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01.1998 bis 03.1998 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

18.01.1998 - Generalvikar Stolpe wird durch stellvertretende Heimleiterin  informiert

18.01.1998 - Überbetrieblicher Erfahrungsaustausch zum EDV-Einsatz

23.01.1998 - Belegschaftsversammlung und  Zusammenbruch der stellvertr. Heimleiterin

26.01.1998 - Anerkennung der Leistungen von Herrn Dietmar Deibele

12.02.1998 - Die stellvertretende Heimleiterin  wird durch VA gedemütigt

12.02.1998 - Absicht der Aufhebung des Dienstvertrages durch den VA

16.02.1998 - Hilferuf  von Uwe Knöfler an Bischof Leo Nowak

17.02.1998 - Hilferuf  Hilferuf von Traute Deibele an Bischof Leo Nowak

22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch Bernadette Deibele

22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch Dietmar Deibele

22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch den Heimleiter

23.02.1998 - Aufforderung an den VA durch den Heimleiter

24.02.1998 - Terminvorschläge an den VA durch Dietmar Deibele

25.02.1998 - Der GV antwortet auf Hilferuf von Uwe Knöfler

Strategie der bewussten  der bewussten Verunsicherung bzw. Verfälschung

Dienstvertrag von Dietmar Deibele

27.02.1998 - Kündigung von Dietmar Deibele im Krankenstand

13.03.1998 - Versuch der Mißachtung  der ärztlichen Schweigepflicht

siehe auch:

02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes durch Frau Traute Deibele

05.03.1998 - Verwaltungsausschuß  nicht rechtskräftig  laut Generalvikar Stolpe



18.01.1998 - Generalvikar Stolpe wird durch stellvertretende Heimleiterin informiert

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Mit anschließendem Schreiben informierte die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele den Generalvikar Herrn Stolpe über den sich zuspitzenden Konflikt. Der Heimleiter war kurz zuvor auf einer Dienstreise am 15.01.1998  mit Verdacht auf Herzinfakt  zusammengebrochen (was durch den herbeigerufenen Rettungsdienst auf dem Notarzteinsatzprotokoll festgehalten wurde), nachdem er in einer Tagungspause den Brief von Pfarrer Paul vom 12.01.2000 gelesen hatte.

Die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele verweist darauf, daß sie das Verhalten gegenüber den Mitgliedern der Familie Deibele „... an eine Art  ´Sippenverfolgung´  erinnert.“ Sie fragt nach den Gründen für eine derartiges Vorgehen - eine nachvollziehbare Antwort sollte sie nie erhalten.

Sie verweist auf große gesundheitlichen Probleme bei ihrem Mann und mehreren anderen Mitarbeitern infolge der „... fort-währenden unfairen Aktivitäten des Verwaltungsausschusses“. Doch außer Entrüstung und Hilfe-Versprechungen von den übergeordneten Gremien gab es keine glaubhafte Hilfe.

Der zuständige Personalreferent Herr Rink äußerte sich zum Einladungsschreiben des Verwaltungsausschusses vom 12.01.1998 über Telefon am 16.01.1998 sinngemäß gegenüber Frau Traute Deibele und mir: „Die im Einladungsschreiben getroffenen Aussagen gegen die Familie Deibele sind unglaublich. Es hat sich der Teufel eingeschlichen.  Erneut wurde das Unrecht von der zuständigen übergeordneten Instanz eindeutig erkannt. (siehe „02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, „16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele  zur Sachstandsklärung)

Die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele benennt Aktivitäten des Verwaltungsausschusses als Mobbing. Diesem Mobbing hat sich der katholische Pfarrer Paul wider besseren Wissens angeschlossen. - Warum !?

Im nachfolgenden Schreiben wird Herr Jorgol erwähnt, welcher ab Februar 1998 der neue Direktor des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg wurde.

Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/ 41 00 - 0
. . .

Köthen, den 18.01.1998

Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
z.Hd. des Generalvikars Stolpe
Max-Josef-Metzger-Str. 4
D 39 104 Magdeburg
. . .

Sehr geehrter Herr Generalvikar Stolpe,


ergänzend zu unserem Schreiben vom 08.01.1998 möchten wir auf weitere sich im Nachhinein ergebene Sachverhalte verweisen:

-

Mit einem Schreiben vom 12.01.1998 wurde der Heimleiter zu einer Verwaltungsausschußsitzung am 15.01.1998 eingeladen (siehe Anlage). Dieses Schreiben wurde am 14.01.1998 im Heim persönlich durch Herrn Riemen übergeben. Zu der Sitzung sollten eine Vielzahl von Zuarbeiten erbracht werden. Dem Verwaltungsausschuß war bekannt, daß der Heimleiter am 14.01.1998 im Urlaub war und am 15.01.1998 eine Dienstreise wahrnehmen wollte.

Mit einem Schreiben vom 15.01.1998 (siehe Anlage) verwiesen wir auf die Satzung, welche die Einladung zu einer Verwaltungsausschußsitzung regelt und baten um einen erneuten Sitzungstermin (nach §10 der Satzung ´Die Einladungszeit beträgt mindestens eine Woche.´)

Der nachfolgende Satz ist für uns äußerst verletzend und unverständlich, da er offen Mißtrauen gegen alle mit dem Namen Deibele zeigt:

´Für die Protokollführung bitten wir, Frau Sick oder eine andere Mitarbeiterin einzuladen, die nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Familie Deibele steht.´

Ich fühle mich dadurch ausgeschlossen und nicht anerkannt. Sitzen meine Familie und ich auf der Anklagebank? Besonders enttäuscht und empört über diese Diskriminierung bin ich, daß dieses Schreiben neben Herrn Riemen von unserem Pfarrer Paul unterschrieben wurde. Fast jeden Montag hat er mit dem Heimleiter die aktuellen Probleme des Heimes besprochen. Noch in der Weihnachtszeit sagte er zu mir, daß er darum wisse, daß mein Mann infolge des psychischen Druckes durch den Verwaltungsausschuß krank geworden sei - und jetzt unterschreibt er ein Schreiben, welches sich gegen alle mit dem Namen Deibele richtet.

In der Weihnachtszeit predigte Herr Pfarrer Paul sinngemäß: Ein Christ, welcher durch sein christliches Verhalten nicht auf Widerstand stößt, müsse sich fragen, ob er als Christ lebt. Wir erfahren Widerstand.

Eine weitere Demütigung ist in diesem Zusammenhang die Absicht der rechtlichen Prüfung der Dienst- und Arbeitsverträge aller ´Mitglieder der Familie Deibele´ durch das Verwaltungsausschußmitglied Herrn Rechtsanwalt Northoff.

Die Verwaltungsausschußsitzung fand ohne die Anwesenheit des Heimleiters statt. Auf der Dienstreise zum Heimleitertreffen in Zeitz, auf welcher auch u.a. Herr Jorgol anwesend war, erlitt er einen Zusammenbruch mit dem Verdacht auf Herzinfakt, als er das nachfolgende Schreiben von Pfarrer Paul vom 12.01.1998 dort öffnete und las. Darin wird trotz besseren Wissens mit keinem Wort auf die bisherigen Unstimmigkeiten eingegangen.

-

Mit einem Schreiben vom 12.01.1998 von Pfarrer Paul (siehe Anlage) wird in diesem Zusammenhang im letzten Absatz erneut Mißtrauen gegen die ´Mitglieder der Familie Deibele´ geäußert.

-

Auf der oben genannten Beratung des Verwaltungsausschusses ist es vermutlich zur Gründung einer Projektgruppe u.a. mit dem Ziel ´Erarbeitung einer neuen Leitungsstruktur´ gekommen (siehe Anlage Schreiben vom Dezember 1997 der Berater Sartorius und Klien). Die Mitglieder der Projektgruppe wurden gegen den ausdrücklichen Willen des Heimleiters ausschließlich von der Mitarbeitervertretung vorgeschlagen. Aus unserer Sicht stellen wir uns als Mitglieder dieser Projektgruppe teilweise leistungsfähigere und weitsichtigere Mitarbeiter vor als die von der Mitarbeitervertretung (MAV) vorgeschlagenen. Es wird deutlich, daß nach Auffassung des Verwaltungsausschusses die MAV über dem Heimleiter steht. Auch die MAV hat die vorgeschlagenen Mitarbeiter nicht mit dem Heimleiter abgesprochen. Der Heimleiter kann dies nicht akzeptieren.

So leid es mir tut, aber gefühlsmäßig sehe ich mich an eine Art  ´Sippenverfolgung´  erinnert.

Welche Fehler haben die Mitglieder der Familie Deibele begangen, daß sich ihnen gegenüber derartig verhalten wird?

Am kommenden Donnerstag wird der Kirchenvorstand beraten. Ich muß befürchten, daß dort Beschlüsse gegen die ´Mitglieder der Familie Deibele´ vorbereitet und evtl. gefaßt werden, da die Verwaltungsausschußmitglieder dem Kirchenvorstand angehören.

Ich bitte Sie um schnellmögliche Hilfe, da mein Mann und andere Mitarbeiter große gesundheitlichen Probleme durch die fortwährenden unfairen Aktivitäten des Verwaltungsausschusses haben. Ich nenne dies Mobbing in schlimmster Art und Weise.

Im Vertrauen auf Sie
Hochachtungsvoll


T. Deibele
Verwaltungsleiterin

Anlage:

Schreiben vom 12.01.1998 mit Einladung zur Verwaltungsausschußsitzung am 15.01.1998,

Schreiben vom 15.01.1998 an den Verwaltungsausschuß,

Schreiben vom 12.01.1998 von Pfarrer Paul,

Schreiben vom Dezember 1997 der Berater Sartorius und Klien “


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23.01.1998 - Überbetrieblicher Erfahrungsaustausch zum EDV-Einsatz

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Diesen Abschnitt führe ich an, um nachvollziehbar zu belegen, daß die gegen mich erhoben Vorwürfe hinsichtlich Leistungserbringung und Umgang mit Mitarbeitern absurd sind (siehe u.a.auch: „02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes“ und „07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“).

Der Leser möge sich nach dem Lesen dieses Abschnittes fragen:

-

Wie kann jemand die Fülle der an ihn herangetragenen Aufgaben mit vielen Unbekannten zu 100% erfüllen, ohne daß auch nur eine der über 40 Mitarbeiterinnen der Pflege entlassen werden mußte - und alle geschulten Mitarbeiterinnen die EDV-Technik nutzten, wenn er doch angeblich u.a. unfähig zur Teamarbeit ist?

-

Warum werden dennoch von der Mitarbeitervertretung (MAV), dem Verwaltungsausschuß (VA) und dem Kirchenvorstand (KV) absurde nicht zu belegene Behauptungen zu seinem Nachteil aufgestellt? Wem nutzt dies?

-

Warum loben die verantwortliche Heimleitung und externe Pflegeheime die erbrachten Leistungen und warum äußern externe Pflegeheime ihr Interesse an einer diesbezüglichen Zusammenarbeit?

-

Warum werden vorrangig alle Mitglieder der Familie Deibele mit Mobbing belastet?

Vom Kuckuck ist bekannt, daß er seine Eier in ein fertiges fremdes Nest legt.

Wollten sich hier einige Personen in ein fertiges Nest setzen?

Und:

-

Warum versprachen die übergeordneten verantwortlichen Gremien (Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg) den Mitgliedern der Familie Deibele ihre Hilfe und wünschten Ihnen viele Male Kraft und Mut zum Aushalten der Unrechtsituation?

-

Warum wandten sich diese übergeordneten Gremien letztlich sogar gegen die Mitglieder der Familie Deibele?

Die Mitglieder der Familie Deibele kennen die Antworten nicht, sie können nur vermuten. Auf ihre oftmalig gestellten diesbezüglichen Fragen wurden ihnen nie sachlich nachvollziehbar geantwortet. WARUM !? Wer nichts zu verbergen hat, kann antworten - schon aus Höflichkeit dem Nächsten gegenüber.

In Absprache mit der Heimleitung leiteten die Wohnbereichsleiterin Frau Bernadette Deibele und ich, Dietmar Deibele, einen überbetrieblichen Erfahrungsaustausch im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen zum Thema „Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der Pflegedokumentation auf EDV“ am 23.01.1998 (Beginn: 900 Uhr). Zuvor waren mehrere Anfragen anderer Pflegeheime bei der Heimleitung eingegangen, weil sich die Erfolge bei der Einführung der EDV herumgesprochen hatten.

Es sei kurz angeführt, daß kein Vertreter des Verwaltungsausschusses (VA), des Kirchenvorstandes (KV) und auch nicht die vom VA eingesetzten Berater an der Veranstaltung teilnahmen und sie sich somit erneut keine Zeit für eine objektive Information hinsichtlich des EDV-Einsatzes im Pflegeheim nahmen. Diese Gremien und Personen urteilten und handelten unseriös - ohne glaubhaftes Bemühen um Sachkompetenz.

Die teilnehmenden externen Einrichtungen waren: Haus „Am Westring“ Magdeburg, „Paul Riebeck Stiftung“ zu Halle und das Katholische Altenpflegeheim „St. Maria“ aus Bitterfeld. Der Umfang des Erfahrungsaustausches bezog sich aber nicht nur auf die Pflegedokumentation, sondern wurde im Zusammenhang mit allen anderen denkbaren EDV-Einsatzgebieten in einem Pflegeheim diskutiert:

Pflege:

Pflegedokumentation, Dienstplangestaltung, Lichtrufanlage, Heimpräsentation, Türöffneranlage, Textverarbeitung usw.

Buchhaltung:

Finanzbuchhaltung, Office-Programm

Verwaltung:

Heimverwaltung, Office-Programm, Lichtrufanlage, Card-System, Heimpräsentation, Türöffneranlage, CAD, Gebäudeüberwachung (Gebäude-Technik wie z.B. Kühlzellen, Aufzüge, Lichtruf- und Brandmeldeanlage) und Zeiterfassung

sonstiges:

Programme für Küche, Hausmeisterbereich und begleitender Dienst.

Besonderes Interesse fand zunächst die Erfassung der Pflegedokumentation mit EDV - die Erfahrungen bei der Programmauswahl, die hauseigene Schulung der Mitarbeiterinnen der Pflege mit 100%igem Erfolg und die sich ergebenden Auswirkungen für den Pflegebereich. Mit Interesse wurde aber auch die Einbindung der EDV-Lösung für die Pflegedokumentation in die EDV des Gesamtbetriebes zur effizienten Datenübermittlung und -weiterverarbeitung in anderen Programmen betrachtet. Hierzu wurde von mir das nachfolgende Konzept vom 06.05.1997 zur Einführung der EDV in das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen vorgetragen.


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Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/ 41 00 - 0

. . .

Köthen, den 06.05.1997

Pflegedokumentation mit EDV ...

Konzeptionelle Betrachtungen

Einzige effektive Möglichkeit, dem Gesetzesbeschluß zur detailierten Leistungserfassung zu entsprechen, ist die Nutzung der ´Elektronischen Daten-Verarbeitung´ (EDV).

positiv wirken

hemmend wirken

-

mit EDV ist die vorgegebene Aufgabenstellung lösbar,

-

Hemmungen vor dem neuen Werkzeug - der EDV (Computer),

-

Arbeitsplatzsicherung,

-

unzureichende Schreibmaschinenkenntnisse,

-

Möglichkeit zur fast unanfechtbaren Leistungsnachweisführung,

-

oftmals unsichere Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse,

-

gute Auswertbarkeit,

-

unzureichende EDV-Kenntnisse,

-

schneller und beliebiger Datenzugriff,

-

unzureichende Formulierungsfähigkeiten bei der Leistungserfassung,

-

gute Lesbarkeit und Übersichtlichkeit,

-

unzureichende Fähigkeit zur offenen und sachlichen Auseinandersetzung im Kollektiv,

-

gute Archivierungsmöglichkeiten und Auffindbarkeit beliebiger Daten,

-

eigene Trägheit und innere Abwehr (eigene Persönlichkeit),

-

Wegfall von manuellen Routineniederschriften,

-

Angst vor dem Versagen und die Scheu Fragen zu stellen,

-

Bei der Einarbeitung wird die gesamte Persönlichkeit einschl. seiner Kreativität gefördert.

-

heutiger Alltag mit seinen vielfältigen Problemen und Ablenkungen, so daß das Wesentliche - die Arbeitsplatzerhaltung - nicht als solches ausreichend betrachtet wird,

-

Anschluß an moderne Datenerfassungssysteme und somit überwindung von Hemmungen und Unsicherheiten bei langjährigen Mitarbeitern,

-

Erbe der DDR-Zeit: ´Irgendwie wird es schon weitergehen.´

-

Festigung des Kollektives durch Übung der erforderlichen sachlichen und konstruktiven Auseinandersetzung im Kollektiv zur Lösungsfindung und -anpassung an die Gegebenheiten des eigenen Wohnbereiches.

-

Unzulänglichkeiten der Soft- und Hardware (zu langsame Bedienbarkeit, Fehlen der gewünschten Optionen),

-

Zukünftig leichtere Nachweisführung für Pflegestufenzuordnung (auch vor Gericht),

-

großer Zeitbedarf bei der Einzelleistungserfassung (z.B. 20 bis 45 Min. bei 8h - der Aufwand bei Handschrift wäre ein Mehrfaches)

-

gute Selbstkontrollmöglichkeit

Somit ergibt sich

zunächst eine Gefährdung der Möglichkeit zur Erbringung von Pflegeleistungen an den Heimbewohnern und somit die Gefährdung des Arbeitsplatzes.

Daraus folgt

-

hohe Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen,

-

hohe Anforderungen an die Kollektive,

-

hohe Anforderungen an die Einrichtung (Kosten, Schulung, Organisation usw.).

Dies führt vorübergehend

zur überdurchschnittlichen Belastung der Mitarbeiter, der Kollektive und der Einrichtung, da eine Qualitätsverlust der Pflege an den Bewohnern nicht eintreten darf.

Mit den Ergebnissen

-

Qualitätserhöhung der eigenen Arbeitskraft,

-

Qualitätserhöhung der Kollektive,

-

Qualitätserhöhung der Leistungsnachweisführung,

-

Qualitätserhöhung der Auswertbarkeit der Dokumentationen,

-

Verbesserte Einstufungs-Mölichkeiten der Heimbewohner in die Pflegestufen bzw. die Möglichkeit der direkten Aufwandskostenrechnung,

-

Qualitätserhöhung der Einrichtung,

und somit

Sicherung der Möglichkeit zur Erbringung von Pflegeleistungen an den Heimbewohnern und somit Sicherung des Arbeitsplatzes.

Entwicklungsstufen bei der Einführung der EDV

1.

unabhängig von der Einrichtung:

-

Gesetzesbeschluß zur Einführung der neuen Pflegeversicherung und der dazugehörigen übergangsregelungen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Abrechnung.

2.

in der Einrichtung:

-

Marktanalyse der Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben,

-

Einführung der manuellen Pflegedokumentation,

-

Schulung des Personals über den Umgang die Notwendigkeiten,

-

Hard- und Software-Entscheidung in Beratung mit entsprechenden EDV-Fachkräften,

-

Bindung einer EDV-Fachkraft für die eigene Einrichtung und Kontaktaufnahme zu einem zuverlässigen EDV-Händler im eigenen Ort,

-

Konzepterarbeitung zur Einführung einer Pflegedokumentation mit EDV,

-

Anschaffung eines modernen EDV-Netzwerkes,

-

Anschaffung leistungsstarker Computer auch unter medizinischen Gesichtspunkten,

-

Anschaffung der leistungsstarken, stets aktualisierten und für alle Bereiche des Heimes zu einem beliebigen Zeitpunkt erweiterbaren Software,

-

Anschaffung der leistungsstarken, stets aktualisierten und für alle Bereiche des Heimes zu einem beliebigen Zeitpunkt erweiterbaren Software,

-

Aufstellung einer Arbeitsgruppe (´Pilotprojekt´) zur Anpassung der Software an die Gegebenheiten der Einrichtung und Begleitung bei der Umsetzung in den einzelnen Wohnbereichen,

-

Schulung aller Mitarbeiter der Pflege zum sicheren Umgang mit der Software,

-

Schaffung von Möglichkeiten durch die Einrichtung zur weitergehenden Selbstschulung durch die Mitarbeiter (Arbeitsgruppen: ´Programmbedienung´, ´Formulierung von Leistungstexten´),

-

Umsetzung der EDV in den Wohnbereichen mit Nutzung der Erkenntnisse der genannten Arbeitsgruppen und Unterstützung durch selbige. Dabei ist eine aktive Zusammenarbeit aller Mitarbeiter mit den Arbeitsgruppen unerläßlich. Hierbei gilt:

´Nur wer fragt erhält eine Antwort.´ und ´Es gibt keine dummen Fragen.´

-

Die Umsetzung der EDV in der Pflege erfolgt in mehreren Stufen:

a)

Leistungsformulierungen für alle Einzelleistungen in verschiedenen Gruppen (Ernährung, Mobilität usw.),

b)

Sinnvolle Zusammenfassung verschiedener Einzelleistungen zu Leistungsgruppen zwecks Erfassungsoptimierung.

c)

Arbeitszeitzuordnung zu den Einzelleistungen bzw. Leistungsgruppen.

Diese Stufen werden begleitet von Problemen der Arbeitszeit-Gestaltung, der Übung einer offenen und sachlichen Auseinandersetzung im Kollektiv, der Schaffung und Umsetzung von Kontrollmechanismen usw.


Bearbeiter: D. Deibele


Frau Bernadette Deibele sprach über die fachspezifischen Probleme bei der Einführung und Handhabung der EDV während der praktischen Arbeit und beantwortete in der anschließenden regen Diskussion die diesbezüglichen Fragen. Sie betonte, daß die EDV letztlich nur als Werkzeug zur Steigerung der Effizienz bei der Dokumentationerstellung und -auswertung dient, um mehr Zeit für die Zuwendung zum Bewohner zu gewinnen. Denn Pflege sei nicht nur die Erbringung von angeordneten Leistungen (wie im Krankenhaus), sondern auch die Beschäftigung mit der Ganzheit des Bewohners in seiner Individualität und Würde unter Berücksichtigung der jeweils einzigartigen Vorgeschichte und gleichzeitig der Integration in das soziale Umfeld.

Desweiteren wurde von allen Beteiligten ein grundsätzliches Interesse zur Findung von Gemeinsamkeiten im Hinblick auf eine mögliche gegenseitige Unterstützung geäußert (EDV, Pflege, Einkauf, Schulung, Information über Gesetze und Richtlinien, Pflegesatzverhandlung, Heimverträge usw.).



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23.01.1998 - Belegschaftsversammlung und Zusammenbruch der stellvertr. Heimleiterin

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Im sich anschließenden Schreiben vom 25.01.1998 wendet sich die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele dringend an Bischof Leo Nowak, an den Generalvikar Herrn Stolpe und an den Caritasdirektor Herrn Brozek. Sie schildert die Geschehnisse vor und während einer Belegschaftsversammlung auf Veranlassung  des Verwaltungsausschusses  (VA) am 23.01.1998 um 1900 Uhr.

Frau Traute Deibele brach aufgrund des ihr entgegengebrachten Verhaltens gesundheitlich zusammen.  Infolge von Mobbing  durch den VA, die sogenannten Wirtschafts-Berater, die MAV und den katholischen Pfarrer Paul litt sie bereits, wie auch der Heimleiter, an  HerzproblemenDieser Umstand war den Tätern bekannt, aber Rücksicht auf die Gesundheit und die Rechte von Mitarbeitern war von diesen Personen nicht erkennbar.

Infolge der Krankheit des Heimleiters war Frau Traute Deibele zu dieser Zeit die amtierende Heimleiterin mit allen Rechten und Pflichten. (siehe 12.01.1998 - Pfarrer Paul reagiert und Heimleiter  erleidet Zusammenbruch)

Nachfolgende Fragen waren durch die Aktivitäten des VA für das Pflegeheim zu diesem Zeitpunkt ungeklärt:

Wer hatte das Hausrecht?

Bei wem lag die Haftung?

Wie kann es sein, daß auf eine Frage mit christlichem Gegenstand in einem Pflegeheim mit katholischer Trägerschaft statt zu antworten sich lustig gemacht wird? (konkrete Frage bezog sich auf die Erarbeitung des Leitbildes des Pflegeheimes ohne Beteiligung eines katholischen Mitarbeiters)

usw.

Verantwortlich für das Geschehen war erneut der Vorsitzende  des Verwaltungsausschusses  Herr Hans-Martin Riemen (gleichzeitig Mitglied des Kirchenvorstandes).


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Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/ 41 00 - 0

. . .

Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
z.Hd. Bischof Nowak
Max-Josef-Metzger-Str. 4

Köthen, den 25.01.1998

D 39 104 Magdeburg

dringend

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,
Sehr geehrter Herr Generalvikar Stolpe,
Sehr geehrter HerrCaritasdirektor Brozek,

ergänzend zu unserem Schreiben möchte ich (T. Deibele) auf weitere sich im Nachhinein ergebene Sachverhalte in unserem Pflegeheim verweisen:

-

Für den 23.01.1998 1900 Uhr wurde durch Herrn Sartorius (Berater im Auftrag des Verwaltungsausschusses) eine Belegschaftsversammlung im Pavillon des Pflegeheimes für alle Mitarbeiter angesetzt. Dies wurde auch auf der letzten Leitungssitzung am 21.01.1998 durch die Mitarbeitervertretung (MAV) so angesprochen und war auf den Aushängen so zu lesen. Während eines Telefonates mit Herrn Sartorius im Laufe der vorangegangenen Woche bestätigte ich ihm meine Teilnahme an der angesetzten Belegschaftssitzung.

So kam ich (T. Deibele) pünktlich zur Belegschaftsversammlung. Ungefähr 5 Min. vor 1900 Uhr sprach mich Herr Sartorius an und gab mir zu verstehen, daß die Belegschaftsversammlung  keine Versammlung nach den Regeln der AVR  sei. Meine Arbeit sei für heute getan und ich könne nach Hause gehen. Laut Beschluß des Verwaltungsausschusses solle diese Belegschaftsversammlung ohne die Heimleitung stattfinden. Dies wurde durch niemanden zuvor gesagt. Für die späte Information entschuldigte er sich auch nicht. Ich protestierte gegen diese Weisung, worauf er nochmals sagte: ´Ich wünsche nicht, daß Sie daran teilnehmen.´ Statt dessen fragte er nach der Möglichkeit eines Gespräches für die nächste Woche; wir einigten uns auf Dienstag den 27.01.1998 1400 Uhr.

Ich sagte ihm, daß ich dies meinen Mitarbeitern mitteilen müsse, da sie ansonsten annehmen müssen, daß ich kein Interesse hätte.

So begab ich mich zum Pavillon und bat um Gehör. Dann gab ich bekannt, daß ich soeben erfuhr, daß die Heimleitung nicht an der Belegschaftsversammlung teilnehmen dürfe. Ich fragte Herrn Sartorius, wer nach seiner Meinung zur Heimleitung gehöre. Worauf er nachfolgende Personen aufzählte: Heimleiter H.-J. Deibele, stellvertretende Heimleiter (gleichzeitig Verwaltungsleiter) T. Deibele und der stellvertretende Verwaltungsleiter D. Deibele.

So erfuhr D. Deibele in Anwesenheit der Mitarbeiter zum ersten Mal, daß er nicht an der Versammlung teilnehmen darf. Er fragte sofort, wer dies angewiesen habe. Worauf Herr Sartorius antwortete: ´Mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses ist abgesprochen, daß die Leitung des Hauses nicht an dieser Versammlung teilnimmt.“

Ich fragte, warum die PDL teilnehmen dürfe. Hierauf gab er zu verstehen, daß diese nicht als Leitungsmitglied, sondern als Wohnbereichsleiter geladen sei.

D. Deibele und ich verließen daraufhin die Belegschaftsversammlung entsprechend der Dienstanweisung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Riemen.

Infolge dieser Brüskierung verschlechterte sich mein bereits angeschlagener Gesundheitszustand erheblich, so daß mich D. Deibele nach Hause begleiten mußte. Ich wollte gesundheitlich durchhalten, bis es meinem Mann (Heimleiter) wieder besser geht, und ließ mich nicht entsprechend des ärztlichen Rates nach erfolgtem EKG krankschreiben, weil ich mich dem Pflegeheim gegenüber verpflichtet fühle. Ich werde zum Ende des Monats Februar aus dem Pflegeheim als Mitarbeiterin ausscheiden und in Rente gehen. Viele Jahre habe ich mit all meiner Kraft im Interesse des Heimes wirken dürfen. Ich bin über das rücksichtslose Verhalten des Verwaltungsausschusses zutiefst enttäuscht.

-

Wie sich später herausstellte, wurden keine neuen Gesichtspunkte angesprochen, welche der Heimleitung nicht bekannt sind und an denen sie nicht bereits arbeiten

Es wurde eine Projektgruppe gebildet. Die Mitglieder dieser Gruppe wurden allerdings nicht gewählt oder durch Umfragen bei allen Mitarbeitern des Pflegeheimes ermittelt, sondern durch die Mitarbeitervertretung (MAV) vorgeschlagen und durch Herrn Sartorius bestätigt. Auf die Frage einer Mitarbeiterin, warum kein Katholik der Projektgruppe angehört, wo es doch u.a. um die Erarbeitung eines Leitbildes des Pflegeheimes in katholischer Trägerschaft geht, wurde gelacht und Herr Sartorius verdrehte die Augen.

Am kommenden Donnerstag wird nach meinem Wissen der Kirchenvorstand in Anwesenheit von Vertretern des Caritasverbandes beraten. Ich hoffe sehr, daß anschließend wieder menschliche Umgangsformen im Senioren-Pflegeheim ´´ ´St. Elisabeth´ möglich sind.

Ich bitte Sie um Ihren Beistand und schnellstmögliche Hilfe,  da mein Mann, leider auch ich selbst und andere Mitarbeiter große gesundheitliche Probleme durch die fortwährenden unfairen Aktivitäten des Verwaltungsausschusses haben.  Ich nenne dieses Mobbing in schlimmster Art und Weise.

Im Vertrauen auf Sie
Hochachtungsvoll


T. Deibele
Verwaltungsleiterin“


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26.01.1998 - Anerkennung der Leistungen von Herrn Dietmar Deibele

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Mit nachfolgendem Schreiben erkennt der Heimleiter Herr Hans-Jürgen Deibele im Anschluß an den erfolgreichen überbetrieblichen Erfahrungsaustausch zum EDV-Einsatz in vollstationären Pflegeheimen meine geleistete Arbeit ausdrücklich an und wertet sie als „ausgezeichnet“. Nur er und die stellvertretende Heimleiterin kannten konkret meinen Arbeitsumfang und die Art der Bewältigung. Somit konnten auch nur sie meine Leistungen einschätzen.


Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/ 41 00 - 0

Köthen, den 26.01.1998

Hiermit bestätige ich als Heimleiter ausdrücklich, daß der Mitarbeiter Herr Dietmar Deibele seit Beginn seines Arbeitsverhältnisses im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ an allen wesentlichen Entscheidungen der Heimleitung bezüglich des Pflegeheimes aktiv beteiligt war. Er hat sich dabei mit ausgezeichneten Leistungen eingebracht und somit wesentlich Anteil am Erfolg unseres Pflegeheimes.



H.-J. Deibele
Heimleiter



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12.02.1998 - Die stellvertretende Heimleiterin wird durch VA gedemütigt

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In dem nachfolgenden Schreiben wird die Skrupellosigkeit und Unfähigkeit des Verwaltungsausschusses (VA) sicher jedem Leser deutlich, wenn er bedenkt:

-

daß  ein Blick in die Personalakte  der stellvertretenden Heimleiterin und Verwaltungsleiterin Frau Traute Deibele  dieses Schreiben ad Absurdum  geführt hätte, weil aus dieser hervorgeht, daß sie einen gültigen Dienstvertrag hat - und sich somit jeglicher weitere Nachweis erübrigt,

-

daß Frau Traute Deibele seit 1981 (vor 17 Jahren) unmittelbar in Nachfolge der „Elisabeth Schwestern“ das Pflegeheim in einem veralteten Zustand mit ca. 50 Bewohnern als Heimleiterin übernommen hat, und seitdem maßgebend in ständiger Leitung des Heimes über alle Schwierigkeiten der Wende, des Um- und Neubaues, der veränderten gesetzlichen Bestimmungen usw. dieses zu einem modernen Pflegeheim mit 120 Bewohnern und ca. 70 zukunftssicheren Arbeitsplätzen geführt hat,

-

die angeführten Zeugen, Pfarrer Paul und die Mitarbeitervertretung, diese Aussagen wenn überhaupt, dann nur wider besseren Wissens geäußert haben können, weil sie in dem angegebenen fraglichen Zeitraum von 2 Jahren kein einziges Mal dieses Problem an die Heimleitung herangetragen hatten, dafür aber intensiv mit Frau Traute Deibele zusammenarbeiteten,

-

daß der Kirchenvorstand vorab zu keinem Zeitpunkt mit der langjährigen und unstrittig verdienten Leiterin Frau Traute Deibele über diesen Sachverhalt gesprochen hatte,

-

daß Frau Traute Deibele planmäßig im März, also in dem sich unmittelbar anschließenden Monat, in die Rente übergehen wollte, was dem Verwaltungsausschuß auch bekannt war,

-

daß der Heimleiter Herr Hans-Jürgen Deibele (ihr Ehremann) infolge Mobbing durch den Verwaltungsausschuß erkrankt war,

-

daß Sie selbst kurz zuvor infolge Mobbing durch den Verwaltungsausschuß zusammengebrochen war,

-

daß Frau Traute Deibele, die MAV, der VA und der KV (einschl. dem katholischen Pfarrer Paul) darum wußten, daß mehrere andere Mitarbeiter infolge der Aktivitäten durch den Verwaltungsausschuß gesundheitlich stark mitgenommen waren,

-

der Verwaltungsausschuß zusätzlich zu seinem rücksichtslosen Verhalten  ohne rechtliche Grundlage handelte,

-

daß Frau Traute Deibele nur wenige Tage nach diesem Brief Geburtstag hatte,

usw.

Was rechtfertigte ein solches Verhalten, insbesondere in einem katholischen Betrieb, dass solcherart mit ihr verfahren werden durfte? Eine Begründung wurde ihr nie gegeben, und entschuldigt hat sich auch keine der beteiligten Personen.

Für mich ist das einzig erkennbare Ziel eine  Verleumdung  von Frau Traute Deibele durch den Verwaltungsausschuß (denn laut Schreiben waren viele Personen vorab einbezogen worden), um von eigenem Versagen abzulenken und eine unwürdige Verabschiedung einer unzweifelhaft verdienten leitenden Mitarbeiterin zu bewirken.

Dieses Schreiben wurde umgehend an Bischof Leo Nowak, Generalvikar Stolpe und den neuen Caritasdirektor Herrn Jorgol gefaxt.

Herr Jorgol (Caritasdirektor) sagte mir gegenüber per Telefon am 16.02.1998, daß er von dem Inhalt dieses Schreibens vorab keine Kenntnisse hatte. Er versucht sofort Pfarrer Paul zu erreichen und schellmöglichst den Generalvikar Herrn Stolpe.

Eine Richtigstellung hat es dennoch nie gegeben. Warum !?

Wie sind dieses Schreibens und die fehlende Richtigstellung mit christlichen Werten vereinbar?

Unter Berücksichtigung der Themen „Konfliktbeginn und Konfliktausweitung“ und Hochstapelei - Ja oder Nein“ wird deutlich, daß die Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung, mit der Einbeziehung des Kirchenvorstandes, eine  neue Dimension  erreicht hatte.


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Leider sollten noch weitere derartig absurde Schreiben und Verhaltensweisen folgen.


Katholische Kirchengemeinde ´St. Maria´
Der Verwaltungsausschuß des Kirchenvorstandes
für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Springstraße 34
06 366 Köthen

Persönlich/Vertraulich

. . .

Frau
Traute Deibele
im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstr. 27
06366 Köthen/Anhalt

Köthen, 12.02.1998

Sehr geehrte Frau Deibele,

Ihr Arbeitsverhältnis zum Senioren-Pflegeheim war Gegenstand der Beratungen im Verwaltungsausschuß am 15.Januar 1998 sowie im Kirchenvorstand am 22. Januar und 29. Januar 1998.

Auf Befragung durch Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben Mitglieder der Mitarbeitervertretung und auch Herr Pfarrer Paul erklärt, daß Ihr Arbeitsverhältnis im Februar 1996 beendet wurde und Sie offiziell in den Ruhestand verabschiedet wurden.

Dennoch sind Sie für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ tätig und erhalten auch, gemäß Auskunft des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dirkes, eine Vergütung.

Der Verwaltungsausschuß bittet Sie, die arbeitsvertragliche Grundlage bekannt zu geben, auf der Ihre Tätigkeit nach dem offiziellen Ausscheiden aus den Diensten des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ beruht.

Nach Auskunft der Heimleitung und Ihrem eigenen Bekunden, ist beabsichtigt, Ihre Übergangstätigkeit im Februar 1998 zu beenden und damit endgültig aus den Diensten des Alten- und Pflegeheimes auszuscheiden. Wir hatten Sie bereits anläßlich einer Verwaltungsausschußsitzung in 1997 gebeten, Ihren Ausscheidungstermin schriftlich zu bestätigen. Wir erlauben uns heute, an unsere Bitte zu erinnern, damit wir die notwendigen Entscheidungen treffen können.

Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die Herren Thurau, Northoff oder Riemen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Thurau _______________ Norfhoff


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12.02.1998 - Absicht der Aufhebung des Dienstvertrages durch den VA

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Mit diesem Schreiben informierte mich der Verwaltungsausschuß (VA) über zwei durchgeführte Versammlungen mit dem Kirchenvorstand, wobei am 29.01.1998 der Caritasdirektor anwesend war. Zu beiden Versammlungen war kein Vertreter der Heimleitung anwesend.

Desweiteren ist zu berücksichtigten:

-

daß die Absicht der Aufhebung meines Dienstvertrages gegen den ausdrücklichen Willen des amtierenden Heimleiters geschah.

-

Am 16.02.1998 teilte mir der Caritasdirektor Herr Jorgol per Telefon mit, daß er vom Inhalt dieses Schreibens keine Kenntnis hatte. Wie kommt der Verwaltungsausschuß dazu, den Caritasdirektor in seinem Schreiben derart zu erwähnen, denn dieser musste um die Unsinnigkeit der Behauptungen gewusst haben?

-

daß, wie im Abschnitt „05.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe“ nachlesbar, der Verwaltungsausschuß zu einem derartigen Schreiben nicht befugt war, und der Generalvikar stimmte auch nicht der Absicht einer Dienstvertragsauflösung zu.

Wie kann der Generalvikar in diesem Schreiben derart erwähnt werden!?

-

daß, ich infolge angeblichen Verstoßes gegen meinen Dienstvertrag bereits am 28.09.1997 eine Abmahnung und am 26.09.1997 einen Verweis (beide peinlich für den Verfasser) erhalten hatte. In diesen wird auf die Verletzung von „arbeitsvertraglichen Pflichten“ gegenüber dem Träger verwiesen, welche freilich nicht nachvollziehbar benannt wurden. Auf die gestellten Anträge zu ihrer Aufhebung erhielt ich keine Antwort. Warum!?

Die Heimleitung hat dem Verwaltungsausschuß mit einem Schreiben vom 21.01.1998 meinen Dienstvertrag übergeben. Somit ergibt sich der Schluß, daß Verweis- und Abmahnungsbegründung im Hinblick auf Verstöße gegen „arbeitsrechtliche Pflichten“ reine Erfindung sind, weil mein Dienstvertrag dem VA zu diesem Zeitpunkt offensichtlich nicht vorlag. Auch hätte der VA spätestens ab Verweis und Abmahnung von den darin enthaltenden „... besonderen vertraglichen Vereinbarungen ...“ gewußt haben müssen.

-

daß mit keinem Wort auf meine Bitte vom 04.01.1998 um ein Gespräch unter Führung eines neutralen Gesprächsleiters (ein katholischer Priester hatte sich bereits dazu bereit erklärt) an den Vorsitzenden des VA Herrn Hans-Martin Riemen eingegangen wird.

-

daß als einziger Grund angegeben wird:„Dem Dienstvertrag fehlt zu seiner Wirksamkeit die kirchenaufsichtliche Genehmigung des Generalvikars im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg.“ Dies bedeutete schlicht weg, daß die ca. 70 Dienstverträge der Mitarbeiter des Pflegeheimes keine Gültigkeit hatten, denn es fehlte diesen diese Genehmigung. Welch skrupellose Verunsicherung gegenüber den mit vollen Einsatz arbeitenden Mitarbeitern; nicht nur in dieser Einrichtung. Siehe hierzu u.a. „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen, „Urteil in 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht“ und die öffentliche Aussage vom Heimleiter hierzu in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom 4. März 1999 in „Vieles ist nicht nachvollziehbar“.

-

daß die Dienstverträge zur Erlangung der angeblich fehlenden „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ nachfolgend über mehrere Jahre hinweg nicht an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet wurden. Dies bestätigte das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 12.01.2000 wie folgt: „Allein die fehlende, noch nicht beantragte Genehmigung des Vertrages dürfte wohl nicht zur (unheilbaren) Nichtigkeit des Vertrages führen.“

Entweder wußten die Herren des VA über die Unrechtmäßigkeit ihrer Argumentation oder sie beließen die Dienstverträge der ca. 70 Mitarbeiter bewußt in rechtlicher Unwirksamkeit entsprechend ihrer Auffassung. Beides ist aus meiner Sicht eine skrupellose Missachtung der Rechte der Mitarbeiter und hat nichts mit christlichen Werten gemein. Der Arbeitnehmer hat keine Chance, seinen Dienstvertrag weiterzuleiten, weil er nicht um dieses Erfordernis weiß und nicht dafür zuständig ist. Nicht einmal der Heimleiter kannte dieses angebliche Erfordernis. Und die, welche sich auf dieses Erfordernis berufen, handeln selbst nicht entsprechend der von ihnen erkannten Verpflichtung. Das Versagen liegt eindeutig einzig bei den Vorgesetzten.

-

daß kein Mitglied des Kirchenvorstandes, des Verwaltungsausschusses, des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates vorab mit mir über eine derartige Absicht gesprochen hat. Und daß niemand vorab dieses angebliche Erfordernis zur Erlangung der Wirksamkeit meines Dienstvertrages erwähnte - ich somit völlig im Dunkeln gelassen wurde für meine verantwortliche Entscheidung auch gegenüber meiner Familie zum Umzug nach Köthen, zum Berufswechsel, zum Hauserwerb einschließlich der finanziellen Belastungen usw.

-

daß in meinem Dienstvertrag der Träger ausdrücklich nachfolgenden Satz aufgenommen hatte: „Diese Vereinbarungen werden  mit Wissen des Arbeitgebers  über die  gültige Rechtslage  getroffen.“

-

daß bei einem Vertrag ohne Rechtswirkung es hinsichtlich seiner Aufhebung nichts zu verhandeln gibt.

usw.


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Katholische Kirchengemeinde ´St. Maria´
Der Verwaltungsausschuß des Kirchenvorstandes
für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Springstraße 34
06 366 Köthen/Anhalt


Persönlich/Vertraulich


. . .


Herr
Dietmar Deibele
im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstr. 27
06366 Köthen/Anhalt

Köthen, 12.02.1998

Sehr geehrter Herr Deibele,

dem Verwaltungsausschuß wurde Ihr Dienstvertrag, datiert vom 17.05.1995, mit Bewerbungsschreiben vom 16.03.1995 übergeben. Die im Dienstvertrag dokumentierten Vereinbarungen wurden im Kirchenvorstand am 22.01. sowie am 29.01.1998 in Anwesenheit des Caritasdirektors beraten.

Dem Dienstvertrag fehlt zu seiner Wirksamkeit die kirchenaufsichtliche Genehmigung des Generalvikars im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Nach dem Ergebnis der Beratungen lehnt der Generalvikar in Magdeburg aufgrund der besonderen vertraglichen Vereinbarungen eine nachträgliche Zustimmung zu dem Dienstvertrag ab. Der Dienstvertrag kann somit keine Rechtswirksamkeit erlangen.

Der Kirchenvorstand hat den Verwaltungsausschuß beauftragt, unter Beachtung bestimmter Vorgaben mit Ihnen eine einvernehmliche Aufhebung des Dienstvertrages durchzuführen.

Wir laden Sie daher ein zu einem Problemlösungsgespräch, wofür ab dem 27.Februar 1998 ein Termin vereinbart werden kann. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Herren Thurau, Northoff oder Riemen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Thurau _______________ Norfhoff


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16.02.1998 - Hilferuf von Uwe Knöfler an Bischof Leo Nowak

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Im nachfolgenden Schreiben wendet sich mein Freund Herr Uwe Knöfler mit einem Hilferuf an den katholischen Bischof Leo Nowak mit der Bitte um ein „... schnelles Eingreifen auf christlicher Grundlage nach entsprechender fairer Sachprüfung“. Unter „25.02.1998 - GV antwortet auf Hilferuf von Uwe Knöfler“ können Sie nachlesen wie enttäuschend die Reaktion des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg war.


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„Uwe Knöfler

. . .

Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
Max-Josef-Metzker-Str. 4
z.Hd. Herrn Bischof Nowak
39104 Magdeburg


Köthen, den 16.02.1998

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

ich wende mich in einer sehr dringenden Angelegenheit vertrauensvoll an Sie.

Gestatten Sie mir, mich kurz vorzustellen. Mein Name ist Uwe Knöfler, 37 Jahre alt und nicht Mitglied der katholischen Kirche.

Ich war mit Pfarrer Andres eng befreundet und bin dies ebenfalls mit der Familie Dietmar Deibele aus Trebbichau/Fuhne.

Was zur Zeit im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ in Köthen seit einigen Monaten geschieht ist nach meinen Verständnis für eine christliche Gemeinde beschämend. Ein Verwaltungsausschuß versucht systematisch mit Lügen und Halbwahrheiten die Familie Deibele aus dem Pflegeheim zu vertreiben. Dies und das Ihr Amt bereits seit Monaten informiert ist, ist bereits Stadtgespräch.

Ich selbst bin Vorsitzender des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Kreisverband Köthen e.V. und mußte aus dieser Funktion heraus das Verhalten von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses vom Senioren-Pflegeheim als arrogant und geltungssüchtig erleben.

Hinzu kommt noch, daß nach meinem Wissen der Verwaltungsausschuß für die Folgen seines Handelns nicht finanziell verantwortlich und persönlich haftbar ist.

Sehr geehrter Herr Bischof, ich würde mich mit diesen Brief nicht an Sie wenden, wenn für die Mitglieder der Familie Deibele aus gesundheitlicher Sicht nicht dringender Beistand erforderlich wäre.

Die Familie Deibele hat das Heim uneigennützig aufgebaut und geführt. Wieso schaut die Kirchenleitung bei einem derartigen Kopetenzmißbrauch zu? Nach meinem Wissen sind Herr und Frau Deibele (Senior) infolge des andauernden Kompetenzmißbrauches schwer erkrankt. Sie können, genau wie ich, die Verhaltensweise des Verwaltungsausschusses nicht verstehen.

Nach meinem Wissen besteht diese menschenunwürdige Verhalten, weil Herr D. Deibele dem Verwaltungsausschuß nicht genehm ist. Da sie ihn nicht direkt erreichen konnten, erweiterten sie ihr aggressives Verhalten auf seine Eltern - ein unwürdigeres Vorgehen ist fast nicht denkbar.

Ich bin mit Herrn D. Deibele seit seiner Jugend befreundet. Er ist aus meiner Sicht der ehrlichste und uneigennützigste Mensch den ich kenne. Gedankengut, entsprechend der Vorgehensweise des Verwaltungsausschusses, ist ihm fremd und nicht begreiflich. Er leidet mit seinen Eltern und ist infolge dessen ebenfalls gesundheitlich stark angegriffen. Seine Grundhaltung als überzeugter Christ ist bei Problemlösungen eine Lösung im gemeinsamen Gespräch ohne Vorurteile zu suchen. Warum wird ausschließlich über ihn aber nicht mit ihm gesprochen?

Da ich nicht am Grabe meines Freundes oder seiner Eltern stehen will, bin ich geneigt dies öffentlich zu machen, falls nicht wieder christliche Normen beim Umgang im Pflegeheim gelten.

Bitte verstehen Sie diesen Brief nicht als Drohung, sondern als Hilferuf.

Ich bitte Sie um ein konsequentes und schnelles Eigreifen auf christlicher Grundlage nach entsprechender fairer Sachprüfung.

Mit freundlichem Gruß


Uwe Knöfler “


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17.02.1998 - Hilferuf von Traute Deibele an Bischof Leo Nowak

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Mit diesem Schreiben informiert die amtierende stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele den katholischen Bischof Leo Nowak über die unhaltbaren Zustände mit  „Familienmobbing“  im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ in Köthen. Sie appelliert an die christlichen Werte und bittet dringend um Hilfe.

Sie erhielt hierauf keine Antwort. Warum !?


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„Frau Deibele

. . .

Herrn Bischof Nowak
im Bischöflichen Amt
Magdeburg

Köthen, den 17.02.1998

Sehr geehrter Herr Bischof!

Im letzten Schreiben an mich vom 12.2.1998 werde ich zur Stellungnahme für 2 Jahre ungerechtfertigte Bezüge aufgefordert.

Dies empfinde ich als Psychoterror. Der Verwaltungsausschuß hatte zwei Tage lang über Herrn Dierkes Akteneinsicht nehmen lassen. Somit wußte er, daß ich nicht aus dem Dienst ausgeschieden bin. Seit 18 Jahren arbeite ich im Heim und solche Lügen und Angriffe in ´streng-vertraulichen´ Schreiben, die seit der Einsetzung des Verwaltungsausschusses uns zugemutet werden sind nicht mit Christsein zu vereinbaren.

Wozu ein Verwaltungsausschuß? Ein beratender Ausschuß war angedacht zur Abklärung von größeren evtl. auftretenden Problemen oder Baumaßnahmen. Seit der Ausschuß besteht und die Abmahnungen gegen meinen Mann und meinen Sohn und die Kompetenzeinschränkungen ist alles gelähmt. Welch eine Feigheit aus der Ferne, auf Anhören von Gerüchten und Halbwahrheiten zu verurteilen und Familienmobbing zu machen.

Mein Ausscheiden war bekannt. Mein Sohn und Bernadette sind nach Köthen gekommen, um das Heim, wenn sie dazu die Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, im guten und christlichen Sinne weiterzuführen.

Drei schreckliche Machtsitzungen habe ich mit dem Verwaltungsausschuß erlebt, Alpträume fürs Leben und mich und meinen Mann krankmachend. Herr Riemen kann gewiß die Kreissparkasse gut leiten und Herr Thurau sein Gaswerk und Herr Northoff mag ein guter Spezialanwalt sein, aber ein Pflegeheim besteht aus 120 Heimbewohnern, 70 Mitarbeitern (und wir haben ganz tolle) und dem großen Umfeld von Angehörigen usw.

Funktionieren, daß kann jedes Heim, aber wo bleibt das Herz, das Menschliche, der gelebte Glaube?

Warum wird unseren Mitarbeitern angedroht, daß die AVR außer Kraft gesetzt werden kann, daß man evtl. 8 Std. arbeitet und mit 6Std. Lohn zufrieden sein muß, daß neue Strukturen erarbeitet werden sollen. Wie sollen diese Aussehen? Wissen die Herren, welche schwere und verantwortungsvolle Arbeit die Mitarbeiter leisten? Diese Herren haben soviel Angst gesät, daß jedes Lächeln verstummt, wer kommt danach? Bin ich dann der erste der gehen muß?

Warum greifen Sie nicht ein ?  Unsere Kinder sind nicht bevorzugt. Sie lernen, begreifen und bringen sich ein. Unsere Generation ist passee im Arbeitsfeld. Aber wenn junge Leute sich so mühen und wir ruhigen Gewissens sagen können, es kommt in gute Hände mit Herz und Verstand, und ich dachte es müßte auch Ihnen am Herzen liegen, wenn es ein St. Elisabeth-Heim bleibt und nicht nur außen mit der Aufschrift.

Wo waren die Herren, als es um die Pflegeversicherung ging?

Waren sie einmal im Heim zu den Veranstaltungen z.B. vor Weihnachten mit den Bewohnern oder den Mitarbeitern?

Statt dessen lassen Sie alle die Entlassung meines Sohnes zu. Er hat nicht zugesehen, sondern sich sachlich und standhaft zur Wehr gesetzt. Für ihn ist weiß - weiß, und schwarz - schwarz, und ein ja ein ja, und ein nein ein nein. Wurde uns das nicht gelehrt? Weil ihm kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, geht des Psychoterror weiter. Warum nahm man sein Angebot auf klärendes Gespräch mit einem Begleiter seines Vertrauen, als neutraler nicht an? Soll er das Bauernopfer sein, wegen Feigheit und Halbwahrheiten?

Warum hörten Sie beim Besuch in Köthen zur Ausschußsitzung nur die eine Seite? Warum macht sich keiner die Mühe mal mit Ihm zu Reden, um ihn kennenzulernen, seine Pläne, seine Träume und seinen unerschütterlichen Optimismus, daß sich die Wahrheit durchsetzen und das Gute siegen wird? Brauchen Sie einen neuen Märtyrer? Wir sind ja bald Rentner. Aber wenn er seit dem ersten Federstrich des Neu- und umbaues sein Wissen und Können und sein Herzblut mit eingebracht hat ist dieses Ausbooten schofel.

Gandi hatte wohl recht, wenn die Christen ihr Christsein doch leben würden, wäre die Chance gegeben die Welt zu verbessern.

Wenn einer das versucht, wenn auch unvollkommen, dieses umzusetzen wird er verteufelt, die anderen behalten weiße Westen, wenn auch keine Herzen. In welcher Schublade haben diese unseren Gott, um ihn sonntags für 1 Stunde hervorzuholen.

Warum lassen Sie die Verweise und Abmahnungen stehen, das wäre zwar lächerlich, aber wohl nicht einer Korrektur wert?

Ich spreche für ihn, weil man sich selbst am wenigsten verteidigen kann. Ich wünsche ihm den besten Anwalt mit Herz. Seiner kleinen Frau Bernadette, daß sie so viele Sorgen aushalten kann.

Bis vor ½ Jahr war ich glücklich und zufrieden und konnte das weitergeben und so viele kleinen Probleme lösen, aber wenn man solang schon zweifeln muß, wie soll man dann tatkräftig bleiben.

Er tröstet mich dann und sagt: schau nach Bosnien und wo überall es so viel Elend und Leid gibt (Aber es greift auch seine Gesundheit an).

Danke


T. Deibele „


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22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch Bernadette Deibele

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Mit folgendem Schreiben fordert die Wohnbereichsleiterin Frau Bernadette Deibele die Mitarbeitervertretung (MAV) zur Rücknahme der gegen sie getroffenen Aussagen im Schreiben vom 20.08.1997 auf. Die MAV hatte sich seit diesem Schreiben bis dahin noch immer nicht für ihre schriftlichen Verleumdungen entschuldigt. Frau Rudolph als die Vorsitzende der MAV bestätigte des Eingang dieses Schreibens am 25.02.1998.

(siehe hierzu: „20.08.1997 - Schreiben der MAV“, „07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“, „17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“ und „25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und der Caritasverband greift ein“)


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B. Deibele

. . .


Köthen, den 22.02.1998

Mitarbeitervertretung (MAV) des
Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´
z.Hd. Frau Rudolph
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen

...

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach entsprechender Rechtsberatung bestehe ich auf der zweifelsfreien schriftlichen Rücknahme Ihres Schreibens vom 20.08.1997.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 13.03.1998 nachkommen, so behalte ich mir die unverzügliche Einleitung von gerichtlichen Schritten vor.

Mit freundlichen Grüßen


B. Deibele “



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22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch Dietmar Deibele

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Mit folgendem Schreiben forderte ich die Mitarbeitervertretung (MAV) zur Rücknahme der gegen mich getroffenen Aussagen im Schreiben vom 20.08.1997 und vom 17.09.1997 auf. Die MAV hatte sich seit diesen Schreiben bis dahin noch immer nicht für ihre schriftlichen Verleumdungen entschuldigt. Frau Rudolph als die Vorsitzende der MAV bestätigte des Eingang dieses Schreibens am 25.02.1998.

(siehe hierzu: „20.08.1997 - Schreiben der MAV“, „07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“, „17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“ und „25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und der Caritasverband greift ein“)


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Dipl.-Ing. D. Deibele

Köthen, den 22.02.1998

. . .

Mitarbeitervertretung (MAV) des
Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´
z.Hd. Frau Rudolph
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen

. . .

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach entsprechender Rechtsberatung bestehe ich auf der zweifelsfreien schriftlichen Rücknahme Ihrer Schreiben vom 20.08.1997 und vom 17.09.1997.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 13.03.1998 nachkommen, so behalte ich mir die unverzügliche Einleitung von gerichtlichen Schritten vor.

Mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Ing. D. Deibele “



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22.02.1998 - Aufforderung an die MAV durch den Heimleiter

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Mit folgendem Schreiben forderte der amtierende Heimleiter Herr Hans-Jürgen Deibele die Mitarbeitervertretung (MAV) zur Rücknahme der gegen ihn getroffenen Aussagen im Schreiben vom 20.08.1997 und vom 17.09.1997 auf. Die MAV hatte sich seit diesen Schreiben bis dahin noch immer nicht für ihre schriftlichen Verleumdungen entschuldigt. Frau Rudolph als die Vorsitzende der MAV bestätigte des Eingang dieses Schreibens am 25.02.1998.

(siehe hierzu: „20.08.1997 - Schreiben der MAV“, „07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“, „17.09.1997 - Korrektur-Schreiben der MAV“ und „25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und der Caritasverband greift ein“)


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H.-J. Deibele

Köthen, den 22.02.1998

. . .


Mitarbeitervertretung (MAV) des
Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´
z.Hd. Frau Rudolph
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen

. . .

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach entsprechender Rechtsberatung bestehe ich auf der zweifelsfreien schriftlichen Rücknahme Ihrer Schreiben vom 20.08.1997 und vom 17.09.1997.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 13.03.1998 nachkommen, so behalte ich mir die unverzügliche Einleitung von gerichtlichen Schritten vor.

Mit freundlichen Grüßen


H.-J. Deibele “



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23.02.1998 - Aufforderung an den VA durch den Heimleiter

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Mit nachfolgendem Schreiben forderte der amtierende Heimleiter Herr Hans-Jürgen Deibele die Herren des Verwaltungsausschusses (VA) zur Rücknahme der gegen ihn zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung und des Verweises auf. Der Eingang dieses Schreibens wurde am 23.02.1998 bestätigt.

Der Heimleiter erhielt auch auf dieses Schreiben keine Antwort, stattdessen erhöhten sich die Mobbingaktivitäten durch den Verwaltungsausschuß gegen ihn und andere Mitglieder der Familie Deibele.


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H.-J. Deibele

Köthen, den 23.02.1998

. . .

Verwaltungsausschuß des
Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´
z.Hd. Herrn Riemen (Vorsitzender)
Marktplatz 3/4
D 06 366 Köthen

. . .

Sehr geehrte Herren des Verwaltungsausschusses,

nach entsprechender Rechtsberatung bestehe ich auf der zweifelsfreien schriftlichen Rücknahme der durch Sie gegen mich ausgesprochenen Abmahnung vom 28.09.1997 und des durch Sie gegen mich ausgesprochenen Verweises vom 26.09.1997.

Mit einem Schreiben vom 12.10.1997 forderte ich Sie bereits hierzu auf.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 20.03.1998 nachkommen, so behalte ich mir die unverzügliche Einleitung von gerichtlichen Schritten vor.

Mit freundlichen Grüßen


H.-J. Deibele “



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24.02.1998 - Terminvorschläge an den VA durch Dietmar Deibele

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Mit nachfolgendem Schreiben reagierte ich auf das Schreiben des Verwaltungsausschusses (VA) vom 12.02.1998. Nach erfolgter Absprache mit meinem Anwalt schlug ich 3 Termine zur Entscheidung bis zum 02.03.1998 vor.

Doch statt einer Terminbestätigung erhielt ich am 02.03.1998 eine fristlose Kündigung mit Datum vom 27.02.1998. Ich verstehe dies nicht auch nur Ansatzweise als eine Bemühung zu einer „... einvernehmlichen Aufhebung des Dienstvertrages ...“ entsprechend des Auftrages des Kirchenvorstandes laut Schreiben vom 12.02.1998.

Wie kann nach nur 15 Tagen der Aufforderung zu einem Gespräch durch den Verwaltungsausschuß ohne veränderte Rechtssituation und nach 3 Tagen meines Angebotes von Gesprächsterminen auf einmal die einzige Lösung in einer fristlosen Kündigung bestehen?

Hinzu kommt, daß laut Aussage des Caritasdirektors Herrn Jorgol noch am 24.02.1998 die die Kündigung unterschreibenden Herren Pfarrer Paul, Herr Hans-Martin Riemen und Herr Bernhard Northoff geäußert hatten, daß sie zukünftig mit Herrn Dietmar Deibele zusammenarbeiten könnten.

Wie können diese Herren dann nur 3 Tage später ohne Änderung der Rechtslage gegen mich eine fristlose Kündigung mit haarsträubendem Inhalt schriftlich aussprechen?

Deutlich wird, daß ein Gespräch mit mir nur zum Schein vorgeschlagen wurde und diese Herren auch den Caritasdirektor Herrn Jorgol (als Beauftragten des Bischöflichen Ordinariates) belogen hatten. (Für eine Falschaussage des Caritasdirektors gibt es keinen plausiblen Grund.)

Deutlich wird, dass  die Vertreibung meiner Person  auch mit unredlichen Mitteln  (=Mobbing)  aus dem Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ in Köthen das Ziel des Verwaltungsausschusses war. Warum!?

Das Schreiben des Verwaltungsausschusses vom 12.02.1998 verstehe ich infolge dieser Gedanken als Versuch der arglistigen Täuschung.


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...

Köthen, den 24.02.1998

Verwaltungsausschuß des
Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´
z.Hd. Herrn Riemen (Vorsitzender)
Marktplatz 3/4
D 06 366 Köthen

...

Sehr geehrte Herren des Verwaltungsausschusses,

ich habe Ihr Schreiben vom 12.02.1998 erhalten.

Nach entsprechender Rücksprache mit meinem Anwalt schlage ich Ihnen nachfolgende Termine vor:

06.03.1998 1030Uhr und

12.03.1998 1030 Uhr und

17.03.1998 1030 Uhr.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung zwecks Abstimmung mit meinem Anwalt bis zum 02.03.1998 mit.

Mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Ing. D. Deibele“



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25.02.1998 - Der GV antwortet auf Hilferuf von Uwe Knöfler

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Herr Uwe Knöfler hat mir seinen Hilferuf vom 16.02.1998 und das nachfolgende Antwortschreiben des Generalvikars Herrn Stolpe vom 25.02.1998 zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich des Antwortschreibens bleiben viele Fragen offen:

-

Welche Anfragen hat der Generalvikar (GV) Herr Stolpe an den Pfarrer Paul gestellt?

-

Was hat Herr Pfarrer Paul dem Generalvikar gesagt?

-

Warum hat es kein klärendes gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten gegeben, so daß mögliche Mißverständnisse und Unwahrheiten sachlich hätten ausgeräumt werden können, und eine „... einvernehmliche Klärung ...“ hätte gefunden werden können? (auch nicht durch den Caritasdirektor)

-

Warum hat der Generalvikar nicht die fehlende erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ für die Satzung des Verwaltungsausschusses angeführt?

-

Wieso geht der Generalvikar ohne Nachfrage bei Herrn Knöfler einfach davon aus, daß dieser nur die „... Sicht der Familie Deibele gehört ...“ hatte?

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Warum hatte der Generalvikar kein persönliches Gespräch mit Herrn Uwe Knöfler zur Hinterfragung seiner Argumentation geführt? (zur Ausräumung von Mißverständnissen ist dies üblich)

-

Welche Komplexität der Problematik meint der Generalvikar?

-

Warum stellt nachfolgende Argumentation, so sie nachgewiesen werden kann, keinen Kompetenzmißbrauch eines den christlichen Werten verpflichteten Gremiums dar!?

Ein Verwaltungsausschuß versucht systematisch mit Lügen und Halbwahrheiten die Familie Deibele aus dem Pflegeheim zu vertreiben.“ (siehe Schreiben von Uwe Knöfler vom 16.02.1998)

-

Wie kann eine Satzung die zuvor genannte Argumentation widerlegen, wenn in ihr „Lügen“, „Halbwahrheiten“ und „menschenunwürdiges Verhaltennicht legitimiert sind!?

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Welche Regelungskompetenz hatte Herr Uwe Knöfler in seinem Schreiben dem Träger abgesprochen?

-

Wogegen hatte die Familie Deibele hinsichtlich der Art und Weise des Umganges zwischen Verwaltungsausschuß (einen Verwaltungsrat gab es nicht) und Familie Deibele verstoßen?

Derartige Verstöße wurden der Familie Deibele zu keinem Zeitpunkt vorab benannt, auch nicht in den oftmaligen persönlichen Telefonaten mit dem Generalvikar, Herrn Pfarrer Brozek (Caritasdirektor bis einschl. Jan. 1998) und Herrn Jorgol (Caritasdirektor ab Febr. 1998) und den persönlichen Gesprächen mit Bischof Leo Nowak und Herrn Rink (zuständiger Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes). Wie kommt der Generalvikar zu dieser Behauptung?

Welche  suggestive Verleumdung  und welcher  unglaubliche Vertrauensbruch  durch das Bischöfliche Ordinariat für das Bistum Magdeburg stellte diese Behauptung des Generalvikars dar.

-

Worin bestanden die nachvollziehbar glaubhaften Bemühungen des Bischöflichen Ordinariates und des von ihm beauftragten Caritasdirektors „... ein erträgliches Miteinander zu erreichen“? - Diese sind nicht bekannt.

Es ergibt sich, daß jeder Satz der Begründung durch den Generalvikar ausschließlich Fragen aufwirft und keine Antworten gibt.

In diesem Schreiben verweist der Generalvikar (GV) Herr Stolpe insbesondere auf die Einsichtnahme der Satzung des Verwaltungsausschusses (VA), welche er nur wenige Tage später am 05.03.1998 gegenüber drei Mitgliedern der Familie Deibele und dem Caritasdirektor Herrn Jorgol als rechtsunwirksam bezeichnete, weil dieser die „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ durch ihn fehlt (siehe Abschnitt „05.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe“). Dennoch schreibt er an Herrn Knöfler: „Von einem Kopetenzmißbrauch - wie Sie schreiben - auf Seiten des Verwaltungsrates kann keine Rede sein!!! (Die Satzung widerlegt Ihre Behauptung).“ (Hinweis: Es gab keinen Verwaltungsrat.) Dies bekräftigt er sogar mit 3 Ausrufungszeichen.

Offensichtlich wußte zu diesem Zeitpunkt selbst der Generalvikar nicht um die Bedeutung der „kirchenaufsichtlichen Genehmigungfür den Verwaltungsausschuß und schon gar nicht den diesbezüglichen Unterschied zum Arbeitnehmer Herrn Dietmar Deibele - oder wollte er dies nicht wissen!?

Für die Aussagen des Generalvikar Herrn Stolpe gibt es folgende Erklärungsmöglichkeiten:

-

er kannte das VermG nicht, was für mich unvorstellbar ist (siehe: „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“),

-

er kam seiner Kontrollpflicht nicht nach, ob die durch ihn zu erteilende „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ für die Satzung des Verwaltungsausschusses überhaupt vorlag und handelte übereilt (die Genehmigung lag nicht vor),

-

er verstieß gegen das VermG wider besseren Wissens oder

-

er wollte den Fragesteller verunsichern und abwimmeln.

Alle Gesichtspunkte sind wenig schmeichelhaft für die Glaubhaftigkeit und Kompetenz des Generalvikars Herrn Stolpe. Und dies obwohl er selbst angibt, daß er seit „... mehreren Monaten ...“ mit der Problematik im Pflegeheim in Köthen befaßt war. Er wußte somit auch um die Hilfe-Versprechungen gegenüber der Heimleitung und um die Anrufung der Schlichtungsstelle (welche in seiner Verantwortung noch nicht einmal existierte, was die Heimleitung zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht wußte), um die gesundheitlichen Folgen für mehrere Mitarbeiter des Pflegeheimes, und auch um die haltlosen Behauptungen gegenüber Frau Traute Deibele hinsichtlich evtl. ungerechtfertigter Gehaltsbezüge usw. - er wußte somit um das Unrecht gegenüber der Familie Deibele, denn es gibt keinen plausiblen Grund, daß z.B. Herr Rink (Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg) sich völlig unterschiedlich gegenüber der Familie Deibele und dem Caritasdirektor bzw. dem Generalvikar geäußert haben sollte.

Der Generalvikar stellte lediglich Behauptungen ohne Nachweis auf und verweist auf eine Regelungskompetenz des Trägers, welche zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde.

Der Generalvikar hatte mit diesem Schreiben keine glaubhafte Antwort auf den diesem zugrunde liegenden Hilferuf gegeben, statt dessen hat er seine Fähigkeit für sein Amt bereits zu diesem Zeitpunkt selbst in Frage gestellt. Doch es sollte noch viel schlimmer kommen.

Wenn selbst  der Leiter der zuständigen obersten Aufischtsinstanz des Bistums  nicht eindeutig und ohne Zweifel um die Bedeutung der „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ wußte, wie soll dann ein Arbeitnehmer darum wissen, welcher noch nicht einmal um die Existenz des VermG´s wissen kann, weil es ihm vorenthalten wird!?

Strategie  der  bewussten  Verunsicherung  bzw.  Verfälschung:

Leider muss ich auch folgende Sichtweise in Betracht ziehen. Es könnte sich auch bei der Art und Weise der Beantwortung unliebsamer Fragen um eine   Strategie  der  bewussten  Verunsicherung  bzw.  Verfälschung   handeln:

Der  Fragesteller  soll mit Schein-Antworten zum Selbstzweifel  hinsichtlich der korrekten Problemdarstellung  veranlaßt werden.

Der   Fragesteller  wird verunsichert,  weil er die getroffenen nicht belegten Behauptungen  nicht kontrollieren kann.

Die  Täter  erheben Anspruch auf  die Deutungshoheit  einer  lediglich behaupteten  „Realität“,  in welcher sie sich gar als  „Opfer“  darstellen, was  postfaktisch  und/oder mit  „alternativer Wahrheit“  unterlegt wird.

Die  Täter suggerieren,  dass für sie ein  „angeblicher Handlungszwang“  besteht und ein  Dialog zur Sache   nicht erforderlich  ist.

Dem  Fragesteller  wird ein Stück Hoffnung  auf eine schnelle Problemlösung  genommen,  so dass er evtl. nicht nachfragt.

Der  Fragesteller  soll sich verletzt fühlen.       und/oder

Der  Fragesteller  soll von einem Missverständnis  unter der Berücksichtigung der möglicher Weise vielfältigen anstehenden Probleme bei der befragten Person bzw. dem befragten Gremium  ausgehen.

Nicht  belegte Behauptungen  werden lediglich  mit  weiteren  nicht  belegten Behauptungen „belegt“.

Eine  Bearbeitung der  konkreten Sache  wird  ignoriert  bzw.  verweigert.

(„Realität“

-

tatsächliche Gegebenheit; Tatsache; Übereinstimmung einer Aussage mit der Sache, über die sie gemacht wird; niedergeschriebene und verbindliche Regelwerke; usw.

„postfaktisch“

-

Nicht auf Tatsachen beruhende Aussage bzw. Verhaltensweise.

„alternative Wahrheit“

-

Die Falschaussage wird durch bloße Behauptung zur „Wahrheit“ erklärt.)

Dulde

oder

verschwinde.

Scheinheiligkeit
der Verantwortlichen in STAAT & KIRCHE.

Ohnmacht bei Machtmissbrauch Ohnmacht bei Machtmissbrauch, Kirche, Mobbing

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Erreicht werden soll in allen Fällen eine  Aufgabe  der Aktivitäten  des Fragestellers („Konfliktermüdung“) oder zumindest  eine  Verschleppung  der Problemlösung.

Mit Mitteln der  Demagogie  (Entstellung der Wahrheit, Irreführung) und  Täuschung  wird eine  Bearbeitungsabsicht  lediglich  vorgetäuscht.  So dies aus der Position der Stärke heraus geschieht, ist dies  Machtmissbrauch. (siehe auch Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung)

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Allerdings trägt ein solches Verhalten  nicht  zur  Glaubhaftigkeit  und  Vertrauensbildung  der Verwaltungsinstanzen der Katholischen Kirche bei; im Gegenteil  wächst  der Unmut  gegenüber der Katholischen Kirche als Ganzes  (wer unterscheidet konsequent zwischen Verwaltungsinstanz und dem eigentlichen Glauben). Schnell wird dann von „Scheinheiligkeit“ der Katholiken gesprochen (siehe u.a. Gerechtigkeit ?“, Was ist  Mobbing  am Arbeitsplatz ?, Sinn von Regelwerken“, Hochstapelei - Ja oder Nein“). Dieser Strategie liegt nach meiner Auffassung die Haltung „nach mir die Sintflut“ zugrunde. Dennoch  werden wir dieser Strategie noch oft begegnen,  wenn Vertreter des Bischöflichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg (BOM) und andere  Verantwortungsträger  von  STAAT & KIRCHE  sich schriftlich oder mündlich in den Konflikt einbringen.

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nötigung, STGB § 240, Kirche Mobbing

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Aus meiner Sicht hat u.a. der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses und gleichzeitiges Mitglied des Kirchenvorstandes Herr Hans-Martin Riemen mit seinen demagogischen Aktivitäten dazu beigetragen. Dies machte er selbst besonders durch seine öffentliche Aussage in der Köthener Mitteldeutschen Zeitung vom 10 April 1999 unter der Überschrift „Erst einvernehmliche Lösung gesucht“ deutlich:

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Kirche Mobbing

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Bischof mit 3 Gewalten in Personalunion, Kirche, Mobbing Skandale in Staat und Kirche, Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing Kirche, Mobbing

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Kirche, Mobbing

Die Frage nach dem „W_A_R_U_M_?“ begleitet nicht nur mich bis zum heutigen Tag -  nach über 19 Jahren.


Sollte etwas vertuscht werden und die Mitglieder der Familie dafür mit allen Mitteln das „Bauernopfer“ sein?

oder traf schlicht weg nachfolgender Spruch zu:

„Wenn  Dummheit  eine  Krankheit  ist, dann ist sie die einzige Krankheit,
unter welcher  nicht der Befallene leidet,  sondern  seine Umgebung.“

oder

Gibt es eine andere plausible Begründung, welche ich übersehen habe?

Wenn „Ja“ - WARUM wurde diese nicht benannt?

Wie sind das Verfassen des nachfolgenden Schreibens und die fehlende Richtigstellung mit christlichen Werten vereinbar?

Unter Berücksichtigung der Themen „Konfliktbeginn und Konfliktausweitung“ und Hochstapelei - Ja oder Nein“ wird deutlich, dass die Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung, mit der Einbeziehung des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg, eine neue Dimension erreicht hatte (siehe Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung).

Offenbar gilt im vorliegenden Fall die scheinheilige Regel:

Ein „Christ“ in leitender Position macht keine Fehler zum Nachteil eines Mitmenschen, woraus sich eine Täter-Opfer-Beziehung ergeben würde.

Sollte er doch einen derartigen Fehler begehen, so wird derjenige, welcher dies aufzudecken wagt, solange schikaniert, bis er davon ablässt oder es ihn nicht mehr gibt.

Somit gilt dann wieder, wenn auch nur zum Schein: Ein „Christ“ in leitender Position macht keine Fehler zum Nachteil eines Mitmenschen.

Bei einem genügend langen Verhalten nach dieser Regel, wären letztlich die Täter unter sich - allenfalls würde sie noch eine hörige Personengruppe umgeben. Eine solche Gemeinschaft hat mit einer Nachfolge Jesus Christus nichts gemein.


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Bistum Magdeburg
Bischöfliches Ordinariat
- Generalvikar -

Max-Josef-Metzger-Str. 1
39104 Magdeburg
Telefon: (0391)5961-130
Telefax: (0391)5961-101

Herrn
Uwe Knöfler

...



Magdeburg, 25.02.1998

Sehr geehrter Herr Knöfler!

Herr Bischof Nowak hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 16. Februar 1998 in der Angelegenheit der Familie Deibele und Verwaltungsausschuß des Katholischen Pflegeheimes in Köthen zu beantworten.

Seit mehreren Monaten bin auch ich mit der Problematik im Pflegeheim in Köthen befaßt. Um die Auseinandersetzung zu schlichten, habe ich den Caritasdirektor beauftragt, eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen und er ist damit befaßt!

Sie haben die Sicht der Familie Deibele gehört. Ich habe neben der Darstellung der Familie Deibele auch Anfragen an den Pfarrer Paul gestellt und mir die Angelegenheit aus seiner Sicht schildern lassen. Ebenso ließ ich mir die Satzung für den Verwaltungsausschuß und die Aufgabenbeschreibung für die Leitung und die Mitarbeiter des Pflegeheimes vorlegen.

Auf diesem Hintergrund muß ich feststellen, daß Sie sehr einseitig informiert sind. Leider ist die ganze Problematik schlimm, aber viel komplexer als es aus Ihrer Sicht hervorgeht.

Von einem Kompetenzmißbrauch - wie Sie schreiben - auf Seiten des Verwaltungsrates kann keine Rede sein!!! (Die Satzung widerlegt Ihre Behauptung). Es sei denn, Sie sprechen dem Träger die Regelungskompetenz ab.

Die Art und Weise des Umgangs zwischen Verwaltungsrat und Familie Deibele ist sicher anzufragen - aber bei beiden Seiten!

Wir sind jedenfalls über den Caritasdirektor bemüht, ein erträgliches Miteinander zu erreichen.

Freundliche Grüße
Ihr

Theodor Stolpe
Generalvikar“


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Leider sollten noch weitere derartig absurde Schreiben und Verhaltensweisen folgen.



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Dienstvertrag von Dietmar Deibele

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Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung und dem Abschluß meines Dienstvertrages hieß das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen noch „Katholisches Alten- und Pflegeheim Köthen St. Elisabeth“ bzw. auch „Kath. St. Elisabeth-Werk, Alten- und Pflegeheim“. Zuerst führe ich meine Bewerbung vom 16.03.1995 an, welche vollinhaltlich als „... Bestandteil des Dienstvertrages ...“ im Dienstvertrag vereinbart wurde. Aus der Bewerbung geht hervor, daß bereits vor dem 16.03.1995 Gespräche mit dem Pfarrer Paul und dem Heimleiter zum Bewerbungsinhalt stattgefunden hatten - wie sonst konnte ich meine Bewerbung derart formulieren.

Im übrigen wurde gegenüber meiner Frau, Bernadette Deibele, vom katholischen Pfarrer Wolfgang Paul während des persönlichen Bewerbungsgespräches im Pfarrhaus der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in der Springstraße ähnlich wie bei mir in meiner Gegenwart die Zusage getroffen (ohne Anwesenheit der Heimleitung), daß sie die unmittelbare Nachfolgerin der derzeitigen Pflegedienstleiterin werden sollte - freilich wurde auch dieses Versprechen, obwohl die Heimleitung davon in Kenntnis gesetzt war, vom katholischen Pfarrer Paul nicht eingehalten, obwohl meine Frau und ich unsere von uns zugesagten sämtlichen Verpflichtungen erfüllten. Leider wußten wir nicht, daß das uns „gegebene Wort“ dieses katholischen Pfarrers keinen Pfifferling wert war. So konnte er unser Vertrauen mißbrauchen. Die aktive Beteiligung dieses katholischen Pfarrers am Mobbing gegen 4 Mitglieder der Familie Deibele war dann auch nur eine Konsequenz seines falschen Tuns zur Ausschaltung für ihn lästiger Zeugen. Wie ist dies mit christlichen Werten, insbesondere eines katholischen Pfarrers, vereinbar? Doch ohne die Unterstützung der Herren Riemen und Northoff wäre er nach meiner Auffassung zur Umsetzung seiner Absichten nicht fähig gewesen - so war er als Täter auch in geringem Maße ein Opfer, wenn ich sein Tun in möglichst positivem Licht betrachte.


Dietmar Deibele

Katholisches Alten- und Pflegeheim Köthen St. Elisabeth
Wallstraße 27
z.Hd. Herrn Deibele (Heimleiter)
D 06366 Köthen

. . .

Wismar, den 16.03.1995

Bewerbung

Sehr geehrter Herr Deibele,

entsprechend  der geführten Gespräche mit  Ihnen  und  Herrn Pfarrer Paul   sende ich Ihnen meine vollständigen Bewerbungsunterlagen mit der Bitte, mich in Ihrer Einrichtung  als Verwaltungsleiter mit der Zielstellung Heimleiter  des Katholischen Alten- und Pflegeheimes St. Elisabeth in Köthen einzustellen.

Ich bin Mitglied der katholischen Kirche und werde meine Tätigkeit unter diesem Gesichtspunkt ausüben.

Als Arbeitseinstieg stelle ich mir den 01.07.1995 vor.

Aus  unseren geführten Gesprächen ergeben sich nachfolgende Vereinbarungendie Bestandteil des Arbeitsvertrages sein sollten:

´Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stimmen der zuvor genannten Zielstellung ausdrücklich zu.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich alle erforderlichen Qualifizierungen für die Tätigkeit des Heimleiters erfolgreich zu absolvieren. Darunter fällt nicht ein neuer Berufsabschluß. Unter ´erforderlicher Qualifizierung´ werden Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Kurse u.ä. verstanden.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer dabei mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.

Der Zeitpunkt für die Übernahme der Tätigkeit als Heimleiter durch den Arbeitnehmer ist das Ausscheiden des derzeitigen Heimleiters als Heimleiter.  Der genannte Arbeitnehmer ist somit der unmittelbare Nachfolger des derzeitigen Heimleiters unter der Voraussetzung, daß er oben genannte Verpflichtung bis dahin oder während der AusÜbung dieser Tätigkeit erfüllt.

Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.´

Mit freundlichen Grüßen

D. Deibele

Anlagen:

Lebenslauf

Zeugniskopien

Personalbogen“


Nachfolgend gebe ich meinen Dienstvertrag vom 17.05.1995 wieder, welcher von mir als Arbeitnehmer und vom katholischen Pfarrer Wolfgang Paul als Träger und Hans-Jürgen Deibele als Heimleiter unterschrieben wurde (Private Angaben ohne Belang für den vorliegenden Konflikt werden durch „...“ ersetzt.). Dieser Dienstvertrag wurde auf einem zentral für ganz Deutschland vorgegebenen Vordruck des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg gefertigt.


Dienstvertrag

 

caritas 

zwischen

Kath. St. Elisabeth-Werk

 

 

Alten- und Pflegeheim

 

 

Wallstraße 27

 

 

06366 Köthen / Anh.

 

 

Tel.: . . .

 

als Rechtsträger der/des

Pfarrgemeinde ´St. Maria´ Köthen

(Dienstgeber)

und Herrn/Frau

Dietmar Deibele (Vorname, Name)

geboren am . . . (Mitarbeiter/in)

Caritas ist eine Lebens- und WesensÄußerung der katholischen Kirche. Der obengenannte Rechtsträger ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen. Seine Einrichtung dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei. Die Mitarbeiter haben den ihnen anvertrauten Dienst in Treue und in Erfüllung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten zu leisten. Der Treue des Mitarbeiters muß von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen. Auf dieser Grundlage wird der folgende Dienstvertrag geschlossen:

 

§ 1

 

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin wird ab 01.08.95 als stellvert. Verwaltungsleiter eingestellt.

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin gehört zur Dienstgemeinschaft der obengenannten Einrichtung. Er/Sie verspricht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben in Beachtung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten, der Dienst- und Geschäftsordnung der Einrichtung, der Haus- bzw. Heimordnung und der Anordnungen des Dienstgebers treu und gewissenhaft zu erfüllen und das Gebot der Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses zu beachten.

 

§ 2

 

Für das Dienstverhältnis  gelten die ´Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes´ (AVR)  in ihrer jeweils geltenden Fassung 1. Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin ist Gelegenheit zur Einsichtnahme in die AVR gegeben.

 

§ 3

 

Der Dienstvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. +

Das Dienstverhältnis wird bis zum ______________ befristet und endet zu diesem Zeitpunkt, ohne daß es einer Kündigung bedarf.+ Unabhängig davon ist das Dienstverhältnis für beide Parteien vor Ablauf der vereinbarten Dauer gemäß §14 Abs.(1) AVR ordentlich kündbar. Grund der Befristung:

________________________

________________________

Die Zeit bis zum ________________________ gilt als Probezeit/Eine Probezeit entfällt.+

 

§ 4

 

a)

-

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist vollbeschäftigt nach §1 Abs. (1) der Anlage 5 zu der AVR. +

 

-

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist teilbeschäftigt mit ______ % der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 Abs. (1) der Anlage 5 zu der AVR. +

 

-

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist teilbeschäftigt mit ______ Stunden in der Woche. +

b)

 

Er/Sie wird in die Vergütungsgruppe . . ., Ziffer . . . eingruppiert.

c)

 

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin erhält gemäß Abschnitt IX der Anlage 1 zu den AVR in der Einrichtung die folgenden Sachbezüge:

a) Anstaltsverpflegung (ganz oder teilweise) +

b) Unterkunft. +

 

§ 5

 

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nimmt unter Beachtung der Bestimmungen der Anlage 8 zu den AVR (Versorgungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung an der Zusatzversorgung ab ______________ teil/nicht teil.+

 

§ 6

 

Die Parteien stimmen darin überein, daß ein Verstoß gegen Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre Grund für eine Kündigung sein kann.

 

§ 7

 

Folgende Sondervereinbarungen werden getroffen:

Die in der Bewerbung des Arbeitnehmers aufgeführten Vereinbarungen sind Bestandteil des Dienstvertrages.

 

§ 8

 

Weitere Vereinbarungen bestehen nicht.  Spätere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform unter Bezugnahme auf diesen Vertrag.

Köthen, 17.05.1995

D. Deibele

W. Paul, Pfarrer und H.-J. Deibele

Ich nehme zur Kenntnis, daß im Rahmen des mit mir abgeschlossenen Dienstvertrages personenbezogene Daten gespeichert werden; diese Daten unterliegen den Vorschriften der Datenschutzgesetze.

Sofern gegenüber meinen Angaben bei der Einstellung Änderungen eintreten, werde ich diese umgehend schriftlich mitteilen.

 

_________________________________

 

Unterschrift der Mitarbeiters/der Mitarbeiterin und

 

gegebenenfalls der/des gesetzlichen Vertreters

1

Die  AVR  mit den Änderungen treten mit der Veröffentlichung in der ´Caritas-Korrespondenz´ (Lambertus-Verlag, Postfach 1026, 7800 Freiburg im Breisgau) zu dem jeweils angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Bei Einrichtungen, die der speziellen bischöflichen Aufsicht unterstehen, ist für die Inkraftsetzung die Veröffentlichung im Amtsblatt des Ortsbistums erforderlich.

*

Nichtzutreffendes ist zu streichen. “


Insbesondere die Erläuterung zum Deutschen Caritasverband mit „Seine Einrichtung dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe.“ ließ mich als Arbeitnehmer auf die getroffenen Vereinbarungen vertrauen. Doch dies sollte sich im Bistum Magdeburg als „leere Worthülse“ herausstellen. Selbst der Satz „Der Treue des Mitarbeiters muß von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen.“ klingt aus heutiger Sicht in meinen Ohren wie Hohn, da damit nach meinem Verständnis eine Handlung des Dienstgebers mit Vorsatz und in betrügerischer Absicht gegen den Arbeitnehmer nicht gemeint sein kann.

Die §§ 2 und 7 umfassen die AVR und meine Bewerbung als einzige über den Text des Formulares hinausgehende verbindliche Vereinbarungen. Dies wird durch §8 ausdrücklich eindeutig bestimmt. Warum soll dann das VermG mit einer angeblich erforderlichen „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ von Bedeutung sein? Für mich gibt es aus heutiger Sicht hierfür zwei nachvollziehbare Erklärungen:

 

Dieser Vertrag ist eine Farce, welcher gegen mich zur vorsätzlichen arglistigen Vortäuschung einer angeblichen Rechtssicherheit genutzt wurde, um mich als Arbeitnehmer zu gewinnen. Als Arbeitnehmer sollte ich dabei in bewußter Unkenntnis meiner Rechtslage zu verantwortungslosem Handeln gegenüber meiner Familie und meines bisherigen sicheren Berufes verleitet werden. (siehe u.a.: „Einleitung zur Konfliktsituation“ und „Wie kam es zu den Urteilen“)

Wie sonst kann es sein, daß in allen durch mich verlorenen Arbeitsrechts-Instanzen das Entscheidungskriterium die fehlende „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ zu meinem Dienstvertrag laut VermG war? Das VermG war eindeutig nicht im Dienstvertrag vereinbart und wurde auch entsprechend §8 zu seiner Gültigkeit nicht später in Schriftform vereinbart.

 

oder

 

Es wurde entgegen geltendem Recht gewertet, gehandelt und geurteilt.

Dieser Dienstvertrag wurde zu keinem Zeitpunkt vom Heimleiter in Frage gestellt, da für ihn zu seiner Gültigkeit keine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ erforderlich war (siehe u.a. hierzu die öffentliche Aussage des Heimleiters in „Vieles ist nicht nachvollziehbar“).



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27.02.1998 - Kündigung gegen Dietmar Deibele im Krankenstand

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Zunächst stelle ich die Frage:

Mit welchen christlichen Werten stimmte das Verhalten der Herren

 

Pfarrer Wolfgang Paul,

 

Hans-Martin Riemen und

 

Bernhard Northoff

überein, welche die Kündigung unterschrieben ?

(siehe auch Hochstatpelei - Ja oder Nein“, „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff“)

Meine Antwort ist:

Unbekannt  -  Sie mißbrauchten vorsätzlich in betrügerischer Absicht ihr Amt und Wahlamt als Vertreter der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen.

Das Kündigungsschreiben fand ich am 02.03.1998 auf meinem Schreibtisch vor, als ich mich noch im Krankenstand entsprechend der von mir im Schreiben vom 24.02.1998 gesetzten Entscheidungsfrist hinsichtlich dreier Gesprächstermine im Büro über die Wahl des VA informieren wollte. Das Datum des Erhaltes des Schreibens wurde durch das Büro auf diesem bestätigt.

Es fand vorab kein diesbezügliches Gespräch mit mir, der MAV, der Heimleitung, dem Verwaltungsausschuß (VA), dem Kirchenvorstand (KV), dem Caritasverband und dem Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg statt. Sehr wahrscheinlich war der KV über dieses Schreiben nicht informiert, so dass die 3 Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff zwar im Namen der „Katholischen Kirchengemeinde St. Maria“ auftraten, aber ohne dessen Interesse vorab erfragt zu haben; denn laut Aussage des Caritasdirektors Herrn Jorgol hatten eben diese Herren, welche auch einzig die Kündigung unterschrieben, noch am 24.02.1998 geäußert, dass sie zukünftig mit mir zusammenarbeiten könnten - in der Zwischenzeit (max. 3 Tage) hatte es nach meinem Wissen keine Kirchenvorstandsversammlung gegeben und infolge meiner Krankheit hatte ich keine Gelegenheit, eine Arbeitspflichtverletzung zu begehen - einziges nachvollziehbares Ziel war der K.O.-Schlag gegen einen bereits kranken Mitarbeiter, um ihn in dieser Situation zur Aufgabe seiner Gegenwehr zu bewegen. Hinzu kommt, dass die Herren Riemen und Northoff gleichzeitig im Kirchenvorstand und im Verwaltungsausschuß Mitglieder sind - laut VermG dem $17 „Befangenheit“ bedeutet dies, dass sie als „befangen“ gelten und somit weder beratend noch beschließend im durch den VA bewirkten Belangen mitwirken dürfen. (siehe „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG)“)

Sie handelten somit eigenmächtig, und sowohl ihr eigenes Wort als auch die Meinung des Kirchenvorstandes und übergeordneter Gremien, das geltende Tarifrecht und die Interessen des betreffenden Arbeitnehmers interessierte sie überhaupt nicht. Tatsachen sollten geschaffen werden, welche dann ein ausreichendes Hindernis für eine Weiterbeschäftigung suggerieren sollten. Eine Bereitschaft zu einem fairen Gespräche lag offensichtlich nicht vor.

 

Wurde ich mit Datum 27.02.1998 schriftlich gekündigt, weil ich die „Dreistigkeit“ besaß, die Herren des Verwaltungsausschusses beim Wort zu nehmen und ihr Gesprächsangebot vom 12.02.1998 anzunehmen, welches laut deren eigenen Vorgaben frühestens ab dem 27.02.1998 möglich war?

Für die haarsträubende fristlose Kündigung gegen mich gibt es eine Erklärung, welche ähnlich der für die ausgesprochenen haarsträubenden Abmahnungen und Verweis gegen den Heimleiter und mich infolge der inhaltlichen Wiedergabe einer Versammlung durch den VA vom 10.09.1997 (siehe „10.09.1997 - Beratung des VA mit der Heimleitung“) ist:

es wurde völlig überstürzt gehandelt:

Die Einhaltung der 14-Tages-Frist laut BGB § 626(2) nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wurde nicht beachtet; ebenfalls nicht die vorherige Aussprache einer gültigen Abmahnung (siehe „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“). Zumindest die Herren Bernhard Northoff als Anwalt und Hans-Martin Riemen als ehemaliger Sparkassendirektor mußten dies gewußt haben.

Die angegebenen Gründe (z.B. hinsichtlich Teamarbeit, Führungstätigkeit, Persönlichkeit) waren vorab viele Male schriftlich widerlegt, was diesen Herren auch bekannt war.

usw.

es wurde mehrfach gelogen:

Mit Schreiben vom 12.02.1998 forderte der VA mich zu einem Gespräch (frühest möglich am dem 27.02.1998) zwecks Findung einer „einvernehmlichen Aufhebung des Dienstvertrages“ auf, worauf ich mit Schreiben vom 24.02.1998 dem VA drei Termine vorschlug. Doch an Stelle eines Termines für ein Gespräch fand ich meine schriftliche fristlose Kündigung mit Datum vom 27.02.1998 vor. Somit war die Gesprächsaufforderung eine Lüge. Das Gesprächsangebot war vom VA nur zum Schein vorgebracht worden.

Noch am 24.02.1998 hatten die die Kündigung unterschreibenden Herren gegenüber dem Caritasdirektor (Beauftragter des Bischöflichen Ordinariates laut GV Herrn Stolpe) geäußert, daß sie zukünftig mit mir zusammenarbeiten könnten - nach nur 3 Tagen lag entgegen ihrer eigenen Worte ohne Änderung der Rechtslage diese Kündigung schriftlich vor. Sie hatten somit auch den Caritasdirektor belogen.

Eine Beurteilung meiner Persönlichkeit hatte es zu diesem Zeitpunkt durch keine kompetenten Personen gegeben. Und die Nachweise zur Eignung für eine Teamfähigkeit und Führungstätigkeit lagen dem Verwaltungsausschuß mehrmals schriftlich vor (siehe u.a. „07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997“). Die drei Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff kannten nicht einmal meinen Aufgabenumfang im Pflegeheim (siehe „22.03.1998 - Arbeitsumfang von Dietmar Deibele“), sie hatten vorab zu keinem Zeitpunkt mit mir über diese hier niedergeschriebenen Auffassungen gesprochen. Diese Herren hatten sich ohne Sachbezug skrupellos einfach Begründungen ausgedacht und somit gelogen .

Wie sollte mir als Arbeitnehmer der Wille des Trägers entsprechend den Formulierungen in der Kündigung vorab bekannt gewesen sein, wenn es doch zunächst endlich lt. Schreiben des VA vom 12.02.1998 zu von mir bereits mit Schreiben vom 04.01.1998 an den VA beantragten ersten Gesprächen kommen sollte. Und warum kam es nicht zu einem Gespräch?

Der Träger (namentlich der katholische Pfarrer Paul) gab infolge des Bezuges auf eine fehlende „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ unmißverständlich zu, daß er mich entweder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zum Zeitpunkt dieser Kündigung vorsätzlich belog - beides schließt sich gegenseitig aus. Wie ist dieses Verhalten mit christlichen Wertevorstellungen insbesondere eines katholischen Pfarrers vereinbar?

usw.

es fand ein Kompetenzmißbrauch statt:

Der Kirchenvorstand und somit die drei Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff waren zu diesem Schreiben ohne „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ nicht befugt. Dies ergibt sich aus dem VermG § 21, Pkt. 13; eben genau nach dem Gesetz mit gleichem Paragraphen und Punkt, nach welchem diese Herren die Ungültigkeit meines Dienstvertrages ableiteten. Somit haben diese Herren bewußt wider besseren Wissens gehandelt.

Diese Kündigung wurde gegen den ausdrücklichen Willen des amtierenden Heimleiters ausgesprochen (siehe „Vieles ist nicht nachvollziehbar“).

eigene Vorgaben wurden mißachtet:

Warum stimmte das Datum der schriftlichen fristlosen Kündigung (27.02.1998) mit dem Datum des frühest möglichen Gespräches mit dem Verwaltungsausschuß laut deren Schreiben vom 12.02.1998 überein? Warum wurde auf meine Annahme ihres Gesprächsangebotes mit dem Vorschlag von drei Terminen nicht geantwortet? Offensichtlich weil diese Herren ein Gesprächsangebot nur zum Schein gemacht hatten.

Laut Aussagen der drei Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff waren die Kompetenzen hinsichtlich des Pflegeheimes vom Kirchenvorstand an den Verwaltungsausschuß übergeben worden. Dafür gäbe es eine „Satzung“ und eine „Dienst- und Geschäftsordnung für die Einrichtungsleitung und für MitarbeiterInnen des Senioren und Pflegeheimes ´St. Elisabeth´“. Aus diesen beiden Schriften gehe auch die Zuständigkeit des VA für Personalentscheidungen hervor. Hierauf wurde sich bisher (ca. ½ Jahr) bei Weisungen gegenüber der Heimleitung und anderen Schreiben bezogen. Warum wurde jetzt nicht mehr als Verwaltungsausschuß sondern als Kirchenvorstand aufgetreten? Dafür gibt es nur die eine Erklärung - die drei Herren wußten um die Brisanz ihres falschen Tuns und wollten dieses kaschieren.

In dieser Kündigung werden nicht der durch den VA gegen mich ausgesprochene Verweis und eine Abmahnung (beide mit haarsträubendem Inhalt) erwähnt - wohl wissend, daß sie sich damit selbst verraten hätten. Diese wurden auch in zwei weiteren Kündigungen nicht erwähnt. Warum gab es überhaupt noch zwei weitere schriftliche Kündigungen? Da ich nicht im Betrieb war, hatte ich keine Gelegenheit, eine nachfolgende Arbeitspflichtverletzung zu begehen. Alle Kündigungen wurden vom zuständigen Personalreferenten des Caritasverbandes Herrn Rink als unhaltbar bewertet.

Für eine fristlose Kündigung mit Gründen in der Person ist eine gültige Abmahnung laut Rechtsprechung Voraussetzung, denn es ist dem Arbeitnehmer eine Chance zur Korrektur seines Verhaltens zu geben. Diese lag nicht vor. Auch dies hatten der Rechtsanwalt Herr Bernhard Northoff und der ehemalige Sparkassendirektor Herr Hans-Martin Riemen mit Sicherheit gewußt.

Den drei Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff war bekannt, daß ich einen Dienstvertrag hatte, welchen der katholische Pfarrer Paul als Träger unterschrieben hatte. In diesem war die Heimleiternachfolge durch mich ausdrücklich und unmißverständlich festgehalten, Zitat: „Der Zeitpunkt für die Übernahme der Tätigkeit als Heimleiter durch den Arbeitnehmer ist das Ausscheiden des derzeitigen Heimleiters als Heimleiter. Der genannte Arbeitnehmer ist somit der unmittelbare Nachfolger des derzeitigen Heimleiters ...“ und „Diese Vereinbarungen werden mit Wissen des Arbeitgebers über die gültige Rechtslage getroffen.“ Dieser Dienstvertrag wurde hinsichtlich dieser Vereinbarungen nicht geändert und hatte somit Gültigkeit. Somit verstieß der katholische Träger gegen eigene schriftliche Zusagen im Namen der Katholischen Gemeinde „St. Maria“.

Das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen hat laut dem ehemaligen Heimleiter, Herrn H.-J. Deibele, schriftlich die AVR als tarifrechtliche Arbeitsgrundlage anerkannt.

Diese Anerkennung geschah vor dem Abschluß meines Dienstvertrages im Jahre 1995. Die genannten Herren verstießen somit mit ihrer Kündigungsbegründung vorsätzlich gegen das geltende Tarifrecht und somit die eigenen arbeitsrechtlichen Vorgaben.

usw.

Die mehrmalige bewußte Vermischung von verwandtschaftlichen Beziehungen mit dem Anstellungsverhältnis (Vater statt Heimleiter) sollte zur Suggestion von nicht vorhandenen Unregelmäßigkeiten genutzt werden - dies ist höchst unseriös infolge fehlender Fakten.

Und warum haben diese drei Herren, Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff, dies im Namen einer katholischen Gemeinde getan?

 

Dies können nur sie selbst sagen, was sie bisher zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar glaubhaft getan haben.

Aus meinem Verständnis und in Analyse des bisher durch diese Herren an den Tag gelegten Verhaltens ergibt sich:

 

Infolge der geführten Gespäche mit Vertretern des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg wurde mit großer Sicherheit auch über das VermG des Bistums gesprochen, denn diese Herren beriefen sich hinsichtlich ihrer Aktivitäten auf dieses Gesetz. Dabei stellte sich heraus, daß der Verwaltungsausschuß die für ihn erforderliche „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ nicht besaß - er somit bisher ohne Rechtsgrundlage gehandelt hatte. Dies war den Herren Pfarrer Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff zwar nicht neu, ging dies doch aus dem gleichen Paragraphen des VermG hervor, aus welchen sie das Fehlen für die Gültigkeit meines Dienstvertrages ableiteten (§21, Pkt. 13 VermG) - aber infolge der angeführten Gespräche und der an den VA und die MAV gestellten Aufforderungen zur Rücknahme bzw. Korrektur mehrerer Schreiben (siehe entsprechende Abschnitte) mit dem Hinweis, gerichtliche Schritte einzuleiten, waren diese Herren in die Enge getrieben. Denn die Gerichte hätte als Erstes die Kompetenz des Verwaltungsausschusses geprüft, welche nun einmal nicht gegeben war - dies durfte nach Auffassung dieser Herren offensichtlich nicht geschehen.

Dem bisherigen Verhalten dieser Herren entsprach es zu keinem Zeitpunkt, eindeutige, eigene Fehler einzugestehen, sich künftig besser zu verhalten und Rücksicht auf die Gesundheit oder gar Rechte anderer zu nehmen - und so verhielten sie sich auch diesmal. Auch die Bewohner und sonstigen Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes und dessen Wirtschaftlichkeit interessierte sie nicht. Sie ergriffen die „Flucht nach vorn“, um von ihrem eigenen Versagen und Fehlverhalten abzulenken und Zeit zu gewinnen und dem bereits erkrankten Mitarbeiter zur Aufgabe seiner Gegenwehr zu bewegen. Den bisherigen haltlosen Behauptungen folgten neue ebenfalls haltlose Behauptungen, um erstere scheinbar zu rechtfertigen.

So unterschrieben sie diesmal auch nicht als Verwaltungsausschuß, sondern als Kirchenvorstandsmitglieder. Freilich waren sie laut dem VermG, auf welches sie sich letztlich hinsichtlich einer angeblichen „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ beriefen, auch als solche zu diesem Schreiben nicht autorisiert - weil nach dem VermG (§21, Pkt. 13) auch für dieses Schreiben eine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ erforderlich gewesen wäre, welche es nicht gab. Dies wußten zwar diese drei Herren, denn sie waren auch zu diesem Zeitpunkt bereits des Lesens kundig, aber die Einhaltung von geltendem Recht war ja gerade nicht ihre Absicht. (siehe u.a.auch „Sinn von Regelwerken“ und „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff“)

Hinsichtlich der für dieses Schreiben fehlenden „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ sah sich später sogar das Bischöfliche Ordinariat zu mehreren manipulierten Schreiben veranlaßt - W_A_R_U_M_?

 

Mit diesen Zeilen wendet sich ihr Tun gegen sie selbst - Mobbing darf sich nicht auszahlen, weil es nicht nur kleinere Gemeinschaften aller Art und erst recht christliche Gemeinschaften gefährdet, sondern weil es auch zur Zerstörung eines Rechtsstaates und einer Demokratie infolge Unterlaufens der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger beiträgt.

 

 

Erneut frage ich:

Mit welchen christlichen Werten stimmte das Verhalten der Herren

 

Pfarrer Wolfgang Paul,

 

Hans-Martin Riemen und

 

Bernhard Northoff

überein, welche die Kündigung unterschrieben ?

(siehe auch Hochstatpelei - Ja oder Nein“, „22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff“)

Meine Antwort ist:

Unbekannt  -  Sie mißbrauchten vorsätzlich in betrügerischer Absicht ihr Amt und Wahlamt als Vertreter der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen.

(siehe hierzu u.a. Abschnitte: „05.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe“, „Konfliktbeginn und Konfliktausweitung“, Hochstapelei - Ja oder Nein“, „Wie kam es zu den Urteilen“, „02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes“, „Absurd!“, „Vieles ist nicht nachvollziehbar“ und „´Bitte um Wahrhaftigkeit´ an Bischof Leo Nowak“, 02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele, „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“)

Erneut hatte die Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung eine neue Dimension erreicht (siehe Strategie der bewussten demagogischen Konfliktausweitung).


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Leider sollten noch weitere derartig absurde Schreiben und Verhaltensweisen folgen.


Katholische Kirchengemeinde

06366 Köthen, 27.02.1998

St. Maria

Springstraße 34

 

 

Herrn

 

Dietmar Deibele

 

Senioren-Pflegeheim St. Elisabeth

 

Wallstraße

 

06366 Köthen

 

Dienstverhältnis

Sehr geehrter Herr Deibele,

der Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes hat der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria mitgeteilt, daß er Sie mit Schreiben vom 07. Januar 1998 zum Verwaltungsleiter und stellvertretenden Heimleiter bestellt hat. Dies erfolgte außerhalb der Kompetenz des Heimleiters und gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Trägers. Letzteres war auch Ihnen bekannt.

Der Träger des Pflegeheimes hält nach wie vor an der Ihnen bereits mitgeteilten Rechtsauffassung fest, daß Ihr Anstellungsvertrag unwirksam ist. weil keine Genehmigung des Generalvikars vorliegt.

Aus diesem Grund ist auch bereits Ihre Beförderung durch Ihren Vater zum 01. März 1998 unwirksam. Die Unwirksamkeit der Beförderung ergibt sich aber auch - wie oben bereits dargestellt - aus dem Umstand, daß Ihr Vater zu dieser Beförderung nicht berechtigt war und Ihnen auch bekannt war, daß Ihr Vater mit der Personalmaßnahme gegen den ausdrücklichen Willen des Trägers verstieß.

Hilfsweise wird sowohl Ihr Arbeitsvertrag, der Ihnen die Leitung des Pflegeheimes nach dem Ausscheiden Ihres Vaters in Aussicht stellt und der Arbeitsvertrag, der die Funktion des Verwaltungsleiters und stellvertretenden Heimleiters beinhaltet, fristlos gekündigt. Sollte die fristlose Kündigung unwirksam sein, so erfolgt gleichzeitig eine ordentliche Kündigung zum nächst möglichen Termin.

Die Kündigung ist unumgänglich weil Sie für die genannten Positionen nicht geeignet sind. Eine Beurteilung Ihrer Persönlichkeit ergibt, daß Sie nicht zur Teamarbeit und zu Führungstätigkeiten geeignet sind.

über die Abwicklung des faktisch bestehenden Arbeitsverhältnisses bietet der Träger des Pflegeheimes Ihnen ein Gespräch an.

Mit freundlichen Grüßen



Paul _____________________ Riemen ________________________ Northoff

Pfarrer _____________Kirchenvorstandsmitglied _________ Kirchenvorstandsmitglied “


Sollte dies keine Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses sein, so wie dies beim Gespräch am 05.03.1998 vom GV geäußert wurde - somit nur eine Änderungskündigung? Das nachfolgende Schreiben vom 05.03.1998 belegt das eindeutige Kündigungsverständnis des gesamten Arbeitsverhältnisses von Seiten des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen:


Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

 

. . .

 

Herrn

 

D. Deibele

 

. . .

Köthen, 05.03.1998

Sehr geehrter Herr Deibele,

aufgrund der Tatsache, daß am 28.02.1998 Ihr Dienstverhältnis endete, möchten wir Sie bitten, eine ordnungsgemäße übergabe durchzuführen, d.h. PC-Informationen, den Stand von unerledigten und in Bearbeitung befindlichen Vorgängen bis 13.03.1998 mitzuteilen.

Desweiteren sind die dienstlichen Dinge z.B. Schlüssel und Codekarte usw. umgehend im Büro des Pflegeheimes spätestens bis 13.03.1998 abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen



i.A. Lichtner

i.A. Sick

Riemen “


Die Mitarbeiterinnen Frau Lichtner (PDL) und Frau Sick (Buchhalterin) konnten dieses Kündigungsverständnis nur infolge Aussagen von Mitgliedern des Kirchenvorstandes (KV) bzw. des Verwaltungsausschusses (VA) haben, da der amtierende Heimleiter sie nicht derart in Kenntnis gesetzt hat, und die übergeordneten Gremien laut Generalvikar eine andere Auffassung vertraten. Infolge der Unterschrift des Vorsitzenden des VA Herrn Hans-Martin Riemen ist der letzte diesbezügliche Zweifel ausgeräumt.

Da ich erst am 02.03.1998 die Kündigung erhielt, endete mein Arbeitsverhältnis nicht am 28.02.1998, was nur der Korrektheit wegen angeführt sei.


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13.03.1998 - Versuch der Mißachtung der ärztlichen Schweigepflicht

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Jedem Bürger unseres Staates ist bekannt, daß es eine ärztliche Schweigepflicht gibt.

 

Wie kann dann eine Anfrage vom katholischen Pfarramt der katholischen Gemeinde „St. Maria“ an meine Ärztin zwecks Auskunft über gesundheitliche Belange zu meiner Person gewertet werden?


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Nachfolgend gebe ich das Schreiben meiner Ärztin als Teilauszug wieder:


. . .

Köthen, 10.06.1998

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitsgericht

Betr. Herrn Dietmar Deibele ...

. . .

Auszug aus dem Kurbericht vom 06.01.98 ´Herr D. wird vollschichtig leistungsfähig für seine letzte Tätigkeit sowie für Tätigkeiten mit ähnlichen Leistungsprofil entlassen´.

Am 13.03.98 wurde eine Anfrage vom kathol. Pfarramt an unsere Praxis gerichtet, ob die jetzige Erkrankung die gleiche ist, wie die, die zur Kur geführt hätte, und ob die Kur auf meine ärztl. Anregung erfolgt wäre.

Unter Hinweis auf die ärztl. Schweigepflicht wurde keine Auskunft erteilt, sondern darauf verwiesen, sich zur Klärung evt. Sachverhalte unmittelbar mit den Patienten selbst in Verbindung zu setzen.

. . .“


Dieses Anfrage von Seiten des katholischen Pfarramtes (Träger des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“) habe ich ausschließlich von meiner Ärztin erfahren. Das katholische Pfarramt hat diesbezüglich mit mir weder vorab noch anschließend gesprochen. Aus meiner Sicht ist dies ein vorsätzlicher grober Versuch der Untergrabung meiner Persönlichkeitsrechte und ebenfalls eine vorsätzliche grobe Mißachtung der geltenden Gesetze.

 

Welche Werte und Ziele vertrat das katholische Pfarramt der Gemeinde „St. Maria“ in Köthen?

 

Wer hatte diese Anfrage, welche eindeutig gegen geltendes Recht verstieß, in wessen Auftrag gestellt?

 

Wer hatte ein Interesse an der gestellten gesetzeswidrigen Anfrage?


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