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03.1998 bis 05.1998 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

22.03.1998 - Arbeitsumfang von Dietmar Deibele

01.04.1998 - Verleumdung des Heimleiters durch die MAV

05.04.1998 - Nachfrage an die Schlichtungsstelle durch Heimleiter

22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff



22.03.1998 - Arbeitsumfang von Dietmar Deibele

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Mit nachfolgendem Schreiben vom 22.03.1998 habe ich auf das Schreiben des Senioren-Pflegeheimes vom 05.03.1998 reagiert (siehe auch „27.02.1998 - Kündigung gegen Dietmar Deibele“ mit der Wiedergabe des Schreibens vom 05.3.1998). Auf den Rat meines Anwaltes wurde dieses Schreiben direkt dem amtierenden Heimleiter Herrn Hans-Jürgen Deibele übergeben und nicht den Absendern des Schreibens vom 05.03.1998. Mit Schreiben vom 02.04.1998 bestätigte der Heimleiter den in meinem Schreiben vom 22.03.1998 beschriebenen Arbeitsumfang.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes (KV), des Verwaltungsausschusses (VA) und der Mitarbeitervertretung (MAV) und die Unternehmensberater des Verwaltungsausschusses sowie alle sonstigen Mitarbeiter des Pflegeheimes, bis auf den Heimleiter und die stellvertretende Heimleiterin als meine unmittelbaren Vorgesetzten, wußten nicht um diesen Arbeitsumfang.

Wie kamen Sie ohne Sachkenntnis zu ihren Schlußfolgerungen gegen mich?

Auch der Caritasverband und das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg wußten nicht um diesen Arbeitsumfang.

Kein Wunder, daß die Begründung der betriebsbedingten Kündigung durch den Rechtsanwalt Bernhard Northoff gegen mich vor dem Arbeitsgericht haarsträubend fehlerhaft war - siehe hierzu u.a. auch „03.08.1998 - Manipulation von Beweismitteln durch VA .

All die genannten Personen und Gremien haben sich nicht ein einziges Mal konkret im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit nach meinem Arbeitsumfang erkundigt.

Warum hatten sie kein Interesse daran?

Zur Verdeutlichung der wirtschaftlichen Berechtigung meiner Anstellung lege ich nachfolgend meinen Arbeitsumfang als stellvertretender Verwaltungsleiter im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen offen.

Allein mit dem durch mich  zum Zeitpunkt meiner fristlosen Kündigung (u.a. aus betrieblichen Grund) erreichten Stand der Verhandlungen gegenüber den Pflegekassen  zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens von ca. 700.000,-DM für diese und jedes folgende Jahr  hatte ich mein Jahresgehalt  je Jahr  um einen zweistelligen Faktor herausgearbeitet.


Dipl.-Ing. D. Deibele

Köthen, den 22.03.1998

. . .

 

Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Ihr Schreiben vom: 05.03.1998

z.Hd. Frau Sick

 

Wallstraße 27

 

D 06 366 Köthen

 

. . .

 

Sehr geehrte Frau Sick,

entsprechend Ihres Schreibens vom 05.03.1998 (gezeichnet von Herrn Riemen, Frau Lichtner) möchte ich Ihnen hiermit einen Überblick über die Arbeiten geben, an welchen ich zum Zeitpunkt der Kündigung am 02.03.1998 arbeitete.

Infolge der längeren Erkrankung der ehemaligen Verwaltungsleiterin und des Heimleiters konnte noch keine konkrete Abstimmung bezüglich meiner Tätigkeiten als Verwaltungsleiter erfolgen. Somit sind die zusätzlichen Aufgabenfelder als Verwaltungsleiter noch nicht in der Auflistung enthalten.

*

 

Pflegesatzverhandlungen:

 

-

Beachtung der gesetzlichen Situation und der künftigen Entwicklung in Bund, Land und Kommune unter Berücksichtigung der Konkurrenz,

 

-

Erarbeitung von Vergleichsstatistiken,

 

-

Verhandlungsführung,

 

-

Erarbeitung von Beschlußvorlagen,

 

-

Erarbeitung von aussagekräftigen Widerspruchsvorlagen für eine gerichtliche Durchsetzung gegenüber den Pflegekassen, (Mit derzeitigem Stand der Verhandlungen wurde für das Pflegeheim ein wirtschaftlicher Schaden von ca. 700.000,-DM für dieses und jedes folgende Jahr vermieden.)

*

 

Brandschutz:

 

-

ca. 100 A4- und A3-Zeichnungen für erforderliche

 

 

+ Flucht- und Rettungspläne,

 

 

+ Feuerwehrpläne,

 

 

+ Lageplan und

 

 

+ Feuerwehrleitkarten

 

-

Evakuierungskonzept in Abstimmung mit dem Amt für Katastrophenschutz,

 

-

Schulung der Mitarbeiter,

 

-

ständige Aktualisierung und Anpassung der Unterlagen an die sich baulich, personell, strukturell und organisatorisch ergebenden laufenden Veränderungen

*

 

Baubetreuung:

 

-

Erkennung und Behebung von Baumängeln entsprechend der geltenden Vorschriften und Gesetze (Ursachenerkennung, Lösungsfindung entsprechend der Marktmöglichkeiten, Auftragsvorbereitung, Absprachen mit den zuständigen Behörden, Vertragsverhandlungen, Baubegleitung zur Mängelfrüherkennung, Abnahme, Nachbetreuung),

 

-

Umsetzung des dem Verwaltungsausschuß (VA) vom Heimleiter (Bearbeiter D. Deibele) mit Schreiben von Anfang dieses Jahres übergebenen Baukonzeptes für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ zur Nutzung der vorhandenen Immobilien hinsichtlich einer zukunftsorientierten Wirtschaftlichkeit des Pflegeheimes.

 

-

Erarbeitung von Kostenschätzungen für erforderliche Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Prioritäten, vorhandener Geldmittel entsprechend der Pflegesatzverhandlungen (Investitionsanteil) und der Geldreserven des Pflegeheimes, der aktuellen Marktsituation usw.

 

-

Erarbeitung von Übersichten für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Fremdbetrieben über den Rechtsweg.

*

 

Wartung:

 

-

Erarbeitung von sinnvollen Wartungsvertragskombinationen (Erkennung der Notwendigkeit, Vertragsverhandlungen, Kontrolle der Umsetzung, Einholung von Vergleichsangeboten zur Kostenoptimierung nach einem entsprechenden Zeitraum),

 

-

Kontrolle der Technik selbst und der Wirtschaftlichkeit in der Praxis (Brenner, Boiler, Verteilerbereiche, Tiefkühlzellen, Lüftungsanlage, ELA-Anlage, Telefonanlage, Lichtrufanlage, 5 Aufzüge, Gebäudeüberwachungsanlage [einschl. Türöffneranlage und Alarmanlage], Computernetzwerk, Brandmeldeanlage, Notbeleuchtungsanlage, Absicherung der Stromabnehmer usw.)

 

-

Kontrolle der Leitungen, Ventile, Wand-, Decken- und Fußbodenbeschaffenheit, Haltegriffen, Türen, Fenster usw. unter Einbeziehung der Beobachtungen aller Mitarbeiter (Erfassung der erkannten Mängel durch die Mitarbeiter im Hausmeisterauftragsbuch in der Verwaltung), Auswertung unter den Gesichtspunkten Verschleiß, Veralterung und Wirtschaftlichkeit und Einordnung in die tägliche Arbeit des Hausmeisterbereiches,

 

-

Erarbeitung von auswertbaren Vergleichsstatistiken zur Ableitung der Wirtschaftlichkeit (Einkauf, laufende Kosten im Zeitverlauf, personeller Aufwand, Veralterung usw.),

 

-

Marktanalyse hinsichtlich Neuerungen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit z.B. sind diesbezüglich in Bearbeitung die biologische Reinigung der Abwasserleitungen und die Regenwasserrückgewinnung,

 

-

Lösungsfindung und Umsetzung einer Gebäudeüberwachungsanlage zur Minimierung des laufenden Wartungsaufwandes, Fehlerfrüherkennung, schnelle Fehlerfindung und Fehlerbewertung:

 

 

+

Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden,

 

 

+

Marktanalyse,

 

 

+

Konzeptentwicklung,

 

 

+

Kostenkalkulation und Vertragsverhandlungen,

 

 

+

ständige Gesamtabstimmung mit vorhandener Technik und der EDV,

 

 

+

Auftragsvorbereitung und Vertragsverhandlung,

 

 

+

Begleitung der Umsetzung (Korrektur der Lösungsvarianten hinsichtlich schneller, einfacher und allumfassender Umsetzung, Programmierunterstützung usw.),

 

 

+

Kontrolle der Umsetzung und Abnahme,

 

 

+

ständige Aktualisierung entsprechend der sich ergebenden Veränderungen hinsichtlich der Technik, der Ansprüche, der Software, der Hardware, der gesetzlichen Vorgaben, der wirtschaftlichen Erfordernisse,

 

 

+

Personalschulung,

 

-

Wartung und Aktualisierung der Code-Karten unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen Erfordernisse, des Datenschutzes, der Personal- und StrukturVeränderungen, der Soft- und Hardwaremöglichkeiten usw.

 

-

Reparatur, Nachbestellung, Neueinkauf von Inventar aller Art in Abstimmung mit dem entsprechenden Fachpersonal und der aktuellen Marktentwicklung,

*

 

Heimvertrag:

 

-

Überarbeitung des vorhandenen Heimvertrages entsprechend moderner Vorlagen,

 

-

ständige Abstimmung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Situation,

 

-

ständige Anpassung an hausinterne Veränderungen,

 

-

Lösungsfindung im Team und Schulung des Personals,

*

 

Sonstige Wirtschaftlichkeit der Einrichtung:

 

-

Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes hinsichtlich der Erstellung von statistischen Vergleichsgrößen in allen Bereichen (Pflege, Physiotherapie, Küche, Wäscherei/Bügeln, Reinigung, Hausmeister und Verwaltung) unter Berücksichtigung bestehender Modelle entsprechend der Fachliteratur, so daß eine schnelle Verdeutlichung von gelösten, laufenden, offenen und neuen Aufgaben und deren Wirtschaftlichkeit ersichtlich wird,

 

-

Transparentmachung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Bereiche zur schnellen Entscheidungsfindung und ggf. Repräsentation,

 

-

Erarbeitung und Aktualisierung von Leistungsnachweisblättern und Informationsblättern (z.B. Dienstübergabeblätter im Pflegebereich),

 

-

Erarbeitung von überschaubaren, auswertbaren und kontrollierbaren Arbeitsgebieten entsprechend der individuellen Möglichkeiten des Personals und Heranführung der Mitarbeiter zur Lösung dieser eigenständigen Arbeitsgebiete (z.B. Benennung von EDV-Verantwortlichen in jedem Wohnbereich ),

 

-

Einarbeitung der Mitarbeiter auch unter dem Gesichtspunkt, daß eine Absicherung bei Ausfall eines Mitarbeiters mit eigenständigem Arbeitsgebiet besteht (z.B. Möglichkeit der Buchungserfassung durch zweiten Mitarbeiter bei längerem Ausfall der Buchhalterin unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit),

 

-

ständige Aktualisierung der Chronik des Heimes,

 

-

Erarbeitung von Informationsflußvernetzungen in allen Wechselbeziehungen

 

 

+

zur Vermeidung von Informationsverlusten unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Verschwiegenheit, der gesetzlichen Vorschriften, der Wirtschaftlichkeit, Zuständigkeit, geringer Verzerrungsmöglichkeit, Nachweisbarkeit und Nachlesbarkeit (z.B. bei Krankheit eines Mitarbeiters), kurzer Wege und der schnellen Verwendbarkeit,

 

 

+

unter den Mitarbeitern über alle Leitungsebenen einschl. der erforderlichen wirtschaftlichen Querverbindungen, zu den Bewohnern, zu Angehörigen und Betreuern, zu Ärzten und Fremdbetrieben,

 

-

Stellenbeschreibungen,

 

-

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Heimleiter,

 

-

Bildung und Begleitung entsprechender Arbeitsgruppen zur Umsetzung der gesetzten Ziele auf der Basis einer konstruktiven und wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter Beachtung der sich ständig ändernden gesetzlichen Gegebenheiten (z.B. Arbeitsgruppe der EDV-Verantwortlichen, AG zur Programmbedienung, AG zur Formulierung von Leistungstexten zur Erlangung und Verteidigung von Pflegestufen als wirtschaftliche Basis für die Einrichtung)

*

 

EDV:

 

-

Konzeptentwicklung und ständige Weiterentwicklung entsprechend der sich laufend verändernden Gegebenheiten des Marktes und des Personals,

 

-

Einführung, Erweiterung und Aktualisierung der EDV entsprechend des Konzeptes,

 

-

ständige Marktanalyse (Veränderung laut Fachliteratur alle 2 Jahre zu 100%),

 

-

Erhaltung der Lauffähigkeit der einzelnen Workstation und Server, des gesamten Computernetzwerkes (eigene Betreuung),

 

-

ständige Aktualisierung der erforderlichen Betriebssysteme für sich und untereinander,

 

-

ständige Aktualisierung der Anwendungssoftware und deren Anpassung an hausinterne Gegebenheiten und Besonderheiten,

 

-

Schulung des Personals,

 

-

Programmabstimmung für Gesamteinrichtung unter Berücksichtigung der Hard- und Softwareentwicklung weltweit (Anwendersoftware, Betriebs- und Netzwerksoftware, Treiber, Speichermedien, Datendurchsatz usw.), gesetzlicher Vorschriften, der Wirtschaftlichkeit, des Datenschutzes, der Datenübertragungsmöglichkeiten, der Datenverwertbarkeit, der Datensicherheit, der Personalentwicklung usw. für die Einsatzbereiche:

 

 

+

Pflegeleistungserfassung und Pflegestufenverhandlung (einschl. Physiotherapie),

 

 

+

Buchhaltung,

 

 

+

Heimverwaltung,

 

 

+

Text-, Bild- und CAD-Bearbeitung,

 

 

+

Gebäudeüberwachungsanlage (einschl. Türöffneranlage, Videoanlage, Alarmanlage usw.),

 

 

+

Lichtrufanlage,

 

 

+

Küche (in Bearbeitung),

 

 

+

Zeiterfassung (in Bearbeitung),

 

 

+

Dienstplangestaltung (in Bearbeitung),

 

 

+

Lohn- und Gehaltsberechnung (in Bearbeitung),

 

 

+

Internetrepräsentation (in Bearbeitung),

 

 

+

Computerbetreuung und Datenzugriff per ISDN (in Bearbeitung) unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit,

 

-

Vertragsverhandlungen,

 

-

Absicherung des Datenschutzes,

 

-

Absicherung der Datensicherheit,

*

 

Weiterbildung:

 

-

Schulung des Personals (z.B. über Haftungsrecht),

 

-

Aufbau von dauerhaften Verbindungen zu anderen Pflegeheimen auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils und der Freiwilligkeit hinsichtlich des Erfahrungsaustausches, gemeinsame Nutzung von sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Mitarbeiterschulung, des Einkaufes, der Marktanalyse usw.

 

-

ständige Aktualisierung des eigenen Wissens in den genannten Wissensgebieten durch Studium der jeweiligen Fachliteratur, Besuch von Messen und Seminaren usw.

Die aufgeführten Aufgaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die konkreten Aufgaben im Detail ergeben sich aus dem täglichen Posteingang, der täglich anfallenden unvorhersehbaren Aufgabenstellungen im Pflegeheim, den sich täglich neu ergebenden Möglichkeiten (Personal, Geldmittel, Technik, Material, Fremdfirmeneinbeziehung usw.) und den erfolgten Absprachen mit dem Heimleiter.

Alle aufgeführten Aufgaben wurden mit dem Heimleiter abgestimmt.

Ich weise Sie darauf hin, daß durch die erfolgte fristlose Kündigung meiner Person mit Schreiben vom 27.02.1998 (übergeben am 02.03.1998) dem Pflegeheim ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Mit freundlichem Gruß



Dipl.-Ing. D. Deibele

Verteiler:

Heimleiter,

 

Kirchenvorstand


Mit nachfolgendem Schreiben bestätigte der amtierende Heimleiter ausdrücklich meinen in meinem Schreiben vom 22.03.1998 beschriebenen Arbeitsumfang.


Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Köthen, den 02.04.1998

Wallstraße 27

 

D 06 366 Köthen

 

. . .

 

Hiermit bestätige ich, daß der Arbeitsumfang des Mitarbeiters Herrn Dietmar Deibele in der Art und in dem Umfang bestand, wie in seinem Schreiben vom 22.03.1998 an das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ aufgeführt. Sämtliche Aufgabenstellungen waren vorab mit mir abgestimmt. Sein Arbeitsumfang bestand in teilweise selbständiger Umsetzung mit Erledigungsmeldung einschließlich Auswertung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an mich und in Zuarbeit zur Entscheidungsfindung und Einordnung im Rahmen gesamtbetrieblicher Gesichtspunkte durch meine Person als Heimleiter.


H.-J. Deibele

Heimleiter “


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01.04.1998 - Verleumdung des Heimleiters durch die MAV

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Die Aktivitäten des VA führten zu diesem Zeitpunkt bereits zu unberechtigten Kündigungsaktivitäten gegen den Heimleiter. Da in seinem Fall das Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG) berücksichtigt werden mußte, wurde die Hauptfürsorgestelle des Landesamtes für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt eingebunden. Im Schreiben der Hauptfürsorgestelle vom 07.04.1998 heißt es u.a.:

 

„Die Hauptfürsorgestelle hat am 31.03.1998 gemäß §17 Abs. 3 SchwbG eine Einigungsverhandlung durchgeführt.“

und

Durch ein Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) des Pflegeheimes wurde zum Ausdruck gebracht, daß sie keine persönliche Abneigung gegen Herrn D. Deibele sen. haben und ihn auch noch weiter schätze.

Wie konnte es dann redlich nur einen Tag später zu einer nachfolgenden entgegengesetzten Stellungnahme der MAV kommen?


„Mitarbeitervertretung des Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Köthen, 01.04.1998

Wallstraße 27

 

06366 Köthen

 

 

 

Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

 

z.Hd. Herrn Hartmann

 

Nietlebener Straße 1

 

06126 Halle

 

. . .

 

Stellungnahme der Mitarbeitervertretung

Sehr geehrter Herr Harmann,

wir, die MAV, sind von Ihnen gebeten worden, eine erneute Stellungnahme abzugeben, da die vom 04.03.1998 nicht ausreichend war.

Die MAV als das kirchenrechtlich vorgesehene Vertretungsorgan jedes Mitarbeiters, jeder Mitarbeiterin und der gesamten Mitarbeiterschaft ist im Laufe der Zeit zur Erkenntnis gekommen, daß das bisherige bestehende Vertrauen zu unserem Heimleiter, Herrn Deibele, nicht mehr gegeben ist.

In mehreren vorangegangenen Gesprächen wurde Herr Deibele senior auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht (z.B. am 26.08.1996, 22.05.1997 und 14.07.1997 sowie in persönlichen Einzelgesprächen.

Herr Deibele senior hat unser Vertrauen mißbraucht und wir befürchten, daß er weiterhin in seiner Tätigkeit als Heimleiter von seiner Familie beeinflußt wird.

Aus diesem Grunde können wir uns eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Donner, Frau Rudolph, Frau Heinecke, Herr Heinecke, Frau Bernhardt“


Es sei angemerkt:

-

daß es mindestens seit August 1997 durch die MAV des Pflegeheimes keine Mitarbeiterversammlung entsprechend der „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretung“ (MAVO) des Verbandes der Diözesen Deutschlands gegeben hat. Die durchgeführten Belegschaftsversammlungen entsprachen nicht der MAVO - kannte die MAV die eigene Verordnung nicht oder wollte die MAV diese nicht kennen?

-

daß mehrere Mitarbeiter anschließend bestätigten, daß sie von diesem Schreiben der MAV nichts wußten und sich empört über dessen Inhalt äußerten.

-

daß die MAV den Heimleiter schon einmal nachweislich mit Schreiben vom 17.09.1997 ohne Sachbezug gegenüber dem VA schriftlich verleumdet hatte (siehe u.a. „17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“ ) und der Heimleiter die MAV zur Rücknahme aufgefordert hatte (siehe „22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch den Heimleiter“ ).

-

daß dieses Schreiben selbst erneut keine konkreten und nachvollziehbaren Aussagen beinhaltete, welche eine derartige Schlußfolgerung rechtfertigen. - Und der Heimleiter hatte rein technisch in Kürze der Zeit keine Chance, ein Vergehen zu begehen, welches einen derartigen Meinungsumschwung der MAV rechtfertigte.

-

daß die in diesem Schreiben als angebliche Beweise angeführten Gespräche mindestens über 8 Monate, über 10 und weit über 1½ Jahren zurück lagen, und es dafür keine Dokumentationen mit Wiedergabe der Inhalte gab.

Erstaunlich, wie selten die MAV das Gespräch mit dem Heimleiter suchte, da sie vollmundig von einer Erkenntnisfindung „... im Laufe der Zeit ...“ mit dem Ergebnis des Vertrauensmißbrauches durch den Heimleiter spricht. Offensichtlich hat diese Erkenntnisfindung ohne das Bemühen um eine Kommunikation mit dem Heimleiter stattgefunden, so daß er nichts von derartigen Gedankengängen der MAV wissen und sie somit auch nicht berücksichtigen konnte.

Es gibt hingegen eine Vielzahl von Protokollen, aus denen hervor geht, daß die Heimleitung mit Wissen und Akzeptanz der MAV gehandelt hatte, seine Entscheidungen auf Grund von wirtschaftlichen Erfordernissen traf und diese Entscheidungen wirtschaftliche Erfolge mit Sicherung der Arbeitsplätze von ca. 70 Mitarbeitern hatten.

-

daß die MAV durch die Berufung auf die drei angegebenen Gespräche mit dem Heimleiter offen legte, daß sie ausgerechnet seit dem durch sie selbst verursachten Konflikt mit Schreiben im August 1997 nicht mehr als MAV mit dem Heimleiter gesprochen hatte. Sie sah offensichtlich dazu keine Veranlassung, obwohl sie um die Falschaussagen in den eigenen Schreiben wußte (dies teilweise auch schriftlich eingestand), um die vielen nachweisbaren Mobbingaktivitäten des VA wußte (siehe „05.01.1998 - dringende Anrufung der Schlichtungsstelle durch den Heimleiter“ und die „02.03.1998 - Anrufung des Kirchenvorstandes“ durch die stellvertr. Heimleiterin Frau Traute Deibele) und um die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Probleme mehrerer Mitarbeiter. Zweifellos wußten sie auch von den jahrelangen Verdiensten des Heimleiters zur Schaffung von ca. 70 zukunftssicheren Arbeitsplätzen usw.

Sie war somit nicht gewillt, die festgeschriebenen Aufgaben laut der MAVO wahrzunehmen - im Gegenteil verstieß sie vorsätzlich grob gegen diese.

-

daß ausgerechnet die Familie Heinecke (Elke und Dieter Heinecke), welche nachweislich bereits Schreiben im Namen der Belegschaft mit manipuliert hatten, mit diesem Schreiben ohne jegliche Begründung hypothetisch zu suggerieren versuchten, daß evtl. Ungereimtheiten von der Familie Deibele berechtigt zu befürchten seien.

Siehe u.a.:

„20.08.1997 - Schreiben der MAV“

„07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“

„10.09.1997 - Beratung des VA mit der Heimleitung“

„17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“

„25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und der Caritasverband greift ein“

-

daß dieses Schreiben an das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt gerichtet war, mit welchem sie einen Tag zuvor an einem Tisch saß. Dennoch dieses Schreiben ohne Wissen des Heimleiters an einer öffentlich zugänglichen Tafel im Pflegeheim ausgehängt wurde. Dieses Schreiben war Gegenstand eines schwebenden innerbetrieblichen Verfahrens, welches somit öffentlich gemacht wurde. Dadurch wurden grob die Persönlichkeitsrechte des Heimleiters geschädigt und seine Autorität als Vorgesetzter untergraben, wobei er keine Chance zur Ausräumung von evtl. Mißverständnissen hatte.

-

daß der Heimleiter und weitere Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt durch die Mobbing-Aktivitäten des VA und der MAV bereits schwer gesundheitlich angegriffen waren und die Mitglieder der MAV darum wußten.

Somit vertrat die MAV unabhängig von der Meinung der Mitarbeiterschaft ausschließlich ihre eigene Meinung als Gremium und wechselte diese ohne Angabe von Sachbezügen willkürlich und beliebig -  einzig mit dem Ziel zur Kündigung des Heimleiters beizutragen, egal mit welchen Mitteln.

Die MAV verstieß somit vorsätzlich grob gegen die eigene Aufgabenstellung laut der MAVO - für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft einzutreten.

Der Heimleiter fühlte sich durch dieses Schreiben und den Umgang damit öffentlich bloßgestellt, beleidigt und diskriminiert.

Es seien einige Fragen erlaubt:

Was war der wirkliche Grund für dieses Verleumdungsschreiben der MAV?

Wollte die MAV von eigenem Versagen und sich evtl. ergebenden Konsequenzen ablenken?

In welchem Auftrage handelte die MAV, da nicht die Meinung der Mitarbeiter des Pflegeheimes wiedergegeben wurde?

Ist dieses Schreiben vom 01.April ein schlechter Aprilscherz?


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05.04.1998 - Nachfrage an die Schlichtungsstelle durch Heimleiter

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Mit nachfolgendem Schreiben erfragte der Heimleiter den Bearbeitungsstand seiner „dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ vom 05.01.1998. Dem Heimleiter war selbst zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, daß es diese Schlichtungsstelle entsprechend der AVR in Verantwortung des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg überhaupt nicht gab. Warum wurde ihm dies nicht innerhalb der vergangenen 4 Monate offiziell mitgeteilt? Statt dessen wurde der Heimleiter von den verantwortlichen übergeordneten Gremien Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg in der Hoffnung einer fairen Aufarbeitung durch die Schlichtungsstelle belassen und dem Mobbing aus der Ferne feige zugesehen - ist dieses Verhalten noch zu überbieten? (siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“ und „Werte und Ethik“) Leider ja - wie wir späten noch sehen werden (siehe u.a. „Wie kam es zu den Urteilen“). Mir ist nicht bekannt, daß der Heimleiter auf seine Nachfrage eine offizielle schriftliche Antwort erhalten hat.

Gleichzeitig informierte der Heimleiter die Schlichtungsstelle über weitergehendes Unrecht, wie z.B. eine beabsichtigte fristlose Kündigung gegen ihn als Heimleiter ohne sachlichen Grund, und die Erkrankung dreier leitender Mitarbeiter infolge der anhaltenden Auseinandersetzungen.

Siehe hierzu auch:

Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung

 

Strategie der bewussten Verunsicherung

 

„15.10.1998 - Der ehemalige Heimleiter wendet sich an Bischof Leo Nowak“



Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Köthen, den 05.04.1998

Wallstraße 27

 

D 06 366 Köthen

 

( 03 496/41 00 - 0

 

Fax 03 496/41 00 - 90

 

. . .

 

Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg

 

Max-Josef-Metzger-Str. 4

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 0

 

Fax 03 91/59 61 - 100

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einem Schreiben vom 05.01.1998 haben wir Sie als Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg entsprechend der Regelungen der AVR §22 angerufen.

Infolge der anhaltenden Auseinandersetzungen ist es anschließend durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des ortsansässigen Pfarrers (oder in ihrer gleichzeitigen Funktion als Kirchenvorstandsmitglieder) zu Beleidigungen, Verleumdungen, unberechtigter fristloser Entlassung eines Mitarbeiters, beabsichtigter fristloser Kündigung gegen den Heimleiter und Krankheit dreier leitender Mitarbeiter gekommen, so daß nunmehr ein Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen und Schmerzensgeldklagen laufen.

Diesem Schreiben liegt eine Kopie des Schreibens der Frau T. Deibele (ehemalige Verwaltungsleiterin und stellvertretende Heimleiterin) an die Mitglieder des Kirchenvorstandes vom 02.03.1998 bei. In diesem wird eine Übersicht über den Werdegang in nachweisbarer Form bis zum Stand 02.03.1998 wiedergegeben.

Bitte teilen Sie uns den Bearbeitungsstand mit.

Mit freundlichem Gruß

H.-J. Deibele

(Heimleiter)

. . . “


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22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff

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Mit nachfolgendem Schreiben verdeutlichte Herr Rechtsanwalt Bernhard Northoff (gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsausschusses [VA] und des Kirchenvorstandes [KV]) sein skrupelloses Wesen.  Wie sonst kann ein Mensch zu derartigen Äußerungen bereit sein?  Es war sein erstes Schreiben im durch ihn selbst bewirkten Arbeitsrechtsstreit, da er meine Kündigung mit unterschrieben hatte.

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Als Mitglied des Verwaltungsausschuss und des Kirchenvorstandes war Rechtsanwalt Bernhard Northoff nicht einfach ein Rechtsanwalt, welcher nur infolge von Informationen seines Mandanten argumentierte und handelte, sondern Rechtsanwalt Bernhard Northoff hatte selbst die vorgebrachten Argumente mit  ersonnen  und auf ihrer Grundlage gewirkt.  Wider besseren Wissens setzte Rechtsanwalt Bernhard Northoff Unwahrheit an Unwahrheit.

Hatte  Rechtsanwalt Bernhard Northoff  gelogen ? (sieh u.a. 04.03.1999 „Vieles ist nicht nachvollziehbar, 08.03.1999 „Absurd !“, 25.01.2000 „´Bitte um Wahrhaftigkeit´ an Bischof Leo Nowak“, Aufruf zur Umkehr - 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM- offener Brief - "Nächstenliebe verdrängt", "Sippenverfolgung"?, Aufruf zur Umkehr - 19.06.2013 46. Nachfrage an das BOM  mit Erkenntnissen zur Konfliktsituation)

Den fehlenden Sachverstand von  Rechtsanwalt Bernhard Northoff  werde ich im Anschluß mittels fachärztlicher Gutachten  beweisen.

Welche medizinische Qualifizierung kann Rechtsanwalt Bernhard Northoff nachweisen, welche ihn zu seinen unsinnigen medizinischen Äußerungen zumindest berechtigt?

Als Rechtsanwalt wußte Rechtsanwalt Bernhard Northoff, dass ein Arbeitsrechtsstreit öffentlich geführt wird -  somit war seine Absicht die öffentliche Herabsetzung meiner Person und die vorsätzliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte.

Deutlich wird für mich, dass es zur Erlangung von Zielen im benannten Konflikt für Rechtsanwalt Bernhard Northoff  keine menschlichen oder rechtsstaatlichen Grenzen gab.

(siehe Hochstatpelei - Ja oder Nein“, Unglaubliches Unrecht, ... Perversion - Hexenverfolgung heute ?)


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WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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Nachfolgend gebe ich den Schriftsatz auszugsweise wieder:


Rechtsanwalt * Steuerberater Bernhard Northoff
Franzstraße 35
06 366 Köthen
. . .

Arbeitsgericht Dessau
Mariannenstraße 1
06844 DessauKöthen, den 22.04.98
. . .

In Sachen

Dietmar Deibele ./. Katholische Kirchengemeinde St. Maria

6 CA 117/98

zeige ich an, daß ich die Beklagte vertrete.

In ihrem Namen beantrage ich:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Klage ist bereits unbegründet, weil kein Arbeitsverhältnis zwischen der Katholischen Kirchengemeinde und dem Kläger besteht.

Ein Arbeitsverhältnis besteht nicht, weil es an der Genehmigung des Arbeitsvertrages durch das Bistum Magdeburg fehlt.

Der zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria und dem Kläger abgeschlossene Arbeitsvertrag bedurfte gemäß Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens der Genehmigung der bischöflichen Verwaltung. Da die Kirchen in der Gestaltung ihrer rechtlichen Angelegenheiten frei sind, ist dieser Genehmigungsvorbehalt rechtlich wirksam.

. . .

Schließlich ist der Kläger nicht in der Lage, eine Führungsposition zu besetzen. Dies gilt sowohl für die vertraglich vereinbarte Heimleitung als auch für die Verwaltungsleitung. Von seiner Persönlichkeit her ist der Kläger stark verhaltensgestört. Dies bedeutet, daß er nicht in der Lage ist, Mitarbeiter zu führen. Wegen seiner krankhaften Veranlagung ist der Kläger im Herbst 1997 auch ungewöhnlich lange zu einer Kur gewesen, in der er wegen seiner Verhaltensstörung behandelt wurde.

Beweis: Bewilligung der Kur

Erforderlichenfalls wird die Beklagte den Antrag stellen, den Kläger entsprechend untersuchen zu lassen. Dabei sind auch die  vom Kläger eingereichten Schriftsätze zu beurteilen,  die  eindeutig krankhafte Veranlagungen des Klägers ausweisen.

. . . “ <Zitatende>


Rechtsanwalt Bernhard Northoff behauptet ohne Einschränkung, dass  im Rechtsstaat Deutschland  auf der Grundlage des geltenden Grundgesetzes (GG) die „... die Kirchen in der Gestaltung ihrer rechtlichen Angelegenheiten frei sind, ...“. Dies ist nach meinem Wissen Unsinn!  In welchem Jahrhundert meint Rechtsanwalt Bernhard Northoff zu leben !?

Hat Rechtsanwalt Bernhard Northoff   tatsächlich ein gültiges Studium abgeschlossen, so dass er als Rechtsanwalt tätig sein darf !?


Zum besseren Verständnis des „Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens“ (VermG) lesen Sie bitte den Abschnitt Hochstapelei - Ja oder Nein“.


Zur Abklärung der unberechtigten gesundheitlichen Vorwürfe durch den Rechtsanwalt Bernhard Northoff im Namen der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen (mit Duldung des Bischofs für das Bistum Magdeburg) begab ich mich von mir aus freiwillig in fachärztliche Untersuchung zwecks Erstellung eines Fachgutachtens.

Dieses ergab laut gutachterlicher Stellungnahme durch einen Fachpsychologen der Medizin vom 08.06.98 u.a.:

Es ist völliger Unsinnaus schriftlichen Darstellungen einer Person eine krankhafte Störung seiner Persönlichkeit, eine Verhaltensstörung,  zu diagnostizieren.

Nach Einsichtnahme der schriftlichen Vorwürfe ist meinerseits eine Verhaltensstörung nicht erkennbar. Stattdessen handelt es sich um  dilettantische Vorwürfe,  die einer fach- und sachkundigen  Diagnose  nicht genügen.

...

In der Exploration läßt sich nachweisen, daß der Patient in seinem Verhalten sehr auf Logik und Verständlichkeit orientiert ist, er wirkt kämpferisch und stehnisch. Er ist von seinen Zielen und Haltungen überzeugt, wirkt zielorientier und unnachgiebig. Eine Störung in der Gefühlswelt ist meinerseits  nicht erkennbar  und auch krankhafte Störungen seiner Einstellungen sind meinerseits  nicht feststellbar.

Unter psychotherapeutischer Sicht ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Persönlichkeitsstörung auszuschließen. Damit ist auch die Behandlung einer sogenannten Persönlichkeitsstörung gegenstandslos.“

Ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie schreibt zu meiner Person u.a. in einer Stellungnahme vom 23.06.1998:

In denen mit Herrn D. mehrfach seit dem 7.5.98 geführten Gesprächen  waren weder eine Verhaltensstörung noch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit zu erkennen.

Bei der Darstellung der Gründe durch Herrn D., die den Kirchenvorstand zu seiner fristlosen Kündigung veranlaßten, waren keine schizo-soziopathischen Merkmale zu erkennen, die Krankheitswertigkeit zeigten. In denen von Herrn D. verfaßten Schriftsätzen zeigte sich vielmehr eine exakte, logisch durchdachte Erwiderung auf die ´Vorkommnisse´, die weder polemische noch krankhafte Züge aufwiesen.

Aus den von Herrn D. gefertigten Schriftsätzen ist zu erkennen, daß sein Denken und Handeln auf Logik, Verständlichkeit und Korrektheit basiert; Halbwahrheiten in Detailfragen oder nicht mehrfach überprüfte und abgesicherte Details gibt es nicht. Erst wenn Herr D. von der Sicherheit und Genauigkeit seiner Ergebnisse überzeugt ist, vermittelt er diese weiter.

Er ist in seinem Verhalten zielorientiert, unnachgiebig, stehnisch und kämpferisch.

Aus diesen Charaktereigenschaften ist und kann keine Verhaltensstörung abgeleitet werden.

Seine Einstellung zur Arbeit, seine Akribie bei der Lösung anstehender Aufgaben, seine Durchsetzungskraft und Zielorientiertheit basierend auf einem hohen intellektuellen Niveau, lassen Herrn D. bei Mitarbeitern und Vorgesetzten ´unbequem´ erscheinen.

Herr D. gibt sich nicht mit ´Halbwahrheiten´ zufrieden, er fragt solange nach bis er den ´Kernpunkt´ des Problems herauskristallisiert hat.

Abschließend kann festgestellt werden, daß bei Herrn Deibele  weder eine Störung im emotionalen Bereich noch eine Verhaltensstörung im Sinne der ICD-Klassifikation vorliegt (...).“

Die genannten Gutachten wurden dem Arbeitsgericht durch meinen Anwalt übergeben, so dass es zu keinen weiteren Verhandlungen hinsichtlich der unhaltbaren Vorwürfe des Rechtsanwaltes Bernhard Northoff kam.

Es ergeben sich bezüglich Rechtsanwalt Bernhard Northoff einige Fragen:

Warum legte Rechtsanwalt Bernhard Northoff im Namen der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ wider besseren Wissens (somit vorsätzlich) derartige skrupellose lügnerische Verleumdungen und Beleidigungen dem Gericht schriftlich vor?

Oder positiv in seinem Interesse formuliert:

Warum wußte Rechtsanwalt Bernhard Northoff nicht  um seine Kompetenzüberschreitung?  So Rechtsanwalt Bernhard Northoff nicht darum wußte, läßt dies evtl. Rückschlüsse auf seinen Intellekt, seine Persönlichkeit und seine berufliche Qualifizierung und Eignung zu.

Aus meiner Sicht hat Rechtsanwalt Bernhard Northoff  vorsätzlich grob verantwortungslos gehandelt.

Hinsichtlich der  informierten Aufsichtsgremien  (u. a. Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg) ergeben sich die Fragen:

Warum griffen  die informierten Aufsichtsgremien  wider besseren Wissens (somit vorsätzlich)   nicht endlich   glaubhaft korrigierend ein  und   beendeten diese  menschenverachtende Inszenierung,  obwohl sie informiert und dazu berechtigt waren !?
(siehe hierzu „02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“)

Oder positiv in deren Interesse formuliert:

Warum wußten die informierten Aufsichtsgremien nicht  um die benannte Kompetenzüberschreitung?  So die Aufsichtsgremien nicht darum wußten, läßt dies evtl. Rückschlüsse auf ihren Intellekt, ihre Persönlichkeiten und ihre berufliche Qualifizierung und Eignung zu.

Weitere sich ergebende Fragen sind:

Warum diese Entgleisung, wenn es sachliche Kündigungsgründe gab? - Offensichtlich gab es diese nicht.

Was für  abartige Werte  und was für ein  abartiges Gewissen  muss ein Mensch haben, um sich derartiges auszusinnen und dann auch noch als sogenannte Beweise vor Gericht schriftlich vorzutragen?

Welche Not veranlasst einen Christen  derartiges zu tun  !?

Welche Not veranlasst christliche Aufsichtgremien  derartiges zuzulassen  !?

Welche  Konsequenzen  hat dies für Rechtsanwalt Bernhard Northoff und für die verantwortlichen Personen sowie Aufsichtsgremien !?

Nach meiner Meinung liegt hier  Hochstapelei  in  vorsätzlicher betrügerischer Absicht  durch Rechtsanwalt Bernhard Northoff vor. (siehe Hochstatpelei - Ja oder Nein“)

An dieser Stelle bedenke der Leser bitte nachfolgende Wortbedeutungen.

Kirche Mobbing, Ganove, Bandit, gesetzlos, Anarchie, Betrug

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Kirche Mobbing Kirche Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

(pdf-Dateien: 12.11.2016 66. Nachfrage zum Widerspruch vom 31.10.2008 zum „Amtsblatt für das Bistum Magdeburg - Nr. 10“ vom 01.10.2008 vom Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zum Beitrag Nr. 133 „Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt“ (1 A4-Seite),
20.08.2016 65. Nachfrage zum Widerspruch vom 31.10.2008 zum „Amtsblatt für das Bistum Magdeburg - Nr. 10“ vom 01.10.2008 vom Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zum Beitrag Nr. 133 „Hinweis zu Flugblättern bei der Bistumswallfahrt“ (16 A4-Seiten))


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