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05.1998 bis 08.1998 zu „konkreter Konflikt“ |
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Wortbedeutung: Falsche |
Hierarchie und Loyalität <> Untertan- und/oder Täter-Verhalten. |
25.06.1998 - Anfrage von Dietmar Deibele an GV |
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Mit nachfolgendem Schreiben wandte ich mich an die oberste Aufsichtsbehörde des Bistums zwecks Abklärung eventueller offener Fragen hinsichtlich meiner Arbeitsaufnahme als Heimleiter des Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen.
(siehe u.a. „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen“, „Sinn von Regelwerken“ und „Werte und Ethik“)
25.06.1998 |
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Zitat: |
02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage von Dietmar Deibele |
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Auf meine Anfrage vom 25.06.1998 an den Generalvikar Stolpe vom Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg (Stellvertreter des Bischofs) antwortete er mir mit nachfolgendem Schreiben vom 02.07.1998.
Ich möchte darauf verweisen:
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daß der Generalvikar zur Klarstellung der Rechtssituation aus seiner Sicht als zuständiger Vertreter der Oberaufsicht im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg bewußt die Worte „eindeutig“, „nicht“, „keine“, „allein“ und „nur“ in geballter Form verwendete. |
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daß als zuständiger Personalreferent Herr Rink vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. anzusehen ist. |
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daß der GV eindeutig zum Ausdruck brachte, daß „... das Senioren-Pflegeheim dem Arbeitsrecht nach zur AVR gehört ...“. |
Da Generalvikar Stolpe über den bisherigen Konfliktverlauf umfassend informiert war, mußte ich davon ausgehen, daß er die Geschehnisse noch nicht einmal als „... Unregelmäßigkeiten o.a. ...“ ansah, und er deshalb als Oberaufsicht keine Veranlassung zum Eingreifen sah.
Generalvikar Stolpe war zum Tag seines Schreibens vom 02.07.1998 u.a. informiert über:
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07.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 20.08.1997 => Offensichtlich wußte zu diesem Zeitpunkt nur der VA selbst, dass er ohne rechtliche Grundlage handelte. Dem Heimleiter verweigerte der sogenannten „Verwaltungsausschuß“ die Nachweisführung der Legitimation. Ihm wurde verlogen geantwortet, dass dies nicht erforderlich sei, da der VA sich aus dem Kirchenvorstand heraus gebildet habe. Hier externe Variable einbinden. |
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10.09.1997 - Beratung des VA mit der Heimleitung => Nachweis der Arroganz und Inkompetenz des Verwaltungssausschusses. Hier externe Variable einbinden. |
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25.09.1997 - Richtigstellung zum Schreiben der MAV vom 17.09.1997 und der Caritasverband greift ein => Nachweis von groben Fehlern der Mitarbeitervertretung (MAV) einschließliech der Aussage von Herr RinK (zuständiger Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes): „Offensichtlich wollen die Herren des Verwaltungsausschusses Ihnen etwas zur Last legen, was nicht vorhanden ist.“ Hier externe Variable einbinden. |
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07.01.1998 - Bischof Leo Nowak wurde durch Heimleiter persönlich informiert => Unter anderem wird in diesem Schreiben darauf hingewiesen, daß die zweifelhaften Aktivitäten des Verwaltungsausschusses bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern geführt haben. Hier externe Variable einbinden. |
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12.01.1998 - Pfarrer Paul reagiert und Heimleiter erleidet Zusammenbruch => Der katholische Pfarrer Paul begeht unglaublichen Rechtsverstoß und verliert seine Glaubwürdigkeit. Beim Lesen dieses Schreibens in einer Tagungspause auf einer Dienstreise am 15.01.1998 brach der Heimleiter mit dem Verdacht auf Herzinfakt zusammen. Hier externe Variable einbinden. |
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18.01.1998 - Generalvikar Stolpe wird durch stellvertretende Heimleiterin informiert => Die stellvertretende Heimleiterin Frau Traute Deibele verweist darauf, daß sie das Verhalten gegenüber den Mitgliedern der Familie Deibele „... an eine Art ´Sippenverfolgung´ erinnert.“ Sie fragt nach den Gründen für eine derartiges Vorgehen - eine nachvollziehbare Antwort sollte sie nie erhalten. => Der zuständige Personalreferent Herr Rink äußerte zum Einladungsschreiben des VA vom 12.01.1998 über Telefon am 16.01.1998 sinngemäß gegenüber Frau Traute Deibele und mir: „Die im Einladungsschreiben getroffenen Aussagen gegen die Familie Deibele sind unglaublich. Es hat sich der Teufel eingeschlichen.“ Erneut wurde das Unrecht von der zuständigen übergeordneten Instanz eindeutig erkannt. Hier externe Variable einbinden. |
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23.01.1998 - Belegschaftsversammlung und Zusammenbruch der stellvertr. Heimleiterin => Frau Traute Deibele brach als amtierende Heileitin (der Heimleiter war im Krankenstand) aufgrund des ihr entgegengebrachten Verhaltens gesundheitlich zusammen. => Infolge von Mobbing durch den Verwaltungsausschuss (VA), die sogenannten Wirtschafts-Berater, die MAV und den katholischen Pfarrer Paul litt sie bereits, wie auch der Heimleiter, an Herzproblemen. Dieser Umstand war den Tätern bekannt, aber Rücksicht auf die Gesundheit und die Rechte von Mitarbeitern war von diesen Personen nicht erkennbar. Hier externe Variable einbinden. |
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12.02.1998 - Die stellvertretende Heimleiterin wird durch VA gedemütigt => In diesem Schreiben wird die Skrupellosigkeit und Unfähigkeit des Verwaltungsausschusses (VA) deutlich. Hier externe Variable einbinden. |
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16.02.1998 - Hilferuf von Uwe Knöfler an Bischof Leo Nowak => „Da ich nicht am Grabe meines Freundes oder seiner Eltern stehen will, bin ich geneigt dies öffentlich zu machen, falls nicht wieder christliche Normen beim Umgang im Pflegeheim gelten. Bitte verstehen Sie diesen Brief nicht als Drohung, sondern als Hilferuf. Ich bitte Sie um ein konsequentes und schnelles Eigreifen auf christlicher Grundlage nach entsprechender fairer Sachprüfung.“ |
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17.02.1998 - Hilferuf Hilferuf von Traute Deibele an Bischof Leo Nowak => „Drei schreckliche Machtsitzungen habe ich mit dem Verwaltungsausschuß erlebt, Alpträume fürs Leben und mich und meinen Mann krankmachend.“ Hier externe Variable einbinden. |
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27.02.1998 - Kündigung von Dietmar Deibele im Krankenstand => Die Herren Pfarrer Wolfgang Paul, Hans-Martin Riemen und Bernhard Northoff mißbrauchten nach meiner Meinung vorsätzlich in betrügerischer Absicht ihr Amt und Wahlamt als Vertreter der katholischen Gemeinde „St. Maria“ in Köthen. Hier externe Variable einbinden. |
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02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes durch Frau Traute Deibele => „Im Interesse des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“
mit seinen 120 Bewohnern und der katholischen Trägergemeinde fordere ich die Herren
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06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe Der Generalvikar (GV) Herr Stolpe sagte ausdrücklich, dass der Verwaltungsausschuß für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen „nicht rechtskräftig“ wirkte. |
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05.04.1998 - Nachfrage an die Schlichtungsstelle durch Heimleiter => „Infolge der anhaltenden Auseinandersetzungen ist es anschließend durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des ortsansässigen Pfarrers (oder in ihrer gleichzeitigen Funktion als Kirchenvorstandsmitglieder) zu Beleidigungen, Verleumdungen, unberechtigter fristloser Entlassung eines Mitarbeiters, beabsichtigter fristloser Kündigung gegen den Heimleiter und Krankheit dreier leitender Mitarbeiter gekommen, ...“ => Dem Heimleiter war selbst zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, daß es diese Schlichtungsstelle entsprechend der AVR in Verantwortung des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg überhaupt nicht gab. Warum wurde ihm dies nicht innerhalb der vergangenen 4 Monate offiziell mitgeteilt? Statt dessen wurde der Heimleiter von den verantwortlichen übergeordneten Gremien Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg in der Hoffnung einer fairen Aufarbeitung durch die Schlichtungsstelle belassen und dem Mobbing aus der Ferne feige zugesehen - ist dieses Verhalten noch zu überbieten? Hier externe Variable einbinden. |
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22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung vor Gericht durch Herrn Northoff => Mit diesem Schreiben verdeutlichte Herr Rechtsanwalt Bernhard Northoff (gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsausschusses [VA] und des Kirchenvorstandes [KV]) sein skrupelloses Wesen. Hier externe Variable einbinden. |
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Wie glaubwürdig ist es, dass Generalvikars Stolpe diese beispielhaften Ungeheuerlichkeiten noch nicht einmal als „... Unregelmäßigkeiten o.a. ...“ ansah !?
Die „... Personalentscheidungen in Bezug auf das Senioren-Pflegeheim ...“ werden laut den Worten des Generalvikar Stolpe nicht durch das Bistum getroffen.
Dem GV war die gegen mich angeführte Kündigungsbegründung wegen einer angeblich fehlenden „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ zweifelsfrei bekannt, dennoch verwies er nicht auf dieses Erfordernis, sondern auf die AVR. In der AVR gibt es dieses Erfordernis nicht.
Somit war für mich als Arbeitnehmer zweifelsfrei deutlich, daß eine „kirchenaufsichtliche Genehmigung“ durch die „Oberaufsichts-Behörde“ für meinen Dienstvertrag nicht erforderlich war. Folgerichtig hat der Generalvikar den Dienstgeber und mich nicht zur Vorlage meines Dienstvertrages gebeten.
Welchen Grund sollte ich als Arbeitnehmer haben, der nunmehr schriftlichen Aussage des Generalvikars nicht vertrauen zu dürfen?
02.07.1998 |
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Zitat: |
„Bistum Magdeburg Magdeburg, 02.07.1998
Bischöfliches Ordinariat
- Generalvikar -
. . .
Sehr geehrter Herr Deibele!
Ihr Brief vom 25.06.1998 ist gestern bei mir angekommen.
Sie bitten darin um einen Gesprächstermin wegen Ihrer evtl. Heimleitertätigkeit im Altenpflegeheim St. Elisabeth in Köthen.
Dazu muß ich eindeutig sagen, daß das Bistum nicht Träger des Senioren-Pflegeheimes ist und von daher auch keine Einstellungen u.a. Personalentscheidungen in Bezug auf das Senioren-Pflegeheim trifft.
Dafür ist allein der Kirchenvorstand der Pfarrei zuständig. Gespräche und Verhandlungen über Anstellungsverhältnisse müssen Sie mit dem Kirchenvorstand von St. Marien, Köthen, führen.
Das Bistum hat die Oberaufsicht und kann nur bei Unregelmäßigkeiten o.a. eingreifen!
Da das Senioren-Pflegeheim dem Arbeitsrecht nach zur AVR gehört, habe ich den Akt an Herrn Rink von DiCV weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihr Generalvikar“
Ich verweise darauf, daß der Generalvikar zur Klarstellung der Rechtssituation aus seiner Sicht als zuständiger Vertreter der Oberaufsicht im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg bewußt die Worte „eindeutig“, „nicht“, „keine“, „allein“ und „nur“ in geballter Form verwendete. Im weiteren bringt er zum Ausdruck, daß als zuständiger Personalreferent Herr Rink vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. anzusehen ist und die AVR als Regelwerk für das Arbeitsrecht, somit auch für meinen Dienstvertrag, gilt.
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03.08.1998 - Manipulation von Beweismitteln durch VA |
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An dieser Stelle seien einige wenige Anmerkungen zu mehrfachen Versuchen des Rechtsanwaltes Bernhard Northoff im Namen der katholischen Trägergemeinde „St. Maria“ und des Verwaltungsausschusses (VA) gemacht, mit welchen er meine betriebsbedingte Kündigung als Verwaltungsleiter und stellvertretender Heimleiter ohne Wissen um mein Aufgabenfeld begründen wollte. Er hatte noch nicht einmal den Versuch der Erkundigung hinsichtlich meines Aufgabenfeldes unternommen (siehe hierzu „22.03.1998 - Arbeitsumfang von Dietmar Deibele“).
Hinzu kommt, daß der VA noch immer nicht legitimiert war.
Eine erneute schöpferische Krönung des zweifelhaften Verhaltens von Herrn Rechtsanwalt Bernhard Northoff stellt die Einbringung des nachfolgenden Beschlusses vom Verwaltungsausschusses (VA) vom 04.08.1998 bereits mit einem Anschreiben vom 03.08.1998 als Beweis „K7“ an das Arbeitsgericht Dessau dar.
Ein Schreiben, welches zum Zeitpunkt der Beweisvorlage noch gar nicht existierte, als Beweis vorzulegen, ist für mich schlicht weg unfaßbar. Dies bedeutet zweifelsfrei die Manipulation eines Beweismittels.
Mit einem Anschreiben vom 03.08.1998 legte Herr Rechtsanwalt Bernhard Northoff dem Arbeitsgericht Dessau als Beweis „K6“ein sogenanntes „Gutachten“ des vom nicht legitimierten Verwaltungsausschuß beauftragten Unternehmensberaters Herrn Georg Sartorius vor. Aus diesem leitete er ab, daß meine betriebsbedingte Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich war. Dieses Schreiben enthält kein Datum, nicht alle Unterschriften sind nachprüfbar und es ist nicht an den KV, den VA, den Träger oder das Pflegeheim gerichtet - sondern direkt an „RA und Steuerbüro B. Northoff Köthen“ - somit fehlen dem sogenannten „Gutachten“ wesentliche Zuordnungsdaten und ist bereits desahlb von einem seriösen Gericht als nichtig zu werten.
Da dieses „Gutachten“ erst zu diesem Zeitpunkt trotz mehrerer vorheriger geeigneter Möglichkeiten vorgelegt wurde, ist davon auszugehen, daß es ungefähr zum Zeitpunkt der Vorlage gefertigt wurde.
Hatte im Anschreiben an das Gericht vom 22.04.1998 Herr Bernhard Northoff sich noch auf das „Zeugnis des Wirtschaftsprüfers Franz-Josef Dierkes“ bezüglich der betriebsbedingten Kündigung berufen, so beruft er sich jetzt auf den vom unlegitimierten Verwaltungsausschuß ins Pflegeheim geholten Unternehmensberater Herrn Georg Sartorius, welcher gegen den ausdrücklichen Willen des legitimen Heimleiters tätig war.
Dieses angebliche „Gutachten“ ist fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.
Daraus folgt: Dises „Gutachten“ ist unseriös und unglaubwürdig.
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Zum Zeitpunkt der Existenz dieses Gutachtens war ich als Arbeitnehmer bereits längst betriebsbedingt gekündigt. Da dieses Gutachten als Grundlage für die Änderung der Betriebsstruktur genommen wurde, bestand offensichtlich zuvor kein Grund für die gegen mich erfolgte betriebsbedingte Kündigung. Welche betriebsbedingten Gründe gab es zum Zeitpunkt der gegen mich ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, so daß die Kündigung ordnungsgemäß zum Zeitpunkt ihrer Aussprache belegt werden konnte? |
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Mit Datum vom 31.07.1998 war der bisherige Heimleiter aus dem Dienst im Pflegeheim ausgeschieden. Laut meinem Dienstvertrag vom 17.05.1995 war ich somit ab dem 01.08.1998 der Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen. Somit berührte mich als Arbeitnehmer der Beschluß des Verwaltungsausschusses vom 04.08.1998 selbst dann nicht, wenn er gültig gewesen wäre. |
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Ein Schreiben, welches zum Zeitpunkt der Beweisvorlage noch gar nicht existierte, als Beweis vorzulegen, ist für mich schlicht weg unfaßbar. Dies bedeutet zweifelsfrei die Manipulation eines Beweismittels. |
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Sämtliche unterschreibende Personen haben dieses vor seiner Existenz unterschrieben. |
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Infolge der Unleserlichkeit einiger Unterschriften sind für mich nicht alle unterschreibenden Personen erkennbar. Somit kann deren Befugnis auch nicht geprüft werden ! |
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Wirtschaftliche Auswirkungen und Behauptungen zum Bedarf sind nur angedeutet, aber durch nichts belegt. |
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Nachvollziehbare Gegenüberstellungen zu bisherigen Strukturen und/oder vergleichbaren Einrichtungen sind nicht enthalten. |
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Es beinhaltet in keiner Weise Erfahrungen der bisherigen Heimleitung, da diese zu keinem Zeitpunkt diesbezüglich befragt wurde. |
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Auch ich wurde zu keinem Zeitpunkt diesbezüglich befragt. |
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Die Besonderheiten des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen wurden nicht berücksichtigt. |
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Das Ergebnis des Gutachtens wurde in mehreren Schreiben vor seiner Fertigung vorweggenommen: |
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im Schreiben vom 25.02.1998 Seite 4 der Katholischen Kirchengemeinde an das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hauptfürsorgestelle), |
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im Schreiben vom 12.3.1998 Seiten 2 und 3 vom Landesamt fürVersorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hauptfürsorgestelle) an den Rechtsanwalt Herrn Kunze, |
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im Schreiben vom 07.04.1998 Seite 3 vom Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hauptfürsorgestelle) an den Rechtsanwalt Herrn Kunze, |
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im Schreiben vom 09.04.1998 Seite 3 des Rechtsanwaltes Herrn Northoff an das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hauptfürsorgestelle), |
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im Schreiben vom 08.05.1998 Seite 2 des Rechtsanwaltes Herrn Kunze an das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Hauptfürsorgestelle). |
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Das Gutachten des Unternehmensberater Herrn Georg Sartorius, welches am 03.08.1998 als Beweis vorgelegt wurde, war zum Zeitpunkt all dieser Schreiben nicht bekannt. War es gar ein Zweckgutachten zur angeblichen Belegung haltloser Behauptungen? Wurde das vorgelegte Gutachten des Unternehmensberaters Herrn Georg Sartorius tatsächlich von diesem erstellt ? |
Wie kommt der Rechtsanwalt Bernhard Northoff dazu, mit solch unsinnigen Argumenten meine betriebsbedingte Kündigung begründen zu wollen?
Entweder sind einige Zweifel an seinem logischem Denkvermögen angebracht oder aber er wußte um sein Fehlverhalten und wollte das Gericht durch eine wie auch immer geartete Argumentationsflut vorsätzlich verunsichern bzw. täuschen. (siehe auch „... 26.11.1998 Fehlerhafte 'Kirchenaufsichtliche Genehmigung'“)
Diese wenigen Ausführungen sollen zeigen, daß es Herrn Rechtsanwalt Bernhard Northoff zu keinem Zeitpunkt um eine reale wirtschaftliche Begründung der gegen mich ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung ging.
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Bitte beachten: Der Verwaltungsausschuß war noch immer nicht legitimiert.
„Kirchenvorstand der
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- K7 - |
Infolge der Empfehlung des Gutachters Georg Satorius beschließt der Verwaltungsausschuß im Umlaufverfahren folgendes: |
1. |
Das Pflegeheim wird von einem Heimleiter geleitet. |
2. |
Die Stellvertretung erfolgt durch die Pflegedienstleiterin. |
3. |
Im Verwaltungsbereich werden zwei Stellen vorgehalten, durch die alle Verwaltungs-, Haushalts- und Personalangelegenheiten erledigt werden, soweit sie nicht freiberuflichen Dritten übertragen werden oder dem Heimleiter obliegen. |
Köthen, den 04.08.98
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