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» Impressum « | ||||||
01.2000 bis 03.2000 zu „konkreter Konflikt“ |
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Wortbedeutung: Falsche |
Hierarchie und Loyalität <> Untertan- und/oder Täter-Verhalten. |
12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht vom AG bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht |
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Mit nachfolgendem Schreiben verweist ein kompetenter Richter vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt auf den Umstand:
„Der Vertrag ist offenbar bis dato nicht zur Genehmigung vorgelegt worden.“
und
„Allein die fehlende, noch nicht beantragte Genehmigung des Vertrages dürfte wohl nicht zur (unheilbaren) Nichtigkeit des Vertrages führen.“
Wie kam es zu der angeblichen „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ des Personalreferenten Herrn Diakon Eckart vom Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg vom 26.11.1998, wenn ihm als Bearbeitungsgrundlage mein Dienstvertrag zu einer Bearbeitung nicht eingereicht worden war und somit nicht vorgelegen hat !? (siehe u.a. „26.11.1998 - Fehlerhafte 'Kirchenaufsichtliche Genehmigung'“, Unglaubliches Unrecht)
„Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt |
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- DER VORSITZENDE DER 11. KAMMER - |
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Rechtsanwalt Bernhard Northoff |
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Geschäfts-Nr.: 11 (10a) Sa 100/99 |
Halle, 12.01.00 |
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Dietmar Deibele / Katholische Kirchengemeinde St. Maria |
weist das Gericht darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Sachvortrag der Parteien eine Genehmigung des Arbeitsvertrages vom 17.05.95 durch die zuständige Kirchenaufsicht nicht erfolgt sein dürfte. Der Vertrag ist offenbar bis dato nicht zur Genehmigung vorgelegt worden. Allein die fehlende, noch nicht beantragte Genehmigung des Vertrages dürfte wohl nicht zur (unheilbaren) Nichtigkeit des Vertrages führen. Nach den allgemeinen Grundsätzen dürfte dieser vielmehr bis zur Entscheidung der Kirchenaufsicht schwebend unwirksam sein. Sofern möglich, mag die Beklagte im Termin eine entsprechende Entscheidung vorlegen. Andernfalls käme eine Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss des kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Betracht. Hesse“ |
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13.01.1999 oder 2000 !? Generalvikar Stolpe beeinflußt entscheidend 2. Instanz |
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Zur entscheidenden Verhandlung am 18.01.2000 legte der Rechtsanwalt der katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen, Herr Northoff, erneut eine angebliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ der beabsichtigten Kündigung gegen mich mit Schreiben vom 13.01.1999 (bzw. 2000 !?) vom Generalvikar Herrn Stolpe vor (siehe auch „26.11.1998 Fehlerhafte „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“). Der Generalvikar hatte bei dieser schnellen Reaktion von höchstens einem Tag (siehe 12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht) wohl kaum die Möglichkeit, eine der Situation angemessene Prüfung vorzunehmen. Dies wird insbesondere u.a. durch den Datumsfehler deutlich.
Auf sofortige Nachfrage des Richters zur Richtigkeit des Datums erklärte Rechtsanwalt Northoff: Hierbei handele es sich um einen Schreibfehler, es müsse statt „1999“ das Jahr „2000“ stehen, was sich aus dem dazugehörigen Begleitschreiben ergebe. Dieses Begleitschreiben wurde meinem Anwalt und mir nicht zur Einsicht vorgelegt.
Dies bedeutet:
● Die einseitige Vorenthaltung von Beweismitteln.
● Die Verweigerung des rechtlichen Gehörs zum eingereichten Beweis, da uns dieser nicht bekannt ist. (lt. GG „Artikel 103 [Rechtliches Gehör, ... (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“)
● Die Verweigerung der Prüfungsmöglichkeit des Schreibens.
Frage:
Was stand in diesem Begleitschreiben, so dass ein kompetenter Richter absurd reagierte !?
Es sei hierzu angemerkt:
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Siehe u.a. ... Unglaubliches Unrecht, ... Es ergibt sich: und ... Perversion - Hexenverfolgung heute ?. |
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Es wird lediglich ein Auszug aus einem Protokollbuch vom 23.09.1998 beglaubigt und rückwirkend dem „... Auszug aus dem Protokollbuch ...“ die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Ein Antrag des Kirchenvorstandes als Grundlage eines Genehmigungsverfahrens wurde nicht vorgelegt und auch nicht beschieden. |
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Der Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes vom 23.09.1998 enthält nicht die zu seiner Wirksamkeit erforderlichen Unterschriften sowie das Amtssiegel der Kirchengemeinde (VermG §20 „Verbindlichkeit von Willenserklärungen“. Willenserklärungen des Kirchenvorstandes gelten nur dann, „... wenn sie der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unter Beidrückung des Amtssiegels der Kirchengemeinde abgeben.“ Somit stellt dieser Auszug keine verbindliche Willenserklärung des Kirchenvorstandes dar. Zur Bedeutung dieser Ausfürhungen verweise ich an dieser Stelle erneut darauf, dass mein Dienstvertrag eben wegen dieser Formfehler als nichtig erklärt wurde - obwohl dies für meinen Dienstvertrag nicht erforderlich war. Warum wurde dieser Auszug dem Gericht vorgelegt. Warum verwies der Generalvikar als Vertreter der Oberaufsicht nicht auf die genannten Mängel? Warum wies das Gericht diesen Auszug infolge der Mängel nicht zurück? Warum wurden die inhaltlichen Aussagen des Protokollauszuges nicht geprüft und entsprechend gewürdigt? |
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Das Grundgesetz besagt in Artikel 20 „Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht“ in „(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Gesetze und Recht gebunden.“ Siehe hierzu die beiden angeblichen „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ der Bistumsleitung „26.11.1998 - Fehlerhafte „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ und „13.01.1999 oder 2000 !? - Generalvikar Stolpe beeinflußt 2.Instanz“, welche für die Gerichtsverfahen in 1. und 2. Instanz vor den Arbeitsgerichten entscheidend warden. Es fehlt in beiden angeblichen „kichenaufsichtlichen Genehmigungen“ jegliche Begründung der Entscheidungen und jeglicher Bezug zu „... Gesetz und Recht ...“ . Dies führt in einem tatsächlichem Rechtsstaat automatisch zur Nichtigkeit der Entscheidungen. Ist Deutschland ein Rechtsstaat !? |
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Es wird in keinem Schreiben der zuständigen Aufsichtsbehörden auf nachvollziehbare glaubhafte Versagensgründe der Gültigkeit meines Dienstvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und auch nicht danach verwiesen. Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse wurde in meinem Dienstvertrag ausdrücklich nachfolgenden Satz aufgenommen: „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“ (siehe „Dienstvertrag von Dietmar Deibele“) |
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Im betreffenden Protokoll werden lediglich, wie für ein Protokoll üblich, Absichtserklärungen des Gremiums Kirchenvorstand dargelegt - eine Umsetzung dieser Absichten hat es offensichtlich nicht gegeben, da kein Antrag zur Genehmigung des Dienstvertrages dem Gericht vorgelegt wurde. Dies war und ist somit immer noch nicht erfolgt. Hinzu kommt, dass selbst die wenigen Zeilen des angeblichen Beschlusses des Kirchenvorstandes vom 23.09.1998 inhaltlich mehrere Fehler haben. Offensichtlich gibt es noch nicht einmal einen gültigen Antrag, welcher die Grundlage jeglicher weiteren Bearbeitung und Betrachtung ist. Somit kann es auch keinen gültigen Bescheid durch die Bistumsleitung geben, weil hierfür der gültige Antrag fehlt. Somit gibt es keine gültige Kündigung, über deren Inhalt vor Gericht verhandelt werden kann. (siehe u.a. Rechtsgeschäfte sind nichtig, wenn ... mit Bedeutung der Befugnis, Urteile sind nichtig, wenn ...) Der Auflage des Gerichtes vom 12.01.2000 wurde somit nicht entsprochen. (siehe 12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht) |
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Mit Schreiben vom 02.07.1998 teilte mir der Generalvikar Herr Stolpe zweifelsfrei auf meine schriftliche Anfrage hin mit, dass er nicht für „... Personalentscheidungen in Bezug auf das Senioren-Pflegeheim ...“ als oberste Aufsichtsinstanz des Bistums zuständig sei. (siehe u.a. „02.07.1998 Antwort des GV auf Anfrage von Dietmar Deibele“) Wie kommt der Generalvikar Herr Stolpe ohne Veränderung der Rechtslage und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Zusage des Bischofs Leo Nowak innerhalb der umfassend geführten Schlichtungsverhandlung im Bistum zu einer derartigen Einmischung - mit welcher er sich selbst eklatant widerspricht? Seine beiden Schreiben schließen sich gegenseitig aus. Sollte Bischof Leo Nowak von diesem Schreiben nicht gewußt haben und es somit ohne seine Zustimmung verfaßt worden sein? Der Generalvikar Stolpe steigerte somit nochmals das bisherige absurde Verhalten der Verantwortlichen im Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg - indem er durch dieses Schreiben das Versprechen seines Bischofs hinsichtlich einer glaubhaften Absicht einer friedlichen Schlichtung mittels Arbeitsangebot „ad Absurdum“ führte. Es wurde mir kein Arbeitsangebot, wie es mir infolge der Schlichtungsverhandlung zugesagt wurde, vom Bischöflichen Ordinariat gemacht. Statt dessen wurde ich im Namen des Bischofs durch seinen Beauftragten Herrn Rink zynisch verhöhnt. Weil ich zu einem mir nicht mitgeteilten und somit mir unbekannten Bewerbungsgespräch nicht erschienen sei, gäbe es mir gegenüber keine Verpflichtungen mehr (siehe u.a. 21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums, „Unglaubliches Unrecht“, ... Perversion - Hexenverfolgung heute ?) |
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Der betreffende Beschluß im Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes der katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen wurde laut Auszug von den Herren R. W. Kohnke, W. Switalla, Dr. W. Sobetzko, B. Northoff, H.-M. Riemen und F. Massag gefaßt. Die Herren B. Northoff, H.-M. Riemen und F. Massag sind Mitglieder sowohl des Kirchenvorstandes als auch des Verwaltungsausschusses. Sie haben als Vertreter des Verwaltungsausschusses nachweislich maßgeblich (noch dazu unlegitimiert) genau die Aktivitäten bewirkt, welche zu diesem inhaltlich mehrfach unsinnigen Beschluß führten, somit gelten sie zweifellos als befangen (siehe Ausführungen unter „Gerechtigkeit“ und „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg ( VermG )“). Als Schlußfolgerung ergibt sich: Der gefaßte Beschluß ist bereits aus diesem Grunde ungültig. Da meinem Anwalt das rechtliche Gehör vom Richter verweigert wurde, konnte er dies nicht aufzeigen. Warum das Gericht diesen Sachverhalt nicht berücksichtigt hat, kann es nur selbst beantworten. |
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Die angeführten Kündigungsabsichten „... aus betrieblichen sowie persönlichen Gründen.“ werden nicht näher begründet, so dass ein Beschluß ohne Nachvollziehbarkeit gefaßt wurde. Hinzu kommt, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits Heimleiter war (aufgrund Nachfolge laut meines Dienstvertrages beim Ausscheiden des Heimleiters H.-J. Deibele am 31.07.1998), so dass eine Kündigungsabsicht aus betrieblichem Grund absurd war. Da keine „persönlichen Gründe“ gegen mich vorlagen, so dass eine Kündigung aus diesem Grund möglich wurde, war auch diese Kündigungsabsicht absurd. Weitere Kündigungsgründe wurden nicht benannt, so dass der gesamte Beschluss absurd ist. Wer hatte die Kirchenvorstandsmitglieder derart falsch beraten? |
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Doch damit nicht genug. Gegenüber der Presse und somit der Öffentlichkeit behauptet der Verwaltungsausschuß (VA) ohne Nachweisführung vorsätzlich wider besseren Wissens im Pressebericht der MZ vom 13.02.1999 (=arglistige Täuschung), dass eine Legitimation des VA über den KV hinaus nicht erforderlich sei: „Die rechtliche Stellung des Verwaltungsausschusses sei klar, erklärte Bernhard Northoff, Kirchenvorstands- und Verwaltungsausschußmitglied: Der Ausschuß sei vom Kirchenvorstand als Träger des Heimes berufen worden und bedürfe keiner Bestätigung durch den Generalvikar.“ (aus MZ-Köthen vom 13. Februar 1999 „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ vom Redakteur Heiko Wigrim) Wie kann Rechtsanwalt Bernhard Northoff dann einen Kirchenvorstandsbeschluß vom 23.09.1998 als angeblichen Beweis für die angeblich erfolgte Beantragung einer „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ entsprechend der Forderung der 2. Instanz heranführen !? Rechtsanwalt Bernhard Northoff hatte doch noch fast 5 Monate später das Erfordernis der Einholung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung für die Legitimation des VA eindeutig öffentlich bestritten. Oder hatte Rechtsanwalt Bernhard Northoff gelogen ? (siehe auch „Hochstapelei - Ja oder Nein“, „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff“, „Absurd !“) Daraus folgt: Mindestens bis zur dieser öffentlichen Äußerung bestand für Rechtsanwalt Bernhard Northoff keinerlei Notwendigkeit zur Einholung einer „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ durch den Verwaltungsausschuß (VA) bzw. durch den Kirchenvorstand (KV). Diese „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ war zwingend hinsichtlich der Willenserklärungen des Kirchenvorstandes bei der Legitimation des von ihm gebildeteten Verwaltungsausschusses („... zu ihrer Wirksamkeit im kirchlichen und staatlichen Rechtskreis ...“) erforderlich (allerdings gab es diese nicht). Die Wirksamkeitsvoraussetzung für die Legitimation des VA und die angeblichen arbeitsrechtlichen Aspekte, auf welche sich Rechtsanwalt Bernhard Northoff bezog, stehen im gleichen Paragraphen des selben Gesetzes (VermG „§21 Genehmigung von Beschlüssen und Willenserklärungen“). In dem dem VermG vorhergehendem Regelwerk, der „Ordnung der kirchlichen Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden des Bischöflichen Amtes Magdeburg“ vom Nov. 1984, welches am 01.05.1997 durch das VermG abgelöst wurde, ergibt sich die gleiche Notwendigkeit aus $15 „Genehmigungspflichtige Beschlüsse“. Somit besteht diese Notwendigkeit seit vielen Jahren. Es ergibt sich: Rechtsanwalt Bernhard Northoff mißt offensichtlich mit zweierlei Maß. Oder hatte Rechtsanwalt Bernhard Northoff gelogen ? (siehe auch „Hochstapelei - Ja oder Nein“, „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Rechtsanwalt Northoff“, „Absurd !“) Dies wird auch dadurch deutlich, dass der Verwaltungsausschuß (VA) und der Kirchenvorstand (KV) zum genannten Zeitraum für alle anderen Mitarbeiter die angeblich erforderliche „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ nicht einholen ließ, so dass diese sie auch weiterhin nicht besaßen (= Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz). Dies trifft für alle diesen Kirchenvorstandsbeschluß unterschreibenden KV-Mitglieder zu. So der KV sich bei meinem Dienstvertrag auf das VermG bezieht, muß er selbiges Gesetz selbstverständlich bei den eigenen Aktivitäten und hinsichtlich von Beschlüssen und Willenserklärungen des Kirchenvorstandes und des sogenannten Verwaltungsausschusses berücksichtigen. Mit dem unredlichen Kirchenvorstandsbeschluß vom 23.09.1998 und der öffentlichen Äußerung in MZ vom 13.02.1999 belegt Rechtsanwalt Bernhard Northoff zweifelsfrei, dass der Verwaltungsausschuß ohne gültige Rechtsgrundlage in die laufenden Geschäfte des Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen eingriff. Der Heimleiter, die stellvertretende Heimleiterin und viele andere Personen bezeichneteten das unrechtliche und unredliche Wirken des Verwaltungsausschusses (VA) mündlich und schriftlich viele Male als Mobbing. (sieh u.a. 04.03.1999 „Vieles ist nicht nachvollziehbar“, 08.03.1999 „Absurd !“, 25.01.2000 „´Bitte um Wahrhaftigkeit´ an Bischof Leo Nowak“) >> Warum haben die Aufsichtsgremien nicht korrigierend eingegriffen !? << |
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Erschwerend kommt zum vorgenannten Gesichtspunkt hinzu, dass mein Anwalt während des laufenden Gerichtsverfahrens auf den Umstand des Nichterfordernisses einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung für meinen Dienstvertrag verwies, was einen verantwortlichen Anwalt zur Einsicht des VermG veranlaßt hätte. Der Generalvikar als Leiter der Oberaufsicht im Bistum äußerte am 06.03.1998 gegenüber dem amtierenden Heimleiter und anderen eindeutig, dass der VA ohne Rechtskraft wirkte (siehe 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe). Es ist davon auszugehen, dass der Generalvikar dieses dem KV in Köthen durchstellte. Mit Schriftsatz vom 14.09.1998 weist mein Anwalt dem Arbeitsgericht nach, dass dem VA die erforderliche „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ fehlte und somit ohne Rechtsgrundlage wirkte. Übrigens: Warum berief sich Rechtsanwalt Northoff mit seinem Beweis „K8“ im Schriftsatz vom 03.08.1998 an das Arbeitsgericht auf die veraltete „Ordnung der kirchlichen Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden des Bischöflichen Amtes Magdeburg“ vom Nov. 1984, welche am 01.05.1997 durch das VermG abgelöst wurde ? Das VermG gilt in seiner jeweils gültigen Fassung. Somit mußte sich zum Zeitpunkt der Kündigungsaktivitäten meines zumindest „faktisch“ bestehenden Dienstverhältnisses nach der Neufassung gerichtet werden. Und warum bezog Rechtsanwalt Northoff sich überhaupt auf dieses Regelwerk, was - wie nachgewiesen - nicht die arbeitsrechtliche Grundlage darstellte? Mit Schreiben vom 02.07.1998 des Generalvikars Stolpe vom Bischöflichen Ordinariat Magdeburg (Stellvertreter des Bischofs) wird ausdrücklich die AVR („Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“) als Grundlage des geltenden Arbeitsrechtes für meinen Dienstvertrag benannt: „Da das Senioren-Pflegeheim dem Arbeitsrecht nach zur AVR gehört, habe ich den Akt an Herrn Rink von DiCV weitergeleitet.“ (siehe „02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage von Dietmar Deibele“). Diese Aussage des Generalvikars Stolpe wurde mit Schriftsatz vom 03.08.1998 und 14.09.1998 durch meinen Anwalt dem Arbeitsgericht mitgeteilt. Somit lagen alle wesentlichen Informationen auch Rechtsanwalt Northoff als Anwalt der Gegenseite vor - vor dem fragwürdigen Kirchenvorstandsbeschluß am 23.09.1998. Rechtsanwalt Northoff ist Mitglied im KV und im VA. Rechtsanwalt Northoff hatte keinen Antrag entsprechend der Forderung des Gerichtes in 2. Instanz vorlegen können, weil es diesen nicht gab. Rechtsanwalt Northoff wußte um die tatsächliche arbeitsrechtliche Grundlage - die AVR. Rechtsanwalt Northoff wußte um die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses des Kirchenvorstandes hinsichtlich der Gründung des VA und dessen unredliches Tun gegen den ausdrücklichen Willen des verantwortlichen Heimleiters. Rechtsanwalt Northoff wußte um das bis zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Jahr andauernde unrechtliche Wirken des VA. Rechtsanwalt Northoff täuschte den ehemaligen amtierenden Heimleiter, die Öffentlichkeit und das Gericht. usw. Erneut verweise ich auf nachfolgende Ungeheuerlichkeit, welche sich ca. 5 Monate nach dem 23.09.1998 ereignete: Gegenüber der Presse und somit der Öffentlichkeit behauptet der Verwaltungsausschuß (VA) ohne Nachweisführung vorsätzlich wider besseren Wissens im Pressebericht der MZ vom 13.02.1999 (=arglistige Täuschung), dass eine Legitimation des VA über den KV hinaus nicht erforderlich sei: „Die rechtliche Stellung des Verwaltungsausschusses sei klar, erklärte Bernhard Northoff, Kirchenvorstands- und Verwaltungsausschußmitglied: Der Ausschuß sei vom Kirchenvorstand als Träger des Heimes berufen worden und bedürfe keiner Bestätigung durch den Generalvikar.“ (aus MZ-Köthen vom 13. Februar 1999 „Führung mit einem Schlag ausgewechselt“ vom Redakteur Heiko Wigrim) Es ergibt sich: Rechtsanwalt Northoff hat sich mit der Vorlage des genannten Auszuges aus dem Protokollbuch vom 23.09.1998 beim Arbeitsgericht und mit seiner öffentlich Aussage in der MZ-Köthen vom 13.02.1999 selbst der arglistigen Täuschung überführt. |
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Hinzu kommt, dass ein „faktisches Arbeitsverhältnis“ in jedem Fall bis in die Gegenwart besteht. So eine befugt ausgesprochene Kündigung bzw. eigentlich eine befugt ausgesprochene Beendigungserklärung der Anstellung vorliegt, gelten alle Anstellungsvereinbarungen (Gehalt, Urlaub usw.) bis zu dieser gültigen Beendigungserklärung. Diese liegt infolge der Bearbeitung des Gerichtes in 2. Instanz frühestens ab dem 13.01.2000 infolge des fehlerhaften und fragwürdigen Schreibens des Generalvikars Stolpe vor. Wie kommt das Gericht dann dazu, die offensichtlich unbefugte Kündigung rückwirkend über anderthalb Jahre als gültig zu erklären? (Siehe hierzu u.a. Berufen auf Nichtigkeit verstößt gegen Treu und Glauben (§242 BGB)) |
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Warum legte Rechtsanwalt Northoff nicht die „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ des Bischöflichen Ordinariates vom 26.11.1998 (immerhin zeitlich nach dem Auszug aus dem Protokollbuch vom 23.09.1998) durch Herrn Diakon W. Eckart (vom Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg) vor, welche das Urteil der 1. Instanz beeinflußte !? (siehe „26.11.1998 - Fehlerhafte 'Kirchenaufsichtliche Genehmigung'“) Übrigens: Wie kam es zu dieser fehlerhaften Genehmigung vom 26.11.1998 durch die Oberaufsicht im Bischöflichen Ordinariat des Bistums Magdeburg? Offensichtlich wußte Rechtsanwalt Northoff um die Nichtigkeit dieser Genehmigung. |
In der Verhandlung kam es nach Vorlage des fragwürdigen Schreibens des Genralvikars Herrn Stolpe und der Abweisung des Antrages meines Anwaltes zu keinen weiteren Erörterungen. Sämtliche umfangreichen Schriftsätze und vorgeschlagenen Zeugen meines Anwaltes blieben unberücksichtigt. Es wurde auch erneut nicht geprüft, ob es überhaupt eine gültige Kündigung gibt. Und es wurde auch erneut nicht geprüft, ob für meinen Dienstvertrag eine „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ überhaupt erforderlich ist oder nicht. Und dies, obwohl mein Anwalt im Schriftsatz, welcher auch Gegenstand der 2. Instanz war, vom 19.06.1998 an das Arbeitsgericht Dessau dies bereits eindeutig wie folgt bestritten hat: (siehe auch „Sinn von Regelwerken“ und „Vieles ist nicht nachvollziehbar“ vom ehemaligen Heimleiter des Pflegeheimes)
„Der Arbeitsvertrag vom 17.05.1995 ist in vollem Umfange wirksam. Einer Genehmigung des Arbeitsvertrages durch das Bistum Magdeburg bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht. Daß der Arbeitsvertrag genehmigungsbedürftig war, wird ausdrücklich bestritten.“
(Beweis hierzu u.a. im Abschnitt „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“)
Auch wurden die rechtlichen Voraussetzungen des Arbeitgebers (laut Gegenseite der Kirchenvorstand; siehe u.a. „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg ( VermG )“) und dessen Anwaltes, Rechtsanwalt Northoff (siehe u.a. „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff“, „Hochstapelei - Ja oder Nein“), vom Gericht erneut nicht geprüft.
Dennoch kam es infolge dieses fehlerhaften Schreibens des Generalvikars Stolpe vom Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg der katholischen Kirche zum Urteil hinsichtlich meiner Kündigungsschutzklage in 2. Instanz:
„Die Klage wird abgewiesen“ .
Obwohl dem Gericht keine mir bekannten neuen gültigen Sachverhalte vorgelegt wurden,
welche die Erkenntnisse des Richters in seinem Schreiben von „12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht“ ergänzen würden.
Der Auflage des Gerichtes vom 12.01.2000 wurde somit nicht entsprochen.
Es gibt noch nicht einaml eine gültige Kündigung, über deren Inhalt vor Gericht verhandelt werden kann.
Einzige Urteilsbegründung ist das angebliche Fehlen einer „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“, welche nach bestehendem geltenden Recht und der bestehenden jahrelangen Praxis nicht erforderlich ist.
Das Gericht macht ungeprüft die bloße Absichtserklärung des Bischöflichen Ordinariates, welche lediglich die Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist, zur Urteilsgrundlage. (siehe u.a. Wenn Unrecht zu Recht wird, nur ..., Rechtsgeschäfte sind nichtig, wenn ... mit Bedeutung der Befugnis, Urteile sind nichtig, wenn ...)
Dies ist absurd !
(siehe u.a. „Hochstapelei - Ja oder Nein“
, 21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung
des Bistums, „Unglaubliches Unrecht“,
Perversion - Hexenverfolgung heute ?,
„Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung“,
„Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung“, „Absurd !“)
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Während der Verhandlung und in der späteren Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Möglichkeit der „Klage auf Schadensersatz“ durch den Arbeitnehmer. Der Richter erkennt mit diesem Hinweis an, dass mir Unrecht widerfahren ist. Diesem Unrecht fügt der Richter durch sein Urteil, welches am geltenden Recht vorbei erging, weiteres Unrecht hinzu.
Da der zuständige Pfarrer Paul als Angestellter des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg gehandelt hat, müsste ich die empfohlene Klage auf Schadenersatz gegen das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg führen. Somit gegen eine Institution,
● welcher nachweislich bis dahin das geltende Recht gleichgültig war.
● welche nachweislich der Fürsorgepflicht nicht nachkam.
● welche nachweislich zur Täuschung der Gerichte beigetragen hat.
● deren Aussagen von den bisherigen Gerichten nicht auf Gesetzestreue geprüft wurden? - Warum sollten sich andere Gerichte anders verhalten?
● welche viel Geld und Macht hat. Meine Geldmittel hingegen sind sehr begrenzt und meine Familie und ich erleiden längst gesundheitliche Folgen.
usw.
Die Empfehlung des Gerichtes ist für mich ein Ausdruck des Versagens wider besseren Wissens durch das Gericht. Diese Aussage wirkt auf mich zynisch, denn wie viele Jahre soll eine Einzelperson verschiedenste Gerichte ausprobieren, bis sie endlich auf redlich handelnde Richter trifft ?
Das Gericht wälzt die eigene Verantwortung auf die mittellose und gesundheitlich geschwächte Einzelperson ab, welcher es gerade durch seine fragwürdige rückwirkende Entscheidung die Existenzgrundlage entzogen hat.
Auch diese Entscheidung des Gerichtes widerspricht dem geltenden Recht, wie unter Berufen auf Nichtigkeit verstößt gegen Treu und Glauben (§242 BGB) ausgeführt.
Und wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ für Dienstverträge im kirchlichen Dienst, welche sich auf die AVR stützen, nicht erforderlich ist !? Hierfür gibt es mündliche und schriftliche Zeugenaussagen, Regelwerke und eine jahrelange Praxis. Beweise hierzu u.a. in den Abschnitten „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“, korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes mit Nachweis der AVR als gültige Arbeitsrechtsgrundlage, Es ergibt sich:, „Unglaubliches Unrecht“ und Perversion - Hexenverfolgung heute ?. Es kann somit bewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der fragwürdigen Kündigung gegen Dietmar Deibele bis ins Jahr 2001, auch für Mitarbeiter mit der Tätigkeit „Heimleiter“, nach Auffassung der zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsgremien für die Gültigkeit des Dienstvertrages auf der Grundlage der AVR keine „ Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ benötigen - und deshalb diese Genehmigung auch bisher nicht eingeholt wurde und selbst nach erfolgter diesbezüglicher Nachfrage nicht eingeholt wird. Hinzu kommt, dass im Dienstvertrag von Dietmar Deibele zusätzlich steht: „ Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“ (siehe auch „Dienstvertrag von Dietmar Deibele“) Wie lässt sich dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 (GG) vereinbaren !? (siehe auch „Arbeitsrecht in Verbindung mit dem Grundgesetz (GG)“ und „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“) Wie glaubhaft ist es, dass das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg nicht davon gewusst haben sollte !? (Jurist der Aufsichtsgremien, Personalreferent, Caritasdirektor, Generalvikar, Bischof usw.) |
Siehe hierzu auch die Ausführungen unter „Wie kam es zu den Urteilen?“ und „10.03.2000 Bischof Leo Nowak bricht erneut sein gegebenes Wort“.
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Warum korrigierte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg trotz Aufforderung nicht nachfolgendes Schreiben !? |
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Warum übernahm das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg trotz Aufforderung nicht die Verantwortung für den durch sie verursachten Schaden !? |
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Wie kann nachfolgendes Schreiben und der anschließende Umgang damit, durch das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg, mit christlichen Werten in Übereinstimmung gebracht werden !? |
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Welche Glaubwürdigkeit haben beliebige Worte von derartigen Vertretern einer katholischen Institution !? (siehe u.a. „Zitate aus der Heiligen Schrift (Bibel)“) |
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Was für eine fragwürdige innere Haltung müssen Menschen haben, welche
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Ich habe das Verhalten der Bistumsleitung und der Justiz wie folgt als Mobbing erlebt:
(siehe Was ist Mobbing am Arbeitsplatz ?)
„Bistum Magdeburg |
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. . . |
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Beglaubigung zum Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes vom 23.09.98 Zum Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes vom 23.09.1998 erteilen wir hiermit rückwirkend die kirchenaufsichtliche Gnehmigung. Magdeburg, 13.Januar 1999 Theodor Stolpe Generalvikar “ |
Anschließend gebe ich den betreffenden „Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes“ der katholischen Kirchengemeinde Köthen vom 23.09.1998 wieder:
„ Auszug aus dem Protokollbuch des Kirchenvorstandes |
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der katholischen Kirchengemeinde Köthen |
den 23.09.1998 |
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes waren durch den unterzeichneten Vorsitzenden, Pfarrer W. Paul schriftlich unter Angabe der Tagesornung auf heute 19.30 Uhr zu einer Sitzung rechtzeitig eingeladen. |
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es erschienen von 11 Kirchvorstandsmitgliedern die Nachbenannten, so daß der Kirchenvorstand beschlußfähig ist. |
Anwes.: |
a) Pfarrer |
W. Paul als Vorsitzender. |
b) die Mitglieder: |
R. M. Kohnke, W. Switalla, Dr. W. Sobetzko, |
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B. Northoff, H. M. Riemen, F. Massag |
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c) die nach Kirchl. Amtsblatt 1929, Stück IV. Nr. 37, dem Kirchenvorstand angehörigen Hilfsgeistlichen: |
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Diakon B. Neumann |
Tagesordnung: |
zu 1. |
Personalia Pflegeheim |
Es wurde verhandelt und beschlossen wie folgt: |
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zu 1. |
Vom Kirchenvorstand wird für Herrn Dietmar Deibele beim Bischölichen Ordinariat Magdeburg der bisherige Arbeitsvertrag zur Nichtgenehmigung eingereicht. Der Kirchenvorstand beschließt weiterhin, für den Fall, daß die bisher ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sein sollten, erneut ordentlich zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen sowie persönlichen Gründen. Die erfolgten Kündigungen sind dem Bischöflichen Ordinariat zur Kirchenaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen.“ |
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09.02.2000 Gesprächsbereitschaft mit Dietmar Deibele laut Bischof Leo Nowak |
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Mit nachfolgenden Worten mache ich meine Erwartungen und meine Hoffnungen deutlich:
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„Ich erhoffe mir von einem Gespräch mit Ihnen die Übernahme der Verantwortung durch das Bischöfliche Ordinariat für die oben genannten Schreiben und das Aufzeigen möglicher Perspektiven für mich als Arbeitnehmer. Wie ich Sie aus Ihren Bischofsworten kennengelernt habe, besteht eine Gemeinsamkeit zwischen uns darin, die befreienden Werte unseres katholischen Glaubens zu leben.“ (siehe u.a. „Werte und Ethik“) |
„Dietmar Deibele |
Trebbichau a.d. Fuhne, den 09.02.2000 |
. . . |
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Bistum Magdeburg |
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Sehr geehrter Herr Bischof Nowak, in einem Gespräch mit Pfarrer Sternal habe ich von ihm erfahren, daß Sie einem Gespräch mit mir offen gegenüberstehen. Darüber bin ich sehr erfreut. In diesem Gespräch sollte es aus meiner Sicht darum gehen, welchen Einfluß das Bischöfliche Ordinariat bei der Urteilsfindung in meinen Kündigungsschutzprozessen in 1. und 2. Instanz hatte. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzungen waren die gegen mich ausgesprochenen Kündigungen. In beiden Instanzen erklärten die Richter übereinstimmend, daß diese Kündigungen unhaltbar seien. Diese Ansicht vertraten zuvor u.a. auch Herr Rink als zuständiger Personalreferent und der leitende Richter Herr Abeßer von der „Bischöflichen Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburg“. Ich habe in beiden Instanzen mit meiner Kündigungsschutzklage verloren. Entscheidend hierfür waren nicht die Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen oder die gegen mich ausgesprochenen Kündigungen, sondern beide Male je ein Schreiben aus Ihrem Bischöflichen Ordinariat. Die betreffenden Schreiben sind diesem Brief beigefügt. Aus meiner Sicht wäre es zur Klärung eventuell sich ergebender juristischer Fragen hilfreich, wenn Herr Rink und mein Anwalt Herr Kunze beim Gespräch zugegen sein könnten. Ich erhoffe mir von einem Gespräch mit Ihnen die Übernahme der Verantwortung durch das Bischöfliche Ordinariat für die oben genannten Schreiben und das Aufzeigen möglicher Perspektiven für mich als Arbeitnehmer. Wie ich Sie aus Ihren Bischofsworten kennengelernt habe, besteht eine Gemeinsamkeit zwischen uns darin, die befreienden Werte unseres katholischen Glaubens zu leben. Mit freundlichem Gruß
Dietmar Deibele |
Anlage: |
Schreiben des Generalvikars Herrn Stolpe vom 02.07.1998 |
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Schreiben von Herrn Diakon Eckart vom 26.11.1998 |
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Schreiben vom Generalvikar Herrn Stolpe vom 13.01.1999 (bzw. 2000 ?) einschl. des betreffenden Protokollauszuges vom 23.9.98 vom KV Köthen “ |
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17.02.2000 Gesprächsangebot von Bischof Leo Nowak |
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Das nachfolgende Schreiben erklärt sich selbst. (siehe „09.02.2000 Gesprächsbereitschaft laut Bischof Leo Nowak“)
Es sei angemerkt:
Es kam leider zu keinem Gespräch, weil der Bischof sein mit nachfolgendem Schreiben gegebenes Wort erneut nicht einhielt. (siehe u.a. „10.03.2000 Bischof Leo Nowak bricht erneut sein gegebenes Wort“, „Werte und Ethik“)
„Bistum Magdeburg |
Max-Josef-Metzger-Str. 1 |
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Dietmar Deibele |
17.02.2000 |
Sehr geehrter Herr Deibele, Ihr Schreiben vom 09.Februar 2000 habe ich erhalten. Ich habe Herrn Pfarrer Sternal gegenüber meine Gesprächsbereitschaft signalisiert. Dieses Gespräch kann ich aber nur mit Ihnen persönlich und allein führen. Da ich mich außerstande sehe, die ganze rechtliche Seite nochmals aufzurollen, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich diesen Weg wähle. Falls Sie an einem solchen Gespräch Interesse haben, vereinbaren Sie bitte mit meinem Sekretariat einen Termin (0391/ 5 96 11 31). Mit freundlichen Grüßen an Sie und Ihre Familie Bischof Leo Nowak“ |
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06.03.2000 Wie verträgt sich „Ausgrenzung“ mit christlichen Werten? - Bischof wankt!? |
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Zu diesem Schreiben sei herausgestellt:
„In den Gesprächen mit den genannten Priestern kam deutlich zum Ausdruck, dass sich mit der Zeit im Bischöflichen Ordinariat mir gegenüber eine Atmosphäre des „Nicht-Wollens“ herausgebildet haben soll. Beide sprachen sich dahingehend aus: So mir gegenüber ein „Wollen“ bestünde, wäre alles andere überflüssig.“ ...
„Wie kann ich dieses „Nicht-Wollen“ (Ausgrenzen) mir gegenüber mit gelebter „Nächstenliebe“ in Übereinstimmung bringen?“
„Mein Glaube erwartet von mir sehr viel mehr, als nur ein „Nicht-Wollen“ „nicht zuzulassen“.
Ich habe auf dieses Schreiben keine Reaktion erhalten. - W A R U M !? (siehe u.a. „17.02.2000 Gesprächsangebot von Bischof Leo Nowak“, „Werte und Ethik“)
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„Dietmar Deibele |
Trebbichau a.d. Fuhne, 2000-03-06 |
. . . |
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Bistum Magdeburg |
Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,
ich hatte in den letzten Tagen die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen mit Herrn Pfarrer Bahrke und Herrn Pfarrer Sternal. Mit beiden haben Sie jüngst gesprochen. Sie brachten ihnen gegenüber Ihre Zweifel an dem Sinn eines Gespräches mit mir zum Ausdruck, da Sie sich infolge zweier Veröffentlichungen verletzt fühlen würden und dies den begleitenden Umgang eines gewollten Dialoges entgegenstünde. In Abstimmung mit beiden genannten Priestern wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie, um bestehende Mißverständnisse auszuräumen, und meinem festen Glauben an die Sinnhaftigkeit eines gemeinsamen Gespräches zum Ausdruck zu bringen.
Der Leserbrief meiner Frau, Bernadette Deibele, vom 19.02.2000 in der „Mitteldeutschen Zeitung Köthen“ unter „Seltsame Urteilsbegründung“ stellt den Versuch der Richtigstellung von bereits veröffentlichten Aussagen eines Journalisten vom 25.01.2000 dar.
Der Leserbrief meiner Mutter, Traute Deibele, vom 24.02.2000 in der „Mitteldeutschen Zeitung Köthen“ unter „Bitte um Wahrhaftigkeit“ ist ein Hilferuf eines Menschen, der um die genauen Geschehnisse und Zusammenhänge weiß, und dem der klärende Dialog bis dahin verweigert wurde.
Beide Leserbriefe wurden vor meiner Bitte um ein Gespräch mit Ihnen an die Zeitung geschickt und somit vor Ihrer bestätigenden Gesprächsbereitschaft. Mir sind weitere Schreiben bekannt, welche ebenfalls vor Ihrer Zusage abgeschickt worden sind.
Es liegt nicht in meiner Absicht, Sie persönlich anzugreifen. Die bekannten Probleme sind durch das Verhalten einiger Mitarbeiter in Ihrem Verantwortungsbereich als Oberhaupt des Bistums Magdeburg entstanden. Beide Leserbriefe drücken die Hoffnung auf eine Richtigstellung aus.
Das Schreiben von Frau Traute Deibele habe ich Ihnen zugeschickt, weil ich dies für wesentlich bezüglich eines offenen Informationsaustausches halte - und somit aus Fairneß Ihnen gegenüber.
In den Gesprächen mit den genannten Priestern kam deutlich zum Ausdruck, dass sich mit der Zeit im Bischöflichen Ordinariat mir gegenüber eine Atmosphäre des „Nicht-Wollens“ herausgebildet haben soll. Beide sprachen sich dahingehend aus: So mir gegenüber ein „Wollen“ bestünde, wäre alles andere überflüssig.
Ich kenne bis heute nicht den Grund für den Konflikt; ich habe mir vorab nicht vorstellen können, daß ein derartiger Konflikt sich so lange hinzieht und ausweitet. Ich bedauere sehr, daß sich eine solche Atmosphäre herausgebildet haben soll - um so mehr, da ich den Personenkreis so gut wie nicht kenne und dieser mich wohl auch nicht.
Wie kann ich dieses „Nicht-Wollen“ (Ausgrenzen) mir gegenüber mit gelebter „Nächstenliebe“ in Übereinstimmung bringen? Wir Menschen sind unterschiedlich, wir werden oftmals mit einem Mitmenschen mehr oder weniger „Nicht-Wollen“, was sich aber nicht auf unser Verhalten ihm gegenüber auswirken sollte und nach meinem christlichen Verständnis auf keinen Fall zum Ausgrenzen eines Mitmenschen führen darf. Ein faires Miteinander mit jedem Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner Einzigartigkeit im vorwiegend sachlich orientierten Arbeitsprozeß ist eine notwendige Grundhaltung für jeden Leiter.
Mein Glaube erwartet von mir sehr viel mehr, als nur ein „Nicht-Wollen“ nicht zuzulassen. Wie soll ich dem Anspruch „Liebt eure Feinde“ entsprechen können, wenn schon ein „Nicht-Wollen“ gegenüber einem Mitmenschen gleichen Glaubens, welcher auch nicht als Feind betrachten werden kann, zum Ausgrenzen im Arbeitsprozeß führt !? Selbstverständlich ist für mich auch, daß bei dem Umgang mit Mitarbeitern die Anwendung unlauterer Mittel in keinem Fall legitim ist.
Nach meiner Überzeugung stellt jeder Versuch des wahrhaftigen Lebens unseres Glaubens eine Chance für unseren christlichen Glauben dar. Oftmals bezeugt der Umgang mit einem Konflikt die Fähigkeit, die vorhandenen theoretischen Erkenntnisse auch in der Praxis zu leben - aus dieser Sicht ist ein Konflikt auch immer eine Chance zu einem gestärkten Miteinander. Dieses Denken in Konsequenz bedeutet für mich eine Basis der Selbsterhaltung dessen, was wir als Leben auf unserer Erde ansehen.
Ich bin durch die Geschehnisse, insbesondere durch die beiden entscheidenden Schreiben des Ordinariates, auf welchen jeweils die Urteilsbegründungen aufbauen, sehr betroffen. Durch meinen Glauben fühle ich mich in meinem Weg bestärkt; dies schließt eine stetige kritische Selbstbetrachtung ein.
Infolge der Fristsetzung durch das Gericht sind mein Anwalt und ich derzeit gehalten, eine Begründung unserer Auffassung darzulegen. Eine schlichte Nichtigkeitserklärung der Schreiben des Bischöflichen Ordinariates vom 26.11.1998 von Herrn Diakon W. Eckart und des Schreibens vom 13.01.1999 (bzw. 2000) vom Generalvikar Herrn Stolpe würde eine weitere Ausweitung des Konfliktes einschränken und ein Miteinander erleichtern. Eine entsprechend leicht zu führende Beweisführung zum Nachteil des Bischöflichen Ordinariates würde entfallen - und gleichzeitig würde nach meiner festen Überzeugung unser gemeinsamer Glaube gestärkt werden. Kein Mensch und somit keine Institution ist unfehlbar - schon ein derartiger Anspruch entspricht nach meiner Auffassung nicht uns Menschen.
Leider war es mir bisher nicht möglich, Ihnen gegenüber meine Überzeugung anders als durch das geschriebene Wort zum Ausdruck zu bringen - ich bedauere sehr die entstandenen Mißverständnisse. Ich wünsche mir für alle Menschen ein würdiges friedliches Miteinander auf der Basis gelebter „Nächstenliebe“.
Ich bitte um Verzeihung, so ich Sie verletzt haben sollte.
Ich freue mich auf unser gemeinsames Gespräch und verbleibe mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. D. Deibele“
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10.03.2000 Dietmar Deibele lädt Bischof zur Sachstandsklärung in Kreis Interessierter ein |
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Mit Schreiben vom 10.03.2000 habe ich Bischof Leo Nowak und Personen seines Vertrauens am 10.03.2000 zur „... Sachstandsklärung und Vermeidung folgenschwerer Mißverständnisse ...“ zu einer unserem vereinbarten´Gespräch „... vorgeschalteten Gesprächsrunde ... in einem kleinen Kreis Interessierter ...“ eingeladen. (siehe u.a. „Werte und Ethik“)
Dieses Schreiben verschickte ich per Fax um 1115 Uhr am 10.03.2000 an Bischof Leo Nowak.
Sollte die Ablehnung des mir bereits zugesagten Gespräches für den 21.03.2000 mit Schreiben des Bischofs vom 10.03.2000 mit dieser Einladung in Zusammenhang stehen? (siehe „10.03.2000 Bischof Leo Nowak bricht erneut sein gegebenes Wort“)
Die Sekretärin des Bischofs Frau Killer sprach am 13.03.2000 wie folgt auf den Anrufbeantworter meiner Familie:
„Das Büro von Bischof Nowak - Killer - guten Tag.
Eine Nachricht für Herrn Deibele.
Bischof Nowak hat Ihre Fax-Nachricht vom 10.03. erhalten. Der Termin ist für ihn aber nicht möglich, weil er zur Bischofskonferenz unterwegs ist.
Dies nur zu Ihrer Information.
Auf Wiederhören.“
Am 15.03.200 verschickte ich dieses Schreiben überschrieben mit „z.Hd. Herr Rink (als Beauftragter des Bischofs)“ per Fax um 1115 Uhr an Herrn Rink.
(Siehe auch „16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung“ und „21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums“)
„Dipl.-Ing. D. Deibele |
Trebbichau a.d. Fuhne, 2000-03-10 |
. . . |
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Bistum Magdeburg |
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Sehr geehrter Herr Bischof Nowak, am letzten Mittwoch habe ich mit meinem Anwalt Herrn Kunze über die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichtes gesprochen. Mein Anwalt und ich sind sehr betrübt, daß sich der Konflikt mehr und mehr vom Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen ins Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg verschoben hat. Herr Kunze schlug spontan zur Sachstandsklärung und Vermeidung folgenschwerer Mißverständnisse eine vorgeschaltete Gesprächsrunde zu unserem Gespräch in einem kleinen Kreis Interessierter vor. Sinn des Gespräches ist die Verdeutlichung des Ist-Zustandes, so daß im Anschluß nach nochmaligem Bedenken der neu und/oder bestätigt gefundenen Überlegungen am 21.03.2000 eine Beendigung der Konfliktsituation leichter beginnen kann. Bedingt durch die Fristsetzung des Arbeitsgerichtes, sind wir an eine enge Terminsetzung gebunden. Mein Anwalt sagte zu, daß er den Schriftsatz an das Gericht erst nach unserem Gespräch am 21.03.2000 endgültig abfassen und abschicken wird, so daß die Ergebnisse unseres Gespräches sich auch im Schriftsatz wiederfinden werden. Hiermit lade ich Sie und Personen Ihres Vertrauens zu einer Gesprächsrunde im vorgenannten Sinne am |
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Donnerstag, den 16.03.2000 um 2000 Uhr bei mir zu Hause |
ein. Wir sind sehr an einer Einengung und Beendigung des Konfliktes interessiert. Eine Rückmeldung würde die Planung der Gesprächsrunde erleichtern. Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. D. Deibele“ |
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10.03.2000 Bischof Leo Nowak bricht erneut sein gegebenes Wort |
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Ohne Benennung der „... z.Zt. vorliegenden Sachlage ... “ bricht Bischof Leo Nowak erneut sein Wort - diesmal zieht er sein bereits zugesagtes Gesprächsangebot zurück. - W A R U M ?
Siehe hierzu u.a.:
„17.02.2000 Gesprächsangebot von Bischof Leo Nowak“,
„16.11.1999 ´ad Absurdum´ - Bewerbungsmöglichkeit ist kein Angebot“,
„29.06.1999 ´Konfliktlösungskonzept´ mit Personalreferent Rink“,
„13.01.1999 oder 2000 !? - Generalvikar Stolpe beeinflußt 2. Instanz“,
„09.02.2000 Gesprächsbereitschaft laut Bischof Leo Nowak“
„06.03.2000 Wie verträgt sich „Ausgrenzung“ mit christlichen
Werten? - Bischof wankt!?“,
„21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums“,
„Sinn von Regelwerken“,
„Werte und Ethik“,
„Hochstapelei - Ja oder Nein“,
„Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“
„Bistum Magdeburg |
39104 Magdeburg, 10.03.00 |
Bischof |
M.-J.-Metzger-Straße 1 |
. . . |
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Herrn Dietmar Deibele |
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Sehr geehrter Herr Deibele gestern habe ich mehrmals versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Leider war das nicht möglich. Somit möchte ich Ihnen auf diese Weise Mitteilung machen. Nach der z.Zt. vorliegenden Sachlage sehe ich nach meiner Einschätzung keine Grundlage für ein weiterführendes Gespräch zwischen uns bezüglich Ihres Dienstverhältnisses. Ich halte es aus diesem Grunde für angebracht, wenn Sie das am 21. März mit mir vereinbarte Gespräch mit Herrn Rink führen. Er ist dazu bereit und könnte Sie um 15.00 Uhr im Roncalli-Haus erwarten. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Herrn Rink in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen Bischof“ |
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16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung |
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Einige der anwesenden Personen der Gesprächsrunde werden nachfolgend zum Schutz ihrer Person nicht benannt. Die Namen dieser Personen werden im Text geschwärzt.
Ich habe selbstverständlich Verständnis, dass nicht alle eingeladenen Personen (siehe nachfolgend im Protokoll) der unterschiedlichen kirchlichen Institutionen kommen konnten - aber warum kam kein einziger, noch nicht einmal in deren Auftrag?
10 der insgesamt 11 anwesenden Personen haben das Protokoll unterschrieben und anschließend übergeben bekommen.
Kein einziger der Anwesenden sprach sich positiv zum Verhalten des Kirchenvorstandes der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen, des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg aus. Mehrere der anwesenden Personen waren zu diesem Zeitpunkt Mitglieder der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen.
U.a. wurden nachfolgende Aussagen mit Unterschrift bestätigt:
- |
„Pfarrer Paul, Herr Northoff und Herr Riemen haben gegen die Interessen der katholischen Gemeinde und des Pflegeheimes verstoßen,“ |
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„Konflikt hat sich infolge der Schreiben des Ordinariates von Diakon Eckart und des Generalvikars Herrn Stolpe und der darauf aufbauenden Urteilsbegründungen von Köthen ins Bischöfliche Ordinariat verschoben.“ |
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„Parallele Klage gegen das Ordinariat wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung“. |
Es handelt sich im vorliegenden Falle um „Sippenvertreibung“. |
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Ein Pfarrerwechsel ist durchaus schon vorgekommen (z.B. Pfarrer Batzant in Köthen infolge Konflikt mit Pfarrer Simon) |
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„Keine einzige Äußerung beinhaltete, dass sich die Familie Deibele falsch verhalten habe (bedauerlich sei, dass der Gesundheitszustand des Heimleiters keine erweiterte Gegenwehr zugelassen habe - und die Zusagen der Aufsichtsgremien sich als haltlos erwiesen haben)“ |
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„Nichtigkeitserklärung des Bischofs zu genannten Schreiben des Ordinariates kann weitere Ausweitung eindämmen und den Konflikt wieder nach Köthen zurückholen.“ |
16.03.2000 |
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21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums |
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Erneut verweise ich darauf: Für die Gültigkteit meines Dienstvertrages war nach geltendem Recht eine „kichenaufsichtliche Genehmigungen“ nicht erforderlich.
Allen beteiligten Personen und Gremien (einschließlich dem Gericht) war dies bekannt. (siehe „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“, 12.01.2000 Dienstvertrag noch nicht bei Kirchenaufsichtsbehörde eingereicht, „Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Wie glaubwürdig ist es, dass ausgerechnet der Leiter der Abteilung Recht
und Personal im Caritasverband, Herr Rink, und im nachfolgenden Gespräch der Beauftragte des Bischofs Leo Nowak dieses nicht gewußt haben soll !? (siehe u.a. 31.05.1999 Schlichtungsverhandlung mit überraschender Aussage, „16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung“, „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“)
Warum ist Herr Rink nicht, trotz jahrelanger Möglichkeiten, seiner Pflicht zur Richtigstellung der Rechtslage nachgekommen!? (siehe u.a.... Unglaubliches Unrecht) Dieser Pflicht ist Herr Rink auch bei seinen persönlichen Aussagen vor Gericht nicht nachgekommen (siehe ... 12.12.1998 Beschwerde über Willkür durch Bischöfliches Ordinariat von Uwe Knöfler mit Aussage des Personalreferenten Rink vor dem Arbeitsgericht).
Durfte Herr Rink seiner Pflicht nicht nachkommen !? - weil dies ihm von seinem
Vorgesetzten, Bischof Leo Nowak, verboten wurde !?
(siehe auch „29.06.1999 ´Konfliktlösungskonzept´ mit Personalreferent Rink“)
Um die Kommunikation selbst unter dieser Zumutung nicht abbrechen zu lassen, ging ich auf das Gespräch ein.
Welche zynische Wertelosigkeit mich erwartete, hätte ich selbst nach den bisherigen Erfahrungen nicht erwartet, schließlich trat Herrn Rink als Beauftragter des Bischofs und somit in seinem Namen auf - doch lesen Sie selbst.
Hervorgehoben sei:
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D. Deibele sagte: Sie haben im Namen des Bischofs ein Arbeitsangebot vor der Schlichtungsverhandlung vorgeschlagen, welches dann in den Schlichtungsspruch aufgenommen wurde - bis heute habe ich kein Angebot erhalten. |
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Herr Rink darauf: Er habe mir die Möglichkeit einer Bewerbung gegeben, ich hätte nicht darauf reagiert, so daß dies damit für das Ordinariat als erledigt gilt. |
- |
D. Deibele erwiderte: Ich habe darauf schriftlich mit dem Aufzeigen von Widersprüchen entsprechend des Schlichterspruches reagiert. |
- |
Herr Rink darauf: Sie sind nicht zu den Bewerbungsgesprächen erschienen, statt dessen haben Sie Forderungen gestellt - somit haben Sie nicht reagiert. Zusatz: D. Deibele ist nichts von einem Bewerbungsgesprächs-Termin bekannt. |
Wie sollte ich einen mir nicht bekannten Termin wahrnehmen können !? Welch Gipfel der Dekadenz: Mit der „Wahrheit“ betrügen. Unverblümt widerlegt er sich selbst und gibt mir dann auch noch die Schuld am Versagen des Bischöflichen Ordinariates, indem er meine offensichtlich doch erfolgte Reaktion als „... somit haben Sie nicht reagiert.“ wertet. Das hingegen er bzw. das Bischöfliche Ordinariat mir weder ein zugesagtes Arbeitsangebot gemacht hat, noch auf mein Schreiben reagiert wurde und er mich nicht über einen Termin zu einem Bewerbungsgespräch informiert hat, übergeht er - welch eine Unverfrorenheit. |
Weil ich es wagte, auf die Einhaltung der Zusage des Bischofs Leo Nowak zur Schlichtungsverhandlung hinzuweisen und ich zu einem mir unbekannten Bewerbungsgespräch nicht erschienen war (dies ist niemandem möglich), wird mir die Schuld am Wortbruch des Bischofs zugewiesen. |
Oder anders ausgedrückt:
War bereits das Ansinnen, die gegebene Zusage des Bischofs Leo Nowak zur Schlichtungsverhandlung hinsichtlich eines Arbeitsangebotes durch eine Bewerbungsmöglichkeit ersetzen zu wollen, ein Wortbruch , so war die Unterlaufung selbst der Bewerbungsmöglichkeit durch das Ordinariat aus meiner Sicht die bewußte ausgrenzende Mißachtung meiner Person und die Offenlegung, dass dem Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg nicht an einer ehrlichen Konfliktbewältigung und einer Einhaltung des gegebenen Wortes gelegen war. Dies ist Mobbing. („Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“)
„Trebbichau a. d. Fuhne, den 21.03.2000 |
Aktennotiz |
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Anlaß: |
Infolge Vermittlung von Bischof Leo Nowak nach seinem Schreiben vom 10.03.2000 kam es zum Gespräch. |
Voraus gingen diesem Gespräch: |
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mehrere Bitten um Gespräche von D. Deibele an Bischof Leo Nowak und andere leitende Angestellte im Bischöflichen Ordinariat und des Caritasverbandes in Magdeburg vor dem Jahr 2000 - ohne daß diese angenommen wären, |
- |
Schreiben von D. Deibele an Bischof Leo Nowak vom 02.01.2000 mit Bitte um persönliches Gespräch, |
- |
Anruf von Frau Killer am 20.01.2000 im Namen von Bischof Leo Nowak bei H.-J. Deibele mit Gesprächsablehnung, |
- |
Schreiben vom Anwalt Kunze an Bischof Leo Nowak vom 17.01.2000 mit Bitte um klärendes Gespräch, |
- |
Schreiben von Bischof Leo Nowak an Anwalt Th. Kunze vom 25.01.2000 mit Gesprächsablehnung, |
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Schreiben vom 06.02.2000 von D. Deibele an Bischof Leo Nowak mit „Übereinstimmungvon Wort und Tat“ (einschl. Grafik), |
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Schreiben vom 09.02.2000 von D. Deibele an Bischof Leo Nowak mit Bitte um ein Gespräch unter Bezug auf Verantwortlichkeit des Ordinariates, |
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Leserbrief „Bitte um Wahrhaftigkeit“ vom 24.02.2000 von Traute Deibele per Fax an Bischof Leo Nowak am 27.02.2000, |
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Schreiben vom 17.02.2000 von Bischof Leo Nowak an D. Deibele mit Gesprächsangebot, |
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telefonische Vereinbarung des zuvor genannten Gespräches mit Frau Killer am 24.02.2000 für den 21.03.2000 um 930 Uhr, |
- |
Schreiben vom 06.03.2000 von D. Deibele an Bischof Leo Nowak zur Atmosphäre des „Nicht-Wollens“ mir gegenüber, |
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Schreiben vom 10.03.2000 von D. Deibele an Bischof Leo Nowak mit der Einladung zu einer vorgeschalteten Gesprächsrunde am 16.03.2000, |
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Schreiben vom 10.03.2000 von Bischof Leo Nowak an D. Deibele mit Gesprächsablehnung; Übergabe des Gespräches an Herrn Rink, |
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viele Telefonate mit Angestellten des Bischöflichen Ordinariates und des Caritasverbandes in Magdeburg zwecks Einladung zur Gesprächsrunde am 16.03.2000 (leider keine Zusage erhalten), |
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Einladungs-Schreiben vom 10.03.2000 von D. Deibele an Bischof Leo Nowak ging per Fax am 15.03.2000 an Herrn Rink als Beauftragter des Bischofs; in einem Telefonat verneinte dieser sein Kommen, |
Zeit: |
Dienstag, den 21.03.2000 von 1500 bis 1515 Uhr im Roncalli-Haus in Magdeburg |
Anwesende: |
Herr Rink (Jurist, Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband als Beauftragter des Bischofs) |
Herr D. Deibele (gekündigter Mitarbeiter des Pflegeheimes), |
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(Die mitgekommene Ehefrau, Frau B. Deibele, durfte nicht am Gespräch teilnehmen.) |
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D. Deibele stellt kurz die Betroffenheit seiner gesamten Familie (Großeltern, Eltern, Ehefrau und eigene Kinder) und den auf ihr lastenden Druck infolge der Herrn Rink bekannten Konfliktsituation dar; besonders hinsichtlich der beiden entscheidenden angeblichen „kirchenaufsichtlichen Genehmigungen“ zu den gegen D. Deibele ausgesprochenen Kündigungen; infolge dieser Schreiben wurde geurteilt und die Urteile begründet, so daß sich der Konflikt ins Ordinariat verlagert habe - heute könne die Konfliktausweitung eingeengt und die Beendigung beginnen. Die angesetzte Diskussionsrunde hat mit 11 Personen ohne den krank gewordenen Anwalt stattgefunden. Alle Personen waren einstimmig vom Verhalten des Bischöflichen Ordinariates enttäuscht. Aus der Urteilsbegründung in 2. Instanz ergibt sich, daß ich nunmehr eine Schadensersatzklage gegen eine Einrichtung in Trägerschaft der katholischen Kirche Eine Verletzung des Bischofs war nie meine Absicht, was ich auch in einem Schreiben ihm gegenüber begründend mitteilte. |
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Herr Rink darauf: Zwei unabhängige weltliche Arbeitsgerichte haben sich gegen mich als AN entschieden; nach seinen Erfahrungen entscheiden Arbeitsgerichte eigentlich zugunsten des AN, so daß sich für ihn die Frage stellt: Ob die von mir benannte Belastung für die Familie und mich nicht aus meinem Verhalten im Konflikt erwachse - unabhängig von dem Verhalten der Kirche. Die Kirche hält auch diesen Konflikt mit mir durch. |
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D. Deibele fragt: Was haben Sie mir zur Konflikteindämmung und -beendigung hinsichtlich der Übernahme eigener Verantwortung zu den Schreiben des Ordinariates zu sagen? |
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Herr Rink antwortet: „Nichts.“ Er sei zu diesem Gespräch erschienen, damit nicht der Name des Bischofs im Internet erscheine, sondern evtl. nur der seine. Der Bischof will aus dem Konflikt herausgehalten werden. Der Bischof sei auch nicht verletzt - er will halt nur nicht ins Internet. Er, Herr Rink, habe in der letzten Zeit viele Anrufe aus anderen Bistümern zum Konflikt erhalten - daraufhin habe er stets geantwortet, daß dies „Bistums-Sache“ sei. Er stehe als Jurist außen vor. |
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D. Deibele fragte: Warum haben Sie mir dies nicht telefonisch vorab mitgeteilt - ich hätte nicht erst nach Magdeburg fahren müssen. |
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Herr Rink antwortet: Sie haben um ein Gespräch gebeten und er wurde vom Bischof als befähigt genug gehalten, dieses Gespräch zu führen, weshalb er nun hier sei. |
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D. Deibele sagte darauf: Sie sind stark in den Konflikt eingebunden. Der Bischof wird juristisch offensichtlich unzureichend beraten. Der Konflikt geht nun vor die 3. Instanz. Das Gespräch heute sollte zur Einengung und Beendigung des Konfliktes beitragen, was aus meinen letzten Schreiben eindeutig hervorgeht, welche auch Ihnen bekannt sind. Es geht um das Aushalten eines Konfliktes auf der Grundlage von christlichen Werten. Im Anschluß ist aus meiner Sicht eine Zusammenarbeit mit jedem möglich. |
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Herr Rink darauf: Er bestätigte letztere Auffassung und wünsche mir alles Gute für die 3. Instanz. |
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D. Deibele sagte: Sie haben im Namen des Bischofs ein Arbeitsangebot vor der Schlichtungsverhandlung vorgeschlagen, welches dann in den Schlichtungsspruch aufgenommen wurde - bis heute habe ich kein Angebot erhalten. |
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Herr Rink darauf: Er habe mir die Möglichkeit einer Bewerbung gegeben, ich hätte nicht darauf reagiert, so daß dies damit für das Ordinariat als erledigt gilt. |
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D. Deibele erwiderte: Ich habe darauf schriftlich mit dem Aufzeigen von Widersprüchen entsprechend des Schlichterspruches reagiert. |
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Herr Rink darauf: Sie sind nicht zu den Bewerbungsgesprächen erschienen, statt dessen haben Sie Forderungen gestellt - somit haben Sie nicht reagiert. Zusatz: D. Deibele ist nichts von einem Bewerbungsgesprächs-Termin bekannt. |
Abschließend wünschte mir Herr Rink erneut alles Gute für die 3. Instanz.
Dietmar Deibele“
Wie sollte ich einen mir nicht bekannten Termin wahrnehmen können !?
Welch Gipfel der Dekadenz: Mit der „Wahrheit“ betrügen.
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24.03.2000 dringende Anfrage an Bischof Leo Nowak von Dietmar Deibele |
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Infolge des vorangegangen Gespräches mit dem direkten Beauftragten des Bischofs Herrn Rink wandte ich mich mit nachfolgender „dringenden Anfrage“ an Bischof Leo Nowak. (siehe „21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums“)
Es sei kurz vorab angemerkt:
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Ich fragte den Bischof: „Sehr geehrter Herr Bischof, entspricht der Inhalt und die Art und Weise der Argumentationsführung während des Gespräches durch den von Ihnen beauftragten Herrn Rink Ihrer Auffassung ?“ |
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Ich informierte den Bischof wie folgt: „Ich plane, ein Buch zum Konflikt und der Konfliktbewältigung innerhalb der Kirche zu schreiben.“ |
Ich habe bisher keine sachliche Antwort auf mein Schreiben erhalten! - W_A_R_U_M_?
(siehe u.a. „Einleitung zur Konfliktsituation“, „Mobbing-allgemeine Betrachtungen“, Werte und Ethik“)
Hinweis: Die heutige Internetadresse www.mobbingabsurd.com lautete damals http://members.aol.com/mobbabsurd.
„Dipl.-Ing. D. Deibele |
Trebbichau a. d. Fuhne, 2000-03-24 |
. . . |
per Fax vorab ohne Anlagen |
Bistum Magdeburg |
dringende Anfrage |
Sehr geehrter Herr Bischof Nowak, am 21.03.2000 habe ich entsprechend Ihrer Vermittlung das Gespräch mit Herrn Rink im Roncalli-Haus wahrgenommen. Ich bin ob des Gesprächsinhaltes und der Art und Weise der Argumentation durch Herrn Rink sehr betroffen; ich fühle mich in meiner Würde verletzt. Ich lege die von mir im Anschluß gefertigte Aktennotiz vom 21.03.00 diesem Schreiben bei (Anlage 1; 2 A4-Seiten). Mehrere Personen haben mir Sie als einen wahrhaftigen Menschen beschrieben, dem die christlichen Werte sehr wichtig sind. Die Berücksichtigung christlicher Werte konnte ich bei dem besagten Gespräch nicht finden. |
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Sehr geehrter Herr Bischof, entspricht der Inhalt und die Art und Weise der Argumentationsführung während des Gespräches durch den von Ihnen beauftragten Herrn Rink Ihrer Auffassung ? |
Aus dem Gespräch ergibt sich für mich, daß sich Herr Rink nicht mit seiner Aufgabe und dem Bistum identifiziert - „Er stehe als Jurist außen vor“ (siehe Anlage 1). Dies vertritt er nach seinen eigenen Worten auch nach außen gegenüber anderen Bistümern. Herr Rink war von Anfang an mit dem Konflikt vertraut, er hat viele Male nachweislich unzulänglich gehandelt, er hat dennoch allen Mitgliedern der Familie Deibele immer wieder Mut gemacht und versichert, daß er ihre Interessen vertritt, wir haben ihm stets aufs Neue Vertrauen geschenkt; er ist der zuständige Personalreferent, er bearbeitet in Ihrem direkten Auftrag den Konflikt (somit im Namen des Bistums) - so daß meine Familie und ich das letzte Gespräch als Zynismus empfinden. Ist sich Herr Rink seiner Verantwortung bewußt? Zur Verdeutlichung meiner getroffenen Aussagen lege ich diesem Brief nachfolgende Schreiben bei bzw. verweise auf sie, wenn diese Ihnen bereits vorliegen: |
1. |
„Dringende Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ vom 05.01.1998 vom damaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele (Anlage 2; 4 A4-Seiten) |
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Am 28.05.1999 (nach weit über einem Jahr und bereits erfolgten Gerichtsverhandlungen) kam es zur ersten Verhandlung vor der Schlichtungsstelle, d.h. nach dem Ausscheiden des um Hilfe rufenden Heimleiters - weil dieser aus gesundheitlichen Gründen das Mobbing nicht mehr aushielt. |
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Der Schlichterspruch vom 16.07.1999 wurde auch nicht nur ansatzweise durch die Vertreter der kirchlichen Institution umgesetzt. |
2. |
Schreiben vom 02.03.1998 von Frau Traute Deibele an alle Mitglieder des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen. Mit 17 Punkten wird ein begründeter Nachweis zum Fehlverhalten des sogenannten „Verwaltungsausschusses“, welcher unlegitimiert gegen den Willen der legitimierten Heimleitung wirkte, erbracht. Generalvikar Stolpe erhielt dieses Schreiben per Fax am 15.03.1998. (Anlage 3; 5 A4-Seiten), |
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bis heute nach über 2 Jahren gibt es darauf noch nicht einmal eine offizielle Eingangsbestätigung, geschweige denn eine Bearbeitungsabsicht. |
3. |
Konfliktlösungskonzept von H.-J. Deibele vom 26.04.1999 (Anlage 4; 2 A4-Seiten), |
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4. |
Aktennotiz vom 29.06.1999 zum Gespräch am 28.06.1999 mit Herrn Rink, Herrn H.-J. Deibele und Herrn D. Deibele zum Konfliktlösungskonzept (Anlage 5; 3 A4-Seiten); Das Ergebnis des Gespräches war fast deckungsgleich mit dem Konfliktlösungskonzept von Herrn H.-J. Deibele; zur Umsetzung kam es nicht. |
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5. |
Mit Schreiben vom 26.06.1999 teilte ich Ihnen den gesundheitlichen Zusammenbruch infolge Mobbing von Bernadette Deibele mit. Entsprechend des Gespräches mit Herrn Rink als Beauftragter des Bischofs vom 28.06.1999 und eines am gleichen Tag geführten Telefonates (siehe Anlage 5) „... wurde vereinbart, daß keine weiteren Aktivitäten gegen B. Deibele im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ stattfinden werden.“ Dennoch erhielt meine Frau am 30.06.1999 eine absurde Abmahnung, welche sie mit Schreiben vom 06.07.1999 nachweislich widerlegte. Auf die Widerlegung wurde nicht reagiert. Mit Schreiben vom 15.07.1999 setzten Sie sich für mich und meine Frau, Bernadette Deibele, ein. Dies bewirkte keine Beendigung des Mobbings. Sie hielt das gegen sie geführte Mobbing gesundheitlich nicht aus und schied deshalb aus dem Pflegeheim aus. Sie teilte Ihnen die Situation ausführlich mit Schreiben vom 26.08.1999 mit. |
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6. |
„Anzeige grober Datenschutzverletzung“ durch im Namen der katholischen Kirche wirkende Personen (Herr Northoff [KV], Herr Riemen [KV], Pfarrer Paul [KV-Vorsitzender] usw.) von Herrn H.-J. Deibele vom 16.11.1999 (zu Händen Herrn Rink per Fax am 17.11.1999; 5 A4-Seiten) |
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bis heute gibt es darauf außer einer Bearbeitungsabsicht keine Antwort. |
7. |
„Anzeige grober Datenschutzverletzung“ durch im Namen der katholischen Kirche wirkende Personen (Herr Northoff [KV], Herr Riemen [KV], Pfarrer Paul [KV-Vorsitzender] usw.) von Frau Traute Deibele vom 01.02.2000 (zu Ihren Händen per Fax am 02.02.2000; 5 A4-Seiten) |
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bis heute gibt es darauf außer einer Bearbeitungsabsicht keine Antwort. |
8. |
Anzeige der „Datenschutzverletzung“ vom 02.06.1999 von Herrn Uwe Knöfler, deren Eingang Herr Rink am 22.06.1999 bestätigte, mehrere Schreiben folgten bis zum Schreiben vom 16.11.1999 von Herrn Knöfler (zu Ihren Händen per Fax am 16.11.1999; 3 A4-Seiten) |
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bis heute gibt es trotz einer weiteren Nachfrage vom 02.02.2000 darauf keine Antwort. |
9. |
Klage vom 13.12.1999 von H.-J. Deibele gegen die Herren Riemen, Northoff und Pfarrer Paul wegen Schmerzensgeld (Anlage 6; 3 A4-Seiten), |
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. . . |
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10. |
Klage vom 24.01.2000 von Frau Traute Deibele gegen die Herren Riemen, Northoff und Pfarrer Paul wegen Schmerzensgeld (Anlage 7; 3 A4-Seiten), |
Viele weitere Schreiben verschiedener Personen, „Hilferufe“, Veröffentlichungen in Zeitungen und im Internet (unter http://members.aol.com/mobbabsurd) und sogar eine von mir organisierte Gesprächsrunde zur Darlegung des Sachstandes erfolgten hinsichtlich eines fairen Umganges mit dem Konflikt durch das Bischöfliche Ordinariat ergebnislos. Da alle Bemühungen um eine Schlichtung, Eindämmung und Beendigung des Konfliktes bis heute gescheitert sind, muß nun auch ich Klage auf Schadenersatz gegen eine Einrichtung in Trägerschaft der Katholischen Kirche entsprechend der Urteilsbegründung in der 2. Instanz erheben. Vermutlich werden auch noch weitere Anzeigen wegen Datenschutzverletzung und evtl. weitere Klagen folgen. Die Art und Weise der Bearbeitung der aufgeführten Schreiben und der Umgang mit der Konfliktsituation gegenüber der Familie Deibele ist völlig unakzeptabel. Entspricht dies Ihren Wünschen und Vorstellungen von einer fairen Konfliktbewältigung innerhalb der katholischen kirchlichen Institution? Nicht nur aus meiner Sicht werden Sie offensichtlich juristisch schlecht beraten. Es schmerzt meine Familie und mich sehr, daß allen Bemühungen zur konstruktiven und fairen Ausräumung des Konfliktes mit unredlichen Mitteln auch im Namen des Bischöflichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg begegnet wird. Zur Verdeutlichung des derzeitigen Sachstandes füge ich nachfolgende Grafik über den „Zyklus Willkür im Rechtsstaat !?“ ein. |
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Diese dargestellte Situation ist infolge der Rechtspraxis der Katholischen Kirche im Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg zur Verhandlung und Entscheidung in 2. Instanz gekommen. Da weltliche Richter so entschieden haben, sieht das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg keinen Handlungsbedarf zur Übernahme der eigenen Verantwortung!? Letzteres sagte mir gegenüber der Jurist Herr Rink als Ihr Beauftragter am 21.03.2000.
Aus Sicht der Familie Deibele stellt sich der Konflikt wie folgt dar: |
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Die Verantwortung der Katholischen Institution ergibt sich aus nachfolgender Grafik: |
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Ich kenne niemanden, der dieses Verhalten der Katholischen Institution versteht und gut heißt. Als Bischof und somit Oberhaupt des Bistums Magdeburg liegt es in Ihrer Hand, den Konflikt zu jeder Zeit entsprechend der Möglichkeiten des von Ihnen herausgegebenen „Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ vom 11. März 1997 zu beenden. Es stehen auch in Köthen die Wahlen für den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat der katholischen Gemeinde an. Sie haben die Möglichkeit zum Eingreifen, so daß weiterer Schaden für die kirchliche Institution eingedämmt wird. So Sie mir nicht innerhalb von 4 Wochen antworten, muß ich von einer ÜbereinstimmungIhrerseits zu der Art und Weise der Konfliktbewältigung gegenüber der Familie Deibele ausgehen. Ich plane, ein Buch zum Konflikt und der Konfliktbewältigung innerhalb der Kirche zu schreiben. In Ihrem Bischofswort zur Fastenzeit von 1998 haben Sie treffend geschrieben: |
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„In der Öffentlichkeit gilt die Kirche oft als unmodern und hinterwäldlerisch. Innerkirchliche Spannungen werden oftmals nicht als Chance, sondern als zusätzliche Belastung erfahren.“ |
Und in Ihrem jüngsten Bischofswort zur Fastenzeit für das Jahr 2000 sagen Sie: |
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„Wer eine Prüfung gut übersteht, fühlt sich gestärkt und bestätigt. Das gilt auch für unseren Glauben. ´Eine ungeprüfte und noch nicht erprobte Tugend ist keine Tugend´, so hat der Kirchenlehrer Origenes (+253/254) diese Erfahrung formuliert. . . . Wird nicht gerade heute unser Glaube ´auf Herz und Nieren´ geprüft?“ |
Ich bete im vorgenannten Sinne für Sie und alle vom Konflikt betroffenen Personen. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Ing. D. Deibele Anhang: im Text benannte Schreiben“ |
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04.04.2000 Dialog-Verweigerung des Bischofs Leo Nowak |
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Das nachfolgende Schreiben erklärt sich selbst.
Es sei kurz vorab angemerkt:
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Hinsichtlich des angegebenen Gespräches hat es keine Vertraulichkeitsvereinbarung gegeben. (siehe „21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums“ |
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Ich werde in diesem Schreiben um „Verständnis“ zur Duldung einer für mich und andere negativen Situation gebeten, obwohl nachweisbar Möglichkeiten der Lösung bestehen. Diese Situation hatte sich durch Fehlverhalten u.a. der zuständigen Aufsichtsgremien Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg derartig negativ entwickelt; sie wurde gar durch deren Fehlverhalten überhaupt erst ermöglicht - siehe „Wie kam es zu den Urteilen“. Darüber hinaus wird einseitig von diesen Gremien im Auftrag des Bischofs Leo Nowak jeder weitergehende Dialog verweigert. Was für ein Zynismus. (siehe u.a. „03.03.1999 Bischof Leo Nowak zu Gesprächsmöglichkeit“) Was für ein absurdes Verständnis von der „Fürsorge-Pflicht“. Ich verstehe diese Verhalten als „Unterlassene Hilfeleistung“. (siehe u.a. „29.04.2000 Fachaufsichtsbeschwerde - von Dietmar Deibele“, Hochstapelei - Ja oder Nein“, Grafik „Nichts hören - Nichts sehen - Nichts sagen“ und Grafik Verhalten der Aufsichtsgremien“) |
(siehe u.a. „Einleitung zur Konfliktsituation“, „Mobbing-allgemeine Betrachtungen“)
„Caritasverband für das Bistum
Magdeburg e.V. |
04. April 2000 |
Herrn Dietmar Deibele |
Gemeinsamer Gesprächstermin am 21. März 2000 im Roncalli-Haus Sehr geehrter Herr Deibele, nach unserem gemeinsamen o.g. Termin hatte ich noch mal Rücksprache gehalten mit unserem Bischof, der mich in dieser Sache beauftragt hat. Es ist nicht zu verhehlen, dass unser Bischof sehr betroffen ist über die Geschehnisse, die um und mit der Familie Deibele entstanden sind. Leider gibt es Entwicklungen im Leben von Menschen, die in einem absehbaren Zeitraum nicht mehr zu ändern sind. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auf Grund der entstandenen Situation wir weitere Gespräche und Kontakte weder als hilfreich noch als erfolgversprechend ansehen. Da das im Betreff angegebene Gespräch als vertraulich verabredet war, bitte ich die Vertraulichkeit zu bewahren. Mit freundlichem Gruß Christoph Rink |
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29.04.2000 Fachaufsichtsbeschwerde - von Dietmar Deibele |
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Ich habe bisher keine sachliche Antwort auf mein Schreiben erhalten! - W_A_R_U_M_?
(siehe u.a. „Einleitung zur Konfliktsituation“, „Mobbing-allgemeine Betrachtungen“, Werte und Ethik“)
Hinweis: Die heutige Internetadresse www.mobbingabsurd.com lautete damals http://members.aol.com/mobbabsurd.
„Dipl.-Ing. D. Deibele Bistum Magdeburg |
Trebbichau a. d. Fuhne, 2000-04-29 Ihr Schreiben vom: 04.04.2000 vorab per Fax am 29.04.2000 |
Fachaufsichtsbeschwerde |
Betreff: |
Die Art und Weise der Bearbeitung meiner Ihnen bekannten Konfliktsituation hinsichtlich meines Arbeitsverhältnisses im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen (Deutschland, Sachsen-Anhalt) Gleichzeitig Nachfrage zum Bearbeitungstand meines Schreibens vom 24.03.2000 an Sie als Bischof des Bistums Magdeburg. |
Sehr geehrter Herr Bischof Nowak, Sie haben mir über Ihren Beauftragten Herr Rink geschrieben. Sie bitten mich: |
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„Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß aufgrund der entstandenen Situation wir weitere Gespräche und Kontakte weder als hilfreich noch als erfolgversprechend ansehen.“ |
Ich habe für eine derartige Haltung, insbesondere nach der Art und Weise des in Ihrem Namen geführten Gespräches am 21.03.2000 (siehe Aktennotiz zum Gespräch vom 21.03.2000 - siehe Anlage) kein Verständnis. Sie äußerten, daß dieses Gespräch als „vertraulich“ vereinbart war - dem ist nicht so. Im Schreiben von Ihnen vom 17.02.2000 mit Ihrem Gesprächsangebot an mich steht lediglich „... mit Ihnen persönlich und allein ...“. Des weiteren haben Sie mir zum offiziellen Gesprächsinhalt, welcher vorher mit mehreren Schreiben deutlich gemacht wurde, lediglich mit dem Wort „Nichts“ durch Ihren Beauftragten geantwortet. Alles andere waren umrahmende Worte. Zitat aus genannter Aktennotiz: |
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„- |
D. Deibele fragt: Was haben Sie mir zur Konflikteindämmung und –beendigung hinsichtlich der Übernahme eigener Verantwortung zu den Schreiben des Ordinariates zu sagen? |
- |
Herr Rink antwortet: „Nichts.“ Er sei zu diesem Gespräch erschienen, damit nicht der Name des Bischofs im Internet erscheine, sondern evtl. nur der seine. Der Bischof will aus dem Konflikt herausgehalten werden. Der Bischof sei auch nicht verletzt - er will halt nur nicht ins Internet. Er, Herr Rink, habe in der letzten Zeit viele Anrufe aus anderen Bistümern zum Konflikt erhalten - daraufhin habe er stets geantwortet, daß dies ´Bistums-Sache´ sei. Er stehe als Jurist außen vor.“ |
Der von Ihnen Beauftragte, Herr Rink, war von Anfang an offiziell vom damaligen Heimleiter in den Konflikt einbezogen worden (siehe hierzu u.a. meine Schreiben „dringende Anfrage“ vom 24.03.2000 an Sie), dennoch meinen Sie, daß ich „Verständnis“ für Ihr zweifelhaftes Tun haben soll und auch noch die Folgen „demütig“ tragen soll - oder was meinen sie mit „Verständnis“ !? Im April 2000 nahmen Sie die Firmung in Löbejün vor; ich war extra anwesend und habe mir die Kommunion von Ihnen geben lassen, um friedlich in Übereinstimmungmit dem Glauben zu zeigen, daß ich keine Berührungsängste Ihnen gegenüber habe. Ihr Verhalten über mehrere Jahre hinweg hinsichtlich Gesprächsverweigerung, schriftlichem Einsatz für die Familie Deibele, schriftlicher Gesprächszusage, erneute Gesprächsverweigerung und dann die einzige Antwort durch Ihren Beauftragten mit „Nichts“ läßt nicht nur für mich den Schluß zu, daß Sie „Angst“ vor einem Gespräch mit mir haben. Doch Christen brauchen keine Angst vor einem Gespräch zu haben, so sie sich an den Glaubenswerten orientieren. Ich bitte Sie, meine Ausführungen in meiner Homepage „Mobbing-Absurd“ unter |
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unter Option „Glaubensverständnis“ in den Abschnitten „Mein Glaubensverständnis“ und „Wege zum Glauben an Gott“ zu lesen (eine Kopie von „Wege zum Glauben an Gott“ liegt Ihnen bereits vor). Albert Schweitzer sagt in seinem Buch „Kultur und Ethik“ (Verlag C.H. Beck München 1990, ISBN 3 406 349463): |
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„Darum hat jeder, der glaubt, daß er etwas zur ethischen Selbstbestimmung der Gesellschaft und der Einzelnen zu sagen habe, das Recht, jetzt zu reden, obwohl die Stunde die politischen und wirtschaftlichen Fragen ausgeschrieben hat. Das Unzeitgemäße ist das Zeitgemäße. . . . Diejenigen, die unser Denken über Ethik in irgend etwas voranbringen, arbeiten an dem Kommen des Wohlstandes und des Friedens in der Welt.“ |
Was halten Sie von einer nachfolgend beschriebenen Person?: |
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Eine Person wirft einem um Hilfe rufenden Ertrinkenden einen Rettungsring an einer Leine zu, so daß dieser ihn fast erreichen kann. Immer, wenn der Ertrinkende den Rettungsring beinah erreicht hat, zieht sie den Rettungsring wieder ein Stück weg, aber immer nur so, daß der Ertrinkende die Hoffnung auf die baldig mögliche Rettung behält. - Schließlich zeigt sich der Mensch ob des mißlungenen Rettungsversuches betroffen, denn er habe ja zumindest gezeigt, daß er eine Rettung versucht habe. |
So haben meine Familie und ich das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg über mehrere Jahre erleben müssen. |
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Sie kamen, um zu helfen (bereits im September 1997) und versprachen mehrmals Hilfe - Warum unterblieb die mehrfach zugesagte Hilfe unbegründet? |
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Sie erkannten das rechtliche nicht abgesicherte Handeln des Verwaltungsausschusses über ca. ½ Jahr hinweg entgegen der Auffassung des legitimierten Heimleiters an (siehe u.a. mein Schreiben vom 06.03.1998 an GV Stolpe zum persönlichen Gespräch am 05.03.1999) - Warum schauten sie den daraus entstanden Folgen mit der Vertreibung von 4 Mitgliedern der Familie Deibele mittels unredlicher Mittel (Mobbing) ohnmächtig zu? |
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Auf viele Schreiben an Sie und Ihre Mitarbeiter wurde zumeist nicht, fragwürdig oder mit Falschaussagen geantwortet. So z.B. auf das Schreiben von Traute Deibele vom 09.09.1999 an Sie mit der Schilderung eines Vorfalles bezüglich der „Vertreibungsangst“ ihrer im betr. Pflegeheim wohnenden Eltern (Familie Fichna 87 und 89 Jahre), welche derartige Ängste bereits im Faschismus und Sozialismus erleben mußten. - Warum? Was sagt Ihnen Ihr Gewissen? |
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Sie gaben ein verbindliches Regelwerk mit Pflichten und Rechten vor („Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“) - Warum ahndeten Sie die eindeutig nachweislichen und Ihnen bekannten Verstöße gegen dieses Gesetz durch Vertreter der kirchlichen Institution nicht, gewährten Sie nicht die Rechte (sie verschwiegen den Arbeitnehmern und leitenden Angestellten das Gesetz) und nahmen Sie nicht die sich für Sie ergebenden Pflichten wahr? |
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Sie wissen um Manipulation von Schriftstücken (z.B. beim Verwaltungsausschuß und Kirchenvorstand der kathol. Gemeinde in Köthen) und sich ausschließenden Aussagen in Schriftstücken Ihrer Institution (so z.B. beim Generalvikar Stolpe in den Schreiben vom 02.07.1998 und 13.01.1999 bzw. 2000!?) - Warum unterblieb bis heute ein korrigierendes Eingreifen und die Übernahme der Verantwortung (z.B. für die Zerstörung meiner Arbeitsexistenz)? |
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In der Schlichtungsverhandlung wurde in Ihrem Namen ein Versprechen gegeben, welches im Schlichterspruch vom 16.07.1999 festgehalten wurde - Warum wurde dieses Versprechen nicht auch nur ansatzweise umgesetzt? Ich gehe davon aus, daß das Wort eines katholischen Bischofs verbindlich ist? |
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Sie sagten mir schließlich nach mehreren Jahren ein Gespräch schriftlich zu. - Warum verweigerten Sie mir dieses Gespräch ohne nachvollziehbaren Grund? |
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Sie sprachen u.a. in Ihrem Bischofsworten zu den Fastenzeiten über Wahrheit und den Umgang mit Konflikten (1998). - Warum kann längst nicht nur ich eine Übereinstimmungvon Wort und Tat nicht erkennen? |
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Warum wurde den betroffenen Mitgliedern der Familie Deibele bis heute kein nachvollziehbarer Grund für das unredliche Vorgehen gegen sie benannt? |
usw. Geschah dies alles unbewußt oder bewußt? - Welche Vorbildwirkung!? |
Statt Sie sich entsprechend der eigenen Vorgaben und somit Vorgaben für jeden Christen und Arbeitnehmer im Bistum Magdeburg positionieren, verweigern Sie als Bischof sogar jegliches Gespräch mit mir - auch wenn Sie dies schriftlich zugesagt hatten. Christus hat sogar mit dem „Zöllner“ gegessen und nicht nur mit „Fans“, welche ihm zujubelten; er hat nicht um weltlicher Dinge wegen den Konflikt zu vermeiden und zu vertuschen gesucht, er ist dem Konflikt nicht ausgewichen. Dies geht u.a. deutlich aus Lukas 19,1-10 hervor: |
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„Jesus im Haus des Zöllners Zachäus: 19 Dann kam er nach Jericho und ging durch die Stadt. 2Dort wohnte ein Mann namens Zachäus; er war der oberste Zollpächter und war sehr reich. 3Er wollte gern sehen, wer dieser Jesus sei, doch die Menschenmenge versperrte ihm die Sicht; denn er war klein. 4Darum lief er voraus und stieg auf einen Maulbeerfeigenbaum, um Jesus zu sehen, der dort vorbeikommen mußte. 5Als Jesus an die Stelle kam, schaute er hinauf und sagte zu ihm: Zachäus, komm schnell herunter! Denn ich muß heute in deinem Haus zu Gast sein.“ |
Es störte Jesus nicht, daß die „... Pharisäer und ihre Schriftgelehrten voll Unwillen zu seinen Jüngern ...“ sprachen (Lukas 5,27-32): |
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„... Wie könnt ihr zusammen mit Zöllnern und Sündern essen und trinken?“ |
Bei Jesus waren Wort und Tat in Übereinstimmung - Wie steht es damit im Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg!? Unser christlicher Glaube besteht nach 2000 Jahren infolge der Glaubwürdigkeit Jesu durch die Übereinstimmung von Wort und Tat. „Die höheren Gnadengaben - das Hohelied der Liebe: Korinther 12,31b-13,13 |
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13 Wenn ich in den Sprachen der Menschen und Engel redete,/ hätte aber die Liebe nicht,/ wäre ich dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke. 2Und wenn ich prophetisch reden könnte / und alle Geheimnisse wüßte / und alle Erkenntnis hätte;/ wenn ich alle Glaubenskraft besäße / und Berge damit versetzen könnte,/ hätte aber die Liebe nicht,/ wäre ich nichts.“ |
Für mich ist Ihre „Liebe“ nicht nachvollziehbar. Sie haben ein enormes Wissen, aber nicht nur nach meiner Meinung trauen Sie sich nicht, entsprechend Ihres Wissens um den Glauben zu handeln. Ich lege diesem Schreiben die Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000 bei. In diesem haben mehrere Personen Reaktionen vieler Menschen hinsichtlich der Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ und die zweifelhafte Begleitung durch das Bischöfliche Ordinariat bis zu diesem Zeitpunkt wiedergegeben. Bewußt wurden MeinungsÄußerungen wie „Judas-Verhalten“, „unredlich wie zur Zeit der Inquisition“, „mafiaähnlich“, „wie Scientologie“, „willkürlicher Staat im Staat“, „Beihilfe zur Rechtsbeugung“, „Sippenvertreibung“, „unlauteres Verhalten gegenüber der Familie Deibele legt den Schluß hinsichtlich unredlicher Geldgeschäfte nahe, welche mit der Familie Deibele nicht möglich gewesen wären“, „erpressbare Institution“ usw. nicht in die Karikatur aufgenommen. Offensichtlich gibt es ein starkes Unverständnis für Ihren Umgang mit der Konfliktsituation. Die Art und Weise der Bearbeitung meiner Ihnen bekannten Konfliktsituation hinsichtlich meines Arbeitsverhältnisses im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen halte ich für inakzeptabel. Bitte teilen Sie mir die Adresse des zuständigen Aufsichtsgremiums mit. Weiterhin lege ich diesem Schreiben in der Anlage drei Fachaufsichtsbeschwerden über den Datenschutzbeauftragten Herrn Rink im Bistum Magdeburg bei (vom 19.04.2000, 20.04.2000 und 21.04.2000), welche für sich hinsichtlich des Umganges mit Konflikten durch das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg sprechen. Besteht eine bewußte Taktik des Bischöflichen Ordinariates bezüglich des Umganges mit Konflikten in bloßem sich Verweigern? Meinen Sie wider aller Logik, daß dies zur Glaubwürdigkeit beiträgt? Bei Matthäus 18,15-17 steht unter„Von der Verantwortung für den Bruder: |
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15Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. 16Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei Männer mit, denn jede Sache muß durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden. 17Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner.“ |
Für Christen ist es für ein Zeichen des Friedens und zur Besinnung auf die christlichen Werte nie zu spät. Bitte verstehen Sie meine Zeilen als optimistisches Bemühen um Frieden auf ethischer Grundlage. |
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Ich wünsche Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen eine Osterzeit der Auferstehung. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Ing. D. Deibele |
Anlage: |
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Aktennotiz vom 21.03.2000 zum Gespräch zwischen Herrn Rink und Dietmar Deibele, |
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Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000, |
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Fachaufsichtsbeschwerde vom 19.04.2000 von Herrn Uwe Knöfler über den Datenschutzbeauftragten im Bistum Magdeburg, |
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Fachaufsichtsbeschwerde vom 20.04.2000 von Herrn H.-J. Deibele über den Datenschutzbeauftragten im Bistum Magdeburg, |
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Fachaufsichtsbeschwerde vom 21.04.2000 von Frau Traute Deibele über den Datenschutzbeauftragten im Bistum Magdeburg |
Verteiler: |
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Deutsche Bischofskonferenz,Sekretariat - Der Vorsitzende, z.Hd. Bischof Prof. Dr. Dr. Karl Lehmann, Kaiserstraße 163, D 53113 Bonn |
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Apostolische Nuntiatur, z.Hd. Erzbischof Dr. Giovanni Lajolo, PF 20 01 52, D 53 131 Bonn, |
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Kongregation für die Bischöfe, z.Hd. Präfekt
Kardinal Bernardin Gantin, |
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Adressaten meiner Wahl“ |
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16.05.2000 Hilferuf an alle katholischen Bischöfe - von Dietmar Deibele |
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Das nachfolgende Schreiben erklärt sich selbst. Ich habe dieses Schreiben an alle 27 katholischen Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz geschickt (siehe „Liste der Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz im Jahr 2000“).
Ich habe bisher keine sachliche Antwort auf mein Schreiben erhalten! - W_A_R_U_M_?
(siehe u.a. „Einleitung zur Konfliktsituation“, „Mobbing-allgemeine Betrachtungen“, Werte und Ethik“)
Hinweis: Die heutige Internetadresse www.mobbingabsurd.com lautete damals http://members.aol.com/mobbabsurd.
„Dipl.-Ing. D. Deibele Bistum Mainz |
Trebbichau a. d. Fuhne, 2000-05-16
Bitte
helfen Sie Ihrem |
Hilferuf an alle katholischen Bischöfe |
Magdeburger Bischof Nowak wird unglaubwürdig. Besteht eine bewußte Taktik der Bischöfe Deutschlands, sich im Umgang mit Konflikten zu verweigern? Meinen auch Sie wider aller Logik, daß dies zur Glaubwürdigkeit beiträgt? Bischof Leo Nowak verweigert trotz besseren Wissens um einen Konflikt im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen, sein zu jeder Zeit mögliches klärendes Handeln entsprechend seiner eigenen gesetzlichen Vorgaben und seiner Bischofsworte ohne Angabe von Gründen; sogar ein klärendes Gespräch wird trotz bereits erfolgter Zusage seit über zwei Jahren mit mir verweigert. Auf viele sachlich nachvollziehbare Beschwerden wird nicht geantwortet, und für eindeutige Falschaussagen (mündlich und schriftlich) durch das Bischöfliche Ordinariat wird keine Verantwortung übernommen. - Welche Vorbildwirkung!? Infolge der Gesprächsverweigerung habe ich den Sachverhalt zur Aufrechterhaltung einer Kommunikation ins Internet gestellt. Darüber hinaus habe ich Ausführungen zu meinem Glaubensverständnis und zu gesetzlichen Grundlagen in meiner Homepage „Mobbing-Absurd“ unter http://members.aol.com/mobbabsurd aufgenommen. Die Handlungen des Bischöflichen Ordinariates lassen sich nicht mit Glaubenswerten und auch nicht mit Gesetzen rechtfertigen. Ich lege diesem Schreiben die Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000 bei. In dieser sind Reaktionen vieler Menschen hinsichtlich der Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ und die zweifelhafte Begleitung durch das Bischöfliche Ordinariat bis zu diesem Zeitpunkt wiedergegeben. Bitte leiten Sie meine „Hilferuf“ an die zuständigen Stellen weiter bzw. nennen Sie mir diese. Gleichzeitig bitte ich Sie um Rat, wie ich als Christ und Arbeitnehmer in einer Einrichtung mit Trägerschaft der Katholischen Kirche mit dieser Situation umgehen sollte und kann. Bitte setzen Sie sich mit all Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, daß Mobbing nicht infolge Beispielwirkung innerhalb der Verantwortung der katholischen Kirche legitimiert wird. Das Leid der Betroffenen und der Ansehensverlust der katholischen Institution sind groß - unser Glaube lebt aber gerade durch seine Glaubwürdigkeit. |
Mit freundlichem Gruß Dipl.-Ing. D. Deibele |
Anlage: |
Fachaufsichtsbeschwerde von D. Deibele an Bischof Nowak vom 29.04.2000 einschl. Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000 (5 A4-Seiten)“ |
Nachfolgend liste ich die Links zu den ausgewiesenen Anlagen des Schreibens auf:
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Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000 |
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- |
Fachaufsichtsbeschwerde von D. Deibele an Bischof Nowak vom 29.04.2000 einschl. Karikatur „Bischöfliches Ordinariat im Bistum Magdeburg gegenüber Dietmar Deibele“ vom 07.02.2000 (5 A4-Seiten) |
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Die angeschriebenen Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz mit Schreiben „16.05.2000 Hilferuf an alle katholischen Bischöfe - von Dietmar Deibele“ waren zu dieser Zeit:
|
1 |
Bistum |
Aachen |
Bischof Dr. H. Mussinghoff |
|
2 |
Bistum |
Augsburg |
Bischof V. J. Dammertz |
|
3 |
Erzbistum |
Bamberg |
Erzbischof Dr. Karl Braun |
|
4 |
Erzbistum |
Berlin |
Erzbischof G. Card. Sterzinsky |
|
5 |
Bistum |
Dresden-Meißen |
Bischof Joachim Reinelt |
|
6 |
Bistum |
Eichstätt |
Bischof Dr. Walter Mixa |
|
7 |
Bistum |
Erfurt |
Bischof Dr. Joachim Wanke |
|
8 |
Bistum |
Essen |
Bischof Dr. Hubert Luthe |
|
9 |
Erzbistum |
Freiburg im Breisgau |
Erzbischof Dr. Oskar Saier |
|
10 |
Bistum |
Fulda |
Bischof Dr. J. Dyba |
|
11 |
Bistum |
Görlitz |
Bischof Rudolf Müller |
|
12 |
Erzbistum |
Hamburg |
Erzbischof Dr. L. Averkamp |
|
13 |
Bistum |
Hildesheim |
Bischof Dr. J. Hohmeyer |
|
14 |
Erzbistum |
Köln |
Erzbischof J. Kardinal Meisner |
|
15 |
Bistum |
Limburg |
Bischof Prof. Dr. Kamphaus |
|
16 |
Bistum |
Magdeburg |
Bischof Leo Nowak |
|
17 |
Bistum |
Mainz |
Bischof Prof. Dr. Dr. Lehmann |
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18 |
Bistum |
München und Freising |
Erzbischof Fr. Kardinal Wetter |
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19 |
Bistum |
Münster |
Bischof Dr. R. Lettmann |
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20 |
Bistum |
Osnabrück |
Bischof Dr. Fr.-Josef Bode |
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21 |
Erzbistum |
Paderborn |
Erzbischof J. J. Degenhardt |
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22 |
Bistum |
Passau |
Bischof Dr. Franz Xaver Eder |
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23 |
Bistum |
Regensburg |
Bischof Manfred Müller |
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24 |
Bistum |
Rottenburg-Stuttgart |
Bischof Dr. Walter Kasper |
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25 |
Bistum |
Speyer |
Bischof Dr. A. Schlembach |
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26 |
Bistum |
Trier |
Bischof Hermann Josef Spital |
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27 |
Bistum |
Würzburg |
Bischof Dr. P.-W. Scheele |
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26.07.2000 Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen |
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Die Verfasserin der nachfolgenden Notiz, Frau Streuer, war Heimleiterin eines Pflegeheimes in Bitterfeld, welches ebenfalls in Trägerschaft einer katholischen Ortsgemeinde stand und ebenfalls korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes war. Sie gab mir dieses Schreiben, welches als Beweis die Verlogenheit des gegen mich geführten Arbeitsgerichtsprozesses belegt, mit der Bitte, dass ich es erst nach ihrem Ableben verwenden dürfe, weil sie Angst vor den sich ergebenden Repressalien durch die Caritas- und/oder Bistumsleitung der Katholischen Kirche im Bistum Magdeburg habe.
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Frau Streuer verstarb
2003, so dass ich dieses Schreiben verwenden darf. Frau Streuer
arbeitete viele Jahre mit unterschiedlichem Inhalt im kirchlichen
Dienst. Sie hat innerhalb des Bistums Magdeburg und in dessen
Verantwortung schlimmes Mobbing erleiden müssen. U.a. wurde
sie infolge Verleumdung als Heimleiterin fristlos gekündigt.
Dies wurde erst nach mehreren Monaten
= Erlebte Diskriminierung durch die Verantwortlichen.
Kein Einzelfall !
Abscheuliche Vorbildwirkung !
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(siehe u.a. „Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Zu dieser Notiz sei betont, dass das Pflegeheim „St. Marien“ in Bitterfeld, wie das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen, ebenfalls in Trägerschaft der Gemeinde und ebenfalls korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes war. Infolge genannter Mitgliedschaft wurden u.a. in diesen beiden Pflegeheimen für den Abschluss von Dienstverträgen auf der Grundlage der AVR die zentralen Formulare des Deutschen Caritasverbandes, welche in Freiburg entwickelt wurden, verwendet.
(AVR = „Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes“ - §2 „Geltungsbereich: (1) Die AVR finden Anwendung in allen in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Einrichtungen und Dienststellen, die dem Deutschen Caritasverband angeschlossen sind.“; Herausgeber: Referat Arbeitsrecht im Deutschen Caritasverband, PF 420, 79004 Freiburg)
In beiden Pflegeheimen hatten alle derartigen Dienstverträge keine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“. Dies betraf auch meinen Dienstvertrag, welcher wegen Fehlens des angeblichen Erfordernisses einer „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ fristlos gekündigt wurde (noch dazu von unbefugten Personen und entgegen dem ausdrücklichen Willen der befugten Personen).
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Für mich entsteht der Eindruck: |
Gesetze gelten für die, für die sie gemacht wurden, nicht aber für die, von denen sie gemacht wurden. |
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(Siehe GG der BRD Artikel 3 (1) „Alle Menschen sind vor
dem Gesetz gleich.“ |
(„15.06.2003 Beschwerde „Willkür und Rechtlosigkeit“ von Dietmar Deibele“ und „25.07.2001 Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Machtmißbrauch - von Dietmar Deibele“)
„Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen
Als Heimleiterin des Katholischen Pflegeheimes 'St. Marien' in Bitterfeld rief ich am 26.07.2000 Herrn Beyer im Deutschen Caritasverband, Referat Arbeitsrecht, in Freiburg an (Tel. 0761/200-203).
Infolge von Kündigungsaktivitäten in einem Pflegeheim im Bistum Magdeburg (korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbandes) kam es bei mir zu Irritationen hinsichtlich der Rechtsgültigkeit unserer Dienstverträge. Die Dienstverträge der Mitarbeiter sind auf den zentralen Formularen des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg abgeschlossen worden.
Als Frage ergab sich nun, ob eine 'Kirchenaufsichtliche Genehmigung' zu ihrer rechtsverbindlichen Gültigkeit erforderlich ist, obwohl diesbezüglich kein Vermerk auf den Formularen vorhanden ist ?
Herr Beyer antwortete mir hierauf unmißverständlich, daß Dienstverträge im kirchlichen Dienst, so diese sich auf die AVR stützen, ohne eine zusätzliche 'Kirchenaufsichtliche Genehmigung' rechtsverbindlich gültig sind - dabei ist es gleichgültig, ob diese mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurden.
Streuer
Heimleiterin“
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16.10.2000 Fachaufsichtsbeschwerde - Empfehlung Rücktritt Bischofs Leo Nowak von seinem Amt - von H.-J. Deibele |
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16.10.2000 |
Fachaufsichtsbeschwerde 16.10.2000 Fachaufsichtsbeschwerde - Empfehlung Rücktritt Bischofs Leo Nowak von seinem Amt (5 A4-Seite von Hans-Jürgen Deibele) |
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