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07.1999 bis 08.1999 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.1999

15.07.1999 - Konfliktlösungsvorschlag laut Bischof Leo Nowak

19.07.1999 - Richtigstellung von H.-J. Deibele zu Konfliktlösungsvorschlag des Bischofs

16.07.1999 - „Schlichtungsspruch

21.07.1999 - Heimleitung reagiert mit Mobbing auf Widerspruch von Bernadette Deibele

23.07.1999 - Heimleitung lehnt Bewerbung von Bernadette Deibele ab

26.07.1999 - „Schlichtungsspruch“ verdeutlicht  „Sippenbetrachtung“  laut H.-J. Deibele

27.07.1999 - Bernadette Deibele wendet sich erneut u.a. an Bischof Leo Nowak

24.08.1999 -  Wortbruch des Bischofs  durch seinen Beauftragten Herrn Rink

26.08.1999 - an Bischof Leo Nowak - wenn „Vorurteil“ gleich zur „Verurteilung“ führt



06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahung vom 30.06.1999

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nachfolgend möchte ich die Schlußfolgerungen des Widerspruches von Bernadette Deibele voranstellen, um zu zeigen, wie falsch die Begründungen der Abmahnung sind. (siehe auch „30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele“)

Es ergeben sich mehrere Schlußfolgerungen:

-

Es stimmt nicht, daß in der Zeit vom „18.6.99 bis 20.6.99“ keine Eintragung über das Vorhandensein des Hämatoms in der Pflegedokumentation erfolgte.

-

Es stimmt nicht, daß ich im Anschluß an die Feststellung des Hämatoms Frau <<[Mitarbeiterin 6]>> zur Erbringung von Unterschriften aufgefordert hatte. Sie hatte zu dieser Zeit keinen Dienst mit mir. Die entsprechende Aufforderung geschah vor dem Erkennen des Hämatoms und hat somit keinen Zusammenhang mit diesem.

-

In mehreren Diensten wurde durch verschiedene erfahrene Mitarbeiter unterschiedlicher Ausbildung übereinstimmend der jeweilige aktuelle Befund derart eingeschätzt, daß unmittelbar kein Arzt hinzuziehen sei.

=>

Dies ist eine Ermessensentscheidung. Gerade im Bereich der Pflege kommt es täglich zu Situationen, in denen nach eigenem Ermessen entschieden werden muß.

-

Entsprechend der Aussagen der Hausärztin Frau >>[Ärztin]<< zum Befund der eingeleiteten Untersuchungen ergab sich, daß keine über das Hämatom hinausgehenden weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorlagen.  Es entstand der Bewohnerin und dem Pflegeheim durch mein Verhalten kein Schaden.

-

Die negativen Schlußfolgerungen sind rein hypothetisch und nicht sachdienlich.“

Es sei herausgestellt:

-

Warum wurde diese absurde Abmahnung am 30.06.1999 unterschrieben, obwohl bereits am 21.06.1999 (seit 9 Tagen) ein ärztlicher Befund vorlag und dessen Ergebnisse ebenfalls bereits am 21.06.1999 in die Pflegedokumentation eingetragen wurden, welcher die hypothetischen Vorwürfe als nichtig auswies und das Verhalten des Pflegepersonals, einschließlich von Bernadette Deibele, als verantwortungsvoll und richtig bestätigte? Was wollten die Vertreter des Arbeitgebers damit bewirken?

Nochmals:

Seit 9 Tagen war der Gegenstand der Abmahnung bereits durch einen ärztlichen Befund ausgeräumt.

-

Weder die Daten, die Geschehnisse, die Zusammenhänge noch die hypothetischen Schlußfolgerungen der Abmahnung vom 30.06.1999 stimmen; noch gab es überhaupt einen Grund, welcher einen Anlaß zur Abmahnung gegen Bernadette Deibele gab; es sei denn, sie sollte  vorsätzlich und skrupellos  derart belastet werden, daß sie schließlich von selbst ihren Arbeitsplatz aufgibt.  Genau dies wird  als Mobbing  bezeichnet.

W_A_R_U_M_!?  Nur weil sie auch Deibele hieß und sich ebenfalls nicht Willkür, Lügen und Mißwirtschaft unterwerfen wollte?

-

Was für eine innere Haltung muß ein Mensch haben, um etwas  derartig Zusammengereimtes einer Mitarbeiterin zum Vorwurf machen zu können? Noch dazu, wenn er dann auch noch auf den Ruf des Hauses Bezug nimmt: „Zumindest wäre der Ruf des Heimes stark beeinträchtigt worden.“ und dies obwohl die beschuldigte Arbeitnehmerin zum Wohle des Heimes gehandelt hatte, was zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits erwiesen war.

-

Warum haben Frau Sick als Heimleitung, Frau E. Lichtner als Pflegedienstleiterin und Frau Rudolph als Vorsitzende der Mitarbeitervertretung die Abmahung offensichtlich wider besseren Wissens unterschrieben - und sich somit  am bewussten und vorsätzlichen Mobbing  gegen Frau Bernadette Deibele beteiligt? - W_A_R_U_M_!?

-

Wer war der  wirkliche Urheber  dieses absurden Abmahnungstextes? (Es gibt viele ähnliche skrupellose und oberflächliche Schreiben von einer bestimmten Person.) Die dieses Schreiben unterzeichnenden Personen sind eigentlich zu klug für die vielen darin enthaltenen Falschaussagen.

-

Warum erneut all diese Lügen gegen Frau Bernadette Deibele  als 4. Mitglied  der Familie Deibele?

W_A_R_U_M diese inszenierte „Sippenvertreibung“ unter dem Deckmantel des Christentums?

Siehe hierzu die Aussagen zur  „Sippenvertreibung“  von der ehemaligen Heimleiterin an Generalvikar Stolpe mit Schreiben „18.01.1998 - Generalvikar Stolpe wird durch stellvertretende Heimleiterin informiert“.

-

W_A_R_U_M griffen die Aufsichtsgremien im Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg nicht endlich glaubhaft zum Schutz der Mobbingopfer ein, obwohl sie zweifelsfrei über die Geschehnisse informiert waren und sich betroffen äußerten? Frau Bernadette Deibele hatte zu diesem Zeitpunkt das Mobbing bereits seit fast 2 Jahren ausgehalten (gerechnet ab dem Verleumdungsschreiben der MAV vom 20.08.1997). (siehe hierzu die Möglichkeiten der Oberaufsicht im Abschnitt „02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele“; Mobbing-allgemeine Betrachtungen“)

Frau Bernadette Deibele erhielt auf ihren Widerspruch mit dem Antrag der Aufhebung der Abmahnung vom 30.06.99 und der Entfernung aus ihrer Personalakte keine sachliche Antwort. - W_A_R_U_M_!?

Frau Bernadette Deibele schreibt in ihrem Schreiben vom 26.08.1999 an Bischof Leo Nowak hinsichtlich des Verfassers der Abmahnung (siehe „26.08.1999 - an Bischof Leo Nowak - wenn ´Vorurteil´ gleich zur ´Verurteilung´führt“):

„Der Schreiber der Abmahnung ist wie ein Schneider, der in seiner Berufsausübung nicht mit seinen Werkzeugen - Nadel und Faden - umgehen kann.“

Personen, welche sich nicht unmittelbar aktiv am Mobbing beteiligten werden nachfolgend zum Schutz ihrer Person nicht benannt. Die Namen dieser Personen werden im Text mit „<<...>>“ oder „<<[Beschreibung]>>“ ersetzt.


B. Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 06.07.1999

. . .

 

Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“

Ihr Schreiben vom: 30.06.99

Wallstraße 27

(erhalten am 01.07.99)

06 366 Köthen

 

. . .

 

Widerspruch gegen die Abmahung vom 30.06.1999 (erhalten am 01.07.99)

Sehr geehrte Heimleitung, Pflegedienstleitung und Mitarbeitervertretung,

ich habe Ihre oben benannte Abmahnung am 01.07.99 per Einschreiben erhalten. Ich erkenne die gegen mich erhoben Vorwürfe nicht an.

Nachfolgend möchte ich auf die Argumentation der Abmahnung eingehen. Ihre Darstellung ist fehlerhaft und wird mit hypothetischen Folgemöglichkeiten begründet.

Es ergeben sich aus der Abmahnung drei Vorwürfe:

1.

Nichteinschalten eines Arztes,

2.

Nichteintragung in die Pflegedokumentation und

3.

Versuch der Veranlassung einer Angestellten zu einer falsche Beurkundung

Zum Werdegang des 1. und 2. Vorwurfes:

-

Ich habe am Freitag, den 18.6.99, im Spätdienst Frau <<[Bewohnerin]>> mit versorgt. Während dieses Dienstes hatte ich kein Hämatom festgestellt.

-

Die Nachtwachen Frau <<[Mitarbeiterin 1]>> und Frau <<[Mitarbeiterin 2]>> haben laut PDL Schw. Emmy vom 25.6.99 während der Dienstbesprechung im WB IV bereits in der Nacht vom Freitag zum Samstag (vom 18.6. zum 19.6.99) ein Hämatom festgestellt (ein Arzt wurde nicht hinzugezogen).

-

Frau <<[Mitarbeiterin 3]>> dokumentierte am Sonntag, den 20.6.99, im Frühdienst, daß während ihres Frühdienstes am 19.6.99 noch kein Hämatom vorhanden gewesen sei und daß die Nachtwachen keine derartige Information übergeben hatten.

-

Während meines Spätdienstes am 19.6.99 (Samstag) stellten Frau <<[Mitarbeiterin 4]>> und ich ein Hämatom bei Frau <<[Bewohnerin]>> fest. Ein Vorfall z.B. Sturz war uns vorab nicht gemeldet worden, so daß in dieser Hinsicht kein Anlaß gegeben war, auf eine Fraktur oder ähnliches zu schließen. Nach meiner Einschätzung stellte der aktuelle Befund keine Notwendigkeit dar, daß unmittelbar ein Arzt hinzugezogen werden mußte. Auch gab es keine weiteren Anzeichen für weitergehende Verletzungen, so daß ich mich zur Beobachtung des Hämatoms entschied.

Ich vergaß, diesen Vorfall an diesem Tag zu dokumentieren. Entsprechend der innerbetrieblichen Regelung im Umgang mit vergessenen Eintragungen in der Dokumentation holte ich die Eintragung am darauffolgenden Tag, den 20.6.99, nach.

(Das Vergessen einer Eintragung während bzw. im unmittelbaren Anschluß an einen Dienst ist sicher bereits jedem Mitarbeiter bei der Fülle der erforderlichen Eintragungen widerfahren; deshalb gibt es auch die innerbetriebliche Regelung zum Nachtrag im anschließenden Dienst.)

-

Frau <<[Mitarbeiterin 3]>> dokumentierte am Sonntag, den 20.6.99, daß während ihres Frühdienstes am 19.6.99 (Samstag) kein Hämatom vorhanden gewesen sei. Da sie <<[Bewohnerin]>> am Samstag wusch, hätte sie dieses bemerken müssen.

Dies widerspricht den Aussagen des Nachtdienstes.

Während ihres Frühdienstes am 20.6.99 bemerkte Frau <<[Mitarbeiterin 3]>> das Hämatom. Auch sie entschied bezüglich des aktuellen Befundes, daß es kein Notfall sei, da sie ansonsten einen Arzt hinzugezogen hätte.

-

Auch der Nachtdienst vom 19.6.99 zum 20.6.99, welcher bereits in der vorherigen Nacht vom Hämatom gewußt hatte und es nicht dokumentiert hatte, entschied bezüglich des aktuellen Befundes, keinen Notarzt hinzuzuziehen. Auch in der Nacht vom 20.6. zum 21.6.99 wurde kein Arzt hinzugezogen.

-

Während meines Spätdienstes am Sonntag, den 20.6.99, gab ich besonders acht auf evtl. auftretende Verschlechterungen im Gesundheitszustand, welche auf weitergehende Verletzungen hinweisen könnten. Dies war nach meiner Einschätzung nicht der Fall, so daß ich eine Besprechung mit der zuständigen Hausärztin Frau <<[Ärztin]>> am darauffolgenden Montag als ausreichend einschätzte.

-

Im Frühdienst am 21.6.99 stellte sich der Befund für die diensthabende Frau <<[Mitarbeiterin 5]>> derartig dar, daß sie sich veranlaßt sah, die Hausärztin Frau <<[Ärztin]>> einzubeziehen.

-

Ich erfuhr dies bei meinem geplantem, persönlichen Vorsprechen bei Frau <<[Ärztin]>> am Montag Vormittag. Frau <<[Ärztin]>> sagte mir, daß sie informiert sei und wahrscheinlich mittags kommen würde. Frau <<[Ärztin]>> kam ca. 1245 Uhr ins Heim, als ich meinem Dienst antrat.

Der nunmehr vorliegende Befund veranlaßte sie zu einer Überweisung zum Röntgen. Das Ergebnis, welches ich noch während meines Dienstes am Montag bekam, schloß eine Fraktur und innere Verletzungen aus. Da ich den Text nicht vollständig lesen konnte, begab ich mich zur Abklärung zur Hausärztin. Die laut Frau <<[Ärztin]>> wichtigsten Befunde hielt ich in der Pflegedokumentation am Montag fest. Es ergaben sich keine weiteren Befunde, welche die Hinzuziehung eines Arztes zu einem früheren Zeitpunkt ausdrücklich notwendig gemacht hätten.

Zum Werdegang des 3. Vorwurfes:

 

Dieser Sachverhalt hat keinen Zusammenhang mit den Geschehnissen um das Hämatom von Frau <<[Bewohnerin]>>.

Die Pflegedokumentation ist die gesetzliche Grundlage und Erfordernis für den Nachweis der erbrachten Pflegeleistungen. Bis zum Beginn der Konfliktsituation September 1997 wurde intensiv und erfolgreich hinsichtlich einer effektiven Pflegedokumentation gearbeitet (Einführung der Erfassung mit EDV, Arbeitsgruppen). Im Anschluß stockten diesbezügliche Bemühungen innerhalb des Pflegeheimes - die Texte wurden nicht weiter entwickelt, gegenüber dem MDK wurde nicht auf die Berücksichtigung der vorhandenen Dokumentation bei der Einstufung der Bewohner gedrungen, die Mitarbeiter wurden nicht weiter geschult und EDV-Programmversionen nicht aktualisiert. Der Forderung des MDK nach handschriftlich abgezeichneten Nachweisen für Lagerungswechsel wurde durch die PDL Schw. Emmy stattgegeben.

In der Dienstbesprechung am 24.3.99 im Beisein der Heimleitung, der PDL, der WB-Leiter und der MAV wurde die Erfassung der täglichen Leistungserbringung ausgesetzt. Somit wurde uns Mitarbeitern auch keine Zeit für eine ausführliche Pflegedokumentation zugestanden. An den Nachweis von gerechtfertigten Pflegeminuten als Grundlage für die Erlangung einer höheren Pflegestufe und somit mehr Einnahmen für die Einrichtung war somit nicht mehr zu denken. - Trotzdem sollen höhere Pflegestufen erreicht werden.

Laut MDK-Gutachterin könnte Frau <<[Bewohnerin]>> in die höhere Pflegestufe 3 gelangen, wenn der Nachweis geführt wird, daß bei allen Verrichtungen im Bereich Körperpflege und Mobilität zwei Pflegekräfte beteiligt sind. Deshalb wird eine Unterschriftenliste am Bett geführt.

Bei der Unterschriftenliste geht es einzig um den Nachweis des tatsächlichen erhöhten Pflegeaufwandes, welcher eine Höherstufung rechtfertigt und einem eventuellen Widerspruchsverfahren standhält. Hatte ein Mitarbeiter z.B. aufgrund von Personalengpässen die erforderlichen Tätigkeiten allein durchgeführt, konnte er den dafür erforderlichen zeitlichen Mehraufwand nicht anders als durch eine weitere Unterschrift nachweisen, da es infolge der Entscheidung durch die PDL keinen konkreten Leistungstext gab, geschweige denn Pflegeminuten nachgewiesen werden konnten.

Das Ansprechen von Frau <<[Mitarbeiterin 6]>> erfolgte, da wir mehrere Tage gemeinsam Dienst hatten, und ich festgestellt hatte, daß zum Teil die zweite Unterschrift fehlte.

Die Aufforderung zur Leistung ihrer Unterschrift geschah einzig aus zuvor genannten Gründen.

Es ergeben sich mehrere Schlußfolgerungen:

-

Es stimmt nicht, daß in der Zeit vom „18.6.99 bis 20.6.99“ keine Eintragung über das Vorhandensein des Hämatoms in der Pflegedokumentation erfolgte.

-

Es stimmt nicht, daß ich im Anschluß an die Feststellung des Hämatoms Frau <<[Mitarbeiterin 6]>> zur Erbringung von Unterschriften aufgefordert hatte. Sie hatte zu dieser Zeit keinen Dienst mit mir. Die entsprechende Aufforderung geschah vor dem Erkennen des Hämatoms und hat somit keinen Zusammenhang mit diesem.

-

In mehreren Diensten wurde durch verschiedene erfahrene Mitarbeiter unterschiedlicher Ausbildung übereinstimmend der jeweilige aktuelle Befund derart eingeschätzt, daß unmittelbar kein Arzt hinzuziehen sei.

 

=>

Dies ist eine Ermessensentscheidung. Gerade im Bereich der Pflege kommt es täglich zu Situationen, in denen nach eigenem Ermessen entschieden werden muß.

-

Entsprechend der Aussagen der Hausärztin Frau <<[Ärztin]>> zum Befund der eingeleiteten Untersuchungen ergab sich, daß keine über das Hämatom hinausgehenden weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorlagen. Es entstand der Bewohnerin und dem Pflegeheim durch mein Verhalten kein Schaden.

-

Die negativen Schlußfolgerungen sind rein hypothetisch und nicht sachdienlich.

Zu den Vorwürfen:

1.

Infolge der Wahrnehmung meiner Ermessensentscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Arztes habe ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt.

2.

Die Dokumentation habe ich entsprechend der innerbetrieblichen Regelung im Umgang mit vergessenen Eintragungen am darauffolgenden Tag nachgeholt, so daß ich hierbei meine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt habe.

3.

Aus den genannten Gründen besteht bezüglich der Aufforderung zur Erbringung der Unterschriften durch Frau <<[Mitarbeiterin 6]>> keine Verletzung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten.

Die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt. Ich beantrage die Aufhebung der Abmahnung vom 30.6.99 und die Entfernung aus meiner Personalakte.

Mit freundlichem Gruß



B. Deibele “


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15.07.1999 - Konfliktlösungsvorschlag laut Bischof Leo Nowak

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Ohne vorherige Rücksprache mit Senior und Junior Deibele entsprechend der getroffenen Absprachen laut Abschnitt „29.06.1999 - ´Konfliktlösungskonzept´ mit Personalreferenten Herrn Rink“ ließ Bischof Leo Nowak durch seinen Beauftragten Mitarbeiter Herrn Rink nachfolgendes Schreiben verschicken.

Dieses Schreiben enthält hinsichtlich der Familie Deibele eine Reihe von nicht belegbaren und falschen Vorwürfen, dies ist im Abschnitt „19.07.1999 - Richtigstellung von H.-J. Deibele zu Konfliktlösungsvorschlag des Bischofs“ nachlesbar.

Es sei weiterhin angemerkt:

-

Bischof Leo Nowak und Personalreferent Herr Rink sehen keinerlei Verantwortung im Tun bzw. Nicht-Tun des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates für das Bistum Magdeburg.

-

Beide weisen der Familie Deibele wider besseren Wissens eine nicht belegbare Schuld zu - durch das „An-die-Öffentlichkeit-treten“ - uninteressant ist dabei wann, warum und wie sich die Familie Deibele an die Öffentlichkeit wandte.

-

Dem Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen wird eineMitverantwortungzugesprochen - was allerdings dennoch ausschließlich zu Konsequenzen gegen die Familie Deibele führt.

-

Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen setzte die Empfehlungen des Bischofs nicht um.

-

Herr Dietmar Deibele wird als „... als wertvoller Mitarbeiter ...“ angesehen. Offensichtlich war ich zum Zeitpunkt dieses Schreibens im Auftrag des Bischofs als Mitarbeiter trotz der bekannten Geschehnisse im Konfliktfall tragbar.

-

Kein einziger Vorschlag des Schreibens kam zur Umsetzung.

-

Gegen Bernadette Deibele begann nachweislich nach dem sie betreffenden Vorschlag in Punkt 4 ein derartiges Mobbing im Pflegeheim, daß sie als 4. Mitglied der Familie Deibele gesundheitlich zusammenbrach.


Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.

 

. . .

 

Herrn Hans-Jürgen Deibele

 

Herrn Dietmar Deibele

 

. . .

15. Juli 1999

Situation Altenpflegeheim in Köthen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

sehr geehrter Herr Pfarrer,

 

sehr geehrter Herr Vorsitzender der Bischöflichen Schlichtungsstelle,

 

Bischof Leo Nowak als Bischof für das Bistum Magdeburg und der Unterzeichnende vom Bischof in dieser Sache Beauftragte, haben in den vergangenen Wochen versucht, eine Kompromisslinie zwischen beiden Seiten zu finden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offensichtlich, dass das Vertrauensverhältnis beiderseits so stark beschädigt ist, dass eine Lösung innerhalb des Altenpflegeheims nicht mehr erfolgreich erscheint.

Zu dieser mehr als verfahrenen Situation hat nicht nur das ´An-die-Öffentlichkeit-treten´ der Familie Deibele in dieser Sache geführt, welches zu einem großen Schaden für die katholische Pfarrgemeinde und die katholische Kirche im Bistum geführt hat, sondern auch ist eine Mitverantwortung des Kirchenvorstandes vor Ort auszumachen.

Um diese Konfliktsituation für die Zukunft zu bereinigen, schlage ich im Namen des Bischofs folgende Vorgehensweise vor:

1.

Der Kirchenvorstand der katholische Kirchengemeinde in Köthen wird dringlichst gebeten, zum 1. Januar 2000 einen Trägerwechsel von der Pfarrei in bereits vorhandene Trägerstrukturen des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V. zu vollziehen.

Im Zusammenhang mit der derzeitig vorherrschenden Konfliktsituation ist es unabdingbar, dass ein in Aussicht genommener neuer Träger die verantwortlichen Stellen des APH Köthen mitverantwortlich bestellt.

2.

Herr Hans-Jürgen Deibele ist aufgrund einer Abfindungslösung aus dem Dienst des o.g. Altenpflegeheims ausgeschieden. Die Bischöfliche Schlichtungsstelle soll hiermit nicht befasst werden.

3.

Auch wenn Herr Dietmar Deibele als Mitarbeiter im verwaltungstechnischen Bereich als wertvoller Mitarbeiter angesehen werden kann, ist im Rahmen der o.g. Umstände eine Beschäftigung als Leiter des Altenpflegeheims nicht vorstellbar.

Der Bischof von Magdeburg bittet um Prüfung, ob Herrn Dietmar Deibele innerhalb eines außergerichtlichen Verfahrens eine Aufgabe im Bereich Caritas und Kirche angeboten werden kann, die seinen Fähigkeiten mehr entspricht.

4.

Frau Bernadette Deibele soll möglichst in der derzeitigen Funktion weiterbeschäftigt werden.

Dieser Vorschlag des Bischofs wird kurzfristig an den Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde, an die Herren Deibele und an den Vorsitzenden der Bischöflichen Schlichtungsstelle gesandt, mit der Bitte, die genannten Vorschläge zur Grundlage eines evtl. zu fassenden Schlichtungsspruch zu verwenden.

Mit freundlichem Gruß



Christoph Rink

als Beauftragter des Bischofs“



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19.07.1999 - Richtigstellung von H.-J. Deibele zu Konfliktlösungsvorschlag des Bischofs

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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Mit nachfolgendem Schreiben weist der ehemalige Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen die Anschuldigungen des Bischofs in seinem Konfliktlösungsvorschlag vom 15.07.1999 gegen die Familie Deibele zurück und stellt die wirklichen Verantwortlichkeiten und die Negativentwicklung im Pflegeheim deutlich heraus.

Es sei angemerkt:

-

Deutlich weist er auch darauf hin, daß Herrn Dietmar Deibele keine Schuld an der Konfliktsituation trifft „... da bis jetzt keine nachvollziehbare Arbeitspflichtverletzung von Herrn Dietmar Deibele vorstellig gemacht wurde.“

-

Das ´An-die-Öffentlichkeit-treten´ fand ohne Zutun der Familie statt“.

-

„Die Einschätzung ´Es geht abwärts mit dem Pflegeheim.´ stammt nicht zuletzt von der PDL Schwester Emmy. Wie abwegig von der Realität sind dagegen die getroffenen Aussagen des Kirchenvorstandes (fachliche Laien) vor der Schlichtungsstelle, daß es gut um das Pflegeheim stehe. Freilich, wenn ich fast kein Fachwissen und einen nur geringen Anspruch habe, dann kann ich fast jeden Zustand als ausreichend und gar gut bezeichnen. Oder liegen gar niedere Beweggründe vor, denn weshalb sonst treten die Herren Northoff und Riemen sogar in der Presse mit plumpen Falschaussage wider besseren Wissens auf?“

Eine Antwort bekam Herr Hans-Jürgen Deibele auf dieses Schreiben nicht - W A R U M !?


PDF-Datei: 19.07.1999 Richtigstellung von H.-J. Deibele zum Konfliktlösungsvorschlag des Bischofs
(3 A4-Seiten von Hans-Jürgen Deibele)

Zitat:

Hans-Jürgen Deibele

Köthen, den 19.07.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

infolge der jüngsten Schlichtungsverhandlung vor der Bischöflichen Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburg am 16.7.99, an welcher auch ich teilnahm, sehe ich mich veranlaßt, mich nochmals an Sie zu wenden.

Jegliche menschliche Gemeinschaft gibt sich ein Regelwerk, in welchem die Umgangsnormen festgeschrieben sind. In guten Zeiten können daraus die Rechte und Pflichten abgeleitet werden, so daß sich alle gleichermaßen mit Sicherheit darauf berufen können. In Konfliktsituationen können die Konfliktparteien die jeweiligen Ansprüche bzw. Grenzen und Zuständigkeiten daraus ableiten, so daß auch hier eine Sicherheit gegeben ist. Diese Sicherheit ist allerdings nur solange gegeben, wie ein glaubhafter Umgang mit dem bestehenden Regelwerk passiert. Kommt es zu Abweichungen in der Anwendung des Regelwerkes bis hin zur Entstellung, so wird das Regelwerk zur Farce und jegliche Sicherheit geht verloren. Anstelle der Sicherheit macht sich Angst und Willkür breit.

Mir ist bewußt, daß Sie um meine bisherigen Ausführungen wissen. Dennoch scheint mir die Glaubwürdigkeit der bestehenden Regelwerke, insbesondere des „Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ und des Datenschutzgesetzes zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, in Gefahr. So ging es auch bei der benannten Schlichtungsverhandlung kaum um die Erfüllung der Aufgabe nach §3 Ziffer 1 der Schlichtungsordnung, da eine Aufarbeitung der Verstöße gegen Arbeitspflichten, Leitungspflichten und Aufsichtspflichten nicht stattfand. Kein einziger Vorwurf kann Herrn D. Deibele gemacht werden, welcher die Vorgehensweise gegen ihn rechtfertigt. Die ganze Konfliktsituation läßt sich einfach, nachweislich und eindeutig auf nachfolgende Grafik zurückführen: („Gesetze“ steht nachfolgend für: Gesetze, Verordnungen u.ä.)


Dessen sind sich nach meiner Auffassung alle Konflikt- und Schlichtungsparteien bewußt, da bis jetzt keine nachvollziehbare Arbeitspflichtverletzung von Herrn Dietmar Deibele vorstellig gemacht wurde. Auch hat Herr Dietmar Deibele keinen Vertrauensbruch begangen.

Keiner der Personen der vorhandenen Konflikt- und Schlichtungsparteien kann für sich Eigentumsrechte geltend machen. Alle sind Angestellte bzw. gewählte Vertreter oder Beauftragte innerhalb der Katholischen Kirche. Für alle gelten gleichermaßen die bestehenden Regelwerke. Allen gibt es gleichermaßen Sicherheit bezüglich Pflichten und Rechten. Ein Gesetz, dessen Beachtung und Einhaltung nur mit begleitenden Repressalien eingefordert werden kann, führt zur Unglaubwürdigkeit und wuchert durch die Beispielwirkung zu gebrochenen Persönlichkeiten, Unsicherheit, Angst und Willkür aus.

Hierzu ist auch ein vergleichbarer Konflikt im Katholischen Pflegeheim in Bitterfeld zu berücksichtigen. Die dortige Heimleiterin wurde grundlos fristlos gekündigt. Anschließend wurde sie massiv durch die Mitarbeiter und die Leitung bis hin zum Kirchenvorstand verleumdet. Nach erfolgtem Pfarrerwechsel, erfolgter Prüfung und der Richtigstellung des Konfliktes wurde sie als Heimleiterin weiterbeschäftigt. Auch in diesem Pflegeheim fehlten unter den Dienstverträgen einschließlich dem der Heimleiterin die kirchenaufsichtliche Genehmigung. Diese wurde dort pauschal, selbst für die sich im Kündigungsschutzverfahren befindende Heimleiterin in ihrer Abwesenheit nachgeholt. Auch im Arbeitsrecht gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

In Ihrem Schreiben vom 15. Juli 1999 verweisen Sie auf eine „verfahrene Situation“ zu der „das ´An-die-Öffentlichkeit-treten´ der Familie“ mit geführt haben soll. Offensichtlich sind Sie nicht richtig informiert, denn welche Aussage der Familie Deibele in den mir bekannten Veröffentlichungen ist falsch, manipuliert oder zum Schaden der katholischen Kirche? Alle getroffenen Aussagen der Familie Deibele entsprechen nachweisbar der Wahrheit. Sie dienen einzig der Richtigstellung von Aussagen durch die Gegenseite. Desweiteren wurden sie nach bereits erfolgter „An-die-Öffentlichkeit-treten“ der Gegenseite einzig zur Verteidigung der Persönlichkeitsrechte der Familie Deibele, zur Wahrung der Glaubwürdigkeit und des Ansehens des Pflegeheimes, der Katholischen Gemeinde Köthen und des katholischen Glaubens gegeben.

Kann denn jeder sagen was er will, ohne daß die Aussagen auf ihren Wahrheitsinhalt geprüft werden?

Das „An-die-Öffentlichkeit-treten“ fand ohne Zutun der Familie statt z.B. durch:

-

den Kirchenvorstand/Verwaltungsausschuß (KV/VA) im öffentlichen Arbeitsrechtsstreit gegen Herrn D. Deibele 1998 mit unglaublichen Verleumdungen, Beleidigungen und Falschaussagen vor Gericht durch Herrn Northoff (so daß im Verfahren schriftlich weitere Rechtsschritte gegen ihn angekündigt wurden),

-

das Arbeitsgericht infolge öffentlichen Urteils in 1. Instanz 1998,

-

die Verkanzelung des Urteils durch Pfarrer Paul im Anschluß an ein Hochamt vor der versammelten Kirchengemeinde Anfang Januar 1999,

-

öffentliche Aushänge im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ durch die MAV und KV/VA 1998 und 1999,

-

die Veröffentlichung des Urteils in 1. Instanz z.B. in der „Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung“ 2/99.

Die Familie Deibele äußerte sich öffentlich erstmals im Februar 1999.

Als ehemaliger Heimleiter muß ich gemeinsam mit meiner Frau (ehemalige stellvertretende Heimleiterin) während des Konfliktverlaufes seit nunmehr August 1997 (fast 2 Jahre) mit Bedauern wahrnehmen, daß die unprofessionelle Führung des Pflegeheimes zu Verlusten in allen Bereichen geführt hat und ein Ende der Negativentwicklung infolge fehlender Kompetenz nicht abzusehen ist. Negativ entwickelt haben sich:

-

die wirtschaftliche Situation durch Inkompetenz z.B. bei der Pflegesatzverhandlung (ca. ½ bis 3/4 Million DM jährlich) nach erfolgter fristloser Kündigung der verantwortlichen Verhandlungsperson Herrn D. Deibele und durch ungesetzliche Herauslösung von Geldmitteln in sechsstelliger Größenordnung aus dem Pflegeheim,

-

die gesetzlich vorgeschriebene Pflegedokumentation (siehe u.a. Abmahnung gegen Frau Bernadette Deibele und ihrer Widerspruchsbegründung),

-

die Einführung moderner Hilfsmittel zur Bewältigung der Pflegedokumentation z.B. der EDV (der gute, mit viel Mühen erreichte Stand wurde durch die zuständige Pflegedienstleiterin Schwester Emmy, welche sich bereits zum Zeitpunkt der Einführung der EDV beim Erlernen und der Anwendung am stärksten verweigerte, zum Stoppen und Erliegen gebracht),

-

die konstruktive Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern, welche mittels Arbeitsgruppen, Schulungen, nachweisbaren Protokollen und regelmäßigen Versammlungen in verschiedensten Leitungs- und Aufgabenbereichen langsam entwickelt und gefördert werden sollte, wurde gestoppt, so daß viele Mitarbeiterinnen demotiviert und resigniert bis hin zur Krankwerdung betroffen sind,

-

die Mitarbeiterführung infolge des Fehlens einer kompetenten Leitung in Verwaltung und Pflege. Sachlich vorgetragene Probleme werden nicht gelöst, sondern niedergeredet und zerredet und deren Vortrag sogar zum Vorwurf gemacht.

-

Sicherheit und Vertrauen der Mitarbeiter, welche mit Drohungen und Falschaussagen u.a. durch den Verwaltungsausschuß, die Mitarbeitervertretung und die Heimleitung fortdauernd verunsichert wurden (z.B. Aussagen wie 1/3 der Mitarbeiter solle entlassen werden, alle Dienstverträge sind analog dem von Herrn D. Deibele infolge des Fehlens der kirchenaufsichtlichen Genehmigung ungültig [woran oft die Existenz der Familie hängt], unsinnige Abmahnungen und Verweise),

 

Aussagen wie:

„es herrscht Krieg unter den Mitarbeitern“,

 

 

„wenn sich nicht einmal der Heimleiter wehren kann, wie sollen wir uns dann zur Wehr setzen können“,

 

 

„wenn selbst ohne Kündigungsgrund gekündigt werden kann und die Kirche zuschaut, was haben wir dann für Chancen“,

 

wurden an mich und meine Frau von vielen Seiten herangetragen.

-

die Pflegequalität, da eine andauernde Verunsicherung und Verschlechterung der Gesamtsituation sich auch auf die allgemeine Verfassung der Mitarbeiter auswirkt, was seit längerem Bewohner und Angehörige auch äußern.

=>

Die Einschätzung „Es geht abwärts mit dem Pflegeheim.“ stammt nicht zuletzt von der PDL Schwester Emmy. Wie abwegig von der Realität sind dagegen die getroffenen Aussagen des Kirchenvorstandes (fachliche Laien) vor der Schlichtungsstelle, daß es gut um das Pflegeheim stehe. Freilich, wenn ich fast kein Fachwissen und einen nur geringen Anspruch habe, dann kann ich fast jeden Zustand als ausreichend und gar gut bezeichnen. Oder liegen gar  niedere Beweggründe  vor, denn weshalb sonst treten die Herren Northoff und Riemen sogar in der Presse mit plumpen Falschaussage wider besseren Wissens auf?

Herr Dietmar Deibele ist erwiesener Maßen sehr gut für die Aufgabe des Heimleiters im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ geeignet. Er zeigt Zivilcourage und Standhaftigkeit auf der Grundlage christlicher Werte in bestehender Konfliktsituation, bei der seine Existenz gefährdet ist - genau dazu fordert unser Glaube uns auf. Bitte verweigern Sie sich nicht länger einem direkten Gespräch mit ihm.

Wenn selbst solch eine eindeutige Konfliktsituation nicht wahrhaftig gelöst wird, noch dazu wo die Bereitschaft der am meisten vom Unrecht betroffen Person Herrn D. Deibele vorliegt, wie sollen dann komplizierte Konflikte glaubhaft durch die katholische Kirche begleitet werden?

Zum Freundeskreis des Herrn D. Deibele kann ich aus meinen Erfahrungen sagen, daß es sich um selbständige Persönlichkeiten handelt, welche aufmerksam zuhören, Interesse an den Geschehnissen in der Welt haben und hilfsbereit und beistehend gerade in Notsituationen sind.

Es liegt an Ihnen als verantwortlicher Bischof, den Konflikt auf der Grundlage Ihrer vorhandenen Kompetenzen zu lösen.

Die erfolgten vertrauensvollen und konstruktiven Gespräche mit Herrn Rink und die Arbeit der Schlichtungsstelle geben mir Hoffnung auf eine baldige Lösung der Konfliktsituation.

Mit freundlichem Gruß


H.-J. Deibele

Verteiler:

-

Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband Herr Rink,

 

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,“



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16.07.1999 „Schlichtungsspruch“

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nachfolgend gebe ich auszugsweise das Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 16.07.99 wieder.

Kein einziger Punkt des Schlichtungsspruches sollte durch die katholische Kirchengemeinde „St. Maria“ in Köthen noch durch das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg zur Umsetzung kommen - W A R U M !?

Der Vorschlag des Bischofs im Schreiben vom 15.07.1999 durch seinen Beauftragten Herrn Rink bezüglich des Angebotes einer Arbeitsstelle an Herrn Dietmar Deibele wurde während der Schlichtungsverhandlung ausdrücklich von Herrn Rink  im Namen des Bischofs wiederholt  und die Realisierung  fest versprochenDie Vertreter der Schlichtungstelle wiesen auf eine Abfindung, auf Gleichwertigkeit der Arbeitsstelle, Zumutbarkeit und die Entsprechung hinsichtlich der vorhandenen Qualifikationen von Herrn Dietmar Deibele hin.    Herr Rink stimmte im Namen des Bischofs diesen Kriterien zu.

-

Warum wurde Herrn Dietmar Deibele kein einziges Arbeitsangebot unterbreitet?

-

Lag Kompetenzmißbrauch durch Herrn Rink vor?

-

Herr Rink wies sogar den leitenden Richter darauf hin,  daß auch er im Auftrage des Bischofs seine Aufgaben wahrnehme  - war dies evtl. als Beeinflussung des eigentlich neutralen Richters gemeint?

-

Lag eventuell sogar vorsätzliche Täuschung der „Bischöflichen Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburgdurch den Bischof für das Bistum Magdeburg vor - vorausgesetzt, er wußte um das Wesen eines Angebotes?


Darf ein Bischof sein gegebenes  Wort brechen?


 

BISCHÖFLICHE SCHLCHTUNGSSTELLE

 

 

für das Bistum Magdeburg

 

Aktenzeichen : BS 1/28

 

Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 16.07.99

 

In der Schlichtungssache

 

Dietmar Deibele . . .

Antragssteller,

Bevollmächtigter: RA Thomas Kunze, . . .

 

gegen

 

Katholische Kirchengemeinde St. Marien,

 

vertreten durch den Kirchenvorstand, dieser vertreten durch RA Bernhard Northoff, Springstr. 34, 06366 Köthen

Antragsgegner

. . .

 

Schlichtungsspruch:

 

1.

Die Schlichtungsstelle hält den Vorschlag des Bischofs im Schreiben seines Beauftragten vom 15.07.1999 für eine geeignete Schlichtungsgrundlage.

2.

Sie sieht sich jedoch mangels hinreichender Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in der Lage, zur Frage des Trägerwechsels Stellung zu nehmen. Im übrigen übersteigt eine Mitwirkung der Schlichtungsstelle an der Lösung dieser Frage ihre Kompetenzen.

3.a.

Die Schlichtungsstelle sieht keine Möglichkeiten für eine Weiter- oder Wiederbeschäftigung des Antragstellers im Bereich der Antragsgegnerin. Sie unterstützt jedoch den Vorschlag des Bischofs, dem Antragsteller im Bereich der Caritas oder des übrigen Bistums eine andere, seiner Tätigkeit bei der Antragsgegnerin gleichwertige und seinen Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung anzubieten. Im Hinblick auf die von den Beteiligten für Oktober 1999 erwarteten mündlichen Verhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht soll diese Frage bis zum 30.09.1999 abschließend entschieden werden.

b.

Unter Berücksichtigung der Intention des Bischofs, eine der Kirchengemeinde und dem Bistum einerseits und den berechtigten Interessen der Familie des Antragstellers andererseits zuträgliche Konfliktlösung zu finden, hält es die Schlichtungsstelle jedoch für unerläßlich, daß mit der Regelung des konkreten Schlichtungsfalles eine Befriedung des Konfliktes zwischen der Familie Deibele und der Kirchengemeinde einhergeht. Daher sollten mit der Einstellung des Antragstellers bei einer anderen Stelle gegenseitige Ehrenerklärungen der Konfliktparteien verbunden sein, die die Chance für die Wiederherstellung des innergemeindlichen Friedens eröffnen. Mit deren Erarbeitung sollten Pfarrer Paul und Herr Hans-Jürgen Deibele beauftragt werden.

c.

Für die Zeit zwischen Wirksamwerden der Kündigung des Antragstellers und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit durch den Antragsteller ist zwischen den Beteiligten eine angemessene finanzielle Regelung zu treffen.

4.

Den Beteiligten, Herrn Rink als Beauftragtem des Bischofs und Herrn Hans-Jürgen Deibele wird aufgegeben, bis zum 20. August 1999 zu klären, ob sie den Schlichtungsspruch, soweit sie jeweils davon betroffen sind, annehmen.

gez. Abeßer

gez. Popien-Piekacz

gez. Czogalla

gez. Zeitler



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21.07.1999 - Heimleitung reagiert mit Mobbing auf Widerspruch von Bernadette Deibele

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
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Zunächst geht Frau Bernadette Deibele im nachfolgenden Schreiben auf das mit ihr durchgeführte Bewerbungsgespräch am 20.07.1999 ein. Auch wenn ausschließlich fachliche Laien im Hinblick auf die Aufgaben einer Pflegedienstleitung dieses Gespräch führten (die derzeitige PDL oder zumindest eine Pflegefachkraft waren nicht zugegen), so hatte sie dennoch den Eindruck, daß sie an „... künftige Redlichkeit ...“ glauben konnte. - Doch auch diese Hoffnung sollte sich erneut als trügerisch herausstellen. (siehe u.a. „23.07.1999 - Heimleitung lehnt Bewerbung von Bernadette Deibele ab“)

Desweiteren gibt sie die bewußte Demütigung vom 21.07.99 durch die derzeitige Heimleiterin Frau Sick wieder:

 

„Frau Deibele, bitte verlassen Sie die Versammlung. Ich habe aus Ihrem Widerspruch entnommen, daß Sie Informationen nicht richtig weitergeben. Bitte schicken Sie Ihre Stellvertreterin zur Versammlung.“

Frau Sick macht der Mitarbeiterin ohne jegliche Begründung gerade das zum Vorwurf, wozu sie selbst nicht in der Lage war (siehe hierzu u.a. „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.1999“).

Hierzu sei herausgestellt:

-

Es hat zuvor kein klärendes Gespräch mit Frau Bernadette Deibele zur Ausräumung evtl. Mißverständnisse im Hinblick auf ihren Widerspruch gegeben.

-

Auf den Widerspruch von Bernadette Deibele vom 06.07.1999 wurde ihr durch die Heimleitung bisher nicht geantwortet, so daß ihr irgend welche Ungereimtheiten bekannt sein konnten.

-

Im Anschluß an diesen Ausschluß mußte sie als Wohnbereichsleiterin erneut feststellen, daß ihre Mitarbeiterinnen an ihr vorbei bereits von der Heimleitung informiert und entsprechend angewiesen worden waren.

-

Frau Sick (derzeitige Heimleiterin) erachtete es auch im Nachhinein nicht als erforderlich, Frau Bernadette Deibele darüber zu informieren, welche Informationen sie nicht richtig weitergeben habe.

-

Ohne die Benennung von nachvollziehbaren Gründen wurde der Wohnbereichsleiterin ihre Arbeit wesentlich erschwert und ihre Autorität vor ihren Mitarbeitern herabgesetzt.
=> Dies ist vorsätzliches Mobbing.

-

Die Mitarbeiterin Frau Bernadette Deibele mußte dieses Gebaren der Heimleiterin erdulden, welches sich ausschließlich auf reine Polemik gründete. - W_A_R_U_M_?

Offensichtlich war die Heimleiterin Frau Sick von ihrem Versagen im Hinblick auf die auch durch sie ausgesprochene Abmahnung gegen Frau Bernadette Deibele derart betroffen, daß sie den einmal eingeschlagenen Weg der Lügen entsprechend ihrer Vorbilder vom Verwaltungsausschuß und Kirchenvorstand lediglich durch die Hinzufügung weiterer Unlauterkeiten zu vertuschen suchte.  Deutlich wird dadurch, wie ungeeignet ihre Persönlichkeit für die Tätigkeit als Heimleiterin zu diesem Zeitpunkt war.  Ihr fehlte jeglicher normale Umgangsformen in Konfliktsituationen, wie Sachlichkeit, Konfliktbewältigung durch Aufarbeitung, Fairness, Achtung der Würde und der Autorität des anderen, Schaffung von angemessenen Rahmenbedingungen - statt dessen versteckte sie sich ausschließlich hinter ihrer autoritären Weisungsbefugnis als Vorgesetzte in Gegenwart von Mitarbeitern mit vorausgehenden Intrigen und dem Überraschungsmoment.

W_A_R_U_M hat sie wer zur Heimleiterin gemacht?

Auf die Bitte von Frau Bernadette Deibele um Beistand an den zuständigen Personalreferenten Herrn Rink erfolgte erneut nur heiße Luft. Ebenfalls bewirkten auch andere Personen des Bischöflichen Ordinariates, welche diese Mißständed als „schlimm“ und „unzumutbarmit dem Erfordernis der schnellen Hilfe einschätzten, nur heiße Luft. - W_A_R_U_M_?


Personen, welche sich nicht unmittelbar aktiv am Mobbing beteiligten werden nachfolgend zum Schutz ihrer Person nicht benannt. Die Namen dieser Personen werden im Text mit „<<...>>“ oder „<<[Beschreibung]>>“ ersetzt.


B. Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 21.07.1999

. . .

 

Caritasverband für das Bistum

 

Magdeburg e.V.

 

z.Hd. Herrn Rink

 

Leiter der Abteilung Recht und Personal

 

Langer Weg 65 - 66

 

39 112 Magdeburg

 

( 03 91/60 53 - 239

 

Fax 03 91/60 53 - 100

 

Sehr geehrter Herr Rink,

ich habe Ihre Anwesenheit und die von Herrn Kreis zu meinem Bewerbungsgespräch am 20.7.99 in Köthen dankend wahrgenommen. Das Bewerbungsgespräch verlief aus meiner Sicht so, daß ich wieder Hoffnung auf ein faires Miteinander im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ schöpfte.

Die Führung des Gespräches durch Herrn Riemen irritierte mich, da er als ehemaliger Kreissparkassendirektor der Außenstehendste bezüglich der Kenntnisse um die Aufgabensituation der PDL ist. Aus meiner Sicht hätte wohl eher die Heimleiterin, die PDL Schw. Emmy (war nicht anwesend) bzw. Herr Pfarrer Paul als Kirchenvorstandsvorsitzender das Gespräch führen müssen. Diese Personen äußerten sich zu meiner Verwunderung aber mit keiner einzigen Frage oder Bemerkung. Dennoch gewann ich einen positiven Gesamteindruck vom Verlauf des Gespräches und glaubte an künftige Redlichkeit.

Hierzu bestärkte mich auch der Verlauf der letzten Schlichtungsverhandlung am 16.7.99 auf der Grundlage des Schreibens vom 15.7.99 mit den Vorschlägen von Bischof Leo Nowak.

Entsprechend meines Bewerbungsschreibens vom 1.10.1998 an das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ habe ich bereits vor Abschluß meines Dienstvertrages mündlich fest die Zusage erhalten, daß ich in Nachfolge von Schw. Emmy die Pflegedienstleitung im Pflegeheim wahrnehmen soll. Dies wurde mir in der Zwischenzeit durch die damalige Heimleitung schriftlich bestätigt. Meine anschließenden im Interesse der Einrichtung erfolgten Qualifizierungen zur Wohnbereichsleiterin mit Übernahme des Wohnbereiches IV als Leiterin sowie meine Qualifizierung zur Pflegedienstleiterin bestätigen diesen gegenseitig bekundeten übereinstimmenden Willen.

Heute wurde ich zu Beginn der Leitungssitzung durch die Heimleiterin Frau Sick vor allen anderen gedemütigt und herabgesetzt. Der Werdegang ist kurz. Zu der für den 21.7.99 um 1300 Uhr anberaumten Leitungssitzung hatten wir uns gerade am Tisch versammelt und waren noch im gegenseitigen Gespräch untereinander, als mich Frau Sick mit nachfolgenden Worten sinngemäß ansprach:

 

Frau Deibele, bitte verlassen Sie die Versammlung. Ich habe aus Ihrem Widerspruch entnommen, daß Sie Informationen nicht richtig weitergeben. Bitte schicken Sie Ihre Stellvertreterin zur Versammlung.

Ich war von dieser erneuten Aktivität gegen mich völlig überrascht, denn ich nahm nach dem gestrigen Bewerbungsgespräch an, daß sich ein fairer und konstruktiver Umgang entwickeln würde.

Für mich ist diese Weisung, welcher ich folgte, aus nachfolgenden Gründen nicht nachvollziehbar:

-

Als ich anschließend im Wohnbereich meine stellvertretende Wohnbereichsleiterin Frau >>[Mitarbeiterin 1]<< zur Versammlung schickte, mußte ich erfahren, daß ihre Teilnahme an mir vorbei vorab mit ihr besprochen war. Eine weitere Mitarbeiterin, Frau >>[Mitarbeiterin 2]<<, war ebenfalls vorab unterrichtet und hatte sich auf Anfrage meiner Stellvertreterin bereits auf einen verlängerten Dienst eingestellt.

-

Mir wurde durch Frau Sick nicht mitgeteilt, welche Informationen ich nicht richtig weitergegeben haben soll, die noch dazu derartig drastische Maßnahmen gegen mich rechtfertigen würden. Ein vorheriges klärendes Gespräch hatte nicht stattgefunden.

-

Welchen Sinn soll mein Ausschluß von der Leitungssitzung im Sinne einer zukünftigen Ausräumung von Informationsverlusten haben, da es kein zentrales Protokoll der Leitungssitzung gibt und ich die erforderlichen Informationen als Wohnbereichsleiterin nunmehr nicht direkt erhalte.

Der Informationsweg wurde durch diese Weisung nicht vereinfacht, sondern infolge des allgemein bekannten „Kommunikationsmodelles“ zwischen Sender und Empfänger mit den dabei zahlreichen Fehlerquellen zusätzlich verkompliziert.

Sehr geehrter Herr Rink, ich möchte Sie als Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband um schnellen Rat und Beistand bitten. Ich möchte meine Aufgaben im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ verantwortlich im Interesse der Heimbewohner und ihrer Angehörigen, der Mitarbeiter und des Trägers wahrnehmen. Hierzu ist ein normales faires Arbeitsklima erforderlich, welches ich derzeit nicht vorfinde.

Mit freundlichem Gruß



B. Deibele

Verteiler:

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,“



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23.07.1999 - Heimleitung lehnt Bewerbung von Bernadette Deibele ab

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Entsprechend der Mobbingaktivitäten der Heimleiterin Frau Sick vom 21.07.1999 (siehe „21.07.1999 - Heimleitung reagiert mit Mobbing auf Widerspruch von Bernadette Deibele“) erfolgte die Ablehnung der Bewerbung auf die ihr vom Arbeitgeber längst fest zugesagte Tätigkeit als Pflegedienstleiterin (siehe „01.10.1998 - Bewerbung von Bernadette Deibele zur Pflegedienstleiterin). Da im Schreiben nicht auf einen Kirchenvorstandsbeschluß verwiesen wird, gab es diesen sehr wahrscheinlich angeblich erforderlichen Beschluß auch nicht. Die Zusage des katholischen Pfarrer Pauls bezüglich der Nachfolge als Pflegedienstleiterin gegenüber Bernadette Deibele stellte sich somit abschließend als Lüge heraus - aber dies störte den katholischen Träger offenbar nicht.

Das Bischöfliche Ordinariat und der Caritasverband für das Bistum Magdeburg wurde hierüber entsprechend des Verteilerschlüssels informiert, doch wie bisher griffen diese Aufsichtsgremien erneut nicht ein.

Bernadette Deibele wurde über den Inhalt einer angeblichen Beurteilung ihrer Arbeit als „Wohngruppenleiterin“ selbstverständlich nicht informiert - vermutlich gab es diese nur im Kopf der Heimleiterin Frau Sick, welche zu dieser Zeit als absoluter Laie bezüglich des Pflegedienstes keinerlei Voraussetzungen für eine derartige verantwortungsvolle Beurteilung hatte. Diese Laienhaftigkeit kann als einzig entlastend hinsichtlich ihrer absurden Abmahnung vom 30.06.1999 gegen Bernadette Deibele gewertet werden (siehe „30.06.1999 - haltlose Abmahnung gegen Bernadette Deibele“).

Auf den Widerspruch zu dieser Abmahnung vom 06.07.1999 (siehe „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.1999“) hatte sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht reagiert - W_A_R_U_M_?

Die Aussage „Unsere Überlegungen und Entscheidungen wurden von kirchlichen Fürsorgegesichtspunkten beeinflußt.“ verdeutlicht, daß Frau Sick zu dieser Zeit jegliches Wertegefühl abhanden gekommen war. Ausgerechnet sie, welche mit anderen nachweislich gegen die „kirchlichen Fürsorgegesichtspunkten“ grob verstoßen hat, beruft sich bei ihrer Begründung auf diese. - Das ist pure Demagogie, es sei denn, Frau Sick versteht unter „kirchlichen FürsorgegesichtspunktenWillkür und Mobbing.


„Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“

 

. . .

 

Frau Bernadette Deibele

 

. . .

Köthen, 23. Juli 1999

Bewerbung vom 01.10.1998 als Pflegedienstleiterin

 

Sehr geehrte Frau Deibele,

nach Durchführung mehrerer Bewerbungsgespräche und einer Beurteilung Ihrer Arbeit als Wohngruppenleiterin müssen wir Ihnen mitteilen, daß Sie nach unserer Einschätzung wesentliche Anforderungen an die ausgeschriebene Position nicht erfüllen. Unsere Überlegungen und Entscheidungen wurden von kirchlichen Fürsorgegesichtspunkten beeinflußt.

Wir sind gerne bereit, Ihr berufliches Fortkommen in anderer Weise zu fördern. Für ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Entscheidung mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag



M. Sick

Heimleitung

 

Verteiler:

Herr Eckert,

 

Herr Jorgol

 

Herr Rink

 

Herr Kreis“



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26.07.1999 - „Schlichtungsspruch“ verdeutlicht „Sippenbetrachtung“ laut H.-J. Deibele

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bischof leo nowak
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Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Mit nachfolgendem Schreiben verdeutlicht der ehemalige Heimleiter Herr Hans-Jürgen Deibele des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“, daß durch den Schlichterspruch vom 16.07.1999 der „Bischöflichen Schlichtungsstelle für das Bistum Magdeburg“ die „Sippenbetrachtung“ gegenüber der Familie Deibele unterstrichen wird.

Deutlich sagt Herr Hans-Jürgen Deibele zum Bischof:

„Ich wende mich mit der Absicht, weiteren Schaden für die Kirche und das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ abzuwenden, an Sie.“

Herausgestellt sei:

-

„Eine Verbesserung im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ ist nur durch eine Herauslösung der Verantwortlichen für den Konflikt und die Verschlechterungen möglich. Diese haben aus Nichts durch Erfindungen und Kompetenzmißbrauch, Einbeziehung weiterer Personen und der Nutzung der Schwächen der Aufsichtsgremien einen enormen Schaden angerichtet.

(Als Personen sind hierbei die Herren Northoff und Riemen, Herr Pfarrer Paul, die PDL Schw. Emmy und Mitglieder der Mitarbeitervertretung benennbar. Während der gesamten Konfliktdauer gab es nicht eine einzige gültige Mitarbeiterversammlung.)“

-

„Die Kündigung gegenüber Herrn Dietmar Deibele erfolgte ohne mein Zutun als zu diesem Zeitpunkt zuständiger Heimleiter und gegen meinen Willen.“

-

Deutlich verweist Herr H.-J. Deibele auf das bestehende Regelwerke VermG, welches vom Bischof in Kraft gesetzt wurde - und welches endlich zur Anwendung kommen sollte.

-

Bitte helfen Sie den 120 Bewohnern und ihren Angehörigen sowie den über 70 Mitarbeitern, so daß sich letztlich nicht die ´Lüge´ in einem Pflegeheim mit katholischer Trägerschaft durchsetzt.

Eine Antwort bekam Herr Hans-Jürgen Deibele auf dieses Schreiben nicht - W A R U M !?


Hans-Jürgen Deibele

Köthen, den 26.07.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

bezüglich des Konfliktes im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ in Köthen liegt mir jetzt der Schlichterspruch mit einem Anschreiben vom 21.07.99 vor. Ich wende mich mit der Absicht, weiteren Schaden für die Kirche und das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ abzuwenden, an Sie.

Für die 120 Bewohner und ihre Angehörigen und die über 70 Mitarbeiter ist durch den Schlichterspruch keine Besserung in Sicht.

Die Einbeziehung meiner Person in die Bedingungen des Schlichterspruches bei dem zur Schlichtung eigentlich anstehenden Konflikt mit dem Antragsteller Herrn Dietmar Deibele trägt nicht zu einer sachlichen Konfliktlösung bei. Im Gegenteil wird dadurch nur die bisher abgestrittene „Sippenbetrachtung“ gegenüber der Familie Deibele verdeutlicht.

Die gravierenden Verschlechterungen im Pflegeheim erfolgten nachweislich ohne die Einflußnahme der Familie Deibele (siehe mein Schreiben vom 19.07.99 an Sie).

Daraus folgt:

-

Eine Verbesserung im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ ist nur durch eine Herauslösung der Verantwortlichen für den Konflikt und die Verschlechterungen möglich. Diese haben aus Nichts durch Erfindungen und Kompetenzmißbrauch, Einbeziehung weiterer Personen und der Nutzung der Schwächen der Aufsichtsgremien einen enormen Schaden angerichtet.

(Als Personen sind hierbei die Herren Northoff und Riemen, Herr Pfarrer Paul, die PDL Schw. Emmy und Mitglieder der Mitarbeitervertretung benennbar. Während der gesamten Konfliktdauer gab es nicht eine einzige gültige Mitarbeiterversammlung.)

-

Die Kündigung gegenüber Herrn Dietmar Deibele erfolgte ohne mein Zutun als zu diesem Zeitpunkt zuständiger Heimleiter und gegen meinen Willen.

 

=>

Somit ist der damit verbundene Arbeitsrechtskonflikt losgelöst von meiner Person zu behandeln.

-

Sie, Herr Bischof Nowak, haben das erforderliche Regelwerk, welches den Konflikt bereinigen kann, das „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ in Kraft gesetzt. Bitte lassen Sie zu, daß dieses Regelwerk angewendet werden darf und wird. Bitte geben Sie die Leitung des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ endlich in kompetente Hände.

Auch Herr Rink als Ihr Beauftragter im Konflikt hat deutlich erkannt, daß die Herren Northoff, Riemen und Pfarrer Paul für den Konflikt in der jetzigen Form verantwortlich sind und sich als untragbar erwiesen haben.

Mein „Konfliktlösungskonzept“ vom 26.04.1999 stellt eine gangbare Lösung dar, welches sich auch positiv für andere Einrichtungen im Bistum auswirken wird.

Bitte helfen Sie den 120 Bewohnern und ihren Angehörigen sowie den über 70 Mitarbeitern, so daß sich letztlich nicht die „Lüge“ in einem Pflegeheim mit katholischer Trägerschaft durchsetzt.

Herr Dietmar Deibele hat sämtliche Eigenschaften und Fähigkeiten zur Bewältigung der vorhandenen Probleme. Bitte sprechen Sie mit ihm, bitte lernen Sie ihn kennen - bitte geben Sie ihm eine faire Chance. Er ist bezüglich der bestehenden Konfliktsituation schuldlos.

Frau Bernadette Deibele hat sich im Vertrauen auf eine glaubhafte Lösungsfindung und im treuen Festhalten und Ausrichten am Glauben fast 2 Jahre dem Psychoterror ausgesetzt. Das Zuschauen Ihrer Aufsichtsgremien trotz besseren Wissens hat die unzumutbare Mehrbelastung ihr gegenüber nicht gemindert - sie und andere Mitarbeiter wurden krank.

Ich bin informiert, daß gute und engagierte Mitarbeiter das Pflegeheim bei der nächsten sich ihnen bietenden Chance verlassen wollen. Verantwortlich hierfür ist das unglaubwürdige Management in Köthen und Magdeburg seit Beginn der Konfliktsituation Ende August 1997.

Bitte binden Sie Herrn Dietmar Deibele in die Lösungsfindung für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ mit ein. Er hat sich bei der Lösung komplizierter Aufgaben bewährt.

In einem heutigen Telefonat mit Herrn Rink gab er mir gegenüber deutlich zu verstehen, daß er zur Zeit intensiv an einer glaubhaften Gesamtlösung für das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ und die einzelnen Mitglieder der Familie Deibele arbeite.

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Urlaub.

Mit freundlichem Gruß



H.-J. Deibele

Verteiler:

-

Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband Herr Rink,

 

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,“



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27.07.1999 - Bernadette Deibele wendet sich erneut u.a. an Bischof Leo Nowak

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nachfolgendes Schreiben wurde per Fax am 28.07.1999 an Bischof Leo Nowak geschickt. Erneut waren er und andere informiert und erneut griffen sie nicht glaubhaft entsprechend ihrer Möglichkeiten und Pflichten als Vertreter der zuständigen Aufsichtsgremien ein.

Herausgestellt seien:

-

„Da in der Ablehnung zur Stellenbesetzung kein entsprechender Kirchenvorstandsbeschluß erwähnt wird, nehme ich an, daß Herr Riemen im Bewerbungsgespräch vom 20.07.99 nur schönredete, als er von einem erforderlichen Mehrheitsbeschluß des KV zur Stellenbesetzung der PDL sprach.“

-

„Die Verwendung der Worte „von kirchlichen Fürsorgegesichtspunkten“ empfinde ich als Mißbrauch der Begriffe und Ohrfeige für die kirchliche Institution im Bistum Magdeburg.“

-

„Meine eigene gesundheitliche Lage und die Fürsorge für meine Familie, insbesondere meine beiden Kinder, haben meine Entscheidung ebenfalls beeinflußt, mich dieser jetzigen hoffnungslosen und destruktiven Situation im Pflegeheim nicht länger auszusetzen.“

-

„Für mich stellt sich die Situation so dar, daß ich das Management in diesem Heim unter S. Emmy (PDL), Frau Sick (Heimleiterin) und Herrn Riemen (Vorsitzender eines nicht legitimierten Verwaltungsausschusses) nicht mehr ertrage, da es mich klein macht, mir meine Kräfte raubt, meine Motivation nimmt und mich in den erlebten Widersprüchen zwischen Reden und Handeln zerreißt. Ich bin vor kurzem infolge der fortlaufenden unbegründeten Aktivitäten gegen mich ca. drei Wochen krank gewesen.

(Siehe u.a. „09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu“; „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.1999“; „21.07.1999 - Heimleitung reagiert mit Mobbing auf Widerspruch von Bernadette Deibele“ und „26.07.1999 - „Schlichtungsspruch“ verdeutlicht „Sippenbetrachtung“ laut H.-J. Deibele“)


B. Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 27.07.1999

. . .

 

Caritasverband für das Bistum

 

Magdeburg e.V.

 

z.Hd. Herrn Rink

 

Leiter der Abteilung Recht und Personal

 

Langer Weg 65 - 66

 

39 112 Magdeburg

 

( 03 91/60 53 - 239

 

Fax 03 91/60 53 - 100

 

Sehr geehrter Herr Rink,

gestern erhielt ich eine Entscheidung bezüglich meiner Bewerbung zur PDL im Pflegeheim Köthen, unterschreiben von Frau Sick vom 23.07.99. Dieses Schriftstück müßte Ihnen als Fax mit gestrigem Datum vorliegen.

Da in der Ablehnung zur Stellenbesetzung kein entsprechender Kirchenvorstandsbeschluß erwähnt wird, nehme ich an, daß Herr Riemen im Bewerbungsgespräch vom 20.07.99 nur schönredete, als er von einem erforderlichen Mehrheitsbeschluß des KV zur Stellenbesetzung der PDL sprach. Die Verwendung der Worte „von kirchlichen Fürsorgegesichtspunkten“ empfinde ich als Mißbrauch der Begriffe und Ohrfeige für die kirchliche Institution im Bistum Magdeburg. Ich muß leider erneut wahrnehmen, daß für die Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ keine Sicherheit besteht - selbst die Bitten des Bischofs Nowak und der von ihm beauftragten Personen werden außer acht gelassen und unterwandert.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der nächste Schritt von S. Emmy und Frau Sick, mich als Wohnbereichsleiterin, wie bereits mehrmals mittels Intrigen versucht, abzulösen. Meine eigene gesundheitliche Lage und die Fürsorge für meine Familie, insbesondere meine beiden Kinder, haben meine Entscheidung ebenfalls beeinflußt, mich dieser jetzigen hoffnungslosen und destruktiven Situation im Pflegeheim nicht länger auszusetzen.

Für mich stellt sich die Situation so dar, daß ich das Management in diesem Heim unter S. Emmy (PDL), Frau Sick (Heimleiterin) und Herrn Riemen (Vorsitzender eines nicht legitimierten Verwaltungsausschusses) nicht mehr ertrage, da es mich klein macht, mir meine Kräfte raubt, meine Motivation nimmt und mich in den erlebten Widersprüchen zwischen Reden und Handeln zerreißt. Ich bin vor kurzem infolge der fortlaufenden unbegründeten Aktivitäten gegen mich ca. drei Wochen krank gewesen.

Es gab bisher zwei Auswege für mich:

-

entweder das Heim gemeinsam mit meinem Mann zu leiten (eine Möglichkeit, die uns durch mangelndes entschiedenes Eingreifen des Ordinariates verwehrt wird) oder

-

die Wohnbereichsleitung aufzugeben und als „normale“ Altenpflegerin „still“ und „gehorsam“ meinen Dienst zu tun. Dies tun infolge Resignation bereits die meisten Mitarbeiter, wodurch auch der Stillstand in der Entwicklung der Pflege seit Beginn des Konfliktes begründet ist (auch wenn dies anders behauptet wird).

Die aktuelle Lage stellt sich so dar, daß ich aufgrund eines interessanten Angebotes zu einem anderen Arbeitgeber im nicht-kirchlichen Bereich wechsle, bei dem ich kreativ und mit meiner ganzen Persönlichkeit arbeiten kann.

Seit fast 2 Jahren habe ich in der Hoffnung durchgehalten, daß eine gerechte Entscheidung für meinen Mann gefällt wird, aber die Hoffnung darauf hat sich als für mich zu lang und kräfteraubend erwiesen. Ich bedauere das sehr, vor allem auch für die BewohnerInnen und MitarbeiterInnen des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“.

Die Ansprüche der jetzigen Leitung orientieren sich an „Abwartehaltungen“, am „Irgendwie-wird-es-schon-gehen“, Rücksichtslosigkeit gegenüber Andersdenkenden, welche den Anspruch nach Recht und Ordnung unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit des Menschen und seiner Würde haben - von christlichem Leben ist nichts zu spüren.



Mein Anwalt, ..., wird der Kirchengemeinde eine Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum 31.08.99 vorschlagen. Ich bitte Sie dringend, mich darin zu unterstützen.

Ich brauche die abschließende Entscheidung schriftlich bis zum 02.08.99 1500 Uhr.

Mit freundlichem Gruß



B. Deibele

Verteiler:

-

Bischof Nowak

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,

 

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer “



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24.08.1999 - Wortbruch des Bischofs durch seinen Beauftragten Herrn Rink

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Als Beauftragter des Bischofs trat Herr Rink mit nachfolgendem Schreiben an mich heran. Er verwies mich auf eine künftige Ausschreibung des Bistums, und bat mich, ihm meine Bewerbungsunterlagen einzureichen. Ich erhielt dieses Schreiben am 27.08.1999. Am 30.08.1999 rief ich im Büro von Herrn Rink an und verwies darauf,

-

daß in diesem Schreiben der Bezug zur Schlichtungsspruch fehlt,

-

daß ich für eine eventuelle Bewerbung nähere Angaben wie Unterstellungsverhältnis, Aufgabenbereich, Gehalt usw. benötige und

-

daß die ausgewiesene Anlage nicht beilag.

Seine Sekretärin teilte mir mit, daß Herr Rink erkrankt sei - sie ihn aber dennoch zu erreichen versuche.

Ich schloß somit die Möglichkeit einer Bewerbung nicht grundsätzlich aus.

Dennoch - das Ansinnen, die gegebene Zusage des Bischofs hinsichtlich eines Arbeitsangebotes durch eine Bewerbungsmöglichkeit ersetzen zu wollen, war ein Wortbruch des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg. Herr Rink hatte diese Zusage im Namen des Bischofs während der Schlichtungsverhandlung am 16.07.1999 selbst gegeben. Er hatte sogar auf Hinterfragen durch das Schlichtungsgremium bezüglich des Arbeitsangebotes hinsichtlich Gleichwertigkeit und der Entsprechung meiner Qualifizierung  mehrfach vor vielen Zeugen beteuert, daß auf das Wort des Bischofs zweifelsfrei Verlaß sei.

Ich habe kein einziges Arbeitsangebot erhalten. - W_A_R_U_M_?

(siehe auch „13.09.1999 Bewerbungsmöglichkeit ist kein Angebot laut meinem Anwalt“ und „16.11.1999 - „ad Absurdum“ - Bewerbungsmöglichkeit ist kein Angebot“)


Caritasverband für das Bistum

24. August 1999

Magdeburg e.V.

 

. . .

Herrn Dietmar Deibele

Mögliche Bewerbung

Sehr geehrter Herr Deibele,

zum Ende September wird es seitens des Bistums eine Ausschreibung im Rahmen einer Personalstelle „Datenverarbeitungsfachmann“ geben (Tag des Herrn).

Weiterhin sende ich ihnen, ein mir vom Schlichtungsstellen Vorsitzenden zur Verfügung gestelltes Stellenangebot, für die Heimleitung im Caritasverband für die Diözese Görlitz e.V. zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß



Christoph Rink

Abteilung Recht und Personal

Anlag“



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26.08.1999 - an Bischof Leo Nowak - wenn „Vorurteil“ gleich zur „Verurteilung“ führt

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Frau Bernadette Deibele wendet sich erneut an Bischof Leo Nowak mit dem Versuch der Richtigstellung und der Bitte um Hilfe - letzteres blieb erneut versagt, da ihr noch nicht einmal geantwortet wurde.

Herausgestellt sei:

-

Sie geht auf die „Leistungen von Dietmar Deibele und die aktuelle Situation im Pflegeheim“ ein.

All seine umgesetzten Gedanken und Hinweise, welche stets mit der Heimleitung abgestimmt wurden,  haben sich in der Praxis als richtig erwiesen und wurden von externen Fachleuten z.B. bei Schulungen bestätigt.

Seit der erfolgten absurden fristlosen Kündigung meines Mannes bis zum heutigen Zeitpunkt wird von seinen Leistungen profitiert. Kein einziger grundlegender Gedanke ist positiv hinzugekommen: ...“

Bis heute konnte meinem Mann gegenüber nicht ein einziger belegbarer Verstoß benannt werden. Hingegen sind sehr viele Verstöße des Arbeitgebers belegbar.“

„Nach meinem gesundheitlichen Zusammenbruch mußte ich in Verantwortung für meine Familie schweren Herzens einen Schlußstrich ziehen und mich neu orientieren. Ich wechsle jetzt (mit viel Enttäuschung, Trauer und Wut) zu einem privaten Arbeitgeber.

Nachweisbar wurde ein künstlich bewirkter Konflikt durch eine verlogene Mitarbeitervertretung (so hat es z.B. während der gesamten Zeit [2 Jahre] keine einzige gültige Mitarbeiterversammlung bzw. - befragung durch die MAV gegeben) und die Herren Riemen, Northoff und Pfarrer Paul aufgebaut und aufrecht erhalten.“

Dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ ist hierdurch in allen denkbaren Bereichen großer Schaden nicht zuletzt zum Nachteil der Bewohner entstanden. Der psychische Streß infolge dieser absurden Konfliktsituation ist nach meinen Erkenntnissen an keinen MitarbeiterInnen spurlos vorübergegangen. Die sich herausgebildete Überstressung der MitarbeiterInnen mit all ihren Begleiterscheinungen überträgt sich über den täglichen Kontakt unbestreitbar nachteilig auf die Bewohner, für welche dieser oft der einzige zwischenmenschliche tägliche Kontakt ist.

-

Bezüglich der ihr erteilten Abmahnung vom 30.06.1999 sagt sie: „Der Schreiber der Abmahnung ist wie ein Schneider, der in seiner Berufsausübung nicht mit seinen Werkzeugen - Nadel und Faden - umgehen kann.“

„Der Abmahnungstext ist demzufolge ein Machwerk von fachlichen Laien, welche aus skrupelloser Boshaftigkeit mit unglaublicher Oberflächlichkeit das Ziel der Verfassung einer Abmahnung gegen mich erreicht sehen wollten.“ (siehe u.a. „09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu“ ; „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.1999“ ; „21.07.1999 - Heimleitung reagiert mit Mobbing auf Widerspruch von Bernadette Deibele“)

-

Als Schlußbetrachtungen sagt sie u.a.: „Daß solcherart offene und deutliche Worte nur wenig geäußert werden, liegt ganz einfach daran, daß jeder Mitarbeiter dann mit den starken Repressalien (Mobbing) rechnen muß (siehe hierzu viele Ihnen bekannte Nachweisführungen), wobei die zuständigen Aufsichtsgremien trotz Wissen um das bestehende Unrecht bis auf ein paar Worte zum Durchhalten einfach nur zusehen.“

-

Hinsichtlich der Konfliktbewältigung kommt sie zum Schluß:

Die Konfliktbewältigung ist nach meiner Meinung kein juristisch schwieriges Problem, sondern sie ist eine Angelegenheit des allgemeinen Umganges mit Konfliktsituationen im Bistum Magdeburg.

Die Frage ist, in wieweit sich die zuständigen Verantwortlichen ihrer Aufgabe verantwortlich stellen wollen, so daß ein Mitarbeiter sich mit seiner ganzen Persönlichkeit nach bestehendem Regelwerk einbringen kann. Dies ist von den zuständigen Verantwortlichen hauptsächlich mit sich selbst abzuklären, so daß funktionierende Strukturen dies auch verläßlich ermöglichen.“

-

In der Anlage dieses Schreibens werden Beispieltexte aufgelistet, welche wie folgt eingeschätzt werden:

„All diese Texte sind nach meiner Erkenntnis Machwerke ohne belegbaren Inhalt mit dem bloßen Ziel der Verwirrung, Erniedrigung und Zerstörung.

Erneut wurden alle Aufsichtsgremien im Bistum Magdeburg entsprechend des Verteilers informiert - und erneut hat sich keine Besserung im Verhalten dieser Gremien eingestellt.

Frau Bernadette Deibele erhielt auf ihr Schreiben keine Antwort. - W_A_R_U_M_?


Bernadette Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 26.08.1999

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130; Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

Albert Einstein soll sinngemäß gesagt haben:

 

Es ist schwerer, ein Vorurteil richtig zu stellen, als ein Atom zu spalten.

Ich habe den Eindruck, daß mein Mann, Dietmar Deibele, gegen bestehende Vorurteile kämpfen muß. Welches „Vor-urteil“ zur Ablehnung von meinem Mann im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ geführt hat und führt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Es ist schlimm, wenn ein „Vor-urteil“ gleich zur „Ver-urteilung“ führt.

Nachfolgende Ausführungen geben meine Meinung wieder. Sie gliedern sich in:

1.

Leistungen von Dietmar Deibele und die aktuelle Situation im Pflegeheim

2.

Gedanken zur Abmahnung gegen mich selbst

3.

Schlußbetrachtungen

Meine Ausführungen sollen zu einer friedlichen und glaubhaften Konfliktlösung beitragen.

1. Leistungen von Dietmar Deibele und die aktuelle Situation im Pflegeheim

Der Einsatz meines Mannes und seine Ideen beim Bau des Pflegeheimes haben sich in der anschließenden Praxis als richtig erwiesen - auch wenn er dabei sehr oft viele Meinungsverschiedenheiten in allen denkbaren Bereichen ausräumen mußte. Als Ehefrau weiß ich, wovon ich spreche, denn ich habe diese Phase mit der Familie durchlebt. Bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden u.a. infolge ungeklärter Kompetenzen in der Kirchengemeinde und zwischen Kirchengemeinde und Bistum konfuse Auftragssituationen, so daß mein Mann deren Richtigstellungen zu einem funktionierenden Endergebnis mit seinen ersten grauen Haaren bezahlte. Der Bau selbst (Grundrisse, Gebäudeausrichtung, Dimension, Zuordnung der Räumlichkeiten, vorbereitete Statik für künftigen evtl. Ausbau usw.), das Mobiliar, die Technik (Durchsetzung mehrerer Fahrstühle, Kommunikationseinrichtungen usw.) haben sich dank seines umfassenden und vorausschauenden Denkens bestens bewährt.

Schließlich wurden wir über ca. ein Jahr lang gebeten, unsere bisherige berufliche Laufbahnen und unseren aufgebauten Freundeskreis in Wismar aufzugeben und das Pflegeheim mit nunmehr 120 Bewohnern in Nachfolge als Heimleiter-Ehepaar zu übernehmen. Hierzu überzeugte uns letztlich ein Gespräch mit Pfarrer Paul als Vorsitzenden des Kirchenvorstandes der Trägergemeinde im Pfarrhaus, welcher dies auch als seinen ausdrücklichen Wunsch bezeichnete, da in absehbarer Zeit das Heimleiter-Ehepaar Deibele Senior in Rente gehen würde.

Schweren Herzens gab mein Mann seinen studierten Beruf (Diplomingenieur des Bauwesens mit Bauvorlageberechtigung [somit Gleichstellung zum Architekten]) auf - wir glaubten den an uns herangetragenen Bitten und vertrauten auf unsere Fähigkeiten, um uns der neuen Aufgabe zu stellen. Infolge der oben erwähnten, von ihm selbst erlebten konfusen Zuständigkeiten hat mein Mann um die schriftliche Festhaltung der Absprachen im Dienstvertrag mittels seines Bewerbungsschreibens gebeten - was dann auch durch Pfarrer Paul erfolgte. Somit konnten wir verantwortlich die Zelte in Wismar abbrechen und zogen mit zwei Kindern nach Köthen um.

Wir erfüllten die Bedingungen für die besagte Nachfolge der Heimleitung und absolvierten erfolgreich nachfolgende Qualifizierungen im ausdrücklichen Interesse des Heimes entsprechend der AVR:

 

von mir

- Wohnbereichsleitung und Pflegedienstleitung,

 

von meinem Mann

- Heimleitung.

Kein anderer Mitarbeiter wurde zur Pflegedienstleitung und Heimleitung während unserer Zeit als Mitarbeiter ausgebildet. Diese mehrjährigen Gesamtqualifizierungen wurden mit Wissen des Trägers (wöchentliche Absprachen zwischen Heimleitung und Pfarrer Paul), der derzeitigen Pflegedienstleiterin und der Mitarbeitervertretung (MAV) absolviert.

Mein Mann erfaßte schnell die aktuelle und künftige Situation im Pflegebereich infolge der Einführung der Pflegeversicherung. Dank seiner Weitsicht und seiner Fähigkeiten entwickelte sich die Mitarbeiterschaft zu einer der am besten vorbereiteten Belegschaft im Pflegebereich im Bistum und ganz Deutschland auf die gesetzlichen Vorgaben durch das Pflegeversicherungsgesetz - um trotz dieser Vorgaben den Interessen der Bewohner gerecht werden zu können. Dies betrifft u.a.;

-

den verläßlichen Informationsfluß von Leitungsebenen zu den MitarbeiterInnen und umgekehrt,

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die Nachweisführung von getroffenen Festlegungen und deren Transparenz,

-

eine Leistungserfassung der Pflege als Grundlage künftiger Pflegestufen und somit der wirtschaftlichen Grundlage des Pflegeheimes,

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die Einbeziehung aller Pflegekräfte bei der Bewältigung der zuvor genannten Aufgabe durch deren Ausbildung, Bildung von Arbeitsgruppen und der Zuordnung von Verantwortung auf mehrere Personen mit eigenständig beschriebenen Aufgabenbereichen (nachweisbar in den allen Mitarbeitern zugänglichen Protokollen),

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die Gesamtkonzeptionierung und deren Umsetzung (Marktanalyse, Analyse der gesetzlichen Vorgaben sowie des politischen Willens in Bund, Land und Kirche, Kostenanalyse, Aufwandsanalyse usw.).

All seine umgesetzten Gedanken und Hinweise, welche stets mit der Heimleitung abgestimmt wurden, haben sich in der Praxis als richtig erwiesen und wurden von externen Fachleuten z.B. bei Schulungen bestätigt.

Seit der erfolgten absurden fristlosen Kündigung meines Mannes bis zum heutigen Zeitpunkt wird von seinen Leistungen profitiert. Kein einziger grundlegender Gedanke ist positiv hinzugekommen:

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So folgen die derzeitigen Baumaßnahmen, leider nur unvollkommen, einem schriftlich vorgelegten Baukonzept von meinem Mann.

-

Das in Begleitung von Unternehmensberatern erarbeitete, praxisferne Pflegekonzept für unser Pflegeheim stellt leider nur eine umfassende Stichpunktsammlung dar. Bis auf einige einbezogene Ausarbeitungen meines Mannes und wenige weitere Punkte geht es an der konkreten Situation unseres Pflegeheimes vorbei und somit kann und wird auch nicht damit gearbeitet. Für die MitarbeiterInnen gab es bis heute keine Einführung im Umgang mit diesem Konzept.

-

Während der Tätigkeit der Unternehmensberater wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen gebildet, zu der es für mich trotz meiner Fähigkeiten dazu keinen Zugang gab. Als ich in einer Belegschaftsversammlung darauf verwies, daß in der Gruppe, die auch ein Leitbild für unsere Einrichtung in katholischer Trägerschaft erarbeiteten sollte, kein einziger Katholik dabei war, erntete ich nur Gelächter.

-

Das eingeführte Stationsbuch für die Wohnbereiche stellt alleinig infolge der Zuordnung einiger weniger Themen eine geringfügige Erweiterung des bisherigen Wohnbereichsordners mit Schwerpunktthemen dar.

Leider haben die Leistungen meines Mannes nicht nur Bestätigung hervorgerufen. Wie stets in einer solchen Situation im zwischenmenschlichen Leben kamen auch Neider auf. Letztere haben sich nach meinen Erkenntnissen infolge handlungsunfähiger Aufsichtsmechanismen im Caritasverband und Bischöflichen Ordinariat mittels Hochstapelei, Verleumdung und plumpen Lügen bis jetzt durchgesetzt.

Bis heute konnte meinem Mann gegenüber nicht ein einziger belegbarer Verstoß benannt werden. Hingegen sind sehr viele Verstöße des Arbeitgebers belegbar.

Ich habe die fortschreitende Verlogenheit und Verzögerung der Klärung (wie von anderen und mir in vielen Schreiben an Sie, den Caritasverband und an die von Ihnen beauftragten Personen nachgewiesen) über fast zwei Jahre ertragen - aber diese Zeitspanne hat sich für mich als zu lang und kräfteraubend erwiesen, da meine physischen und psychischen Kräfte ohnehin zum überwiegenden Teil in meiner ganz normalen Arbeit als Altenpflegerin und Wohnbereichsleiterin gefordert und verbraucht werden. Eine andauernde Existenzgefährdung der Familie ist sehr belastend. Nach meinem gesundheitlichen Zusammenbruch mußte ich in Verantwortung für meine Familie schweren Herzens einen Schlußstrich ziehen und mich neu orientieren. Ich wechsle jetzt (mit viel Enttäuschung, Trauer und Wut) zu einem privaten Arbeitgeber.

Nachweisbar wurde ein künstlich bewirkter Konflikt durch eine verlogene Mitarbeitervertretung (so hat es z.B. während der gesamten Zeit [2 Jahre] keine einzige gültige Mitarbeiterversammlung bzw. - befragung durch die MAV gegeben) und die Herren Riemen, Northoff und Pfarrer Paul aufgebaut und aufrecht erhalten (so hat es bis zu seiner Kündigung z.B. kein einziges klärendes Gespräch von Seiten der MAV und der genannten Herren mit meinem Mann gegeben, so daß er eine Chance zur evtl. Korrektur von wer weiß was auch immer gehabt hätte - im Gegenteil wurde auf seine Bitten um Gespräche nicht eingegangen). Dem Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ ist hierdurch in allen denkbaren Bereichen großer Schaden nicht zuletzt zum Nachteil der Bewohner entstanden. Der psychische Streß infolge dieser absurden Konfliktsituation ist nach meinen Erkenntnissen an keinen MitarbeiterInnen spurlos vorübergegangen. Die sich herausgebildete Überstressung der MitarbeiterInnen mit all ihren Begleiterscheinungen überträgt sich über den täglichen Kontakt unbestreitbar nachteilig auf die Bewohner, für welche dieser oft der einzige zwischenmenschliche tägliche Kontakt ist.

2. Gedanken zur Abmahnung gegen mich selbst

Anschließend einige Gedanken zu der mir gegenüber ausgesprochenen absurden Abmahnung vom 30.6.99, nachdem ich dazu Abstand gewonnen habe und mir gründlich Gedanken machen konnte. In meinem Widerspruch vom 6.7.99 bin ich ausführlich auf die einzelnen unhaltbaren Vorwürfe eingegangen. Wie in solchen Fällen belegbar üblich, hat der Arbeitgeber seitdem infolge Argumentationsarmut nicht reagiert.

Unterzeichnet wurde die Abmahnung von:

 

Frau Sick

(als Heimleitung),

 

Frau Lichtner

(als Pflegedienstleitung) und

 

Frau Rudolph

(als Vorsitzende der Mitarbeitervertretung).

Nach meiner Auffassung haben diese Personen infolge ihres fachlichen Wissens den Text nicht verfaßt. Die genannten drei Personen wissen um:

1.

die getroffenen Absprachen in den Leitungssitzungen und deren Nachweisführung.

2.

den täglichen „Ermessensspielraum“ in vielen Entscheidungsbereichen, besonders im Hinblick auf Entscheidungen, die die Gesundheitsfürsorge für die Bewohner betreffen, da diese immer multimorbider werden und selbst oft nicht adäquat entscheiden und handeln können.

Hinzu kommt, daß sich die von mir gemeinsam mit anderen getragene „Ermessensentscheidung“ zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Abmahnung bereits infolge einer zur Sicherheit erfolgten ärztlichen Untersuchung als richtig erwiesen hatte (siehe meine Widerspruchsbegründung vom 6.7.99).

3.

den Dienstplan der Mitarbeiter im Pflegebereich, so daß eine Einsicht in diesen den zeitlichen Bezug mit der Mitarbeiterin Frau >>[Mitarbeiterin]<< nicht falsch wiedergegeben hätte.

4.

die innerbetriebliche Regelung des Umganges mit vergessener Leistungserfassung und anderen Einträgen in der Pflegedokumentation, was bei über 40 Pflegekräften täglich vorkommt.

Die aufgeführten Punkte sind grundlegendes Wissen bzw. grundlegende Instrumentarien im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“. Diese Instrumentarien und die Entscheidungsbereiche gehören zu unserer täglichen Arbeit.

Der Abmahnungstext ist derart peinlich fehlerhaft, daß ihn nur ein Laie ohne jegliches Pflegefach-wissen und mit ausreichend „krimineller“ Energie verfaßt haben kann.

 

Der Schreiber der Abmahnung ist wie ein Schneider, der in seiner BerufsausÜbung nicht mit seinen Werkzeugen - Nadel und Faden - umgehen kann.

Der Abmahnungstext ist demzufolge ein Machwerk von fachlichen Laien, welche aus skrupelloser Boshaftigkeit mit unglaublicher Oberflächlichkeit das Ziel der Verfassung einer Abmahnung gegen mich erreicht sehen wollten. Dies entspricht den in unter „Anlage 1“ beispielhaft aufgeführten Texten. All diese Texte sind nach meiner Erkenntnis Machwerke ohne belegbaren Inhalt mit dem Ziel der Verwirrung, Erniedrigung und Zerstörung.

Da der Abmahnungstext den zuletzt benannten Texten in Wahrheitstreue, Fachwissen und erkennbarer Absicht gleicht, ergibt sich für mich die Schlußfolgerung, daß nur vier Personen diesen verfaßt haben können. Diese sind nach meiner Meinung nachweislich zu derartigem skrupellosen Mißbrauch von Texten fähig. Es sind:

Herr Dieter Heinecke

(Koch, Stellvertr. Vorsitzender der MAV),

Herr Bernhard Northoff

(Mitglied des nichtlegitimierten Verwaltungsausschusses und Mitglied des Kirchenvorstandes, Rechtsvertreter der Kirchengemeinde),

Herr Hans-Martin Riemen

(Vorsitzender des nichtlegitimierten Verwaltungsausschusses und Mitglied des Kirchenvorstandes) und

Herr Pfarrer Paul, welcher sich als Vorsitzender des Kirchenvorstandes hat einbinden lassen.

Aber ob die Unterzeichnenden (Heim- und Pflegedienstleitung und MAV) den Abmahnungstext nun verfaßt haben oder sich dazu haben verleiten lassen, in jedem Falle haben sie offen gelegt, daß sie zur verantwortlichen Leitung des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ unfähig sind. Sie sind mitverantwortlich für die derzeitige völlig desolate Situation gegenüber vielen MitarbeiterInnen und den Bewohnern im Heim und dem geschädigten Bild nach außen durch ihre veröffentlichten Falschaussagen.

3. Schlußbetrachtungen

Daß solcherart offene und deutliche Worte nur wenig geäußert werden, liegt ganz einfach daran, daß jeder Mitarbeiter dann mit den starken Repressalien (Mobbing) rechnen muß (siehe hierzu viele Ihnen bekannte Nachweisführungen), wobei die zuständigen Aufsichtsgremien trotz Wissen um das bestehende Unrecht bis auf ein paar Worte zum Durchhalten einfach nur zusehen. So war es bei der ehemaligen Stellvertretenden Heimleiterin Frau Deibele, beim ehemaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele und jetzt auch bei mir (siehe meine Ihnen bekannten Schreiben). Nun ist es von der Familie Deibele noch mein Mann, der auf Ihre Hilfe wartet, denn er braucht Sie jetzt und nicht, wenn die Angelegenheit geregelt ist.

Wollen Sie ihm helfen?

Ich hoffe und bete, daß dieses leitungsmäßige Trauerspiel endlich durch die Aufsichtsgremien mit dem notwendigen Ernst betrachtet und behandelt wird. Ein Pflegeheim mit 120 Bewohnern und ca. 70 Mitarbeitern kann bei Mißachtung von Recht und Ordnung nicht ohne Nachteile für die ihm anvertrauten Bewohner betrieben werden - noch dazu wenn dieser Zustand über 2 Jahre anhält.

Die Konfliktbewältigung ist nach meiner Meinung kein juristisch schwieriges Problem, sondern sie ist eine Angelegenheit des allgemeinen Umganges mit Konfliktsituationen im Bistum Magdeburg. Die Frage ist, in wieweit sich die zuständigen Verantwortlichen ihrer Aufgabe verantwortlich stellen wollen, so daß ein Mitarbeiter sich mit seiner ganzen Persönlichkeit nach bestehendem Regelwerk einbringen kann. Dies ist von den zuständigen Verantwortlichen hauptsächlich mit sich selbst abzuklären, so daß funktionierende Strukturen dies auch verläßlich ermöglichen.

Mein Mann hat in Zusammenarbeit mit der Heimleitung belegbar derartige verläßliche Strukturen im Pflegeheim aufgebaut. Wenn aber im übergeordneten Bereich diese nicht vorhanden sind, so müssen diese, bei entsprechender negativer Aktivität bis hin zu Hochstapelei angeblicher Vorgesetzter in der Leitungsebene dazwischen, scheitern.

Alle Beteiligten (sogar Herr Northoff in der Schlichtungsverhandlung am 28.5.99) sind sich darüber einig, daß mein Mann den Prozeß mit äußerster Wahrscheinlichkeit gewinnt. Wollen Sie sich wirklich das Armutszeugnis eines angeblich erforderlichen Gerichtsurteils zur Erkenntnis über das bestehende Unrecht als erforderliche Handlungsgrundlage ausstellen lassen?

Ich verstehe nicht, daß Mitarbeitern zugemutet wird, daß sie nachgewiesenes Mobbing mit Krankheitsfolge bis zu zwei Jahren aushalten sollen, ohne daß ein Ende durch entschiedenes Eingreifen in die Unrechtssituation in Sicht ist.

So bin ich auch über Ihre Handlungsweise enttäuscht, weil Sie in Form mehrerer Personen, in Form bestehender Regelwerke und in Ihren Veröffentlichungen vorgaben, daß der Einsatz für Recht und Ordnung im Interesse der Menschen und des Glaubens durch Sie gewünscht, mitgetragen und abgesichert wird - ohne diese Vorgaben umzusetzen.

Doch letztlich müssen die Bewohner die Folgen erleiden, da sie infolge ihrer Schwächung zumeist unfähig zur Gegenwehr und all zu oft auch nicht in der Lage sind, sich so zu artikulieren, daß sich andere für ihre Interessen entsprechend wohlwollend einsetzen. Ein Leitungs- und Arbeitsklima voll Unsicherheit bis hin zur Niedertracht wirkt sich unweigerlich auf das Wohl der 120 Bewohner nachteilig aus.

Sie können sich zwar hinter einer Mauer des Schweigens bzw. einer selbstauferlegten Handlungsunfähigkeit verbergen - Ihrer Verantwortung für die Gläubigen und Angestellten in katholischer Trägerschaft des Bistums Magdeburg werden Sie so jedoch nicht gerecht.

Ihnen liegt ein tragfähiges „Konfliktlösungskonzept“ vom ehemaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele vom 26.4.1999 als Handlungsgrundlage vor.

Warum haben Sie auf meinen Brief vom 18.2.1999 an Sie bisher nicht geantwortet?

Bitte verstehen Sie meine deutlichen und offenen Zeilen als das mir zur Zeit einzig mögliche friedliche Mittel, um zu einer glaubhaften und gerechten Beendigung des Konfliktes beizutragen. Möge der Heilige Geist unsere Gebete, Worte und Taten lenken, auf daß wir die Stärke und Wahrhaftigkeit finden, die Dinge zum Guten und Gerechten zu ändern, die Gott uns zu ändern gibt. In der Kirche auf dem Petersberg werde ich eine Kerze anzünden und dafür beten, daß wir in der Einheit des Heiligen Geistes gemeinsam in der Lage sind, den Konflikt schnell zu beenden.

Mit freundlichem Gruß

Bernadette Deibele

Anlage:

 

Anlage 1 - „Beispieltexte“

Verteiler:

-

Leiter der Abteilung Recht und Personal im Caritasverband Herr Rink,

 

-

Weihbischof Gerhard Feige,

 

-

Diözesancaritasdirektor Herr Jorgol und Vorsitzender des DiCV Herr Rat Brozek,

 

-

Bischöfliche Schlichtungsstelle Herr Abeßer

 

-

Rechtsanwalt Herr Kunze

 

- Anlage 1 -

Beispieltexte

1

Schreiben der Mitarbeitervertretung (MAV) vom 20.08.1997 an den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß (VA) des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ (nachweisbar Verleumdung ohne belegbaren Inhalt; ohne redliche Unterschriftensammlung unter der Belegschaft bzw. ohne Belegschaftsversammlung; ohne vorheriges Gespräch mit den betroffenen Personen geführt zu haben; am verantwortlichen Heimleiter vorbei, d.h. ohne dessen Kenntnis),

2

Schreiben der Mitarbeitervertretung (MAV) vom 17.09.1997 als Änderung des Schreibens vom 20.08.1997 an den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ (zusätzlich nachweisbar mit dem Umstand des Unterschriftenmißbrauches der Mitarbeiter),

3

Schreiben der Mitarbeitervertretung (MAV) vom 05.10.1998 an das Bischöfliche Ordinariat Magdeburg z.Hd. Herrn Generalvikar Stolpe (nachweisbar Verleumdung ohne belegbaren Inhalt),

4

Abmahnung durch den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ an den Heimleiter H.-J. Deibele vom 28.09.1997 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Antrag zur Aufhebung von H.-J. Deibele vom 12.10.1997; auf Antrag zur Aufhebung erfolgte bis heute keine weitere Reaktion durch den VA),

5

Verweis durch den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ an den Heimleiter H.-J. Deibele vom 26.09.1997 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Antrag zur Aufhebung von H.-J. Deibele vom 12.10.1997; auf Antrag zur Aufhebung erfolgte bis heute keine weitere Reaktion durch den VA),

6

Abmahnung durch den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ an den Mitarbeiter Dietmar Deibele vom 28.09.1997 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Antrag zur Aufhebung durch D. Deibele vom 12.10.1997; auf Antrag zur Aufhebung erfolgte bis heute keine weitere Reaktion durch den VA),

7

Verweis durch den nicht legitimierten Verwaltungsausschuß des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ an den Mitarbeiter Dietmar Deibele vom 26.09.1997 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Antrag zur Aufhebung durch D. Deibele vom 12.10.1997; auf Antrag zur Aufhebung erfolgte bis heute keine weitere Reaktion durch den VA),

8

Abmahnung durch das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ gegenüber Bernadette Deibele vom 30.06.1999 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Antrag zur Aufhebung durch B. Deibele vom 06.07.1999; auf Antrag zur Aufhebung erfolgte bis heute keine weitere Reaktion durch das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“),

9

Schreiben durch den nicht legitimierten VA des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ an die Stellvertr. Heimleiterin Traute Deibele vom 12.02.1998 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt => siehe hierzu Schreiben von Traute Deibele vom 02.03.1998 an jedes einzelne Mitglied des Kirchenvorstandes (KV); bis heute [nach 1 ½ Jahren] erfolgte keine offizielle Reaktion durch den KV),

10

Schreiben des Kirchenvorstandes vom 04.08.1998 als Beschluß (nachweisbar peinliche Manipulation, da dieser Beschluß bereits mit Schreiben vom 03.08.1998 an das Arbeitsgericht Dessau geschickt wurde; Beschluß nachweisbar ohne belegbare reale Sachgrundlage, da einbezogenes Gutachten nachweisbar ein Gefälligkeitsgutachten darstellt, dessen Schlußfolgerungen sich in der Praxis als falsch erwiesen haben),

11

Veröffentlichte Aussagen in Zeitungsberichten vom 13.02.1999 und 10.04.1999 in der MZ-Köthen (nachweisbar peinliche Verleumdungen ohne belegbaren Inhalt; grobe Datenschutzverletzungen),

12

viele Schreiben zu den Kündigungsaktivitäten gegenüber dem Heimleiter Herrn H.-J. Deibele 1998 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt),

13

viele Schreiben zu den Kündigungsaktivitäten gegenüber dem Mitarbeiter Dietmar Deibele 1998 und 1999 (nachweisbar peinliche Verleumdung ohne belegbaren Inhalt),

Viele weitere Beispieltexte auf der gleichen negativen Grundlage können vorgelegt werden. All diese Texte sind nach meiner Erkenntnis Machwerke ohne belegbaren Inhalt mit dem bloßen Ziel der Verwirrung, Erniedrigung und Zerstörung. (Sie liegen dem Bischöflichen Ordinariat vor.) “



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