eingeführt worden. Mit der Pflegedokumentation hängt die Existenz des Pflegeheimes zusammen.  „Ich habe immer deutlich gemacht, daß es bei der Computereinführung nicht um Entlassungen geht“, stellte Deibele klar.

Auch habe er keinen Urlaub verweigert - „ich wurde nur von einer Mitarbeiterin gefragt, ob es in der jetzigen Situation günstig wäre, den Urlaub zu nehmen. Da habe ich geantwortet, daß ich, wäre ich an ihrer Stelle, den Urlaub jetzt nicht nehmen würde.“ Und immerhin sei es gelungen, daß innerhalb von drei Monaten ausnahmslos alle Mitarbeiter befähigt wurden, die Pflegeleistungen ordnungsgemäß per Computer abzurechnen.

In einem Punkt sind sich Deibeles, der Kirchenvorstand und die Mitarbeiter einig: Die Auseinandersetzungen haben nichts mit der Qualität der Pflege im Heim zu tun.  „Uns geht es nur darum, das falsche Verhalten von Mitgliedern des Kirchenvorstandes aufzuzeigen“, erklärte Hans-Jürgen Deibele.

Inzwischen liegt das Urteil des Arbeitsgerichtes in Dessau vor - Dietmar Deibeles Klage wurde abgewiesen. Dagegen ist Deibele in Berufung gegangen, aus seiner Sicht enthalte die Urteilsbegründung Widersprüche. Das Gericht meint, ein wirksamer Arbeitsvertrag sei wegen der  fehlenden Ordinariatsbestätigung nicht zustande gekommen. Deibele wiederum pocht auf ein Schreiben des Generalvikars, in dem dieser mitteilt,  daß das Bistum keine Einstellungen und andere Personalentscheidungen für das Pflegeheim trifft.  Dafür  sei allein  der Kirchenvorstand zuständig. „Das jetzige Urteil bedeutet auch, daß die Arbeitsverträge aller anderen Heimmitarbeiter unwirksam sind“, erläuterte Deibele. Denn auch für die gebe es keine kirchenaufsichtliche Genehmigung.
<Zitatende>


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Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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„Vieles ist nicht nachvollziehbar“

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Leserbrief in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom Donnerstag, d. 4. März 1999; Zitat:

Vieles ist nicht nachvollziehbar

Zum Artikel in der MZ vom 13. Februar „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“

von Hans-Jürgen Deibele, Köthen:

Meine Frau, T. Deibele, hat 1981 in Nachfolge der „Elisabeth Schwestern“ das Pflegeheim in einem veralteten Zustand übernommen. Später haben wir als Heimleiterehepaar mit unseren Mitarbeitern die Zeit der Wende, den Um- und Neubau, die Belastungen mit der neuen Pflegeversicherung als Gemeinschaft unter christlichen Aspekten gemeistert. Die Urteilsbegründung, wonach die Dienstverträge von ca. 70 Mitarbeitern infolge fehlender kirchenaufsichtlicher Genehmigung  ungültig sind,  ist  nicht nachvollziehbar.

Auch die Aussage vom Kirchenvorstandsmitglied Bernhard Northoff, daß der Heimleiter die Dienstverträge an das Bischöfliche Ordinariat weiterzuleiten habe,  ist falschVon diesem Erfordernis waren Pfarrer Paul als dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und mir als Heimleiter  beim Abschluß der Verträge  nichts bekannt.

Die vermeidbare Verunsicherung der Belegschaft ist auf die  fragwürdige Argumentation  der Herren Northoff (u.a. Kreisvorsitzender der CDU Köthen), Hans-Martin Riemen (u.a. ehemaliger Kreissparkassendirektor) und des Pfarrer Paul zurückzuführen. Wir hoffen und beten, daß bald wieder ein fairer Umgang mit Mitarbeitern basierend auf christlichen Werten im Pflegeheim möglich wird.
<Zitatende>


(siehe u.a. Gerechtigkeit ?“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)

Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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„Fehlende Glaubwürdigkeit“

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Leserbrief in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom Donnerstag, d. 4. März 1999; Zitat:

Fehlende Glaubwürdigkeit

Zum Arikel in der MZ vom 13. Februar „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“

von Uwe Knöfler, Köthen

Glaubwürdigkeit setzt ein gewisses Maß an Wahrhaftigkeit voraus. Doch welches Verhalten legen laut Zeitungsberichten diese „Christen“ im Namen der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ an den Tag?
Der katholische Pfarrer Paul unterschreibt einen Dienstvertrag, was er Jahre später als „Fehler“ bezeichnet. Folge ist die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, welcher der schriftlichen Zusage vertraute. Die Kündigung wird durch die Kirchenvorstandsmitglieder Bernhard Northoff, Hans-Martin Riemen und dem katholischen Pfarrer Paul unterschrieben. Wenn die Unterschrift zu einem Vertrag wertlos sein soll, welchen Wert haben dann ihre mündlichen Worte? Vor dem Arbeitsgericht hat Gemeindeanwalt Northoff das zweifelhafte Schreiben des Diakon W. Eckart (Bischöfliches Ordinariat) u.a. mit dem Datum „29.02.1998als Beweisvorlage vorgebracht.

Die Fehler liegen bei den Vorgesetzten, welche die Folgen den einfachen Mitarbeiter tragen lassen wollen. Welche Glaubwürdigkeit? Wann ziehen endlich diese Personen für sich die Konsequenzen?
<Zitatende>

(siehe u.a. Gerechtigkeit ?“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)


Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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„Erst einvernehmliche Lösung gesucht“

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An dieser Stelle sei auch auf den Beitrag Absurd ! mit Datum 8.3.1999 mit der Ausarbeitung der Widersprüche zum Zeitungsbericht der MZ-Köthen „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ vom 13.02.1999 verwiesen.


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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Sonnabend, d. 10. April 1999; Zitat:

Differenzen um den Führungswechsel im Katholischen Pflegeheim „St. Elisabeth“

Erst einvernehmliche Lösung gesucht

Hans-Martin Riemen, Mitglied des Verwaltungsausschusses für das Seniorenheim, äußerte sich zur Ablösung der Heimleitung

Von unserem Redakteur HEIKO WIGRIM

Köthen/MZ. Hans-Martin Riemen, Mitglied des Kirchenvorstandes der katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ sowie des Verwaltungsausschusses für das Senioren- und Pflegeheims „St. Elisabeth“ äußerte sich erstmals zu den Vorgängen um die Ablösung der ehemaligen Heimleitung (die MZ berichtete). „Die Diskussion unterschiedlicher Auffassungen zu Grundsatzfragen der Organisation und Personalführung gehören nach meinem Dafürhalten nicht an die öffentlichkeit“, begründet Riemen sein bisheriges Schweigen. Problemlösungen könnten nur bei einer direkten und argumentativen Auseinandersetzung gefunden werden.  „Wenn beim Gesprächspartner die Einsicht in nicht abänderbare Fakten und Rahmenbedingungen fehlt, wird es problematisch.  Die Information der öffentlichkeit kann an dem Sachverhalt und notwendigen Entscheidungen auch nichts ändern.“

Der Verwaltungsausschuß des Kirchenvorstandes habe nach Riemens Worten zunächst nach einvernehmlichen Lösungen gesucht und lange gezögert, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter des Heimes und Gemeindemitglieder, die das Problem aus eigenem Erleben kennen, hätten aber vom Kirchenvorstand schließlich konsequentes Handeln gefordert. Öffentlich gemacht wurden die Personalprobleme durch den Chef der Bündnisgrünen Kreisfraktion, Frank Lehmann, der im Novermber 1998 im Namen der Fraktion aus einem Schriftsatz zitierte, „mit dem Traute Deibele bereits im März 1998 ihre Sichtweise der Dinge dargestellt hat.Diese Information sei von der Familie Deibele allen Kirchenvorstandsmitgliedern, der MZ, verschiedenen einflußreichen Persönlichkeiten, Politikern und dem bischöflichen Generalvikariat als Aufsichtsinstanz zur Verfügung gestellt worden.   „Ich denke, wenn die Sichtweisen und Vorwürfe der Familie auch nur  ansatzweise berechtigt  gewesen wären, hätten die angesprochenen Personen oder die MZ im Interesse der Familie Deibele darauf reagiert“, meinte Riemen. Lehmann habe er, Riemen, zu einem Gespräch eingeladen. „Bisher ist er dieser Einladung nicht gefolgt.“ Auch dem Leserbriefschreiber Uwe Knöfler, „einem engen Freund von Herrn Dietmar Deibele, habe ich ein Gespräch angeboten.“

Ursache der personellen Veränderungen waren „die Konflikte zwischen Mitarbeitern und dem Sohn Dietmar Deibele, sowie die Aktivitäten der Familie, gegen den Willen des Trägers für die Nachfolgeregelung unveränderbare Fakten zu schaffen“, ergänzte Bernhard Northoff, Mitglied des Kirchenvorstandes. Die Anforderungen an die persönliche Qualifizierung für eine Heimleitung seien aber nicht erfüllt gewesen. Die Absicht von Dietmar Deibele für seine Wiedereinstellung zu kämpfen, „zeigen ja seine Uneinsichtigkeit und seine Realitätsferne“. Der Träger könne doch nicht die Verantwortung für ein Senioren- und Pflegeheim und Personalverantwortung für zirka 80 Mitarbeiter „in die Hände eines Menschen legen, dem Motivationsfähigkeiten fehlen und der die Mitarbeiter gegen sich hat“, meinte Northoff. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. „Indem der Konflikt an die öffentlichkeit getragen wurde, verhärteten sich die Positionen zusätzlich.“

Dietmar Deibele sei bei einem Ingenieurbüro in Wismar beschäftigt gewesen, das mit den umfangreichen Planungs- und Ingenieurleistungen für den Um- und Erweiterungsbau des Pflegeheimes beauftragt war, erklärte Riemen die Vorgeschichte des Wechsels von Dietmar Deibele in das Pflegeheim. „Etwa drei Monate, nachdem Dietmar Deibele im Pflegeheim angestellt wurde, mußte das Architekturbüro in Wismar Gesamtvollstreckung anmelden. Ich denke, daß die erkennbaren wirtschaftlichen Probleme des Ingenieurbüros für den Wechsel nach Köthen maßgeblich waren. Es drohte die Arbeitslosigkeit.“ Für die Bearbeitung der Baumängel und Gewährleistungen sei die Arbeit von Deibele im Pflegeheim durchaus wertvoll gewesen. „Gegen eine vorübergehende Beschäftigung im Rahmen der Baumaßnahmen hätte es auch keine Einwände gegeben“, stellte Riemen fest.

Den dem Verwaltungsausschuß erst später bekannt gewordenen Arbeitsvertrag, „in dem ein Bewerbungsschreiben zum Vertragsbestandteil gemacht wird, halte ich - ganz vorsichtig ausgedrückt - für ausgesprochen ungewöhnlich“, sagte Riemen. Gleiches gelte für die Nachfolgeregelung „im Sinne einer Erbnachfolge in dem Bewerbungsschreiben. Solchen Regelungen hätte  das Generalvikariat als kirchliche Aufsichtsbehörde  niemals zugestimmt.“ Hinzu komme, daß die Verwaltung des Heimes personell überbesetzt gewesen sei. Nach dem Ergebnis einer Organisationsuntersuchung seien die Funktionen des Verwaltungsleiters und stellvertretenden Verwaltungsleiters „bei Einrichtungen unserer Größe auch nicht erforderlich. Daß die Stellen nach dem Ausscheiden von Traute Deibele und Dietmar Deibele nicht mehr besetzt sind, dürfte für sich sprechen“, meinte Riemen.
<Zitatende>


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„Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten“

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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Sonnabend, d. 10. April 1999; Zitat:

Differenzen um den Führungswechsel im Katholischen Pflegeheim „St. Elisabeth“

Stets die Interessen der Heimbewohner vertreten

Dietmar Deibele wehrt sich gegen Aussagen des Kirchenvorstandes und des Verwaltungsausschusses der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria

von unserem Redakteur HEIKO WIGRIM

Trebbichau/F./MZ. Mit Unverständnis und Empörung reagierte Dietmar Deibele auf die Stellungnahme des Verwaltungsausschusses der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria sowie die Äußerungen der Kirchenvorstandsmitglieder Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff.

Können die peinlich unangebrachten Äußerungen der Herren Riemen und Northoff, welche die Wahrheit entstellen und die Zuhörer irreführen sollen, anders als niveaulose Demagogie verstanden werden?“, fragte Deibele. Langjährige Mitarbeiter der Gemeinde St. Maria, „die dazu noch das Pflegeheim St. Elisabeth vor dem Ende bewahrt haben, es über fast 20 Jahre zu einer modernen Einrichtung geführt und zirka 70 zukunftssichere Arbeitsplätze bewirkt haben, werden mit haltlosen Behauptungen verleumdet. “In keiner Weise würden deren Leistungen für die 120 Bewohner, die Mitarbeiter und die Trägergemeinde gewürdigt. „Mit falschen, nicht belegbaren Argumenten wird nicht nur der Datenschutz von Personen grob verletzt, sondern sie werden auch noch in unglaublicher Verfälschung verleumderisch wiedergegeben“, sagte Deibele.     Stets werde versucht, Behauptungen durch neue Behauptungen zu belegen.      Wenn die Wahrung christlicher Grundwerte und der volle Einsatz für die Bewohner des Senioren-Pflegeheimes „als Schaffung besonderer persönlicher Vorteile verstanden wird, so kann ich jeden nur darum bitten.“  Nicht anders hätten sich die beschuldigten Personen verhalten.

Deibele: „Ich frage mich: Ist es falsch, die Legitimation eines neuen Gremiums mit Vorgesetztenstatus zu erbitten, um eine Rechtsgrundlage für die Befolgung von Weisungen dieses Gremiums zu erhalten?“ Nach Paragraph 21 des innerkirchlichen Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg sei die Legitimation des Verwaltungsausschusses notwendig gewesen - diese wurde aber dem Heimleiter nicht vorgelegt.  „Auf welcher Rechtsgrundlage griff der Verwaltungsausschuß in die laufenden Geschäfte eines intakten Betriebes ein?“

Auch habe er den getroffenen Absprachen und der Unterschrift des zuständigen katholischen Pfarrers beim Abschluß des Dienstvertrages vertraut, meinte Deibele. „Das Bewerbungsgespräch von meiner Frau und mir fand mit Herrn Pfarrer Paul im Pfarrhaus statt. Ist es falsch, von durch den Arbeitgeber vorgelegten gültigen Dienstverträgen auszugehen und auf seine Fürsorgepflicht zu vertrauen?“ Auf seinem und denen der andern 70 Mitarbeitern gebe es keinen Vermerk für das Erfordernis einer „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“. Als Bewerber habe er den zukünftigen Arbeitgeber sogar ausdrücklich um die Beachtung der gültigen Rechtslage gebeten. Im Dienstvertrag sei vermerkt:  „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“  Die Nichtbeachtung des Schreibens von Frau T. Deibele vom 2. März 1998 „entsprechend den Äußerungen von Herrn Riemen“ zu begründen ist haarsträubend. Welch ohnmächtige Argumentationsarmut mag ihn dazu bewegt haben? Die Aussagen des Schreibens sind belegbar.“

Die vom Arbeitgeber ausdrücklich erwünschte Verpflichtung zur erfolgreichen Qualifizierung zum Heimleiter habe er erfüllt, sagte Deibele. Die über ein Jahr andauernde Qualifikation sei von fast wöchentlichen Abstimmungen zwischen Heimleiter und Pfarrer Paul begleitet worden. Hundertprozentig erfüllt habe er, Deibele, auch die Zielstellung, daß bei der Einführung der EDV in den Pflegebereich keine der 40 Mitarbeiterinnen entlassen werden mußte. Emotionale Unstimmigkeiten seien bei einer derartigen revolutionären Umgestaltung des Arbeitsprozesses kaum vermeidbar. „Kann aus einer derartigen Leistung, die nur einen geringen Teil des Aufgabenbereiches von mir umfaßt, mangelnde ´Motivationsfähigkeit´ glaubhaft abgeleitet werden?“

Der Beschluß des Verwaltungsausschusses zum Wegfall der Arbeitsplätze des Verwaltungsleiters und des stellvertretenden Verwaltungsleiters vom 4. August 1998 sei dem Gericht bereits mit Schreiben vom 3. August übergeben worden. „Ich war aber bereits ab dem 1. August laut Festlegung des Dienstvertrages infolge Erfüllung meiner Verpflichtungen und Ausscheidens des ehemaligen Heimleiters zum 31. Juli Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes. Kann ein nachweislich manipulierter Beschluß des Verwaltungsausschusses eine Entlassung aus betrieblichen Gründen belegen?“

Um den Betriebsfrieden zu wahren, hätten seine Frau und er am 4. Januar 1998 einen Brief an Herrn Riemen geschickt, mit der Bitte um ein Gespräch, erklärte Deibele. Bis heute gebe es darauf keine Reaktion. „Als ich dann auf Gesprächsangebote einiger Herren des Verwaltungsausschusses drei Termine mit Entscheidungsfrist bis 2. März 1998 anbot, erhielt ich am 2. März als Verwaltungsleiter meine fristlose Kündigung im Krankenstand. Für mich eine seltsame Auffassung über eine konstruktive Gesprächsführung entsprechend christlicher Grundwerte“, meinte Dietmar Deibele.

Der Vorwurf, eine interne Angelegenheit an die öffentlichkeit gebracht zu haben, treffe ihn nicht. Schließlich werde der Fall in einem öffentlichen Arbeitsrechtsstreit behandelt. Außerdem habe Pfarrer Paul unmittelbar im Anschluß an den Sonntagsgottesdienst vom 3. Januar 1999 den Konflikt durch das Verlesen des Urteils in 1. Instanz vor versammelter Gemeinde vorgetragen. Und öffentlich im Kreistag sei das Thema im Zusammenhang mit der fragwürdigen Art und Weise der Feststellung der Dienstuntauglichkeit des ehemaligen Kreissparkassendirektors Riemen zur Sprache gekommen.

Deibele bewegen noch weitere Fragen: „Wie steht es nun um die Wirtschaftlichkeit des Pflegeheimes im Vergleich zur Zeit vor dem Eingreifen des Ausschusses? Wie verliefen die Pflegesatzverhandlungen nach Entlassung des Verhandlungsführers?“ Ziel des Einsatzes der Mitglieder der Familie Deibele für das Pflegeheim sei stets gewesen, „die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner und der Bewerber für die Aufnahme in ein Heim vor Beeinträchtigungen zu schützen“.
<Zitatende>


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„Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“

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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Dienstag, den 25. Januar 2000; Zitat:

Landesarbeitsgericht

Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen

Dietmar Deibele kann Wiedereinstellung ins katholische Pflegeheim nicht erreichen

Von unserem Redakteur HEIKO WIGRIM

Halle/MZ. Auch in zweiter Instanz hatte Dietmar Deibele mit seiner Klage auf Wiedereinstellung keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Halle wies jetzt die Berufung Deibeles gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Dessau vom 1. Dezember 1998 zurück.

Dietmar Deibele war seit 1995 im Katholischen Pflegeheim St. Elisabeth in Köthen angestellt - erst als stellvertretender Verwaltungsleiter, dann als Verwaltungsleiter. Am 27. Februar 1998 erhielt Dietmar Deibele von seinem Arbeitgeber, der katholischen Kirchengemeinde St. Maria, eine Kündigung, eine weitere am 22. April 1998. Dagegen setzte sich Deibele gerichtlich zur Wehr (die MZ berichtete) und pocht auf die Einhaltung seines Arbeitsvertrages, in dem seine Anstellung sowie die Einsetzung als Pflegeheimleiter nach Ausscheiden des amtierenden Heimleiters fixiert wurde.

Liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor?“,  benannte der Vorsitzende Richter die vom Gericht primär zu klärende Frage.  Erst danach könne geprüft werden, ob die Kündigungen rechtmäßig ergangen seien. Gegen die Rechtswirksamkeit des Vertrages spricht,  dass er nicht durch das zuständige bischöfliche Amt - das Generalvikariat - genehmigt wurde.

Allerdings, so der Richter, bedeute die fehlende Genehmigung nicht eine sofortige Nichtigkeit der Vertrages.  Er gelte so lange als schwebend unwirksam, bis vom Bischof eine Entscheidung gefällt werde.  Und auch die jahrelange Beschäftigung Deibeles im Pflegeheim bedeute nicht, dass eine Genehmigung der bischöflichen Stelle als gegeben angenommen werden könne.

Zudem hätte der Arbeitsvertrag zwischen Kirchengemeinde und Deibele  von zwei Vorstandsmitgliedern  der Kirchengemeinde unterschrieben und mit dem Amtssiegel versehen werden müssen. Der Vertrag trägt aber nur eine Unterschrift, die des Pfarrers. Auch das Siegel fehlt. Darum sei der Vertrag schwebend unwirksam. Dennoch wurde Deibele über Jahre hinweg im Pflegeheim beschäftigt und bezog sein Gehalt.

Der vorsitzende Richter regte beide Parteien an, über einen Vergleich nachzudenken. Dies sei durchaus üblich, viele Arbeitsgerichtsverfahren würden mit einem Vergleich enden. Von erheblicher Bedeutung für diesen Fall sei das umstrittene Erfordernis  einer Genehmigung des Arbeitsvertrages.  Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Arbeitsvertrages für den Pflegeheimträger liege hier geradezu „ein klassischer Fall der  Genehmigungserfordernis  vor“, so meinte der Richter.

Es liege ein nicht üblicher Arbeitsvertrag vor, der atypische Regelungen enthalte - in diesem Fall könne ein Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass es ausreiche, wenn allein ehrenamtliche Kirchenvertreter den Vertrag bestätigen. Der Vertrag hätte von Spezialisten des bischöflichen Amtes geprüft werden müssen.

Als möglichen Vergleich schlug der Richter vor, unter Einberechnung der Kündigungsfrist eine betriebsbedingte Kündigung und das Ausscheiden Deibeles zum 30 Juni 1998 anzunehmen. In einer Prozeßpause bot der Anwalt der Kirchengemeinde Deibele an, das Enddatum seines Ausscheidens aus dem Pflegeheim noch weiter nach hinten zu schieben, auch von einer Abfindung war die Rede. „Mein Mandant will weiter beschäftigt werden“, fasste Deibeles Anwalt das Ergebnis der Beratung in der Prozeßpause zusammen.

Da ein Vergleich gescheitert war, zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Am Nachmittag stand das Urteil fest: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Außerdem wurde eine Revision nicht zugelassen. Dietmar Deibele hat nun einen Monat nach Zustellung des Urteils Zeit, eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzureichen.
<Zitatende>


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„Seltsame Urteilsbegründung“

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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Sonnabend, den 19. Februar 2000; Zitat:

Seltsame Urteilsbegründung

von Bernadette Deibele, Trebbichau/Fuhne; Zitat:

Zum Artikel „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000.

Das Urteil ist unglaubwürdig, so es wie im Zeitungsbericht begründet wird. Der Arbeitnehmer kann nicht von vornherein davon ausgehen, dass sein Dienstvertrag infolge Fehler durch den Arbeitgeber „schwebend unwirksam“ ist. Vielmehr muß er auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines wirksamen Vertrages vertrauen.

Im Zeitungsbericht wird darauf verwiesen, daß der Dienstvertrag von „ zwei Vorstandsmitgliedern  der Kirchengemeinde“ hätte unterschrieben werden müssen. Mir ist bekannt,  daß der Dienstvertrag von zwei Vorstandsmitgliedern  der Gemeinde unterschrieben wurde (Pfarrer Paul als Kirchenvorstandsvorsitzender und Herrn H.-J. Deibele als Heimleiter und Kirchenvorstandsmitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) - hat das Gericht diesen Umstand nicht geprüft ?

Von einer Gültigkeit des Dienstvertrages könne nicht ausgegangen werden „wenn  allein ehrenamtliche Kirchenvertreter  den Vertrag bestätigen.“, heißt es im Zeitungsbericht. Der katholische Pfarrer Paul und der Heimleiter sind wohl kaum  als ehrenamtlich  zu betrachten.

Eine  übereinstimmende Willenserklärung  ist im vorliegenden Fall durch die Unterschriften des Arbeitgebers (Katholischer Pfarrer der Gemeinde und Heimleiter) und dem Arbeitnehmer (Dietmar Deibele) zustande gekommen. Somit ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Offensichtlich haben auch die  nicht-ehrenamtlichen Vertreter  des Arbeitgebers - im vollen Glauben rechtsbefugt gehandelt zu haben - den Dienstvertrag unterschrieben. Dahingegen haben  ehrenamtliche Mitglieder  des Kirchenvorstandes  Jahre später  den angeblichen Rechtsverstoß  des Arbeitgebers  als Anlaß zur Kündigung des Dienstvertrages gegenüber Herrn Dietmar Deibele genommen - offensichtlich weil sie keine wirklichen Kündigungsgründe haben.

In den Web-Seiten von Dietmar Deibele wird darauf verwiesen, daß kein Verweis auf weitere Erfordernisse für die Rechtswirksamkeit des Vertrages auf seinem Dienstvertrag vorhanden seien. Woher soll er als Arbeitnehmer wissen, dass weitere Unterschriften von Personen und ein Siegel für die Rechtswirksamkeit fehlen, wenn sogar der Arbeitgeber selbst dies nicht weiß? Aus meiner Sicht hat der Träger die volle Verantwortung für diesen Dienstvertrag zu übernehmen. Die angeführten Begründungen im Zeitungsbericht zur Urteilsbegründung sind mehr als seltsam. Ich hoffe, daß die Kirche schnell erkennt, wo in diesem Fall ihre Blockierungen liegen.
<Zitatende>


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„Bitte um Wahrhaftigkeit“ an Bischof Leo Nowak

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Köthener Mitteldeutsche Zeitung vom Donnerstag, den 24. Februar 2000; Zitat:

Bitte um Wahrhaftigkeit

von Traute Deibele, Köthen; Zitat:

Zum Artikel „Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen“ vom 25.01.2000.

Schon erstaunlich, wie aus Nichts  ein Turm zu Babel  aus Falschbehauptungen zu bauen versucht wird. Doch auch beim Turmbau zu Babel stürzte dieser letztlich ein, weil die Menschen sich überschätzten.  Es ist offensichtlich - das Fehlverhalten liegt bei der Institution Kirche. Wo bleibt ihr Handeln zur Übernahme der Verantwortung für die eigenen Fehler? Wo bleibt ihre Weisheit von 2000 Jahren Christentum? Ich kann nicht glauben, daß die Verantwortlichen die Situation nicht einschätzen können !?

Das Gericht hat ein Urteil gefällt, aber nicht Recht gesprochen. Es geht schlicht um Arbeits- und Vertragsrecht. Der Träger hat in vollem Bewußtsein, die Interessen des Eigentümers zu vertreten, einen Dienstvertrag unterschrieben. Dies belegt u.a. die lange Vorbereitungsphase bis zum Abschluß des Dienstvertrages, die mehrjährige Beschäftigung und Qualifizierung zum Heimleiter von Herrn Dietmar Deibele und nicht zuletzt der zusätzliche Satz im Dienstvertrag:  „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“

Wieviel Hirnschmalz wird hier vertan, um einen nicht vorhandenen Rechtsverstoß zu beweisen. Und dann soll dies auch noch der Arbeitnehmer ausbaden.  Ich weiß, wovon ich spreche - über 17 Jahre habe ich dieses Pflegeheim als Heimleiterin und später als Stellvertretende Heimleiterin geleitet.

Mein Lebenstraum ist das Miteinander und Füreinander aller Menschen. Ich leide sehr unter den vielen bestehenden Konflikten. Im vorliegenden wird meine gesamte Familie  mit einem rein erfundenen Konflikt  konfrontiert, als ob es nicht schon genug wirkliche Probleme gibt.

In den Web-Seiten von Dietmar Deibele ... „[diese Web-Seiten]“ ... wird die Konfliktsituation, als Versuch des wahrhaftigen Umganges mit ihr, dargelegt.

Bitte Bischof Leo Nowak, lesen Sie diese Web-Seiten und  handeln Sie dann wahrhaftig.
<Zitatende>


Kirche Mobbing, Hexenjagd, Hexenverfolgung

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