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Mobbing - allgemeine Betrachtungen |
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Wortbedeutung: Falsche |
Hierarchie und Loyalität <> Untertan- und/oder Täter-Verhalten. |
Inhalt: |
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Zusammenhang zwischen Konfliktbearbeitung und Konfliktbewältigung |
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Sachebene, Beziehungsebene und die Berücksichtigung von Gefühlen |
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Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? |
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Die „Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Mobbing e.V.“ definiert Mobbing wie folgt: (siehe auch Definition unter „Eskalation von Mobbing-Konflikten“)
„Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man eine konfliktbelastete Kommunikation unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes direkt oder indirekt angegriffen wird.“
Der Richter Dr. Wickler vom Thüringer Landesarbeitsgericht definiert Mobbing in seinem Urteil vom 10.04.2001 (5 Sa 403/2000) wie folgt:
„Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff ´Mobbing´ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend.“
Der Richter Dr. Wickler erbringt im genannten Urteil viele weitere Ausführungen zur Notsituation der Mobbingopfer bis hin zum Leistungsverlust und der oft schwierigen Beweissituation - gleichzeitig stellt er viele Rechtsgrundlagen für die schutzwürdigen Interessen der Mobbing-Opfer bereit. In seinem Urteil vom 15.02.2001 (5 Sa 102/2000) sagt er bezüglich der Pflicht des Staates:
„Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zuläßt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis.“ Entsprechend dem Verfassungsauftrag des Art. 1 Abs. 1 GG muß die Rechtsprechung in Ermangelung einer speziellen gesetzlichen Regelung, in Verantwortung gegenüber dem Bestandsschutz der verfassungsmäßigen Werteordnung und zur Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit der im Arbeitsleben stehenden Bürger gegenüber Mobbing ein klares Stop-Signal setzen.“
Albert Schweitzer drückt dies wie folgt aus:
„Wo das Bewusstsein schwindet, das jeder Mensch uns als Mensch etwas angeht, kommen Kultur und Ethik ins Wanken.“
Zur Unterlegung dieser Aussage zitiere ich aus dem „Leitfaden für Mobbing-Selbsthilfegruppen“ (1999, von Uschi Kellner und Hanne Mertz, 4. Auflage, Vertrieb: „Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen und „Verein gegen psychosolzialen Streß und Mobbing e.V.“, Seite 26):
„Es ist sehr wichtig zu wissen, daß Menschen, die gemobbt werden, traumatisiert sind. Das ist vergleichbar mit den Erfahrungen von Menschen, die gefoltert, als Geiseln genommen, vergewaltigt wurden oder sonstige Katastrophen erfahren mußten.“
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Mobbing ist somit keineswegs eine Art Kavaliersdelikt. Nachfolgende statistische Zahlen für die BRD habe ich aus „Im Brennpunkt: Mobbing“ entnommen (Herausgeber: Projekt PräNet, Projektleitung, DGB Bidlungswerk e.V., 1997, Seite11):
„Anläßlich der Eröffnung der ersten Beratungsstelle für 'Mobbing-Opfer' in Frankfurt Mitte Oktober 1995 gab der damit befaßte Psychologe folgende Zahlen für die Bundesrepublik an:
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1,2 Mio. ArbeitnehmerInnnen sind Opfer von Mobbing (mitunter werden sogar Schätz-Zahlen von bis zu 8 Mio. genannt). |
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Rund 30 Milliarden DM Schaden verursachen nach Schätzungen die Quälereien am Arbeitsplatz in Deutschland (allein die Kosten des Arbeitsausfalles). |
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Bis zu 150.000 DM Kosten kann ein Versicherter dem Sozialversicherungssystem verursachen, wenn ihm der Arbeitsplatz zur Hölle wird. Allein die Gesundheitskosten belaufen sich auf 10.000 bis 25.000 DM pro Jahr. |
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Betriebliche Fehlzeiten bis zu 150 Tagen sind keine Seltenheit, denn die von Kollegenterror schwer Geschädigten reagieren mit heftigen psychosomatischen Störungen. Schlafstörungen und Konzentrationsschwächen sind noch das Geringste. |
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Der letzte Ausweg aus dem Teufelskreis am Schreibtisch scheint oft nur die Kündigung und für manche sogar der Freitod. Geschätzt wird, dass etwa 20% aller Selbstmörder in Deutschland ihrem Leben wegen Mobbing ein Ende machen, also rund 30.000 Suizide werden jedes Jahr durch Mobbing am Arbeitsplatz ausgelöst.“ |
Kurz gesagt: |
Mobbing = Terror am Arbeitsplatz. (Terror = Einschüchterung, Unterdrückung, Schreckens- und Gewaltherrschaft, Machtmißbrauch) |
Mobbing tritt in allen Beziehungen des Arbeitsprozesses auf, wobei keine Berufszweige ausgeschlossen sind. Sowohl in der Beziehung zwischen Vorgesetzter zum unterstellten Arbeitnehmer, in der Beziehung unterstellter Arbeitnehmer zum Vorgesetzten sowie in der Beziehung Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer gibt es Mobbing.
Nachfolgend zeige ich ein besonders drastisches Beispiel für Mobbing in mehreren Stufen auf (Mobbing kommt häufig in abgeschwächterer Form vor). Ich habe derartiges Mobbing selbst erfahren (siehe „konkreter Konflikt“).
1. |
Absicht der Vertreibung durch Mobbing-Täter. (Diese Absicht wird zumeist erst aus den sich ergebenden Aktivitäten deutlich.) |
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2. |
Mobbing-Opfer wird mit unzumutbaren Situationen konfrontiert. |
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3. |
So das Opfer diese besteht wird ein „bestrafbarer“ Sachverhalt erfunden bzw. inszeniert und die „Strafe“ ohne Verteidigungs-Chance für das Opfer sofort vollzogen - z.B. durch eine fristlose Kündigung. Das Ziel: Die Herabsetzung und Ausgrenzung des Opfers und die Verhinderung jeglicher Konfliktschlichtung. |
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4. |
Das Opfer wird im Umfeld verleumdet und über längere Zeit im Ungewissen gelassen; jeglicher Kontakt wird vermieden. Es soll suggeriert werden: Etwas wird schon dran sein. Die Täter verweisen ohne sachlichen Nachweis auf einen angeblichen „Handlungszwang“. |
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5. |
So das Opfer den Mißstand aufdeckt, wird von den Tätern das Geschehen aus der Position der Stärke heraus zu vertuschen versucht - u.a. durch: |
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Verzögerung der Bearbeitung, |
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Vermeidung von Kontakten zum Opfer, |
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Verhandlungsführung in Abwesenheit des Opfers, |
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Äußerung zur Sache werden durch die Täter nicht abgegeben, |
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Sachverhalte werden verfälscht und in unzulässige Zusammenhäge gestellt, so dass ein scheinbar komplexes Problem entsteht, |
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die Täter verweigern jegliche Verantwortungsübernahme für eigene Fehler, |
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die Täter suggerieren mit Polemik die eigene nicht vorhandene Fairness, |
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die Täter wenden bestehende Regelwerke falsch an bzw. umgehen diese, wenden unbekannte bzw. erfundene Regelwerke an, oder führen Regelwerke überhaupt nicht als Begründung an, |
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die Nachweisführung von Mobbing wird durch die Täter als „Nestbeschmutzung“ hingestellt, |
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eine Notsituation des Opfers wird beabsichtigt, um es zur Aufgabe des Widerstandes zu bewegen (Arbeitsplatzverlust; finanzielle, gesundheitliche und juristische Notsituation - somit existenzielle Notsituation), |
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Versuch der Suggerierung: dass Opfer sei der Täter und der Täter das eigentliche Opfer, so dass sich ein angeblicher „Handlungszwang“ ergibt. |
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Situation wird als abschließend und hoffnungslos für das „Mobbing-Opfer„ hingestellt. |
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Nicht belegte Behauptungen werden lediglich mit weiteren
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(Siehe hierzu auch „Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung“ und „Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung“).
Der Frage nach den Ursachen für Mobbing wird im „Sonderdruck aus Altenpflege 7/2001“ nachgegangen:
„Mobbing ist ein Prozess, dem sehr häufig ein Konflikt vorausgeht, der lange ignoriert, geduldet oder sogar gefördert wurde. Im Rahmen eines fehlenden oder schlechten Konfliktmanagements entsteht ein fließender Übergang zum Mobbing-Prozess, der in aller Regel aus Formen psychischer Gewaltanwendnung - also indirekten Angriffen - besteht. Mobbing und Psychoterror addieren sich dann häufig mit Über- und Fehlgriffen der Personalverwaltung. Rechts- und Machtübergriffe führen zum Ausschluss aus der Arbeitswelt, oftmals einhergehend mit einer ärztlich-psychotherapeutischen Stigmatisierung auf Grund der Verwechslung von Ursache und Wirkung. Persönlichkeitsmerkmale oder Charaktereigenschaften des Betroffenen fließen zwar in den Prozeß ein, sind aber nicht die Ursache für einen Mobbing-Prozeß. Grundsätzlich kann also jeder 'Mobbing-Opfer' werden. Auffallend jedoch ist der hohe Anteil von Betroffenen, die nicht selten ihre ausgeprägte Loyalität jahrelang unter Beweis gestellt haben, sich als besonders kreativ, innovativ und leistungsorientiert erwiesen haben. Während in mehr als jedem zweiten Fall der Vorwurf erhoben wird, der oder die Betroffene sei psychisch krank (52 Prozent), rangieren das gezielte Verbreiten von Gerüchten (76 Prozent) und die bewusst falsche und kränkende Beurteilung der Arbeitsleistung (80 Prozent) in den oberen Rängen der Mobbing-Handlungen. Betrachtet man Mobbing mehr aus dem Focus der Forschungsarbeiten zum Thema 'Gewalt', rückt der Verfall von Werten, Normen, Traditionen, Milieus und Glaubensvorschriften in den Vordergrund. Ehemals gültige und immer noch unverzichtbare Werte wie Respekt, Achtung, Solidarität und Zivilcourage werden zunehmend von 'heiligen, systemtragenden Werten' wie Erfolg, Stärke und Überlegenheit ersetzt.“ |
(Siehe auch u.a. „13.03.1998 - Versuch der Mißachtung der ärztlichen Schweigepflicht“; „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Nothoff“)
Ich habe Mobbing wie folgt erlebt:
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Mobbing am Arbeitsplatz ist auch ein Versagen der Verantwortlichen in den Institutionen. Dies widerspricht dem „Sinn der Verantwortung innerhalb von Institutionen“ entsprechend nachfolgender Grafik:
Mobbing kann z.B. führen zu: |
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Verunsicherung, |
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Schlafstörungen, |
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Verkrampfungen, |
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Depressionen, |
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Herzbeschwerden, |
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Angst, |
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Magenproblemen, |
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Selbstzweifel, |
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Kreislaufbeschwerden, |
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Nervenzusammenbruch, |
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Schilddrüsenüberfunktionen, |
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bis hin zu Selbstmordgedanken. |
Das Grundgesetz besagt: |
Artikel 1 (1) |
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ |
Artikel 2 (1) |
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ |
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Artikel 2 (2) |
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ |
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Artikel 3 (1) |
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ |
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Daraus folgt: |
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Mobbing gibt es nicht nur am Arbeitsplatz. In jedem Fall ist |
(siehe oben: Terror = Schreckensherrschaft) |
(Siehe auch u.a. „Warum gibt es Mobbing-Täter?“, „Gegenwehr der Mobbingopfer“, „Eskalation von Mobbing-Konflikten“, „Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“, „Dürfen Christen Kritik üben?“, „Werte und Ethik“, „Hochstapelei - Ja oder Nein“, Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg“)
Wie wirklich ist die Wirklichkeit? |
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Dies scheint auf den ersten Blick unbedeutend zu sein. Doch in der Realität sieht dies leider oft anders aus. So werden oft die sich wehrenden Opfer von den Tätern als Täter hingestellt - z.B. als Zerstörer vom Vertrauensverhältnis oder Nestbeschmutzer. Damit soll suggeriert werden, dass die Täter die Opfer und die Opfer die Täter sind - woraus sich dann die absurde scheinheilige Legitimation zum „notwendigen Handeln“ gegen die Opfer nachvollziehbar zur Schadensvermeidung für den Betrieb ergeben soll (scheinbarer Handlungszwang).
Für die sachliche Offenlegung von Mobbing kommen erschwerend die unterschiedlichen Zuständigkeiten und die Verantwortungssituationen von und zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hinzu, welche sich auf Regelwerke gründen. Diese Regelwerke müssen den beteiligten Personen bekannt sein bzw. bekannt gemacht werden, so dass Handlungen Akzeptanz finden können und der Eindruck von Willkür vermieden wird. Nicht alle vom Arbeitnehmer als Mobbing empfundene Handlungsweisen des Arbeitgebers haben die Ausgrenzung des Arbeitnehmers mit unredlichen Mitteln zum Ziel. Derartige Mißverständnisse lassen sich zumeist durch ein klärendes Gespräch beseitigen.
In dem Buch „Wie wirklich ist die Wirklichkeit“ von Paul Watzlawick (25. Auflage 1999, Piper Verlag GmbH München) wird die Bedeutung der Betrachterposition für die Wahrnehmung der Wirklichkeit an Hand der Sichtweise von der Laborratte auf Seite 72 verdeutlicht (viele weitere „Scheinwirklichkeiten“ bezüglich des Umganges von Menschen untereinander werden in diesem Buch ausführlich beschrieben):
Eine Ratte erklärt einer anderen Ratte das Verhalten des Versuchsleiters mit den Worten: „Ich habe diesen Mann so trainiert, daß er mir jedesmal Futter gibt, wenn ich diesen Hebel drücke.“
Bitte beziehen Sie an dieser Stelle auch im Abschnitt „Konfliktbewältigung und Kommunikation“ die Aussagen unter „Sachebene, Beziehungsebene und die Berücksichtigung von Gefühlen“ mit ein.
Diese Erkenntnisse missbrauchend, werden derartige angeblich sich unterscheidende Betrachterpositionen für den Arbeitsprozess oft von Vorgesetzten als Legitimation ihrer Handlungsweisen bis hin zu Mobbing herangezogen - sie behaupten einfach, dass sie entsprechend ihrer Verantwortung im Interesse des Betriebes zu solchen Handlungsweisen gezwungen seien. Im Falle von Mobbing können sie ihr „verantwortungsvolles“ Verhalten nicht sachlich nachvollziehbar erläutern und auch nicht die „rechtmäßige Notwendigkeit“ bzw. den „rechtmäßigen Handlungszwang“. Mobbinghandlungen verstoßen in jedem Falle gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen entsprechend des Grundgesetzes.
Wie angedeutet, wird bewusst oder auch unbewusst außer acht gelassen, dass im Unterschied zur Situation der Laborratte und des Versuchsleiters im Arbeitsrecht die Betrachterpositionen für alle, entsprechend bestehender Regelwerke, eindeutig vorgegeben und somit gleich sind. Dies trifft insbesondere in Einrichtungen christlicher Trägerschaft zu, da hier zusätzlich die moralischen Wertigkeiten des Glaubens und innerkirchliche Gesetze den Umgang untereinander auch in Konfliktsituationen regeln.
Somit ergibt sich, dass im Falle von Mobbing im Arbeitsprozeß die Betrachterpositionen zur Situationseinschätzung und dem sich ergebenden Umgang mit dem Konflikt grundsätzlich gleich sind. Dies trifft nicht nur auf die Beziehung Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer zu, sondern auch auf die Beziehung vom Vorgesetzten zum Arbeitnehmer und umgekehrt.
Der Umgang miteinander ist in Regelwerken festgeschrieben. Eine Umkehrung der Täter-Opfer-Situation ist somit ausgeschlossen. Der Versuch der Umkehrung unterstreicht allenfalls die Unredlichkeit des Täters und seine fehlende Bereitschaft, glaubhaft entsprechend der bestehenden Regelwerke mit dem Konflikt umzugehen. Demzufolge erweist sich der Täter als unredlich und betriebsschädigend. Die Aufsichtsgremien bzw. Gerichte sind gut beraten, entsprechend eines derartigen Täters Konsequenzen zu veranlassen.
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Sinn von Regelwerken |
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Wie im vorhergehenden Abschnitt beschrieben ist die „Wirklichkeit“ zur Wahrnehmung von Mobbing am Arbeitsplatz grundsätzlich gleich. Die Umgangsnormen am Arbeitsplatz sind für alle am Arbeitsprozess Beteiligten (egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) im Arbeitsrecht als zutreffendes spezielles Regelwerk konkret festgeschrieben. Diese Regeln geben die zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Umgang miteinander wieder.
Jegliche menschliche Gemeinschaft gibt sich ein Regelwerk, in welchem die Umgangsnormen festgeschrieben sind. In guten Zeiten können daraus die Rechte und Pflichten abgeleitet werden, so dass sich alle gleichermaßen mit Sicherheit darauf berufen können. In Konfliktsituationen können die Konfliktparteien die jeweiligen Ansprüche bzw. Grenzen und Zuständigkeiten daraus ableiten, so dass auch hier eine Sicherheit gegeben ist. Diese Sicherheit ist allerdings nur so lange gegeben, wie ein glaubhafter Umgang mit dem bestehenden Regelwerk passiert. Kommt es zu Abweichungen in der Anwendung des Regelwerkes bis hin zur Entstellung, so wird das Regelwerk zur Farce und jegliche Sicherheit geht verloren. Anstelle der Sicherheit machen sich Angst und Willkür breit. (siehe auch „Bedeutung von Wort und Tat“)
Mobbing ist keine zulässige Handlungsmöglichkeit und muß somit unterbunden werden. Hierfür sind zunächst die Aufsichtsgremien zuständig. Gibt es solche nicht oder sollten diese versagen, so ist entsprechend gesetzlicher oder tarifrechtlicher Regelungen gleichzeitig oder anschließend das Arbeitsgericht (evtl. auch andere Gerichte) anzurufen.
Auf keinen Fall darf verlangt oder zugelassen werden, dass das Opfer sich nicht zur Wehr setzen darf. Dies würde indirekt die Verurteilung des Opfers bedeuten und Mobbing zur legitimen Handlungsweise erheben. Wird Mobbing nur lange genug mit entsprechender Skrupellosigkeit aufrecht gehalten, so werden früher oder später die psychischen und physischen Kräfte und die finanziellen Mittel des Opfers derart geschwächt sein, dass es zum Aufgeben gezwungen sind. Dies wäre schlicht weg kalkulierbares Unrecht. Die Unterstützung der Opfer unterstreicht die Glaubwürdigkeit jedes Betriebes - auch und gerade derer in christlicher Trägerschaft. (siehe „Gerechtigkeit ?“, im Abschnitt „Konfliktbewältigung und Kommunikation“ die Aussagen unter „Sachebene, Beziehungsebene und die Berücksichtigung von Gefühlen“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Wird gar durch die Leitungsgremien oder die Justiz vom Opfer verlangt, dass es sich aus dem jeweiligen Arbeitsprozeß zurückzieht, damit dem Täter die Möglichkeit zum Mobbing genommen wird, so wird infolge Beispiel- und Vorbildwirkung Mobbing legalisiert, und die Grundrechte des Opfers entsprechend unserem Grundgesetz (GG Artikel 1, 2 usw.) werden verletzt. Dies bedeutet einen groben Verstoß gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft.
Das gesellschaftliche Verhalten mit Ausrichtung auf das Opfer entscheidet, ob Täter- oder Opferschutz besteht. Diese Betrachtung ist wesentlich für die ethische Entwicklung der Gesellschaft (siehe u.a. „Werte und Ethik“).
Die Anwendung der bestehenden zutreffenden Regelwerke auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im zutreffenden Arbeitsumfeld ist ein unbedingtes Erfordernis zur Rechtfertigung eben dieser Regelwerke. Andernfalls würden die Regelwerke lediglich zur Verschleierung von Willkür dienen. Die Regelwerke wären schlicht weg überflüssig.
Dies ist unvereinbar mit dem Rechtsverständnis eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland.
Siehe hierzu auch: |
„Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“ |
Warum gibt es Mobbing-Täter? |
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Die Mobbing-Täter verstoßen gegen geltendes Recht, um ihr Ziel, die Ausgrenzung eines Mobbing-Opfers, zu erreichen. Nach meiner Meinung will die große Mehrheit der Menschen in Rechtssicherheit und mit Opferschutz entsprechend des Abschnittes „Sinn von Regelwerken“ leben. Somit stellt sich die Frage:
Warum gibt es Mobbing-Täter ?
Meine Antwort ist:
Weil es für den Mobbing-Täter Versuchungen gibt, mit welchen dieser nicht redlich umgehen kann (z.B. Geld, Macht, Einfluss, Ruhm, Privilegien).
Nun wird es immer irgend etwas geben, was der einzelne Mensch nicht besitzt, nicht erreichen kann, worüber er keinen Einfluß hat, wo er selbst nicht genügend bekannt ist, was er nicht erlebt hat usw. Deshalb wird es auch immer erstrebenswerte Ziele für den einzelnen geben. Da es uns Menschen nicht gegeben ist, alle möglichen Ziele zu erreichen, bleibt uns nur ein gesundes Maß an Selbstbeschränkung. Mittels der Ethik können wir dieses Maß finden (siehe „Werte und Ethik“). Nur über die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit im Hinblick auf die innere Haltung als Grundlage unseres Tuns kann jeder einzelne von uns das für ihn zutreffende gesunde Maß der erreichbaren Ziele mit redlichen Mitteln finden. Ein guter Orientierungsmaßstab kann dabei die „Goldene Regel“ (Mt. 7,12) sein:
„12 Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das ganze Gesetz und die Propheten.“
So wir Menschen zur Erlangung von Zielen nur redliche Mittel einsetzen, gibt es kein Mobbing mehr, weil in diesem Fall kein anderer Mensch mit unredlichen Mitteln ausgegrenzt werden würde. Dennoch würden wir gerade weil wir aktiv sind, Fehler begehen, welche auch zum Nachteil von Mitmenschen führen können, aber wir würden diese Fehler nicht derart ausweiten, dass sie zur unredlichen Ausgrenzung von Mitmenschen führen.
Für Mobbing spielen die drei Begriffe Täter, Versuchung und Opfer eine große Rolle.
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Mobbing-Täter: |
Er will ein Ziel erlangen und ist hierzu bereit, mit unredlichem Mitteln ein oder mehrere andere Menschen auszugrenzen. Er allein entscheidet, ob es zu Mobbingaktivitäten kommt oder nicht. |
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Versuchung: |
Ziel, welches eine Person noch nicht erreicht hat bzw. nach dem sie sich sehnt. Da es dem Menschen nicht gegeben ist, alles zu erreichen, bleibt nur jedem einzelnen Menschen ein gesundes Maß an Selbstbeschränkung über die Ethik des einzelnen Menschen. |
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Mobbing-Opfer: |
Kann jeder Mensch werden, so er auf einen Menschen trifft, welcher zur rücksichtslosen Erlangung eigener Ziele bereit ist, ihn mit unredlichem Mitteln auszugrenzen. |
Versuchungen können nicht ausgeschlossen werden. Mobbing-Opfer können nur dann vermieden werden, wenn es keine Mobbing-Täter gibt. Es gilt, wie im Abschnitt „Eskalation von Mobbing-Konflikten“ näher ausgeführt:
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Letztlich entscheidet jeder Einzelne selbst mit der zentralen Frage - Was will ich? bzw. Was ist mir wichtig? - ob er zum Mobbing-Täter wird oder nicht (siehe „Werte und Ethik“).
Alle Menschen, welche ein ehrliches geschwisterliches Miteinander wollen - insbesondere auch die Kirchen - handeln im eigenen Interesse, wenn sie gegen jegliche Form von Mobbing aktiv auftreten. (siehe u.a. „Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“, „Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Gegenwehr der Mobbingopfer |
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Die logische Schlußfolgerung im Hinblick auf Mobbing, für die Erlangung bzw. Erhaltung eines geschwisterliches Miteinanders, ist:
Mobbing-Opfer sollen sich zur Wehr setzen.
Doch dies ist leichter gesagt als getan. Mobbing tritt oft schleichend und steigernd auf, wird daher zunächst nicht gleich als solches betrachtet und somit nicht gleich gegengesteuert. Des weiteren sind die Mobbingopfer durch die unrechtmäßigen Handlungsweisen gegen sie oft geschwächt. Sie können sich die oft nicht leicht zu durchschauenden Ursachen nicht erklären und wissen somit nicht, wo sie sich selbst korrigieren sollten, um dem Terror ein Ende zu bereiten.
Zum besseren Verständnis möchte ich nochmals zwei Kernaussagen hinsichtlich der Mobbingentstehung aus dem Abschnitt „Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?“ wiedergeben („Sonderdruck aus Altenpflege 7/2001“):
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„Im Rahmen eines fehlenden oder schlechten Konfliktmanagements entsteht ein fließender Übergang zum Mobbing-Prozess, ...“ |
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„Persönlichkeitsmerkmale oder Charaktereigenschaften des Betroffenen fließen zwar in den Prozeß ein, sind aber nicht die Ursache für einen Mobbing-Prozess.“ |
In einigen Diskussionen über Mobbing, insbesondere mit Vertretern der Katholischen Kirche, kam nachfolgender Anspruchs-Gedanke an das Mobbing-Opfer auf:
Ein Mobbing-Opfer dürfe sich nur so zur Wehr setzen, wie es dem Mobbing-Täter genehm ist, weil ansonsten der Mobbing-Konflikt eskaliere und eine Konfliktlösung im Sinne des Opfers (auch durch Aufsichtsgremien bzw. Gerichte) nicht möglich sei.
Diese Personen haben aus meiner Sicht nicht verstanden, was Mobbing ist (siehe „Was ist Mobbing am Arbeitsplatz ?“, „Eskalation von Mobbing-Konflikten“, „Hochstapelei - Ja oder Nein“).
Das Ziel des Mobbing-Täters ist eine Ausgrenzung des Mobbing-Opfers mit unredlichen Mitteln. Hieraus ergibt sich:
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Jegliche Gegenwehr des Mobbing-Opfers steht dem Ziel des Mobbing-Täters entgegen. |
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Jegliche Gegenwehr des Mobbing-Opfers bedeutet für den Mobbing-Täter die Gefahr der Offenlegung seines unredlichen Tuns. |
● |
Die Offenlegung des unredlichen Tuns des Mobbing-Täters kann wiederum nachteiligen Konsequenzen für ihn selbst bewirken - zumindest könnte sein Ziel der Ausgrenzung des Opfers unterbunden werden. |
Somit ergibt sich:
Der Mobbing-Täter hat kein Interesse an einer Gegenwehr des Mobbing-Opfer. Das einzig dem Täter „genehme Maß“ der Gegenwehr ist, dass das Opfer seinem Ziel entspricht und sich zu Unrecht ausgrenzen lässt. Der Täter fühlt sich dann evtl. gar ob seines - wenn auch zumindest zweifelhaften Durchsetzungsvermögens - bestärkt. Eine negative Vorbildwirkung entsteht. (Eine Auseinandersetzung mit redlichen Mitteln ist kein Mobbing.)
So diesem Anspruchs-Gedanken gefolgt wird, müßte gesetzlich jegliche Gegenwehr der Mobbing-Opfer untersagt werden, um eine Konflikt-Eskalation zu vermeiden. Dies ist absurd. Die derzeitigen Gesetze, welche in Übereinstimmungmit mit den Menschenrechten stehen, dienen genau dem gegenteiligen Ziel. Sollte eine genügend große Anzahl von Menschen dem genannten Anspruchs-Gedanken folgen und derart die eigenen Interessen durchsetzen, so bestünde Anarchie (Gesetzlosigkeit und somit Rechtlosigkeit). Einen solchen Zustand wollen wohl selbst die Mobbing-Täter, zumindest für sich selbst, nicht.
Dieser absurde Anspruchs-Gedanke verlangt im Extremfall z. B.:
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Eine Vergewaltigung sollte zugelassen werden, wenn der Täter nicht von selbst abläßt. |
● |
Dem Ziel des Mobbing-Täters auf Ausgrenzung des Mobbing-Opfers mit unredlichen Mitteln ist durch das Mobbing-Opfer nachzukommen, weil nur so eine Eskalation der Konfliktsituation vermieden werden kann, wenn der Täter nicht von selbst von seinem Ziel abläßt. |
Dieser Anspruchs-Gedanke verdeutlicht für mich, wie realitätsfremd oft, gerade auch innerhalb der katholichen Kirche, mit Mobbing umgegangen wird (siehe Hochstapelei - Ja oder Nein“). Entsprechend der gelebten „Goldenen Regel“ (Mt 7,12 ) würde dies bedeuten, dass Personen mit dem genannten Anspruchs-Denken sich selbst als Mobbing-Opfer, wie in den vorgenannten zwei Beispielen, verhalten würden - ich bezweifle dies.
Hinsichtliche der Auswirkungen von Mobbing zitiere ich zur Vermeidung von Mißverständnissen aus dem „Leitfaden für Mobbing-Selbsthilfegruppen“ (1999, von Uschi Kellner und Hanne Mertz, 4. Auflage, Vertrieb: „Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen“ und „Verein gegen psychosolzialen Streß und Mobbing e.V.“, Seite 26):
„Es ist sehr wichtig zu wissen, daß Menschen, die gemobbt werden, traumatisiert sind. Das ist vergleichbar mit den Erfahrungen von Menschen, die gefoltert, als Geiseln genommen, vergewaltigt wurden oder sonstige Katastrophen erfahren mußten.“
In der nachfolgenden Analogie „Umgang mit einer Vergewaltigung“ wird das verwerfliche Ausmaß des genannten Anspruchs-Gedanken deutlich:
Umgang mit einer Vergewaltigung (Analogie von Dietmar Deibele) Ein Vergewaltigungs-Opfer wehrt sich vergeblich gegen seine Mißhandlung. Während seiner Gegenwehr fügt es dem Täter Kratzer zu und beschimpft diesen aus Verzweiflung mit Kraftausdrücken. Als das Opfer den Täter offenlegt, verklagt der Täter das Opfer infolge der Kratzer wegen Körperverletzung und infolge der Kraftausdrücke wegen Beleidigung. Würde ein Gericht ernsthaft dem Ansinnen des Täters folgen? |
Wird dem Ansinnen des Täters auf Ausgrenzung des Opfers stattgegeben, weil eine längere Zeit der Mobbingaktivitäten verstrichen ist und/oder der Täter sein Gesicht verloren hat, so hat dieser sein unredliches Ziel erreicht und eine katastrophale Vorbildwirkung würde sich ergeben. Mobbing wäre skrupellos kalkulierbar. Dies ist unvereinbar mit dem Rechtsverständnis eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland (siehe u.a. „Sinn von Regelwerken“, „Gerechtigkeit ?“).
Ab dem Zeitpunkt der einseitigen Mobbing-Aktivitäten durch den Täter wäre das Mobbing-Opfer chancenlos auf eine erfolgreiche Gegenwehr, wenn der Täter nicht von selbst sein unredliches Tun einstellt. Dies würde letztlich, wie schon erwähnt, Anarchie bedeuten (siehe u.a. „Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“ und „Dürfen Christen Kritik üben?“).
Die nachfolgende Grafik beinhaltet die Möglichkeiten der Gegenwehr durch Mobbing-Opfer:
Mobbing ist widerrechtlich und somit nicht rechtlich erklärbar. Allenfalls begünstigen eigene Schwächen Mobbing - z.B. kann jemand mit schwachem Selbstbewusstsein leichter gemobbt werden, da mit wenig oder keiner Gegenwehr zu rechnen ist.
Oberster Gesichtspunkt sollte bei allem Willen zur Gegenwehr aber stets die Stabilität der eigenen Gesundheit sein. Was nutzt dem Opfer die Unterbindung des Mobbing, wenn es dies im schlimmsten Fall nicht mehr erlebt. Da Mobbing gleichzeitig eine erhöhte Streßbelastung für das Opfer bedeutet, muß jeder individuell mit sich ausmachen, wieviel Belastung er aushalten kann. Ein Ausweichen vor dem Konflikt aus gesundheitlichem Grund sollte nicht zu Selbstvorwürfen führen.
Gerade auf die Belastungsgrenze der Mobbing-Opfer zielen bewusste Mobbingtäter. Sie rechnen diese Grenze kalkulativ in ihre Mobbingaktivitäten skrupellos und menschenverachtend ein.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Aussage verdeutlichen Sie sich bitte den Inhalt des Abschnittes Was ist Mobbing am Arbeitsplatz ?. Ich kenne Mobbing-Täter. Keiner dieser Täter will als solcher in der Öffentlichkeit bekannt sein. Deshalb ist die Veröffentlichung von Mobbing ein geeignetes Mittel zur Einschränkung bzw. Unterbindung von Mobbing (insbesondere dann, wenn die zuständigen Aufsichtsgremien das Mobbing nicht unterbinden; siehe Hochstapelei - Ja oder Nein“).
Jedes sich wehrende Mobbing-Opfer ist gleichzeitig beispielgebend und mutmachend für andere Mobbing-Opfer. Deshalb sollte jedes Opfer bis an seine individuelle Belastungsgrenze gehen. Ein „Sich-Wehren“ trägt zur Unterbindung weiterer Mobbinghandlungen durch die Täter, evtl. auch gegenüber anderen Personen, bei. (siehe u.a. „Eskalation von Mobbing-Konflikten“)
Warum lassen viele Personen Unrecht geschehen? - verdeutliche ich in nachfolgender Grafik „Ohnmacht bei Machtmissbrauch“:
Konfliktbewältigung und Kommunikation |
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Mobbing hat in jedem Fall etwas mit Kommunikation zu tun, weil es zwischen Menschen stattfindet und es eine „Nicht-Kommunikation“ zwischen an einer Situation beteiligten Menschen nicht gibt. Kommunikation zwischen Menschen findet stets dann statt, wenn wir mit anderen Menschen direkt oder sogar nur indirekt in Kontakt treten. Dabei kommunizieren wir verbal oder nonverbal. Auch das Ignorieren eines anderen Menschen sagt etwas aus - dessen sind wir uns auch bewusst.
Hieraus ergibt sich ein vielfältiges Konfliktpotential. Täglich stellt sich jeder Mensch mehr oder weniger aktiv den Herausforderungen in seinem Leben, eine Vermeidung von Konflikten ist hierbei unmöglich. Somit sind wir Menschen zur Konfliktbewältigung angehalten. Aus christlicher Sicht spielt hierbei das „Verzeihen“ eine große Rolle.
Unser christlicher Glaube gibt uns im Falle von Unrecht durch andere die Möglichkeit des Verzeihens, und bei eigenem Versagen dürfen wir um Verzeihung bitten.
Kommunikation ist ein Informationsaustausch zwischen einem Sender und einem Empfänger. In dem nachstehenden Kommunikationsmodell wird die Komplexität der Einflussfaktoren zwischen „Sender“ und „Empfänger“ verdeutlicht (der Autor ist mir unbekannt).
Fehlermöglichkeiten: |
beim „Sender“: |
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( 1 ) |
bei der Einschätzung der Bedeutung der beabsichtigten Botschaft (infolge Erfahrungen des Senders) |
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( 2 ) |
bei der Codierung der Botschaft mit den Möglichkeiten der Sprache des Senders |
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( 3 ) |
bei der Versendung der Botschaft (z.B. Verzerrung) |
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bei der übertagung: |
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( 4 ) |
bei der übertragung der Botschaft (z.B. durch störende Umweltfaktoren) |
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beim „Empfänger“: |
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( 5 ) |
bei dem Empfang der Botschaft (z.B. Verzerrung) |
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( 6 ) |
bei der Decodierung der Botschaft mit den Möglichkeiten der Sprache des Empfängers |
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( 7 ) |
bei der Einschätzung der Bedeutung der beabsichtigten Botschaft (infolge Erfahrungen des Empfängers) |
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bei der Rückmeldung: |
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( 8 ) |
bei der Rückmeldung (auch Feedback) als Kontrollbotschaft des Ergebnisses der beabsichtigten Botschaft, wobei hierbei die Punkte 1 bis 7 durchlaufen werden - wirkt sich auf weitere Botschaften des Senders aus |
Somit ist nicht verwunderlich, dass bei der Kommunikation viele Missverständnisse mögliche sind. Die Verantwortung für eine gelungene Verständigung liegt grundsätzlich sowohl beim „Sender“ als auch beim „Empfänger“, da bei beiden Fehlermöglichkeiten bestehen und sie über die Rückkopplung letztlich ihre Rollen vertauschen. Es gilt:
● |
Ein „Sender“, welcher seine Botschaft nicht in verständlicher Form deutlich zu machen versucht, kann nicht auf ein Verstehen beim „Empfänger“ hoffen. |
● |
Bei einem „Empfänger“, welcher nicht verstehen will, wird jegliches Bemühen des „Senders “ umsonst sein. |
● |
Eine Verständigung ist aber auch dann erschwert oder gar unmöglich, wenn aus Gründen von Hemmungen aller Art entweder der „Sender“ seine Botschaft nur andeutet (um den heißen Brei herumredet) oder der „Empfänger“ offene Probleme nicht hinterfragt. Es besteht dann die Gefahr eines „Scheinverständnisses“ mit allen denkbaren negativen Folgen. |
In dem Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ (Copyright © der deutschen Ausgabe: Junfermannsche Verlagsbuchhandlung - Paderborn 2001; Copyright © 1999 by Dr. Marshall B. Rosenberg; ISBN 3-87387-454-7, Seite 41) wird auf die Begrenztheit unserer derzeitigen Sprache als wesentlichen Bestandteil der stattfindenden Kommunikation zwischen „Sender“ und „Empfänger“ hingewiesen:
„Der Sprachforscher Wendell Johnson hat darauf hingewiesen, daß wir uns selbst viele Probleme schaffen, indem wir eine statische Sprache verwenden, um eine Wirklichkeit, die im ständigen Wandel begriffen ist, auszudrücken oder einzufangen: »Unsere Sprache ist ein unvollkommenes Instrument, das von unwissenden Menschen in grauer Vorzeit geschaffen wurde. Es ist eine animistische Sprache, die dazu einlädt, über Stabilität und Konstanten zu sprechen, über ähnlichkeiten, Normalitäten und Arten, über magische Transformationen, schnelle Heilungen, einfache Probleme und endgültige Lösungen. Die Welt jedoch, die wir mit dieser Sprache beschreiben wollen, hat sich inzwischen sehr verändert. Die ist jetzt bestimmt von Prozessen, Veränderungen, Unterschiedlichkeiten, Dimensionen, Funktionen, Beziehungen, Wachstum, Interaktionen, Entwicklung, Lernen, Herausforderungen und Komplexität. Und ein Teil unseres Problems ist die Tatsache, daß unsere sich ständig wandelnde Welt und unsere relativ statische Sprache ein ungleiches Paar sind.«“
Allein aus dieser Betrachtung der Begrenztheit unserer Sprache ergibt sich ein großes Konfliktpotential.
Die Chancen einer Konfliktbewältigung hängen eng mit der redlichen oder unredlichen Konfliktbearbeitung zusammen, wie sich aus nachfolgender Grafik ergibt:
(Siehe hierzu auch „Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung“ und „Strategie der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung“).
Bei der Entstehung und eventuellen Ausweitung von Konflikten kommt der einzelnen Person eine große Bedeutung zu. Die Entwicklungen der nachfolgenden Pyramiden, jeweils ausgehend von einer einzelnen Person, bei einer Konfliktvertuschung und einer wahrhaftigen Konfliktbewältigung verdeutlichen die entgegengesetzten Auswirkungen auf die Entwicklung eines geschwisterlichen Miteinanders:
Hinsichtlich der Gestaltung eines geschwisterlichen Miteinanders entscheidet sich jeder einzelne Mensch durch sein „Tun“ bzw. „Nicht-Tun“ zu welchem Domino-Effekt der folgenden Grafik er beiträgt.
Die Geschichte und Gegenwart zeigt uns immer wieder, dass es eine Reihe von Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung gibt.
Als Bürger eines Rechtsstaates und erst recht als Christen sind wir bei ernsthaften Konflikten gut beraten, den Weg der „aktiven“ und „offenen Klärung“ im Umgang miteinander bei der Konfliktbewältigung zu wählen. Maßstab für die Zuordnung zur Ernsthaftigkeit sollten entweder bestehende Regelwerke und/oder unser Gewissen sein. Hierbei ist die Verdeutlichung der jeweils eigenen Verantwortung für das eigene „Tun“ bzw. „Nicht-Tun“ wichtig (siehe „....Bedeutung der einzelnen Person“, „....Dominoeffekt“).
Doch warum wird der Weg der aktiven und offenen Konfliktbewältigung in der Geschichte und in unserm erlebten Umfeld bewusst oder auch unbewusst oft geradezu vermieden? Hierfür habe ich keine allumfassende Antwort, aber ich denke, dass dabei der Egoismus zum Erreichen von eigenen Zielen, die fehlende Bereitschaft zur Selbsteinschätzung im sozialen Umfeld und zu den sich daraus ergebenden Korrekturen für sich selbst eine große Rolle spielen.
In dem genannten Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ (Seite 36) sagt der Autor hinsichtlich der eigenen Verantwortung für das Fühlen, Denken und Verhalten:
„Der Horror, den wir schon erlebt haben, und der noch größere Horror, den wir noch erleben werden, sind keine Anzeichen dafür, daß Rebellen, Menschen, die sich nicht unterwerfen, die sich nicht kleinkriegen lassen, in zunehmender Anzahl auf der ganzen Welt zu finden sind, sondern eher, daß es eine konstant steigende Zahl von gehorsamen, schwachen Menschen gibt.“
Nachfolgend möchte ich darlegen, wie aus meiner Sicht ein Konflikt für alle Seiten glaubhaft und ohne einen sogenannten „Gesichtsverlust“ bewältigt werden kann. Die Konfliktbewältigung verlangt dabei nicht zwangsläufig die Übernahme der Auffassung einer Seite durch die jeweils andere Seite („Entweder-Oder-Lösung“). Die Verdeutlichung der unterschiedlichen Auffassung und die gegenseitige Respektierung dieser Auffassungen können oft eine wertvolle Lösung sein („Sowohl-als-Auch-Lösung“).
Im oben genannten Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ (Seite 41) wird deutlich darauf verwiesen, dass „Beobachtung“ (Was konkret nehmen wir durch sehen, hören, berühren, riechen, fühlen war?) und „Bewertung“ deutlich voneinander getrennt werden müssen.
Die konkrete Benennung der Beobachtung (die Wirklichkeit) und dessen was wir möchten ist für mich die Sachebene. Hingegen ist für mich die jeweils subjektive Bewertung mit Deutungen und die Interpretationen mit dem vorhandenen Wohlbefinden des Bewertenden die Beziehungsebene. Die Benennung der Beobachtung kann von Beobachter zu Beobachter unterschiedlich ausfallen. Dies wird oft erst durch die Benennung für alle Beteiligten deutlich, und ist dann bereits ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Konfliktbewältigung. Durch die bewußte Berücksichtigung der eventuell durchaus berechtigten andersartigen „Beobachtung“ des Gegenübers (z.B. infolge eines anderen Betrachter-Standortes) kann anschließend die Beziehungsebene zwischen den Konfliktparteien im guten Sinne ein Miteinander finden.
Ohne die Verdeutlichung der Sachebene für alle Beteiligten, ist im Konfliktfall das Bewirken einer positiven Beziehungsebene kaum oder nicht möglich. Deshalb sollte im Konfliktfall so schnell wie möglich zunächst die Sachebene geklärt werden.
Weiterhin heißt es im zuvor genannten Buch im Abschnitt „Die höchste Form der menschlichen Intelligenz“ auf der Seite 44:
„Der indische Philosoph J. Krishnamurti stellte einmal fest, daß es die höchste Form menschlicher Intelligenz ist, zu beobachten ohne zu bewerten. ... Für die meisten von uns ist es schwierig, Menschen und deren Verhalten in einer Weise zu beobachten, die frei ist von Verurteilung, Kritik oder anderen Formen der Analyse. “ |
Nachfolgend verdeutliche ich die getroffenen Aussagen an einem Beispiel:
Zwei befreundete Personen haben eine unterschiedliche
Auffassung zu nachfolgender Situation. Es ist ungeheuerlich, dass Du mein Auto, welches ich vorhin vor Deinem Haus geparkt habe, gestohlen hast. Ich bin von Dir schwer enttäuscht und ich werde Dich wegen Diebstahls anzeigen. 2. Person: Du beschuldigst mich zu Unrecht. Ich habe Dein Auto nicht gestohlen. a) Betrachtungen mit Priorität der Beziehungsebene: Schwere Vorwürfe der 1. Person, welche sich betrogen und deshalb verletzt fühlt und gar juristische Schritte gegen seinen Freund einleiten will. Und starke Verletzung bei dem Beschuldigten. => Die Sachebene wurde nicht geklärt. => Eine Heilung der Beziehung ist nur schwer denkbar. b) Betrachtungen mit Priorität der Sachebene: Grund des Konfliktes sachlich klären: 1.
Ist das Auto gestohlen? Lösung: Beide Personen gehen verletzt wie sie
sind (= Beziehungsebene) vor das Haus und sehen nach, ob das Auto
gestohlen ist (= Sachebene). Es zeigt sich, dass das Auto steht wo
es geparkt wurde.
Nach meiner Auffassung ist eine Lösung der geschilderten Konfliktsituation mit dem Ziel der Möglichkeit einer heilenden Beziehungsebene bzw. Beziehung ohne die Verdeutlichung der Sachebene nicht möglich. Die Beziehungsebene ist hierbei für die Möglichkeit einer Heilung der Beziehung sogar zweitrangig. Beide Personen müssen lediglich bereit sein, zum Standort des geparkten Autos zu gehen. Letzteres kann in schwierigen Situationen durch einen Schlichter veranlasst werden. |
In „Publik-Forum; Zeitung kritischer Christen“ wird im Beitrag „Die nackte Wahrheit heilt nur selten - Gespräch mit der Psychoanalytikerin Brigitte Boothe“ (Nr. 02, 30.Januar 2004, Seiten 48) hinsichtlich der Wahrnehmung der Wirklichkeit durch Menschen folgendes gesagt (Wahrnehmung = Was nimmt der einzelne Mensch durch sehen, hören, berühren, riechen, fühlen war? Was für Erfahrungen fließen dabei mit ein?):
„... wir leben nicht unmittelbar in einer Wirklichkeit, sondern wir leben in einer wahrgenommenen Wirklichkeit, in einer immer schon interpretierten, immer schon gedeuteten. Der eine sieht eben das Leben positiv, der andere negativ, und das beeinflusst ihn, seine Sicht auf die Wirklichkeit, nicht die Wirklichkeit selber.“
Diese Aussage unterstreicht im Konfliktfall die Bedeutsamkeit der Annäherung an die Wirklichkeit (= der Sachebene) als Grundlage einer Konfliktbewältigung. Es macht z.B. keinen Sinn mit dem Ziel einer Konfliktbewältigung über Auswirkungen zu diskutieren, wenn es für diese keine Ursache gibt und die zur Diskussion stehenden Auswirkungen reine Phantasiegebilde sind. So dies allen Beteiligten deutlich wird, ist die Grundlage für den Konflikt genommen.
Allerdings nutzen letzteres Demagogen (Aufwiegler, welche andern gegenüber die Wahrheit wissentlich entstellen, um eigene Interessen durchzusetzen) negativ mit postfaktischer Argumentation aus. Sie stellen einen die Emotionen bzw. den Interessen von Menschen entsprechenden bzw. grob widersprechenden erfundenen „Sachverhalt“ in den Raum und kommen ohne eine Beweisführung, dass es diesen sogenannten „Sachverhalt“ wirklich gegeben hat bzw. gibt, zu komplexen Ausführungen hinsichtlich der sich angeblich ergebenden Auswirkungen. Nachfragen hinsichtlich der Beweisführung zum „Sachverhalt“ werden überhört bzw. nicht beantwortet und statt dessen werden lediglich weitere haltlose Behauptungen in den Raum gestellt. Auf diese Art und Weise hat es Kriege zwischen Völkern, Verurteilung Unschuldiger usw. gegeben. (siehe u.a. „Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Die Beziehungsebene basiert auf den jeweils unterschiedlichen eigenen Gefühlen aller Beteiligten. Dies ist ein sehr komplexes Thema. Ich möchte hierzu auf den Abschnitt „Von emotionaler Sklaverei zu emotionaler Befreiung“ im genannten Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ (Seite 72) verweisen:
„Stadium 1: In diesem Stadium, das ich als emotionale Sklaverei bezeichne, glauben wir an unsere Verantwortung für die Gefühle anderer. Wir meinen, wir müßten uns ständig darum kümmern, daß alle glücklich sind. Wenn sie keinen glücklichen Eindruck machen, fühlen wir uns verantwortlich und gezwungen, etwas dagegen zu tun.“ „Stadium 2: In diesem Stadium wird uns klar, wie teuer wir dafür bezahlen, wenn wir die Verantwortung für die Gefühle anderer übernehmen und sie auf unsere Kosten zufriedenstellen. Wenn wir merken, wieviel wir von unserem Leben versäumt und wie wenig wir auf den Ruf unserer inneren Stimme gehört haben, werden wir vielleicht wütend. Ich nenne dieses Stadium im Spaß das rebellische Stadium, , weil wir dazu neigen, rebellisch Kommentare abzugeben: »Das ist dein Problem! Ich bin nicht verantwortlich für deine Gefühle!«, wenn uns jemand anders seinen Schmerz zeigt. Wir sind jetzt soweit, daß wir uns nicht mehr für jemanden verantwortlich machen. Wir müssen jetzt aber noch lernen, wie man sich anderen gegenüber verantwortlich verhält, ohne sich emotional zu versklaven.“ „Stadium 3: Im dritten Stadium, der emotionalen Befreiung, reagieren wir auf die Bedürfnisse anderer aus Mitgefühl heraus, niemals aus Angst, Schuld oder Scham. Deshalb löst das, was wir machen, Zufriedenheit in uns aus, und das gleiche geschieht mit denen, die unser Angebot annehmen. Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Absichten und unsere Handlungen, aber nicht für die Gefühle anderer Menschen. In diesem Stadium ist uns bewußt, daß wir unsere Bedürfnisse niemals auf Kosten anderer erfüllen können. Zur emotionalen Befreiung gehört, daß wir klar aussprechen, was wir brauchen, auf eine Weise, die deutlich macht, daß uns die Bedürfniserfüllung anderer Menschen ebenso am Herzen liegt.“ |
Ohne eine sachliche Benennung dessen was wir beobachten und möchten (= Sachebene) ist eine dauerhaft zufriedenstellende Beziehungsebene aller Beteiligten oft nicht möglich. Dies wird im genannten Buch „Gewaltfreie Kommunikation“ (Seite 84-85) in Anlehnung wie folgt dargelegt:
„Was genau sollen andere Menschen tun, damit Ihr Leben besser für Sie wird?“ „Wenn ich mir genau überlege, was ich möchte, wenn ich um Liebe bitte, dann möchte ich, daß Sie erraten, was ich will, möglichst bevor es mir selbst klar wird. Und dann möchte ich, daß Sie das immer so machen.“ „Ich bin dankbar für Ihre Klarheit. Ich hoffe, Sie können jetzt erkennen, daß es für Sie unwahrscheinlich ist, jemanden zu finden, der Ihr Bedürfnis nach Liebe erfüllt, wenn er das dafür tun soll.“ |
Nach meiner Auffassung sollte eine friedliche Konfliktbewältigung durch eine „offene Klärung“, noch dazu auf der Grundlage des christlichen Glaubens, in einem Rechtsstaat immer möglich sein. Dies schließt gegebenenfalls die Einleitung von begründeten Konsequenzen bei Verstößen gegen zutreffende Regelwerke ein.
(siehe u.a. „Bedeutung der inneren Haltung für das Denken“)
Eskalation von Mobbing-Konflikten |
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Bei der Betrachtung der Art und Weise der Gegenwehr der Mobbing-Opfer spielt der Wunsch nach einer Deeskalation (Minderung von Aggressionshandlungen) während des Mobbing-Konfliktes eine große Rolle. Dieser Wunsch besteht in jedem Fall vom Mobbing-Opfer. Er kann aber auch vom Mobbing-Täter ausgehen, so er sich seines unredlichen Tuns bewusst wird und davon künftig ablassen will.
Oft spricht der Mobbing-Täter davon, dass er zu immer weiteren Handlungen gezwungen sei (scheinbarer Handlungszwang), weil das Mobbing-Opfer sich in dieser oder jener Weise zur Wehr setzt (siehe „Gegenwehr der Mobbingopfer“). Das Mobbing-Opfer sei somit für die sich ergebende Eskalation verantwortlich. Wer dieser Rechtsauffassung folgt, trägt zum Werteverfall jeglichen geschwisterlichen Miteinanders bei. Er kann sich dann kaum gegen die Logik von Kriminellen wenden, welche zur Vertuschung von eigenen Verbrechen sich genötigt sehen, Opfer mit Zivilcourage oder zufällige Zeugen mittels Druck zum Schweigen zu bringen oder diese sogar umzubringen.
Ich definiere Mobbing wie folgt:
Mobbing ist die von einem Täter bzw. einer Tätergruppe ausgehende Ausgrenzung eines oder mehrerer Menschen gegen dessen bzw. deren berechtigte Interessen (z.B. Gleichbehandlung, Menschenwürde, Rechtssicherheit) aus einem beliebigen Umfeld mit unredlichen Mitteln.
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Auf den Arbeitsplatz bezogen ist Mobbing die Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess, auf die Familie bezogen ist dies die Ausgrenzung aus dem Familienverbund usw.
Hierbei geilten folgende Grundsätze:
● |
Jeder kann Mobbing-Opfer werden. |
● |
Kein Mobbing-Opfer will Mobbing erfahren bzw. erleiden. |
Wer bewirkt Mobbing ? |
|
In keinem Fall das Mobbing-Opfer. |
In jedem Fall der Mobbing-Täter. |
Aus dieser Betrachtung folgt:
Ohne Mobbing-Täter gibt es keinen Mobbing-Konflikt und kein Mobbing-Opfer.
In nachfolgender Grafik „Eskalation von Mobbing-Konflikten“ verdeutliche ich, wie es zu Mobbing kommt und dass die Verantwortung für die Eskalation eines Mobbing-Konfliktes stets beim Mobbing-Täter liegt - er allein entscheidet, ob Mobbing überhaupt stattfindet oder nicht:
So sich das Mobbingopfer nicht oder nicht mehr zur Wehr setzt und dem Ansinnen des Mobbing-Täters nachgibt, kommt es selbstverständlich ebenfalls nicht zu einer weiteren Eskalation, weil das Ziel der unrechtmäßigen Ausgrenzung erreicht wurde. Dieses Verhalten der Deeskalation ist im Sinne des aktiven Einsatzes für ein geschwisterliches Miteinander in einem Rechtsstaat allerdings nur dann akzeptabel, wenn die Lebensqualität des Mobbing-Opfers derart beeinträchtigt ist bzw. wird, dass es aus existenziellen Gründen heraus selbst diesen Weg wählt. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim Mobbing-Opfer entsprechend seiner Möglichkeiten, seiner Überzeugung, seines Glaubens und seines Gewissens. (siehe u.a. „Gegenwehr der Mobbingopfer“)
Ein „Sich-Wehren“ trägt zur Unterbindung weiterer Mobbinghandlungen durch den Mobbing-Täter, evtl. auch gegenüber anderen Personen, bei. Deshalb ist es zur Stärkung des Selbstbewusstseins des Mobbing-Opfers wichtig, dass dieses sich hinsichtlich der Verantwortung für eine Eskalation des Mobbing-Konfliktes bewusst ist, dass hierfür allein der Mobbing-Täter verantwortlich ist, egal welchen sogenannten „gutgemeinten Hinweisen“ das Mobbing-Opfer durch sein Umfeld ausgesetzt ist (siehe u.a. „Wie wirklich ist die Wirklichkeit ?“).
Kein Mobbing-Opfer will grundsätzlich eine Eskalation eines Mobbing-Konfliktes, weil es diesen Konflikt überhaupt nicht will. Wie schon gesagt gilt: Ohne Mobbing-Täter gibt es keinen Mobbing-Konflikt und kein Mobbing-Opfer.
Eine Konflikt-Eskalation löst keinen Mobbing-Konflikt redlich. So allerdings der Konflikt eskaliert und das Opfer sich lang genug zur Wehr setzt, auch unter Einbeziehung einer erweiterten Personengruppe und mit einer nicht geringen Bereitschaft zum Leiden, tritt der Mobbing-Täter als solcher immer deutlicher hervor, weil er sein Tun gegenüber einer erweiterten Personengruppe nicht redlich begründen kann, und er immer offensichtlichere Unredlichkeiten zur scheinbaren Rechtfertigung seines Tuns begehen muß. So der Mobbing-Täter seine gewissenlosen Aktivitäten grenzenlos weiter betreiben will und dies innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft zugelassen wird, kann eine Mobbing-Konfliktbewältigung redlich von außen herbeigeführt werden - z.B. durch die öffentlichkeit und/oder faire Gerichte.
Für die Entscheidung, ob Mobbing vorliegt oder nicht, und der sich anschließenden Konfliktbewältigung ist entsprechend des Abschnittes „Konfliktbewältigung und Kommunikation“ die sachliche Verdeutlichung der Mobbing-Aktivitäten eine wichtige Voraussetzung. Ein „Club der gegenseitigen Rücksichtnahmen“ mit der Umgangsregel, Mißstände nicht sachlich benennen zu dürfen, steht im Widerspruch zu jeglicher um Wahrhaftigkeit bemühten Gemeinschaft. Eine Vertuschung bzw. Verschleierung der Mobbing-Aktivitäten hilft vorallem dem Mobbing-Täter.
Ebenfalls hilft eine Vermeidung der Namensnennung beim Nachweis der Mobbing-Aktivitäten dem Mobbing-Täter, denn dieser nennt zumeist als wesentliches zielführendes Mittel seiner unredlichen Aktivitäten (unredliche Behauptungen bzw. Handlungen) den Namen des Mobbing-Opfers. Der Mobbing-Täter kann für das Erfordernis seiner unredlichen Aktivitäten keinen sachlichen Nachweis erbringen. Die Namensnennung des Mobbing-Täters mit sachlichem Nachweis ist aus Gründen einer Mindest-Fairness im ohnehin ungleichen Konflikt wichtig. Der Mobbing-Täter verletzt vorsätzlich die Persönlichkeitsrechte des Mobbing-Opfers. Warum sollten die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Mobbing-Täters (Vermeidung seiner Namensnennung) seine vorsätzlichen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Mobbing-Opfers auch noch erleichtern bzw. gar fördern?
Stellen Sie sich bezüglich der Namensnennung folgende Situationen vor:
● |
Ein Mobbing-Täter verbreitet innerhalb einer Gemeinschaft Unwahrheiten mit zweifelsfrei nachvollziehbarer Zuordnung über das Mobbing-Opfer. Das Mobbing-Opfer hingegen dürfte nur allgemein über Mobbingaktivitäten sprechen, ohne den ihm bekannten Täter zu benennen. Dies könnte zu einer Verunsicherung der gesamten Gemeinschaft führen. |
● |
Ein Mobbing-Täter verbreitet öffentlich Unwahrheiten mit zweifelsfrei nachvollziehbarer Zuordnung über das Mobbing-Opfer. Das Opfer hingegen darf sich öffentlich nur ohne Namensnennung des Täters zur Wehr setzen. Dies könnte zu einer Verunsicherung der gesamten Öffentlichkeit führen. |
Ein bekannter Mobbing-Täter wird eher seine Mobbingaktivitäten einstellen, als ein Täter, welcher sich in Anonymität geschützt weiß. Die Namensnennung des Mobbing-Täters kann bezüglich der Aspekte des Schutzes der Persönlichkeit der Namensnennung des Opfers nicht gleichgestellt werden.
Die Eskalation eines Mobbing-Konfliktes legt offen:
● |
die Unfähigkeit bzw. den vorsätzlichen Unwillen des Mobbing-Täters zum redlichen Umgang mit dem Mobbing-Opfer und |
● |
die Bereitschaft des Mobbing-Täters, wissentlich Unrecht zu begehen. |
(siehe u.a. „Was ist Mobbing am Arbeitsplatz ?“, „Kardinal Ratzinger zur Krise des Rechtsbewusstseins“ und „Dürfen Christen Kritik üben?“, „Hochstapelei - Ja oder Nein“, „Werte und Ethik“, Fabel „Warum der Bär vom Sockel stieg“)
„Bloßstellung“ |
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Infolge vieler Gespräche um Mobbing und den Umgang damit ergab sich oft nachfolgendes grundlegendes Problem für mich als Mobbingopfer, wofür bisher keine befriedigende Antwort gegeben werden konnte.
● |
Ich möchte mich in einem Konflikt christlich verhalten. |
● |
Ich möchte nicht Unrecht mit Unrecht und/oder Gewalt mit Gewalt erwidern. |
● |
Ich möchte auf Unrecht und/oder Gewalt mit einer Handreichung zum Frieden reagieren. |
● |
Ich will den Konflikt aushalten, mich nicht verstecken und nicht davonlaufen.. |
● |
Ich will mich gegen Unrecht einsetzen. |
● |
Wie kann ich mich verhalten und handeln, ohne den anderen „bloßzustellen“? - denn dies ist nicht meine Absicht. |
Wichtig erscheint mir dabei stets, dass Mobbing nicht legitimiert wird - schon gar nicht dadurch, dass der Mobbingverursacher seine Aktivitäten nur lange genug aufrecht erhält.
Nachfolgende Grafik zeigt den Weg zur sogenannten „Bloßstellung“, den Umgang damit und die sich ergebenden Konsequenzen auf.
Deutlich wird, dass nicht durch die Offenlegung des Konfliktes eine „Bloßstellung“ erfolgt, sondern ausschließlich durch die eigene Einstellung zum Konflikt. Die Eignung von Personen für Leitungstätigkeiten ergibt sich ebenfalls aus der Grafik.
Wir Menschen können einem anderen Menschen oder einer Personengruppe unsere Friedfertigkeit oder gar Liebe noch so oft bezeugen; ob diese Bezeugung von diesem Menschen oder diese Personengruppe akzeptiert und gar erwidert wird, entscheidet immer unser Gegenüber.
(Siehe auch u.a. Abschnitte „Konfliktbewältigung und Kommunikation“; „Werte und Ethik“; „Führungskräfte“; „Humor“)
Bereitschaft zum wahrhaftigen Umgang mit Konflikten |
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Ich durfte viele Rückmeldungen zum angeführten Thema erfahren. Dabei ergab sich oft nachfolgende These (welche nicht von mir stammt):
Die Bereitschaft zum wahrhaftigen Umgang mit Konflikten
nimmt mit zunehmender Größe einer Institution ab.
Leicht nachvollziehbar ist sicher, dass der Umfang von Konflikten mit deren Weiterleitung entsprechend des „Dienstweges“ einer Institution zunimmt. Allerdings wird eine Institution mit zunehmender Größe auch in mehrere kleinere Bereiche mit relativer Eigenständigkeit unterteilt. Die Konflikte in diesen unterteilten Bereichen betreffen die jeweiligen einzelnen Bereiche, aber auch manchmal die Gesamtinstitution. Kann ein Konflikt innerhalb eines Teilbereiches nicht gelöst werden, so wird er in die nächst höhere Leitungsebene (bzw. Aufsichtsebene) zur Klärung weitergeleitet.
Stimmt die oben angeführte These, so ist die Weiterleitung eines Konfliktes in die jeweils übergeordnete Ebene höchst fragwürdig, da die Chance zur wahrhaftigen Konfliktlösung abnimmt. (Allerdings bleibt den Betroffenen zur Wahrung ihrer Interessen oft keine andere Wahl.)
Die oben angeführte These widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
Aus meiner Sicht wirkt diese These dem Sinn von übergeordneten Ebenen entgegen, da ihnen eine abnehmende Bereitschaft zur wahrhaftigen Konfliktbewältigung zugesprochen wird. Dies würde dem Betriebsfrieden und somit der Gesamtinstitution schaden.
Insbesondere in den Institutionen der Katholischen Kirche, welche letztlich weltweit vertreten ist, sollte sich obige These nicht bestätigen, da in diesem Falle die Glaubhaftigkeit des Katholischen Glaubens beeinträchtigt wird. (siehe „Konfliktausweitung innerhalb der Katholischen Kirche“)
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Ich bitte Sie in Ergänzung zu diesem Thema den Abschnitt „Werte und Ethik“ zu lesen. (siehe auch „Hochstapelei - Ja oder Nein“)
Einschätzung von Personen |
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Zur Vermeidung von Konflikten und somit möglichem Mobbing ist im Umgang der Menschen die Einschätzung von Personen (auch der eigenen Person) von besonderer Bedeutung. Dafür haben sich für mich die grundlegenden Kriterien „Haltung“, „Fähigkeiten“ und „Erkenntnisse“ als wichtig erwiesen. Hierbei verstehe ich:
● |
unter Haltung |
die innere Einstellung bzw. Gesinnung eines Menschen, |
● |
unter Fähigkeiten |
die Veranlagungen und das Können eines Menschen und |
● |
unter Erkenntnissen |
den Wissens- und Erfahrungsumfang des Menschen. |
In nachfolgender Grafik stelle ich diese Kriterien in allen denkbaren Kombinationen hinsichtlich der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit dar. Ich komme zu dem Schluß, dass sich die beste Eignung einer Person in nachfolgender Reihenfolge der genannten Kriterien ergibt:
1. Haltung |
2. Fähigkeiten |
3. Erkenntnisse |
Dies gilt für zwischenmenschliche Beziehungen jeder Art (zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in Freundschaften oder in Bekanntschaften usw.).
So die Haltung einer Person nicht ausreichend zuverlässig ist, besteht immer ein Risiko, dass Fähigkeiten und Erkenntnisse zum Nachteil verwandt werden. Nach meiner Auffassung ergeben sich die wirklichen Werte in den zwischenmenschlichen Beziehungen nicht in erster Linie aus den Fähigkeiten und schon gar nicht aus den Erkenntnissen, sondern aus der inneren Haltung der Menschen.
Nun ist der Idealfall sicher nicht immer erreichbar, weil Eigenschaften wie Egoismus und Neid oft versteckt und vielfältig verpackt auftreten, oder weil für manche Ziele nicht genügend Menschen mit entsprechender Haltung vorhanden sind. Deshalb sind Kompromisse erforderlich, welche aber die zentrale Stellung der Haltung nicht außer acht lassen sollten. Eine Grundhaltung, welche geprägt ist von Ehrlichkeit, Toleranz, Achtung der Menschenwürde des anderen usw., ist die günstigste Voraussetzung eines guten Umganges miteinander, so dass Mobbing nicht entstehen und Konflikte gut bewältigt werden können.
Diese Betrachtung macht auch deutlich, dass für ein Wohlbefinden und somit für eine gute Arbeitsatmosphäre die Haltung der Mitarbeiter von besonderer Bedeutung ist, so dass eine bestmögliche Leistung und somit Wirtschaftlichkeit erst möglich wird. Es ergibt sich in logischer Konsequenz, dass jeder gut beraten ist, wenn er entschieden gegen Unrecht und somit gegen jede Form von Mobbing mit Zivilcourage auftritt.
Dies hat Auswirkungen, welche weit über unser unmittelbares Zusammenleben hinausgehen. Die Haltung eines Menschen (innere Einstellung) kann nur er selbst wirklich einschätzen und korrigieren. Jeder einzelne Mensch kann durch selbständiges Denken in seiner individuellen Lebenssituation zunächst an der eigenen inneren Haltung wirken. Über das sich anschließende Tun wird er dann auch auf andere wirken.
Albert Schweitzer geht in seinem Buch „Kultur und Ethik“ auf die Bedeutung des selbständigen Denkens eines jeden einzelnen Menschen für die gesamte Menschheit in der heutigen Zeit ein. Ich habe viele seiner Gedanken im Abschnitt „Wege zum Glauben an Gott“ wiedergegeben. Für die Menschheit mit den heutigen vielen globalen Fragen - wie z.B. Weltklima, Weltfrieden, Globalisierung, Gentechnik, Weltarmut, mangelnde Übung einer realen Konfliktbewältigung - ist dies von zentraler Bedeutung.
(Siehe auch u.a. Abschnitt „Werte und Ethik“.)
Bedeutung der inneren Haltung für das Denken |
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In nachfolgender Grafik stelle ich die Bedeutung der eigenen inneren Haltung (siehe auch „Einschätzung von Personen“, Bloßstellung, in „Werte und Ethik“ Option „....f) Zuordnung von Werten zu Kategorien“) für das „eigene Denken“ mit der sich daraus ergebenden Zielstellung, dem möglichen Weg und das erreichbare Ergebnis dar. Dabei lasse ich bewusst die vielen denkbaren dazwischenliegenden Haltungen weg.
Es sei hier betont, dass meine Betrachtungen letztlich auf tatsächlichen Überzeugungen beruhen und somit der Aspekt der Glaubwürdigkeit von Bedeutung ist. Ich schließe bei meinen Ausführungen den niederträchtigen vorsätzlichen Missbrauch unter Vortäuschung von Haltungen aus.
Zu welcher Haltung und somit zu welchem grundlegenden Denken neigen Sie bei Konflikten !?
Lediglich schöne Worte machten und machen auch die größten Diktatoren und Demagogen dieser Welt. Der entscheidende Unterschied zu Diktatoren und Demagogen besteht im ehrlichen Bemühen um die Übereinstimmung von Wort und Tat.
Je schonungsloser wir (jeder einzelne Mensch) hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen mit uns selbst umgehen, und nur jeder selbst kann dies letztlich mit sich selbst, desto besser ist dies für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Ich beleuchte die Betrachtung vom Aufeinandertreffen von Menschen mit gleichartiger Haltung nicht näher, da dies aus der Grafik ausreichend hervorgeht.
Zur besseren Lesbarkeit werde ich nachfolgend jeweils „überwiegend“ bei „überwiegend kriegerischer Haltung“ und bei „überwiegend friedliebender Haltung“ weglassen.
So Menschen mit „friedliebender Haltung“ auf Menschen mit „kriegerischer Haltung“ aufeinander treffen, wird es für letztere schwer sein, Menschen mit „friedliebender Haltung“ zu verstehen. Allerdings dürfen in der sich ergebenden Auseinandersetzung die Menschen mit „friedliebender Haltung“ sich selbst nicht verleugnen, nur damit die Menschen mit „kriegerischer Haltung“ sich nicht um eine andere Sichtweise bemühen müssen. Sie dürfen hingegen entschieden darauf verweisen, dass sie ein anderes „Denken“ haben, weil ihr Denken auf einer anderen Haltung gründet. Dies sollten sie selbst dann, wenn ihnen von Menschen mit „kriegerischer Haltung“ gesagt wird, dass sie unrealistisch, weltfremd oder gar „Spinner“ seien. Aus dem Unverständnis für die Haltung der „friedliebenden“ Menschen, werden die „kriegerischen“ Menschen mit ihren Mitteln versuchen, einen aus ihrer Sicht bestehenden Konflikt zu bewältigen. Die einseitige Auffassung des Bestehens eines Konfliktes reicht hierfür völlig aus.
Halten die „friedliebenden“ Menschen den Anfechtungen der „kriegerischen“ Menschen über einen längeren Zeitraum stand ohne das sie vernichtet werden (diese Grenzsituation wird hier nicht betrachtet; dies kann langwierig, verlustreich und sehr schmerzhaft sein), so finden sich die Menschen mit „kriegerischer Haltung“ im Verhalten des Gegenüber nicht bestätigt. Sie haben letztlich keinen glaubhaften Grund für ihre aus ihrer Haltung abgeleiteten Verhaltensweisen. Sie stecken in einem Dilemma: Wie kann eine Konfrontation zu Menschen glaubhaft dauerhaft begründet werden, wenn diese trotz inszenierter Intriegen die Hand zum Frieden reichen !?
Letztlich kann es sogar soweit kommen, dass sie behaupten, dass Menschen mit „friedliebender Haltung“ die stärkeren „Waffen“ besitzen und der Einsatz selbiger gar unfair sei, weil sie sich selbst durch ihre Intriegen unglaubwürdig gemacht haben. Freilich kommt in diesem Zusammenhang der Begriff „Waffen“ nicht von den „friedliebenden“ Menschen. Sie würden statt dessen eher „Argumente“ benutzen.
Hier angekommen bleibt in Konsequenz des „Denkens“ der Menschen mit „kriegerischer Haltung“ zum Bewahren der eigenen Interessen die Übernahme der stärkeren „Waffen“, und somit der Aneignung eines anderen Denkens auf der Grundlage einer „friedliebenden Haltung“.
Dies bestätigt die Richtigkeit der „überwiegend friedliebenden Haltung“ im Interesse eines gelingenden Miteinanders - auch gerade für Konfliktsituationen und somit auch für Mobbing-Konflikte.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Aussage verdeutlichen Sie sich bitte den Inhalt des Abschnittes Was ist Mobbing am Arbeitsplatz ?. Ich kenne Mobbing-Täter. Keiner dieser Täter will als solcher in der Öffentlichkeit bekannt sein. Deshalb ist die Veröffentlichung von Mobbing ein geeignetes Mittel zur Einschränkung bzw. Unterbindung von Mobbing (insbesondere dann, wenn die zuständigen Aufsichtsgremien das Mobbing nicht unterbinden; siehe Hochstapelei - Ja oder Nein“).
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei nochmals darauf verwiesen, dass der Missbrauch infolge Vortäuschung von Haltungen und die Gefahr der Vernichtung von Menschen mit „friedliebender Haltung“ als extreme Grenzsituation nicht näher betrachtet wurden.
(Siehe auch u.a. Abschnitt „Werte und Ethik“.)